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Beamten­pension: Alles Wichtige rund um die Pension für Beamte

Verstehen Sie Ihre Altersversorgung als Beamter und sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft optimal ab

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  • 10.10.2025

  • Allgemein, Beamte

Die Beamtenpension verstehen: Ihre Absicherung im Ruhestand

Die Beamtenpension ist ein zentraler Baustein Ihrer finanziellen Absicherung im Alter. Doch wie funktioniert sie genau? Welche Höhe können Sie erwarten? Und welche steuerlichen Aspekte sollten Sie beachten? Diese Fragen beschäftigen viele Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Beamtenpension: von der Berechnung über aktuelle Pensionshöhen bis zu steuerlichen Regelungen und der Hinterbliebenenversorgung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beamtenpension deckt beide Säulen der Altersvorsorge ab: Anders als bei Angestellten umfasst die Beamtenversorgung sowohl die Regel- als auch die Zusatzsicherung, weshalb keine betriebliche Altersvorsorge vorgesehen ist.

  • Der maximale Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 %: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz, wobei sich die Pension pro Dienstjahr um 1,79375 % erhöht.

  • Durchschnittliche Pensionshöhe liegt bei 3.240 € brutto: Stand 2024 erhalten Pensionäre im Schnitt diese Summe monatlich, wobei Männer mit etwa 3.820 € deutlich mehr bekommen als Frauen mit 3.150 €.

  • Pensionserhöhung 2025 um 5,5 % geplant: Ab Februar 2025 steigen die Pensionen in den meisten Bundesländern, zusätzlich gab es bereits im November 2024 einen Sockelbetrag von 200 €.

  • Pensionen werden vollständig besteuert: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente unterliegen Pensionen der vollen Besteuerung, wobei ein Versorgungsfreibetrag gewährt wird.

  • Hinterbliebene erhalten 55 % der Pension: Witwen und Witwer bekommen mehr als die Hälfte des Ruhegehalts, Kinder erhalten je nach Status zwischen 12 % und 20 %.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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