
Was ist Beihilfe? Definition und Grundlagen für Beamte
Ihr umfassender Leitfaden zum Beihilfesystem im öffentlichen Dienst

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30.10.2025
Allgemein, Beamte, pkv
Die Beihilfe verstehen: Ihre Krankenversicherung als Beamter
Die Beihilfe ist das zentrale Fürsorgeleistungssystem für Beamte in Deutschland. Anders als Angestellte in der Privatwirtschaft erhalten Sie als Beamter keine Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen übernimmt Ihr Dienstherr einen prozentualen Anteil Ihrer Krankheitskosten direkt. Dieses System basiert auf der besonderen Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zu seiner heutigen Form entwickelt.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Funktionsweise der Beihilfe, Ihre Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Erstattungen und wie Sie die Beihilfe optimal mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Die Beihilfe ist eine prozentuale Kostenerstattung: Ihr Dienstherr übernimmt 50 % bis 90 % Ihrer Krankheitskosten, abhängig von Ihrer persönlichen Situation und Anzahl der Kinder.
Beihilfe gilt für Sie und Ihre Familie: Nicht nur Sie als Beamter, sondern auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe erhalten.
Private Krankenversicherung als notwendige Ergänzung: Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten abdeckt, benötigen Sie eine private Restkostenversicherung für die verbleibenden 20 % bis 50 %.
Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland: Die Beihilfesätze und Leistungen variieren erheblich zwischen Bund und Ländern, besonders familienfreundlich ist Sachsen mit bis zu 90 % Beihilfe.
Breites Leistungsspektrum mit klaren Grenzen: Von Arztbesuchen über Krankenhausaufenthalte bis zur Pflege werden viele Leistungen erstattet, kosmetische Behandlungen oder Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch ausgeschlossen.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist Beihilfe im öffentlichen Dienst? So funktioniert das System
Das Beihilfesystem arbeitet nach dem Prinzip der nachträglichen Kostenerstattung. Sie bezahlen Ihre medizinischen Rechnungen zunächst selbst und reichen diese dann bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle ein. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erstattet Ihnen der Dienstherr den beihilfefähigen Anteil.
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes, der die Fürsorgepflicht des Dienstherrn festschreibt. Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), während die einzelnen Bundesländer eigene Landesbeihilfeverordnungen erlassen haben. Neun Bundesländer orientieren sich dabei direkt an der BBhV: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (Quelle: www.rehm-verlag.de).
Der Ablauf der Beihilfebeantragung
Sie reichen Ihre Arztrechnungen, Rezepte und weitere medizinische Belege als Kopien bei Ihrer Beihilfestelle ein. Wichtig dabei: Die Antragsfrist beträgt in der Regel ein Jahr nach Rechnungsstellung, kann aber je nach Bundesland auf zwei oder sogar drei Jahre verlängert sein. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Anspruch unwiderruflich.
Die Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Rechtsanspruch darauf kann weder abgetreten noch gepfändet werden. Dies schützt Sie als Beamten vor dem Verlust dieser wichtigen Fürsorgeleistung.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Beihilfeberechtigung für Beamte und Richter
Als Beamter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe, unabhängig davon, ob Sie auf Lebenszeit, auf Probe, auf Zeit oder auf Widerruf verbeamtet sind. Auch Richter gehören zum Kreis der Beihilfeberechtigten. Beamtenanwärter und Referendare erhalten ebenfalls Beihilfe, allerdings oft mit reduzierten Sätzen von typischerweise 50 %.
Eine wichtige Voraussetzung: Sie müssen mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit tätig sein. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen führt eine Unterschreitung dieser Quote zum Verlust des Beihilfeanspruchs. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo Beamte auch bei geringerer Teilzeit beihilfeberechtigt bleiben.
Angestellte im öffentlichen Dienst, die nach TV-L oder TVöD beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie sind regulär gesetzlich krankenversichert, auch wenn sie dieselbe Arbeit wie verbeamtete Kollegen verrichten.
Anspruch für Angehörige: Ehepartner und Kinder
Ihre Familie profitiert ebenfalls von der Beihilfe. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre eigenen Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für 2025 liegt diese Grenze bei 23.001 € jährlich nach Bundesrecht (Quelle: www.bezreg-koeln.nrw.de). Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigungsfähig. Befindet sich Ihr Kind danach noch in Ausbildung und wurde diese durch Freiwilligendienste unterbrochen, verlängert sich die Berücksichtigungsfähigkeit um maximal zwölf Monate. Hat Ihr Kind eine eigene Beihilfeberechtigung, geht diese vor.
Wie hoch ist der Beihilfesatz?
Die Höhe Ihrer Beihilfe richtet sich nach Ihrem Status und Ihrer familiären Situation. Der Grundsatz nach der Bundesbeihilfeverordnung:
| Personengruppe | Beihilfesatz | 
| Aktive Beamte ohne Kinder | 50 % | 
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70 % | 
| Pensionäre | 70 % | 
| Ehepartner | 70 % | 
| Kinder | 80 % | 
(Quelle: Bundesbeihilfeverordnung § 46)
Besondere Regelungen in den Bundesländern
Sachsen zeigt sich besonders familienfreundlich: Bei zwei oder mehr Kindern erhalten Sie dauerhaft 90 % Beihilfe. Ehepartner und Kinder bekommen ebenfalls 90 %, und deren verbleibende Krankenversicherungsbeiträge werden auf Antrag weitgehend übernommen.
Baden-Württemberg gewährt Beamten mit drei und mehr Kindern dauerhaft 70 % Beihilfe, selbst wenn das Kindergeld später wegfällt. Hessen verwendet einen familienbezogenen Bemessungssatz, der sich pro Familienmitglied um 5 % erhöht, maximal bis 70 %.
Die durchschnittliche Beihilfequote über Ihr gesamtes Beamtenleben beträgt etwa 67 %. Bei 50 % Beihilfesatz liegen Ihre typischen monatlichen PKV-Kosten zwischen 180 € und 450 €, abhängig von Alter und Gesundheitszustand. Im Ruhestand mit 70 % Beihilfe sinken diese auf 100 € bis 180 € monatlich.
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Welche Kosten übernimmt die Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen im Überblick
Die Beihilfe deckt ein breites Spektrum medizinischer Leistungen ab:
Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen werden umfassend erstattet. Dies umfasst Diagnostik, Behandlungen und notwendige Untersuchungen nach wissenschaftlich anerkannten Methoden.
Arzneimittel sind beihilfefähig, wenn sie ärztlich verordnet und verschreibungspflichtig sind. Die Erstattung erfolgt bis zum Apothekenabgabepreis oder bei Festbetragsarzneimitteln bis zur Höhe des Festbetrags.
Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen oder Lymphdrainage werden bei ärztlicher Verordnung erstattet. Die Höchstbeträge wurden zum 1. Mai 2025 angehoben: Klassische Massagetherapie stieg von 20,30 € auf 21,10 €, manuelle Lymphdrainage von 33,80 € auf 35,10 € (Quelle: www.pbeakk.de).
Krankenhausbehandlungen inklusive Unterbringung und Verpflegung sind beihilfefähig. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer unterliegen je nach Bundesland unterschiedlichen Regelungen. In Bayern gelten Selbstbehalte von 25 € täglich für Chefarztbehandlung und 7,50 € für das Zweibettzimmer.
Vorsorgeuntersuchungen werden umfassend gefördert. Dies schließt Krebsfrüherkennung, Gesundheits-Check-ups und Schutzimpfungen nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ein. COVID-19-Impfungen werden separat über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.
Zahnersatz wird teilweise erstattet. In Nordrhein-Westfalen sind zahntechnische Leistungen zu 70 % beihilfefähig, Implantate bis maximal zehn Stück à 1.000 € (Quelle: www.finanzverwaltung.nrw.de).
Psychotherapie erfordert eine vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle, meist auf Basis eines vertrauensärztlichen Gutachtens. Tiefenpsychologische, analytische und Verhaltenstherapie sind beihilfefähig.
Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen werden bei medizinischer Notwendigkeit für maximal 21 Tage erstattet. Die Unterkunft bei ambulanten Heilkuren wird mit bis zu 16 € täglich bezuschusst.
Was wird nicht von der Beihilfe übernommen?
Die Beihilfe hat klare Ausschlusskriterien. Nicht erstattet werden:
Kosmetische Behandlungen jeder Art, einschließlich rein ästhetischer Zahnbehandlungen und Gesichtsoperationen ohne medizinische Indikation.
Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel, selbst wenn diese ärztlich empfohlen wurden. Auch spezielle Cremes oder Seren fallen nicht unter die Beihilfefähigkeit.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Erwachsene sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für Kinder unter 12 Jahren und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard.
Mittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, zur Gewichtsregulierung oder Verbesserung des Haarwuchses werden nicht erstattet.
Behandlungen im Ausland sind nur in Ausnahmefällen beihilfefähig. Generell beschränkt sich die Beihilfe auf medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Behandlungen.
Allgemeine Lebenshaltungskosten wie Blutdruckmessgeräte für den Hausgebrauch, Mundduschen oder staubdichte Bettwäsche für Allergiker gelten nicht als beihilfefähig.
Private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe
Da die Beihilfe nur 50 % bis 80 % Ihrer Krankheitskosten abdeckt, benötigen Sie zwingend eine ergänzende Absicherung. Hier kommt die private Krankenversicherung ins Spiel, die als Restkostenversicherung oder Beihilfeergänzungstarif bezeichnet wird.
Die Vorteile der PKV für Beamte
Als Beamter profitieren Sie von speziellen PKV-Tarifen, die genau auf Ihren Beihilfeanspruch abgestimmt sind. Die monatlichen Beiträge sind deutlich günstiger als eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, da Sie nur die Restkosten absichern müssen.
Bei 50 % Beihilfe zahlen Sie typischerweise 180 € bis 450 € monatlich für die PKV. Im Ruhestand mit 70 % Beihilfe sinken die Beiträge auf 100 € bis 180 €. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Sie als Beamter sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil selbst tragen, was erheblich teurer wäre.
Die pauschale Beihilfe als Alternative
Einige Bundesländer bieten mittlerweile die pauschale Beihilfe an, auch bekannt als Hamburger Modell. Dabei übernimmt der Dienstherr 50 % Ihrer Krankenkassenbeiträge, ähnlich dem Arbeitgeberanteil in der Privatwirtschaft. Dies ermöglicht Ihnen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Folgende Länder bieten die pauschale Beihilfe: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen und mit Besonderheiten Sachsen (Quelle: www.fairbeamtet.de).
Achtung: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe ist ausgeschlossen.
Die richtige Entscheidung treffen
Die Wahl zwischen klassischer Beihilfe mit PKV und pauschaler Beihilfe mit GKV hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Faktoren wie Gesundheitszustand, Familienplanung und finanzielle Situation spielen eine wichtige Rolle. Die Entscheidung kann schnell komplex werden, weshalb eine professionelle Beratung sinnvoll ist.
Unterschiede zwischen Bund und Ländern bei der Beihilfe
Das Beihilfesystem ist föderalistisch organisiert, was zu erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern führt. Diese Vielfalt betrifft Beihilfesätze, Leistungsumfänge und Verfahrensregeln.
Beihilfesätze im Ländervergleich
Während der Bund und die meisten Länder den Standard-Beihilfesätzen folgen, weichen einige Bundesländer deutlich ab:
| Bundesland | Besonderheit | 
| Sachsen | 90 % bei zwei oder mehr Kindern, 90 % für Ehepartner und Kinder | 
| Baden-Württemberg | Dauerhaft 70 % bei drei oder mehr Kindern | 
| Hessen | Familienbezogener Satz: +5 % je Familienmitglied, max. 70 % | 
| Bremen | Pensionäre: 60 % + 5 % je Familienmitglied, max. 80 % | 
| Schleswig-Holstein | 90 % für Kinder bei drei oder mehr Kindern | 
(Quellen: www.hallesche.de, www.bundesgesundheitsministerium.de)
Unterschiedliche Kostendämpfungspauschale
Die Kostendämpfungspauschale als jährlicher Selbstbehalt variiert ebenfalls. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie je nach Besoldungsgruppe zwischen 105 € und 750 € jährlich. Sie verringert sich um 60 € pro berücksichtigungsfähiges Kind und wird bei Überschreitung der Belastungsgrenze von 1,5 % der Bruttobezüge teilweise ausgeglichen (Quelle: www.finanzverwaltung.nrw.de).
Leistungsunterschiede bei Zahnersatz und Wahlleistungen
Bei Zahnersatz schwanken die Erstattungssätze zwischen 50 % und 70 % der Material- und Laborkosten. Implantate sind teilweise unbegrenzt bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig, in anderen Ländern auf zwei oder vier je Kiefer begrenzt.
Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer sind in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein grundsätzlich nicht beihilfefähig. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ermöglichen diese als Zuzahloption.
Fazit: Ihre Beihilfe optimal nutzen
Das Beihilfesystem bietet Ihnen als Beamten eine solide Krankenversicherungsgrundlage. Mit 50 % bis 90 % Kostenerstattung durch Ihren Dienstherrn und einer passenden privaten Restkostenversicherung erreichen Sie eine umfassende medizinische Absicherung. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern können erheblich sein, besonders bei Familien mit mehreren Kindern lohnt sich ein genauer Blick auf die jeweiligen Regelungen.
Die Komplexität des Beihilfesystems mit seinen vielen Regelungen und Ausnahmen macht eine fundierte Beratung wertvoll. Besonders bei der Entscheidung zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe oder der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung können schnell Fehler passieren, die Sie langfristig teuer zu stehen kommen.
Als unabhängiger Finanzberater mit Spezialisierung auf Beamte kenne ich die Besonderheiten des Beihilfesystems genau. Ich helfe Ihnen, die optimale Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung zu finden. Dabei berücksichtige ich Ihre individuelle Situation, Familienplanung und die speziellen Regelungen Ihres Bundeslandes.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.




