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Private Kranken­versicherung für Beamte: Wo in der Steuererklärung eintragen und absetzen

So setzen Sie Ihre PKV-Beiträge als Beamter optimal von der Steuer ab

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  • 28.10.2025

  • Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv

Die PKV in der Steuererklärung als Beamter: So gehts richtig

Als Beamter mit privater Krankenversicherung fragen Sie sich sicherlich, wo genau Sie Ihre Beiträge in der Steuererklärung eintragen müssen. Die gute Nachricht vorweg: Sie können Ihre PKV-Beiträge steuerlich geltend machen und damit Ihre Steuerlast senken. Der Weg dorthin führt über die Anlage Vorsorgeaufwand.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Beiträge Sie absetzen können, wo Sie diese eintragen und welche Besonderheiten für Sie als Beamter gelten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • PKV-Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand: Tragen Sie Ihre Beiträge in den Zeilen 23 bis 27 ein und vermerken Sie Ihren Beamtenstatus in Zeile 50.

  • Nur die Basisabsicherung ist vollständig absetzbar: Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer zählen nicht zur steuerlich begünstigten Basisversorgung.

  • Beamte haben einen Höchstbetrag von 1.900 € jährlich: Dieser gilt für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wobei Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung darüber hinaus absetzbar sind.

  • Die Beihilfe beeinflusst Ihre steuerliche Situation: Als Beamter mit Beihilfeanspruch gelten für Sie besondere Regelungen bei den Höchstbeträgen.

  • Ab 2026 erfolgt die Datenübermittlung elektronisch: Ihre PKV meldet die Beiträge dann automatisch an das Finanzamt, Sie behalten aber ein Widerspruchsrecht.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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