
Was zahlt die Beihilfe für Ehepartner: Ihre Ansprüche erklärt
So sichern Sie Ihren Partner optimal ab und nutzen alle Beihilfeansprüche

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31.10.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Die Beihilfe für Ehepartner verstehen
Als Beamter oder Versorgungsempfänger haben Sie nicht nur selbst Anspruch auf Beihilfe. Auch Ihr Ehepartner kann von dieser wichtigen Leistung profitieren. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Kosten werden übernommen? Und wie hoch darf das Einkommen Ihres Partners maximal sein?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Beihilfe für Ehepartner: von den Einkommensgrenzen in verschiedenen Bundesländern über konkrete Leistungen bis zu den regelmäßigen Nachweispflichten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Ehepartner sind grundsätzlich beihilfeberechtigt: Als berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten sie meist 70 % Erstattung für medizinische Aufwendungen.
Einkommensgrenzen variieren stark nach Bundesland: Von 12.000 € in Bremen bis 24.192 € in Hessen gelten unterschiedliche Höchstbeträge für das Jahreseinkommen.
Umfassende medizinische Versorgung ist abgedeckt: Arztbesuche, Medikamente, Zahnbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und viele weitere Leistungen werden erstattet.
Jährlicher Einkommensnachweis ist Pflicht: Der Beihilfeanspruch muss regelmäßig durch Vorlage des Steuerbescheids nachgewiesen werden.
Bei GKV-versicherten Partnern gilt Nachrangigkeit: Die Beihilfe zahlt nur, was die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wer kann als Ehepartner beihilfeberechtigt sein?
Die Beihilfe steht nicht nur Ihnen als Beamter zu. Auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner gilt als „berücksichtigungsfähiger Angehöriger“ und kann Beihilfeleistungen erhalten. Das gleiche Recht haben eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Wichtig zu wissen: Bei einer Scheidung endet die Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Leben Sie getrennt von Ihrem Partner, besteht der Beihilfeanspruch nur weiter, wenn ein Unterhaltsanspruch gegen Sie als Beamten vorliegt.
Ein Ausschlussgrund liegt vor, wenn Ihr Ehepartner selbst beihilfeberechtigt ist. In diesem Fall geht die eigene Beihilfe vor. Allerdings kann Ihr Partner bei einem reduzierten eigenen Beihilfeanspruch unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Beihilfe über Sie erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für den Beihilfeanspruch für Ehepartner?
Die zentrale Voraussetzung für den Beihilfeanspruch ist die Einhaltung der Einkommensgrenze. Ihr Ehepartner darf mit seinen gesamten Einkünften einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dabei werden alle Einkünfte nach § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes sowie Kapitalerträge nach § 2 Abs. 5a EStG berücksichtigt.
Diese Einkunftsarten fließen in die Berechnung ein
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Renten und andere Versorgungsbezüge
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG
Der Nachweis erfolgt durch den Steuerbescheid oder ein gleichwertiges Dokument. Nicht relevante Angaben dürfen Sie dabei schwärzen. Entscheidend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht das Bruttoeinkommen.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Ehepartner?
Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Während Bremen mit 12.000 € die niedrigste Grenze setzt, liegt Hessen mit 24.192 € an der Spitze.
Einkommensgrenzen der Bundesländer 2025
| Bundesland | Einkommensgrenze | Besonderheit | 
| Hessen | 24.192 € | Doppelter Grundfreibetrag nach § 32a EStG | 
| Nordrhein-Westfalen | 23.001 € | Dynamische Anpassung nach Rentenwert West | 
| Bayern | 20.878 € | Folgt grundsätzlich der Bundesbeihilfe | 
| Bund/Berlin/Baden-Württemberg | 20.000 € | Einheitliche Regelung | 
| Sachsen | 18.504 € | 3-Jahres-Durchschnitt wird berechnet | 
| Schleswig-Holstein/Hamburg | 18.000 € | Norddeutsche Ländergruppe | 
| Rheinland-Pfalz | 17.000 € | Unterschiede je nach Eheschließungsdatum | 
| Bremen | 12.000 € | Bundesweit niedrigste Grenze | 
(Quellen: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Landesamt für Finanzen Bayern)
Die Grenzen werden in vielen Ländern regelmäßig angepasst. In NRW beispielsweise erfolgt die Anpassung im Verhältnis zur Rentenerhöhung West. So bleiben die Einkommensgrenzen fair und zeitgemäß.
Welcher Zeitraum ist für die Einkommensprüfung maßgeblich?
Je nach Bundesland wird das Einkommen unterschiedlicher Jahre herangezogen:
Bund und die meisten Länder: Vorletztes Kalenderjahr vor Antragstellung
NRW und Schleswig-Holstein: Kalenderjahr vor Entstehung der Aufwendungen
Sachsen: Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre
Falls das Einkommen im maßgeblichen Jahr über der Grenze lag, aber im aktuellen Jahr darunter liegt, können Sie in vielen Bundesländern Beihilfe unter Vorbehalt beantragen. Sie müssen dann nachweisen, dass das laufende Kalenderjahr unter der Grenze liegen wird.
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Was deckt die Beihilfe konkret bei Ehepartnern ab?
Die Beihilfe für Ihren Ehepartner umfasst ein breites Spektrum medizinischer Leistungen. Der Erstattungssatz beträgt in den meisten Bundesländern 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen.
Diese Leistungen werden erstattet
Ambulante Behandlungen:
Ärztliche Behandlungen und Facharztkonsultationen
Verordnete Arzneimittel
Heilmittel wie Physiotherapie, Massagen und Ergotherapie
Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
Zahnmedizinische Versorgung:
Zahnärztliche Behandlungen im Rahmen der GOZ
Zahnersatz (teilweise mit reduzierten Sätzen)
Prophylaktische zahnärztliche Leistungen
Kieferorthopädische Maßnahmen
Stationäre Leistungen:
Krankenhausbehandlung (Regelleistungen)
Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen
Aufwendungen bei Schwangerschaft und Entbindung
Psychische Gesundheit:
Ambulante und stationäre Psychotherapie nach Genehmigung
Was wird nicht erstattet?
Bestimmte Leistungen sind von der Beihilfe ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem Wahlleistungen im Krankenhaus ohne Zusatzbeitrag und Behandlungen durch Heilpraktiker in vielen Bundesländern. Die genauen Ausschlüsse regelt die jeweilige Beihilfeverordnung.
Sonderfall: Ehepartner ist gesetzlich krankenversichert
Ist Ihr Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, gilt das Nachrangigkeitsprinzip. Die Beihilfe zahlt nur für Leistungen, die die GKV nicht übernimmt. Das betrifft hauptsächlich:
Zahnersatz über den GKV-Anteil hinaus
Sehhilfen ab dem 18. Lebensjahr
Wahlleistungen im Krankenhaus
Ihr Partner darf in diesem Fall kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausüben. Die Kombination von Beihilfe und GKV kann dennoch vorteilhaft sein, da Sie so eine nahezu vollständige Kostenerstattung erreichen.
Muss der Beihilfeanspruch regelmäßig nachgewiesen werden?
Ja, der Beihilfeanspruch Ihres Ehepartners muss jährlich nachgewiesen werden. Dies geschieht durch Vorlage des aktuellen Steuerbescheids bei Ihrer Beihilfestelle. Der Steuerbescheid muss vollständig eingereicht werden. Sie können jedoch nicht relevante Daten schwärzen.
Falls kein Steuerbescheid vorliegt, akzeptiert die Beihilfestelle gleichwertige Dokumente, die alle relevanten Einkünfte nach § 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 5a EStG nachweisen. Bei Neuanträgen müssen Sie zusätzlich ein spezielles Formular zur Einkommenserklärung ausfüllen.
Achtung: Stellt sich nachträglich heraus, dass das Einkommen über der Grenze lag, müssen Sie zu Unrecht erhaltene Beihilfe zurückzahlen. Im schlimmsten Fall drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Prüfen Sie daher die Einkommenssituation Ihres Partners sorgfältig.
Fazit: Beihilfe für Ehepartner optimal nutzen
Die Beihilfe für Ehepartner ist eine wertvolle Leistung, die Ihre Familie finanziell absichert. Mit meist 70 % Erstattung für medizinische Aufwendungen profitiert Ihr Partner erheblich. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland zwischen 12.000 € und 24.192 €. Achten Sie darauf, die jährlichen Nachweise fristgerecht einzureichen.
Die Regelungen zur Beihilfe sind komplex und ändern sich regelmäßig. Besonders bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamte für Ihren Ehepartner spielen viele Faktoren eine Rolle. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Haben Sie Fragen zur Beihilfe oder zur idealen Krankenversicherung für Ihren Ehepartner? Als unabhängiger Experte für Beamte und deren Angehörige berate ich Sie gerne kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam finden wir die beste Absicherung für Ihre Familie. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Gespräch.
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FAQ zur Beihilfe für Ehepartner
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Beihilfesatz für Ehepartner 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Die Einkommensgrenze liegt 2025 bei 23.001 €. Diese Grenze wird jährlich entsprechend dem Rentenwert West angepasst. Maßgeblich sind die Einkünfte des Kalenderjahres vor Entstehung der Aufwendungen. Den Nachweis erbringen Sie durch Ihren Steuerbescheid.
(Quellen: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, versorgungskassen.de)
Bayern gewährt berücksichtigungsfähigen Ehegatten einen Beihilfesatz von 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Die Einkommensgrenze beträgt 2025 genau 20.878 €. Entscheidend sind die Einkünfte aus dem zweiten Kalenderjahr vor Beantragung. Bayern orientiert sich grundsätzlich an der Bundesbeihilfeverordnung. Eine Besonderheit: Bei Zahnersatz werden Material- und Laborkosten nur zu 60 % erstattet.
(Quelle: Landesamt für Finanzen Bayern)
Das maximale Einkommen für die Beihilfeberechtigung unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich. Bremen setzt mit maximal 12.000 € die niedrigste Grenze. In der Mitte liegen Brandenburg und Rheinland-Pfalz mit 17.000 €, sowie Hamburg und Schleswig-Holstein mit 18.000 €. Der Bund und Bayern erlauben bis zu 20.000 €. Spitzenreiter sind NRW mit 23.001 € und Hessen mit 24.192 €. Die Einkünfte Ihres Ehepartners bei der Beihilfe dürfen diese jeweilige Grenze nicht überschreiten.
In Rheinland-Pfalz erhalten berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 % Beihilfe. Die aktuelle Einkommensgrenze liegt bei 17.000 € für Anträge ab dem 01.01.2021. Maßgeblich ist das zweite Kalenderjahr vor Beantragung. Eine Besonderheit: Wurde die Ehe vor 2012 geschlossen und erfolgte die Verbeamtung bis 01.01.2012, gilt eine höhere Grenze von 20.450 €. Bei Schwangerschaft und Geburt entfällt die Einkommensprüfung komplett.
(Quellen: beihilfevorschriften.de, Landesamt für Finanzen RLP)

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.




