Meta Description: Meta Titel: Beamte in Pension: Dauer und Startzeitpunkt;

Wie lange müssen Beamte arbeiten und ab wann können Sie in Pension gehen?
Verstehen Sie die aktuellen Pensionsregelungen und planen Sie Ihren Ruhestand optimal

Google Reviews
5.0 Stars | 6 reviews

06.11.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Der Weg in die Beamtenpension: Was Sie wissen sollten
Die Frage nach dem Pensionsalter beschäftigt jeden Beamten. Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bringt neue Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig existieren verschiedene Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Die individuellen Regelungen hängen von Ihrem Geburtsjahr, Ihrer Beamtengruppe und Ihrem Dienstort ab.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Altersgrenzen für Sie gelten, welche Optionen für einen vorzeitigen Ruhestand bestehen und wie Sie Ihre Pension optimal planen können.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Regelaltersgrenze steigt auf 67 Jahre: Für Beamte ab Jahrgang 1963 gilt die volle Altersgrenze von 67 Jahren, frühere Jahrgänge profitieren von gestaffelten Übergangsregelungen.
Mindestdienstzeit von 5 Jahren erforderlich: Ohne diese Wartezeit entsteht kein Anspruch auf Ruhegehalt, Ausnahmen gelten nur bei Dienstunfähigkeit ohne eigenes Verschulden.
Vorzeitiger Ruhestand ab 63 möglich: Sie können auf Antrag mit 63 in Pension gehen, müssen aber Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr in Kauf nehmen.
Sonderregelungen für spezielle Beamtengruppen: Polizeibeamte und Feuerwehrleute können bereits mit 62 Jahren in den Ruhestand, Schwerbehinderte haben ebenfalls reduzierte Altersgrenzen.
45-Jahres-Regelung ermöglicht abschlagsfreie Pension: Mit 65 Jahren und 45 Dienstjahren können Sie ohne Abschläge in Pension gehen, Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden angerechnet.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Ab wann können Beamte in Pension gehen?
Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich von Ihrem Geburtsjahr ab. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze für Bundesbeamte schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung folgt einem präzisen Zeitplan:
Wurden Sie vor dem 1. Januar 1947 geboren, können Sie weiterhin mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Für jüngere Jahrgänge erhöht sich die Altersgrenze stufenweise. Der Jahrgang 1947 geht mit 65 Jahren und einem Monat in Pension. Diese Anhebung setzt sich fort: Der Jahrgang 1958 erreicht die Pension mit 66 Jahren. Ab dem Jahrgang 1963 gilt dann die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Ein entscheidender Punkt: Sie benötigen mindestens 5 Jahre Dienstzeit, um überhaupt einen Anspruch auf Ruhegehalt zu erwerben. Diese Wartezeit entfällt nur in Ausnahmefällen, etwa bei Dienstunfähigkeit ohne eigenes Verschulden während des Dienstes.
Die individuelle Berechnung Ihrer persönlichen Altersgrenze kann schnell komplex werden. Verschiedene Faktoren wie Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubungen oder besondere Dienstzeiten beeinflussen Ihre Pensionsansprüche. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, den optimalen Zeitpunkt für Ihren Ruhestand zu bestimmen und finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Welche Regelaltersgrenzen gelten für Beamtenpension in Bund und Ländern?
Die Regelaltersgrenze für Bundesbeamte liegt seit 2029 bei 67 Jahren für alle Jahrgänge ab 1963. Diese bundeseinheitliche Regelung schafft klare Verhältnisse für alle Beamten des Bundes.
Auf Landesebene zeigt sich ein differenzierteres Bild. Seit der Föderalismusreform 2006 können die Bundesländer ihre Altersgrenzen eigenständig festlegen. Die meisten Länder sind dem Bund gefolgt und haben die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre übernommen. Berlin bildet hier eine bemerkenswerte Ausnahme: Die Hauptstadt behält die Altersgrenze von 65 Jahren bei.
| Ebene | Regelaltersgrenze | Besonderheiten |
| Bund | 67 Jahre (ab Jahrgang 1963) | Stufenweise Anhebung seit 2012 |
| Meiste Bundesländer | 67 Jahre | Folgen der Bundesregelung |
| Berlin | 65 Jahre | Keine Anhebung geplant |
(Quellen: bmi.bund.de, dbb.de)
Diese unterschiedlichen Regelungen können bei einem Wechsel zwischen Bund und Ländern zu Herausforderungen führen. Die Übertragung von Pensionsansprüchen und die Berechnung der Dienstzeiten erfordern genaue Kenntnisse der jeweiligen Landesgesetze.
Gibt es besondere Altersgrenzen für bestimmte Beamtengruppen?
Ja, für verschiedene Beamtengruppen existieren tatsächlich spezielle Altersgrenzen. Diese Sonderregelungen tragen den besonderen körperlichen und psychischen Belastungen bestimmter Tätigkeiten Rechnung.
Polizeibeamte und Feuerwehrleute
Polizeivollzugsbeamte des Bundes können deutlich früher in Pension gehen. Für Beamte, die vor 1952 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren. Auch hier erfolgt eine stufenweise Anhebung auf 62 Jahre, die 2025 abgeschlossen sein wird. Feuerwehrbeamte profitieren von ähnlichen Regelungen.
Baden-Württemberg geht seit 2025 einen besonderen Weg: Berufsfeuerwehrleute können dort bereits mit 60 Jahren statt mit 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen. Diese Regelung würdigt die außergewöhnlichen körperlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes.
Schwerbehinderte Beamte
Schwerbehinderte Beamte haben ebenfalls reduzierte Altersgrenzen. Wurden Sie vor 1952 geboren und sind schwerbehindert, können Sie mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Für jüngere Jahrgänge erhöht sich diese Grenze stufenweise auf 62 Jahre bis zum Jahr 2025.
Die Anerkennung als schwerbehinderter Beamter und die damit verbundenen Pensionsvorteile setzen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus. Die rechtzeitige Beantragung und Anerkennung der Schwerbehinderung kann erhebliche finanzielle Vorteile bei der Pensionierung bedeuten.
(Quellen: bmi.bund.de, gesetze-im-internet.de)
Welche Möglichkeiten gibt es für einen vorzeitigen Ruhestand?
Der vorzeitige Ruhestand eröffnet Beamten verschiedene Wege, früher aus dem aktiven Dienst auszuscheiden. Diese Optionen gehen allerdings meist mit finanziellen Einbußen einher.
Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren
Ab dem 63. Lebensjahr können Sie auf eigenen Antrag in den Ruhestand gehen. Diese Möglichkeit steht grundsätzlich allen Beamten offen. Der Preis dafür: Sie müssen Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr des vorzeitigen Ruhestands hinnehmen. Das bedeutet 0,3 % Abschlag für jeden Monat, den Sie vor Ihrer regulären Altersgrenze in Pension gehen.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die finanziellen Auswirkungen:
| Situation | Reguläre Pension | Vorzeitige Pension mit 63 | Differenz |
| Pensionsalter | 67 Jahre | 63 Jahre | 4 Jahre früher |
| Versorgungsabschlag | 0 % | 14,4 % | -14,4 % |
| Monatliche Pension bei 3.000 € Grundgehalt | 2.153 € | 1.843 € | -310 € monatlich |
(Quelle: dbb.de)
Die 45-Jahres-Regelung
Eine besonders attraktive Option bietet die 45-Jahres-Regelung: Mit 65 Jahren und 45 Dienstjahren können Sie abschlagsfrei in Pension gehen. Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden dabei angerechnet. Auch Zeiten einer vorherigen Tätigkeit als Tarifbeschäftigter können in die 45 Jahre einfließen.
Dienstunfähigkeit als Sonderfall
Bei Dienstunfähigkeit gelten spezielle Regelungen. Tritt die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Dienstunfall ein, beträgt der maximale Versorgungsabschlag 10,8 %. Bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls entfällt der Versorgungsabschlag vollständig.
Die Berechnung der optimalen Pensionsstrategie erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen früherem Ruhestand und finanziellen Einbußen. Faktoren wie Ihre Gesundheit, private Altersvorsorge und familiäre Situation spielen eine wichtige Rolle. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir Ihre individuelle Situation analysieren und die beste Lösung für Sie finden.
08.12.2025 | 19:00
Webinar: Ihr Weg zur optimalen Beamtenpension
So holen sich Beamte jedes Jahr ~1.800 € vom Staat zurück und machen ihre Rente bis zu 82 % steuerfrei. Live am 08.12.2025 um 19 Uhr.
100% kostenfrei
Können Sie Ihren Pensionsbeginn flexibel hinausschieben?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihren Ruhestand um bis zu drei Jahre hinauszuschieben. Diese Option kann aus verschiedenen Gründen attraktiv sein: Sie bleiben länger im gewohnten Arbeitsumfeld, erhöhen Ihre Pensionsansprüche und erhalten einen besonderen Zuschlag.
Voraussetzungen für das Hinausschieben
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Es muss ein dienstliches Interesse vorliegen und Ihre Arbeitszeit muss mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit betragen. Den Antrag müssen Sie spätestens sechs Monate vor dem regulären Pensionseintritt stellen.
Ein automatischer Anspruch auf Hinausschieben besteht bei familienbedingter Teilzeit oder Beurlaubung. Haben Sie sich für Elternzeit oder Pflege beurlauben lassen, können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihren Ruhestand verschieben.
Finanzielle Vorteile des späteren Ruhestands
Das Hinausschieben wird finanziell belohnt: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 % auf Ihr Ruhegehalt. Zusätzlich erhöht sich Ihr regulärer Ruhegehaltssatz durch die längere Dienstzeit. Pro zusätzlichem Dienstjahr steigt Ihr Ruhegehalt um 1,79375 %.
Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, flexibel auf Ihre persönliche Lebenssituation zu reagieren. Fühlen Sie sich fit und möchten weiterarbeiten? Dann kann das Hinausschieben eine lohnende Option sein. Die genaue Berechnung der finanziellen Auswirkungen sollten Sie jedoch im Vorfeld klären.
(Quellen: gesetze-im-internet.de, bmi.bund.de)
Fazit: Ihre Pensionsplanung braucht professionelle Unterstützung
Die Regelungen zum Pensionsalter für Beamte sind vielfältig und komplex. Je nach Geburtsjahr, Dienstherr und Beamtengruppe gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Die Möglichkeiten für einen vorzeitigen oder aufgeschobenen Ruhestand bieten Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältige Planung.
Ihre individuelle Situation bestimmt, welche Option für Sie optimal ist. Faktoren wie Dienstzeiten, Kindererziehungszeiten, eventuelle Schwerbehinderung und Ihre persönliche Lebensplanung beeinflussen die Entscheidung erheblich. Die finanziellen Auswirkungen verschiedener Pensionsszenarien können mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.
Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, die beste Strategie für Ihren Ruhestand zu entwickeln. Als spezialisierter Berater für Beamte kenne ich alle relevanten Regelungen und kann Ihre persönliche Situation umfassend analysieren. Gemeinsam berechnen wir Ihre Pensionsansprüche, bewerten verschiedene Szenarien und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Übergang in den Ruhestand.
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin und sichern Sie sich die optimale Planung für Ihre Beamtenpension. In einem persönlichen Gespräch klären wir all Ihre Fragen und finden die beste Lösung für Ihre finanzielle Zukunft im Ruhestand.
Jetzt kostenfreie Beratung buchen
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung mit mir und finden Sie die richtige Vorsorge-Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
FAQ zum in Pension gehen für Beamte
Sie benötigen mindestens 5 Jahre Dienstzeit, um einen Anspruch auf Ruhegehalt zu erwerben. Diese Wartezeit gilt für alle Beamten gleichermaßen. Eine Ausnahme besteht nur bei Dienstunfähigkeit ohne eigenes Verschulden: Hier entfällt die Wartezeit vollständig.
Die Höhe Ihrer Pension steigt mit jedem Dienstjahr. Pro Jahr erhöht sich Ihr Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Nach 40 Jahren Vollzeitdienst erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
(Quelle: bmi.bund.de)
Das hängt von Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Geburtsjahr und Ihrer bisherigen Dienstzeit ab. Mit 30 Dienstjahren erreichen Sie etwa 53,8 % Ihres letzten Gehalts als Pension. Der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 % wird nach 40 Jahren Vollzeitdienst erreicht.
Ihre individuelle Berechnung berücksichtigt auch Teilzeitphasen, Beurlaubungen und besondere Zeiten. Eine genaue Prognose erstelle ich Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die früheste Möglichkeit bietet die Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren. Dann müssen Sie allerdings Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr hinnehmen. Schwerbehinderte Beamte können je nach Geburtsjahr zwischen 60 und 62 Jahren in Pension gehen. Polizeibeamte haben ebenfalls reduzierte Altersgrenzen zwischen 60 und 62 Jahren.
Bei Dienstunfähigkeit ist ein Ruhestand jederzeit möglich. Die finanziellen Auswirkungen variieren je nach Ursache der Dienstunfähigkeit.
Die 45-Jahres-Regelung ermöglicht Ihnen mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 45 Dienstjahren den abschlagsfreien Ruhestand. Zu den 45 Jahren zählen nicht nur aktive Dienstzeiten. Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden mit 2,5 Jahren, für später geborene Kinder mit 3 Jahren angerechnet. Auch Pflegezeiten und vorherige Tätigkeiten als Tarifbeschäftigter können einbezogen werden.
Die genaue Berechnung Ihrer anrechenbaren Zeiten kann komplex sein. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für diese attraktive Regelung erfüllen.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





