
Private Krankenversicherung wechseln als Beamter: So gelingt Ihr Wechsel problemlos
Fristen, Kündigungsregeln und optimaler Schutz durch Beihilfe für Beamte.

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08.10.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Warum ein PKV-Wechsel für Sie als Beamter wichtig sein kann
Als Beamter genießen Sie das Privileg der freien Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Mit 93 % aller Beamten in der PKV zeigt sich deutlich der Vorteil dieses Systems. Doch auch innerhalb der privaten Krankenversicherung kann ein Wechsel sinnvoll sein: sei es wegen steigender Beiträge, veränderter Lebensumstände oder besserer Leistungen bei anderen Anbietern. Die Entscheidung für einen Wechsel sollte jedoch gut durchdacht sein, denn sie bringt sowohl Chancen als auch Risiken mit sich.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen PKV-Wechsel gelten, wie der Ablauf funktioniert und welche Fristen Sie beachten müssen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beamte haben Sonderstellung bei der PKV: Unabhängig von Einkommen und Alter können Sie jederzeit in die PKV wechseln, die Jahresarbeitsentgeltgrenze entfällt für Sie.
Beihilfe reduziert Ihre Kosten erheblich: Je nach Familienstand erhalten Sie 50 % bis 80 % Beihilfe, wodurch Sie nur den verbleibenden Eigenanteil versichern müssen.
Öffnungsaktion bietet besondere Chancen: Innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung garantierte Aufnahme mit maximal 30 % Risikozuschlag bei Vorerkrankungen.
Kündigungsfristen strikt einhalten: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, Sonderkündigung bei Beitragserhöhung innerhalb von 2 Monaten möglich.
Altersrückstellungen gehen beim Anbieterwechsel verloren: Der Verlust kann erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten, Tarifwechsel beim gleichen Anbieter ist oft die bessere Alternative.
Rückkehr in die GKV ab 55 Jahren nahezu unmöglich: Die Entscheidung für die PKV sollte langfristig durchdacht sein, da der Weg zurück stark eingeschränkt ist.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Voraussetzungen: In die private Krankenversicherung wechseln als Beamter
Als Beamter befinden Sie sich in einer privilegierten Position: Sie können unabhängig von Ihrem Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung wechseln. Die sonst geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 € (Stand: 2025) findet bei Ihnen keine Anwendung. Ihr Beihilfeanspruch macht Sie versicherungsfrei und ermöglicht Ihnen die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (Quellen: handelsblatt.com).
Die Beihilfesätze staffeln sich nach Ihrer persönlichen Situation:
Beamte ohne Kind oder mit einem Kind: 50 % Beihilfe, 50 % Eigenanteil
Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 % Beihilfe, 30 % Eigenanteil
Ehepartner: 70 % Beihilfe, 30 % Eigenanteil
Kinder: 80 % Beihilfe, 20 % Eigenanteil
Pensionäre: 70 % Beihilfe, 30 % Eigenanteil
(Quelle: handelsblatt.com)
Besonders vorteilhaft ist die Öffnungsaktion für Beamtenanwärter: Innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Verbeamtung garantiert Ihnen jeder PKV-Anbieter die Aufnahme. Selbst bei Vorerkrankungen sind die Risikozuschläge auf maximal 30 % begrenzt, und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig.
Wie läuft der Wechsel der privaten Krankenversicherung als Beamter ab?
Der Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Zunächst führen Sie einen umfassenden Vergleich der verfügbaren Tarife durch. Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem die Leistungen genau prüfen. Die Komplexität der verschiedenen Tarife macht eine professionelle Beratung oft unverzichtbar.
Nach der Auswahl des neuen Versicherers stellen Sie dort Ihren Antrag und durchlaufen die erforderliche Gesundheitsprüfung. Dieser Schritt ist entscheidend: Erst wenn der neue Versicherer Ihren Antrag ohne Einschränkungen angenommen hat, sollten Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen. Diese Reihenfolge schützt Sie vor einer Versicherungslücke.
Die Kündigung selbst erfolgt schriftlich bei Ihrem bisherigen Versicherer. Dabei müssen Sie eine Bestätigung über die Weiterversicherung bei der neuen Gesellschaft vorlegen. Der nahtlose Übergang zwischen alter und neuer Versicherung muss gewährleistet sein, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht.
Für Beamtenanwärter gilt eine Besonderheit: Ihre Anwärtertarife laufen bis zum Ende der Ausbildungszeit beziehungsweise bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Die Dauer beträgt je nach Bundesland und Laufbahn zwei bis drei Jahre. Beim Übergang vom Anwärter- in den normalen Beamtentarif haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Was müssen Sie beim Wechsel Ihrer PKV als Beamter beachten?
Der wichtigste Punkt beim PKV-Wechsel ist der Verlust Ihrer Altersrückstellungen. Diese über Jahre aufgebauten Rücklagen verfallen beim Anbieterwechsel und können nicht zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Das bedeutet: Sie starten beim neuen Anbieter wie ein Neukunde ohne Rückstellungen, was sich langfristig erheblich auf Ihre Beiträge auswirken kann.
Die erneute Gesundheitsprüfung stellt eine weitere Hürde dar. Haben sich seit Ihrem ersten PKV-Abschluss Vorerkrankungen entwickelt, können diese zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen. Außerdem beginnen bei einem neuen Versicherer die Wartezeiten von vorn.
Alternative: Tarifwechsel beim gleichen Anbieter
Eine oft bessere Alternative zum Anbieterwechsel ist der Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft nach § 204 VVG. Hierbei bleiben Ihre Altersrückstellungen erhalten, und eine Gesundheitsprüfung ist nur bei Leistungsverbesserungen erforderlich. Bei gleichwertigen oder geringeren Leistungen entfällt die Gesundheitsprüfung komplett.
Die Anwartschaftsversicherung bietet sich an, wenn Sie vorübergehend aus der PKV ausscheiden müssen. Die kleine Anwartschaft schützt Sie vor einer erneuten Gesundheitsprüfung bei Wiedereintritt. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich Ihr Eintrittsalter und die Altersrückstellungen. Die Aktivierung muss innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes beantragt werden.
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Welche Fristen und Kündigungsregeln gelten beim Wechsel der privaten Krankenversicherung als Beamter?
Die ordentliche Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres möglich. Konkret bedeutet das: Möchten Sie zum 31. Dezember kündigen, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingehen. Ein regulärer Wechsel ist frühestens ein Jahr nach Vertragsabschluss möglich, je nach Anbieter kann die Mindestversicherungsdauer auch zwei Jahre betragen.
Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb von zwei Monaten ab Eingang der Mitteilung können Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen. Dieses Recht sollten Sie nutzen, wenn die Erhöhung unverhältnismäßig erscheint.
Wichtig: Eine Kündigung ohne Nachweis einer nachfolgenden Krankenversicherung ist nach § 205 VVG nicht möglich. Sie müssen Ihrem bisherigen Versicherer nachweisen, dass Sie nahtlos bei einem anderen Anbieter versichert sind.
Was sind die Vor- und Nachteile beim Wechsel der privaten Krankenversicherung als Beamter?
Vorteile eines PKV-Wechsels
Ein Wechsel kann Ihnen erhebliche Beitragseinsparungen bringen, insbesondere wenn Ihr aktueller Tarif veraltet ist. Neuere Tarife bieten oft bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen. Als gesunder 26-jähriger Beamter zahlen Sie beispielsweise etwa 250 € bis 350 € monatlich für eine umfassende Absicherung mit Chefarztbehandlung. Im Vergleich dazu würden Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter bei einem Einkommen über 4.000 € mehr als 600 € monatlich zahlen.
Moderne Tarife bieten zudem oft verbesserte Leistungen: höhere Erstattungen für Zahnersatz, bessere Konditionen bei alternativen Heilmethoden oder umfassendere Auslandsabsicherung. Die Tarifvielfalt ermöglicht es Ihnen, einen Versicherungsschutz zu finden, der exakt zu Ihrer Lebenssituation passt.
Nachteile und Risiken
Der schwerwiegendste Nachteil ist der Verlust Ihrer Altersrückstellungen. Diese über Jahre aufgebauten Rücklagen sind unwiederbringlich verloren und müssen beim neuen Anbieter neu aufgebaut werden. Das führt langfristig zu höheren Beiträgen im Alter.
Die erneute Gesundheitsprüfung birgt erhebliche Risiken. Haben sich zwischenzeitlich Erkrankungen entwickelt, drohen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Im schlimmsten Fall lehnt der neue Versicherer Sie ab, und Sie müssen bei Ihrem alten Anbieter bleiben.
Zusätzlich starten beim neuen Versicherer alle Wartezeiten von vorn. Das bedeutet: Für bestimmte Leistungen müssen Sie erst wieder mehrere Monate warten, bevor Sie diese in Anspruch nehmen können.
Fazit: Der PKV-Wechsel als Beamter will gut überlegt sein
Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung als Beamter kann für Sie durchaus vorteilhaft sein, erfordert aber eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile. Der Verlust der Altersrückstellungen und die erneute Gesundheitsprüfung sind ernst zu nehmende Hürden. Oft ist ein Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer die klügere Alternative.
Die Komplexität der verschiedenen Tarife und die langfristigen Auswirkungen Ihrer Entscheidung machen eine fundierte Beratung unverzichtbar. Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, welche Option für Ihre individuelle Situation die beste ist. In einem kostenfreien Beratungsgespräch prüfe ich Ihre aktuelle Absicherung und zeige Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin und sichern Sie sich die bestmögliche Krankenversicherung für Ihre Zukunft als Beamter.
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FAQ
Ja, ein Wechsel zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen ist grundsätzlich möglich. Sie müssen dabei die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einhalten und die Mindestversicherungsdauer beachten. Wichtig ist, dass Sie erst kündigen, wenn der neue Versicherer Sie ohne Einschränkungen angenommen hat. Bedenken Sie jedoch den Verlust Ihrer Altersrückstellungen und die erneute Gesundheitsprüfung.
Ja, Sie müssen Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Als Beamter sind Sie von der Versicherungspflicht befreit und können frei wählen. Die Kündigung bei der GKV erfolgt mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass die PKV Sie aufnimmt, bevor Sie die GKV kündigen, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.
Für Beamte ist der Wechsel in die PKV fast immer sinnvoll, da Sie durch die Beihilfe nur einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Besonders günstig ist der Einstieg zu Beginn der Verbeamtung durch die Öffnungsaktion. Mit steigendem Familienstand verbessern sich die Konditionen durch höhere Beihilfesätze. Die PKV bietet Ihnen bessere Leistungen, freie Arztwahl und oft günstigere Beiträge als die freiwillige gesetzliche Versicherung.
Der Wechsel zurück in die GKV ist für Beamte sehr schwierig und ab 55 Jahren nahezu unmöglich. Unter 55 Jahren ist eine Rückkehr nur möglich, wenn Sie die Beamtenlaufbahn verlassen und ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unter 73.800 € (2025) aufnehmen. Eine Ausnahme über 55 Jahren besteht nur bei der Familienversicherung des Ehepartners, wenn Ihr Einkommen unter 556 € bei Minijobs liegt. Beachten Sie: Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Beamter ist endgültig (Quelle: bundesgesundheitsministerium.de).

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.