
Beihilfe für Kinder über 18 in Deutschland
Was Sie über die Fortsetzung der Beihilfe nach der Volljährigkeit wissen müssen

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17.10.2025
Allgemein, Krankenversicherung, pkv
Beihilfe für Kinder ab 18 Jahren: Was Sie wissen müssten
Mit dem 18. Geburtstag Ihres Kindes stehen viele Veränderungen an. Eine zentrale Frage für beihilfeberechtigte Eltern lautet: Bleibt mein Kind weiterhin in der Beihilfe berücksichtigungsfähig? Die gute Nachricht vorweg: Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr und in Ausnahmefällen sogar darüber hinaus berücksichtigt werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, welche Nachweise Sie benötigen und wie sich die Beihilfe auf Ihre finanzielle Situation auswirkt.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beihilfe bis 25 Jahre möglich: Kinder bleiben während der Erstausbildung oder des Erststudiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beihilfeberechtigt, solange Kindergeldanspruch besteht.
80 % Beihilfesatz für Kinder: Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten weiterhin 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet, die restlichen 20 % müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Keine Einkommensgrenze bei Erstausbildung: Seit 2012 spielt die Höhe des Einkommens Ihres Kindes während der ersten Ausbildung keine Rolle mehr für die Beihilfeberechtigung.
Verlängerung bei Freiwilligendienst: Leistet Ihr Kind einen Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbaren Dienst ab, verlängert sich die Berücksichtigungsfähigkeit um maximal 12 Monate über das 25. Lebensjahr hinaus.
Erhöhung des elterlichen Beihilfesatzes: Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt Ihr eigener Beihilfesatz von 50 % auf 70 %.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Beihilfe für Kinder über 18: Was sich für Sie ändert
Mit dem 18. Geburtstag Ihres Kindes stehen viele Veränderungen an. Eine zentrale Frage für beihilfeberechtigte Eltern lautet: Bleibt mein Kind weiterhin in der Beihilfe berücksichtigungsfähig? Die gute Nachricht vorweg: Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr und in Ausnahmefällen sogar darüber hinaus berücksichtigt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, welche Nachweise Sie benötigen und wie sich die Beihilfe auf Ihre finanzielle Situation auswirkt.
Wann haben Sie Anspruch auf Beihilfe für Kinder über 18 Jahre?
Der Anspruch auf Beihilfe für Ihre volljährigen Kinder ist direkt an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Solange Sie Kindergeld oder den Familienzuschlag nach dem Besoldungs- und Versorgungsrecht erhalten, bleibt Ihr Kind grundsätzlich auch in der Beihilfeversicherung für Beamte berücksichtigungsfähig.
Die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen
Nach dem 18. Geburtstag müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ihr Kind hat Anspruch auf Beihilfe, wenn es sich in einer der folgenden Situationen befindet:
Schulische Ausbildung: Ihr Kind besucht weiterhin eine allgemeinbildende Schule
Berufsausbildung: Ihr Kind absolviert eine erstmalige Berufsausbildung
Studium: Ihr Kind studiert an einer Hochschule oder Universität
Übergangszeit: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (maximal 4 Monate)
Ausbildungsplatzsuche: Ihr Kind ist bei der Arbeitsagentur als ausbildungsplatzsuchend gemeldet
Arbeitslosigkeit: Ihr Kind ist arbeitsuchend gemeldet (nur bis zum 21. Lebensjahr)
Die Berücksichtigungsfähigkeit endet grundsätzlich mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine wichtige Ausnahme gilt für Kinder mit Behinderung: Tritt eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vor dem 25. Lebensjahr ein und kann sich Ihr Kind deshalb nicht selbst unterhalten, bleibt der Anspruch unbefristet bestehen.
Voraussetzungen und Nachweise für Beihilfe für Kinder ab 18 Jahren
Die Beihilfestelle benötigt regelmäßige Nachweise über die Berücksichtigungsfähigkeit Ihres volljährigen Kindes. Diese Dokumente müssen Sie vorlegen:
Erforderliche Unterlagen je nach Situation
Bei Studium:
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Semesterbescheinigung für jedes neue Semester
Bei Berufsausbildung:
Kopie des Ausbildungsvertrags
Ausbildungsbescheinigung des Arbeitgebers
Bei schulischer Ausbildung:
Schulbescheinigung der besuchten Einrichtung
Bestätigung über voraussichtliche Dauer der Ausbildung
Bei Ausbildungsplatzsuche:
Nachweis der Meldung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter
Regelmäßige Aktualisierung alle drei Monate erforderlich
Bei Freiwilligendiensten:
Dienstvereinbarung oder Einsatzstellenbescheinigung
Nachweis über Beginn und voraussichtliche Dauer
Wichtige Meldepflichten beachten
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen unverzüglich der Beihilfestelle mitzuteilen. Das betrifft insbesondere:
Beendigung oder Abbruch der Ausbildung
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit über 20 Wochenstunden (bei Zweitausbildung)
Heirat Ihres Kindes
Wegfall des Kindergeldanspruchs
Versäumen Sie diese Meldepflichten, kann es zu Rückforderungen kommen. Im schlimmsten Fall müssen Sie zu Unrecht erhaltene Beihilfeleistungen zurückzahlen. Eine rechtzeitige Information Ihrer Beihilfestelle schützt Sie vor finanziellen Nachteilen.
Wie lange bleibt Ihr Kind in der Beihilfe nach Volljährigkeit?
Die Dauer der Beihilfeberechtigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Die Berücksichtigungsfähigkeit endet mit dem Monat, in dem Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet.
Verlängerungsmöglichkeiten über das 25. Lebensjahr
Unter bestimmten Umständen verlängert sich die Berücksichtigungsfähigkeit:
Freiwilligendienste führen zur Verlängerung um die Dienstzeit (maximal 12 Monate):
Freiwilliger Wehrdienst nach § 58b Soldatengesetz
Bundesfreiwilligendienst
Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Anerkannte Freiwilligendienste im Ausland
Tätigkeit als Entwicklungshelfer
Die Verlängerung entspricht der tatsächlichen Dienstzeit, jedoch maximal 12 Monate. Hat Ihr Kind beispielsweise 9 Monate Bundesfreiwilligendienst geleistet, verlängert sich die Beihilfeberechtigung um genau diese 9 Monate über den 25. Geburtstag hinaus.
Besonderheiten in einzelnen Bundesländern
Die Bundesländer handhaben das Ende der Beihilfeberechtigung unterschiedlich:
Baden-Württemberg: Der Beihilfeanspruch entfällt erst zum Ende des Jahres, in dem der Kindergeldanspruch wegfällt
Hessen und Bremen: Der Bemessungssatz der Eltern sinkt um 5 Prozentpunkte pro Kind, das aus der Berücksichtigungsfähigkeit herausfällt
Diese Unterschiede können sich erheblich auf Ihre finanzielle Planung auswirken. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die spezifischen Regelungen Ihres Bundeslandes.
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Beihilfe und Kindergeld: Was gilt nach dem 18. Geburtstag?
Die Beihilfeberechtigung Ihres Kindes ist unmittelbar an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Ohne Kindergeld keine Beihilfe: Diese einfache Regel gilt bundesweit (Quelle: § 4 BBhV).
Aktuelle Kindergeldhöhe 2025
Ab Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 € monatlich für jedes Kind (Quelle: arbeitsagentur.de). Diese Erhöhung wirkt sich nicht direkt auf die Beihilfe aus, zeigt aber die staatliche Unterstützung für Familien.
Auswirkungen auf Ihren eigenen Beihilfesatz
Die Anzahl Ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder beeinflusst Ihren persönlichen Bemessungssatz:
| Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder | Ihr Beihilfesatz | 
| Kein Kind | 50 % | 
| Ein Kind | 50 % | 
| Zwei oder mehr Kinder | 70 % | 
(Quelle: bva.bund.de)
Sobald Ihr zweites Kind aus der Berücksichtigungsfähigkeit herausfällt, sinkt Ihr Beihilfesatz wieder auf 50 %. Diese Änderung tritt automatisch ein und kann Ihre monatlichen Krankenversicherungskosten erheblich beeinflussen.
Einfluss von Einkommen und Ausbildung Ihres Kindes auf die Beihilfe
Eine der wichtigsten Änderungen der letzten Jahre: Seit dem 1. Januar 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für Kinder in Erstausbildung. Das Einkommen Ihres Kindes spielt für die Beihilfeberechtigung keine Rolle, solange es sich in der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befindet.
Regelungen bei Erstausbildung
Während der Erstausbildung oder des Erststudiums gilt:
Keine Einkommensprüfung: Die Höhe des Verdienstes ist irrelevant
Nebenjobs erlaubt: Minijobs oder Werkstudententätigkeiten sind unschädlich
Duales Studium: Gilt komplett als Erstausbildung bis zum Studienabschluss
Diese großzügige Regelung ermöglicht es Ihrem Kind, praktische Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig die Familienkasse aufzubessern, ohne den Beihilfeanspruch zu gefährden.
Besondere Vorsicht bei Zweitausbildung
Nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums gelten strengere Regeln:
Erlaubte Tätigkeiten:
Geringfügige Beschäftigung (Minijob bis 538 € monatlich)
Erwerbstätigkeit bis maximal 20 Wochenstunden
Ausbildungsdienstverhältnis (z.B. Referendariat)
Schädliche Tätigkeiten:
Vollzeitbeschäftigung über 20 Wochenstunden
Selbstständige Tätigkeit in größerem Umfang
Überschreitet Ihr Kind die 20-Stunden-Grenze, entfällt der Kindergeldanspruch und damit auch die Beihilfeberechtigung. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Erwerbstätigkeit Teil der Ausbildung ist, wie beispielsweise beim Referendariat.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Studentin mit Nebenjob
Ihre 22-jährige Tochter studiert Medizin und arbeitet nebenbei als Werkstudentin in einer Arztpraxis. Sie verdient 1.200 € monatlich bei 15 Wochenstunden. Da es sich um ihr Erststudium handelt, bleibt die Beihilfeberechtigung bestehen.
Beispiel 2: Nach der Ausbildung
Ihr 23-jähriger Sohn hat seine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen und studiert nun BWL. Er arbeitet 25 Stunden pro Woche in seinem Ausbildungsbetrieb. Die 20-Stunden-Grenze wird überschritten: Der Beihilfeanspruch entfällt.
Fazit: Frühzeitige Planung sichert die Beihilfe Ihrer Kinder
Die Beihilfe für Kinder über 18 Jahre folgt klaren Regeln, die Sie kennen sollten. Solange Ihr Kind sich in Ausbildung befindet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, bleibt die Beihilfeberechtigung bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Besonders wichtig: Halten Sie alle erforderlichen Nachweise bereit und melden Sie Änderungen umgehend Ihrer Beihilfestelle.
Die Regelungen können im Einzelfall komplex werden, besonders bei Studienwechsel, Auslandsaufenthalten oder der Frage nach Erst- und Zweitausbildung. Auch die Auswirkungen auf Ihren eigenen Beihilfesatz und die damit verbundenen Kosten der privaten Krankenversicherung sollten Sie im Blick behalten.
Möchten Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorteile der Beihilfe optimal nutzen und keine wichtigen Fristen versäumen? Als unabhängiger Experte für die Absicherung von Beamten und deren Familien unterstütze ich Sie gerne bei der Planung. In einem kostenfreien Beratungsgespräch klären wir Ihre individuelle Situation und finden die beste Lösung für Ihre Familie. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin: Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Kinder optimal abgesichert bleiben.
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Häufige Fragen zur Beihilfe für Kinder über 18
Kinder können in der PKV für Kinder von Lehrern bis zum 25. Lebensjahr mitversichert bleiben, wenn sie sich in Ausbildung befinden. Die Versicherung endet mit dem Wegfall der Beihilfeberechtigung. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.
Die Beihilfe für Kinder erhalten Sie grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes. Voraussetzung ist, dass sich Ihr Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert. Bei Ableistung eines Freiwilligendienstes verlängert sich der Anspruch um die Dienstzeit, maximal jedoch um 12 Monate.
In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben Kinder bis zum 23. Lebensjahr familienversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Bei Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Als Beihilfeberechtigter haben Sie jedoch meist eine private Krankenversicherung: Hier gelten die Beihilferegeln, wonach Ihr Kind bis 25 Jahre berücksichtigungsfähig bleibt.
Mit dem 18. Geburtstag endet das Kindergeld nicht automatisch. Sie müssen der Familienkasse nachweisen, dass Ihr Kind die Voraussetzungen weiterhin erfüllt. Dazu reichen Sie Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen ein. Das Kindergeld wird dann bis maximal zum 25. Lebensjahr weitergezahlt, solange die Bedingungen erfüllt sind.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.




