
Private Krankenversicherung während Elternzeit bei Beamten
So bleiben Sie und Ihre Familie während der Elternzeit optimal versichert

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27.10.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Die wichtigsten Regelungen in der Elternzeit im Überblick
Die Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben von Beamtenfamilien. Während Sie sich voll auf Ihr Kind konzentrieren möchten, stellen sich wichtige Fragen zur Krankenversicherung. Wie verändert sich Ihr Beihilfeanspruch? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Und wie sind Ihre Kinder versichert?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit. Von Beihilferegelungen über Zuschüsse bis zu konkreten Spartipps.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beihilfe bleibt bestehen und erhöht sich sogar: Der Beihilfesatz steigt während der Elternzeit von 50 % auf 70 % – Sie zahlen also weniger für Ihre PKV.
Finanzielle Unterstützung je nach Besoldungsgruppe: Beamte bis A8 erhalten die vollen PKV-Beiträge erstattet, alle anderen mindestens 31 € monatlich.
Kinder haben eigenen Beihilfeanspruch: Mit 80 % Beihilfe müssen nur 20 % über die PKV abgedeckt werden – das macht die Kinderversicherung besonders günstig.
Teilzeitarbeit während Elternzeit möglich: Sie können bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten und behalten trotzdem alle Ansprüche.
Gesetzlicher Zuschlag entfällt teilweise: Ab 60 Jahren zahlen Sie keinen 10 %-Zuschlag mehr auf Ihre PKV-Beiträge.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was passiert mit Ihrer privaten Krankenversicherung in der Elternzeit als Beamter
Wenn Sie als Beamter in Elternzeit gehen, bleibt Ihre private Krankenversicherung grundsätzlich bestehen. Das ist eine gute Nachricht: Sie müssen sich nicht neu versichern oder komplizierte Wechsel vornehmen. Allerdings ändert sich die Zusammensetzung Ihrer Kosten erheblich.
Der wichtigste Punkt vorweg: Ihr Beihilfeanspruch bleibt während der gesamten Elternzeit erhalten. Das unterscheidet Sie als Beamten fundamental von Angestellten in der Privatwirtschaft. Während diese oft vor hohen PKV-Kosten stehen, profitieren Sie weiterhin von der staatlichen Unterstützung (Quelle: bmi.bund.de).
Die PKV-Beiträge laufen während der Elternzeit normal weiter. Da Sie jedoch kein oder nur reduziertes Gehalt beziehen, kann das zunächst beunruhigend klingen. Hier greift aber ein ausgeklügeltes System von Zuschüssen und Erstattungen, das Sie finanziell entlastet.
Ein weiterer Vorteil: Anders als Angestellte können Sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Was zunächst wie eine Einschränkung klingt, bewahrt Sie vor späteren Nachteilen. Sie behalten Ihre hochwertigen PKV-Leistungen und müssen sich nach der Elternzeit nicht erneut privat versichern.
Beihilfeanspruch und Zuschüsse: Welche Unterstützung bekommen Sie vom Dienstherrn
Ihr Dienstherr lässt Sie während der Elternzeit nicht im Stich. Die Unterstützung ist sogar großzügiger als während Ihrer regulären Dienstzeit.
Erhöhter Beihilfesatz während der Elternzeit
Der Beihilfebemessungssatz erhöht sich automatisch von 50 % auf 70 %. Das bedeutet: Während Sie normalerweise die Hälfte Ihrer Krankheitskosten selbst tragen müssen, sind es in der Elternzeit nur noch 30 %. Ihre PKV muss entsprechend weniger abdecken, was zu niedrigeren Beiträgen führt (Quelle: bva.bund.de).
Diese Regelung gilt für:
Die komplette Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes
Übertragene Elternzeitmonate bis zum achten Lebensjahr
Beide Elternteile, wenn beide verbeamtet sind
Beihilfesätze in der Übersicht
| Personengruppe | Beihilfesatz |
| Beihilfeberechtigte regulär | 50 % |
| Beihilfeberechtigte in Elternzeit | 70 % |
| Mit 2+ berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
(Quelle: bva.bund.de)
Beitragszahlung: Wer übernimmt die Kosten für die private Krankenversicherung in der Elternzeit
Die Kostenfrage ist für viele Beamte der wichtigste Punkt bei der Elternzeitplanung. Die gute Nachricht: Je nach Besoldungsgruppe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil oder sogar die kompletten PKV-Kosten.
Vollständige Erstattung für niedrige Besoldungsgruppen
Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A8 sowie alle Anwärter erhalten eine besonders großzügige Unterstützung. Für diese Gruppen werden die PKV-Beiträge vollständig erstattet, wenn die Bezüge vor der Elternzeit unter der Versicherungspflichtgrenze lagen. Diese liegt 2025 bei 73.800 € jährlich (Quelle: tk.de).
Die Erstattung umfasst:
Grundbeitrag zur Krankenversicherung
Beiträge zur Pflegeversicherung
Gesetzliche Zuschläge
Nicht erstattet werden:
Zusatztarife und Wahlleistungen
Krankenhaustagegeld
Anwartschaftsversicherungen
Pauschaler Zuschuss für höhere Besoldungsgruppen
Beamte ab Besoldungsgruppe A9 erhalten einen pauschalen Zuschuss von 31 € monatlich. Das erscheint auf den ersten Blick wenig, ist aber als Mindestunterstützung zu verstehen. Der Zuschuss wird unabhängig von der tatsächlichen Beitragshöhe gezahlt und gilt auch bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit (Quelle: bva.bund.de).
Beispielrechnung für verschiedene Besoldungsgruppen
| Besoldungsgruppe | Monatlicher PKV-Beitrag (Beispiel) | Erstattung | Eigenanteil |
| A5 (Anwärter) | 180 € | 180 € | 0 € |
| A7 | 220 € | 220 € | 0 € |
| A9 | 280 € | 31 € | 249 € |
| A13 | 350 € | 31 € | 319 € |
Die genannten Beiträge sind Beispielwerte und können je nach Versicherer und Tarif variieren (Stand: 2024)
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Was ist für Ihre Kinder bei der Krankenversicherung in der Elternzeit als Beamter zu beachten
Die Versicherung Ihrer Kinder ist während der Elternzeit besonders günstig geregelt. Als Beamter profitieren Ihre Kinder von einem eigenen Beihilfeanspruch, der die Kosten erheblich reduziert.
Beihilfe für Kinder
Ihre Kinder haben einen Beihilfeanspruch von 80 %. Das bedeutet: Nur 20 % der Krankheitskosten müssen über die PKV abgedeckt werden. Diese sogenannten Beihilfeergänzungstarife sind entsprechend günstig. Die monatlichen Kosten liegen oft zwischen 30 € und 60 € pro Kind.
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Wenn Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer PKV anmelden, entfällt die Gesundheitsprüfung. Das ist besonders wichtig, falls Ihr Kind mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Welt kommt. Voraussetzung: Sie selbst müssen mindestens drei Monate vor der Geburt privat versichert sein.
Die Kindernachversicherung bietet weitere Vorteile:
Sofortiger Versicherungsschutz ab Geburt
Keine Wartezeiten
Gleicher oder vergleichbarer Tarif wie die Eltern
Keine Risikoausschlüsse
Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung in der Elternzeit als Beamter
Die finanzielle Belastung während der Elternzeit lässt sich durch verschiedene Maßnahmen reduzieren. Hier sind die wichtigsten Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der Versicherung
Viele PKV-Anbieter bieten spezielle Elternzeittarife oder die Möglichkeit zum Wechsel in günstigere Tarifvarianten. Prüfen Sie folgende Optionen:
Erhöhung der Selbstbeteiligung
Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus
Reduzierung des Krankentagegeldes
Wichtig: Klären Sie vor einem Tarifwechsel, ob Sie nach der Elternzeit problemlos in Ihren ursprünglichen Tarif zurückkehren können.
Anwartschaftsversicherung als Alternative
In besonderen Fällen kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Dabei ruht Ihr Versicherungsschutz, Sie zahlen aber einen reduzierten Beitrag (meist 10-30 % des regulären Beitrags). Nach der Elternzeit können Sie ohne Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurück.
Diese Option eignet sich nur, wenn:
Sie während der Elternzeit anderweitig versichert sind
Sie längere Zeit ins Ausland gehen
Besondere persönliche Umstände vorliegen
Nutzung des erhöhten Beihilfesatzes
Informieren Sie rechtzeitig Ihre PKV über den erhöhten Beihilfesatz von 70 %. Viele Versicherer bieten automatisch angepasste Tarife an, die den geringeren Eigenanteil berücksichtigen. Das kann Ihre Beiträge um 30-40 % reduzieren.
Steuerliche Absetzbarkeit
Vergessen Sie nicht: Ihre PKV-Beiträge sind auch während der Elternzeit als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Steuererklärung können Sie die Basisabsicherung geltend machen. Das mindert zwar nicht die monatliche Belastung, führt aber zu einer Steuererstattung.
Fazit: Mit guter Planung entspannt durch die Elternzeit als Beamter
Die private Krankenversicherung während der Elternzeit ist für Beamte deutlich günstiger geregelt als für Angestellte. Durch den erhöhten Beihilfesatz und die verschiedenen Zuschüsse bleibt die finanzielle Belastung überschaubar. Besonders Beamte bis zur Besoldungsgruppe A8 profitieren von der vollständigen Kostenerstattung.
Trotzdem sollten Sie Ihre individuelle Situation genau prüfen. Je nach Besoldungsgruppe, Familienstand und gewähltem PKV-Tarif ergeben sich unterschiedliche Optimierungsmöglichkeiten. Eine rechtzeitige Planung vor Beginn der Elternzeit zahlt sich aus.
Die Regelungen können je nach Bundesland variieren und ändern sich gelegentlich. Für eine optimale Absicherung Ihrer Familie empfiehlt sich daher eine individuelle Beratung. Als unabhängiger Versicherungsexperte für Beamte kenne ich die aktuellen Regelungen und Tarife genau. In einem kostenfreien Erstgespräch analysiere ich gerne Ihre persönliche Situation und zeige Ihnen, wie Sie während der Elternzeit optimal versichert bleiben. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie und Ihre Familie.
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FAQ zu private Krankenversicherung während Elternzeit als Beamter
Nein, die PKV ist während der Elternzeit nicht beitragsfrei. Die Beiträge laufen grundsätzlich weiter. Allerdings erhalten Sie je nach Besoldungsgruppe Unterstützung: Beamte bis A8 bekommen die Beiträge vollständig erstattet, alle anderen mindestens 31 € monatlich. Zusätzlich reduziert sich Ihr PKV-Beitrag durch den erhöhten Beihilfesatz von 70 %.
Das hängt von Ihrer Besoldungsgruppe ab. Bei Beamten bis einschließlich A8 übernimmt der Dienstherr die kompletten Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Beamte ab A9 erhalten einen Zuschuss von 31 € monatlich und müssen den Rest selbst tragen. Die Erstattung muss bei der Bezügestelle beantragt werden und erfolgt nicht automatisch.
Der gesetzliche 10 %-Zuschlag auf Ihre PKV-Beiträge entfällt ab Ihrem 60. Geburtstag. Bis dahin zahlen Sie diesen Zuschlag auch während der Elternzeit. Ab 65 Jahren werden die angesparten Mittel zur Beitragsstabilisierung im Alter verwendet. Dieser Mechanismus hilft, die Beiträge im Rentenalter stabil zu halten.
Die Kosten variieren stark nach Ihrer persönlichen Situation. Durch den erhöhten Beihilfesatz von 70 % reduziert sich Ihr PKV-Beitrag um etwa 30-40 %. Ein Beamter mit einem regulären Beitrag von 400 € zahlt in der Elternzeit etwa 240-280 €. Beamte bis A8 zahlen effektiv nichts, da sie vollständige Erstattung erhalten. Für eine genaue Berechnung Ihrer individuellen Kosten vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





