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Beihilfe im Ausland: Was Sie zu Ansprüchen und Regelungen wissen müssen

Arztbesuche im Urlaub, Notfälle auf Geschäftsreisen: Was zahlt die Beihilfe wirklich?

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  • 17.11.2025

  • Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv

Beihilfe im Ausland: Das sollten Sie wissen

Ob Urlaubsreise, Dienstreise oder längerer Auslandsaufenthalt: Die Frage nach der Kostenübernahme bei medizinischen Behandlungen im Ausland beschäftigt viele Beihilfeberechtigte. Die gute Nachricht vorweg: Ihre Beihilfe gilt grundsätzlich auch im Ausland. Allerdings gelten je nach Reiseziel und Art der Behandlung unterschiedliche Regelungen, die Sie kennen sollten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen die Beihilfe im Ausland übernimmt, wie Sie Ihren Antrag korrekt stellen und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfe gilt weltweit: Grundsätzlich erhalten alle Beihilfeberechtigten auch bei Auslandsbehandlungen ihre Beihilfe, allerdings mit unterschiedlichen Erstattungsregeln je nach Land.

  • EU-Behandlungen sind unkomplizierter: Innerhalb der EU, EWR-Staaten und der Schweiz entfällt meist der Kostenvergleich. Behandlungen werden wie in Deutschland abgerechnet.

  • Drittstaaten erfordern Kostenvergleich: Außerhalb der EU werden nur die Kosten erstattet, die auch in Deutschland entstanden wären. Ausnahme: Beträge unter 1.000 € beim Bund oder 550 € in Bayern.

  • Notfälle sind vollständig abgedeckt: Bei unvorhergesehenen Notfallbehandlungen entfällt der Kostenvergleich komplett, unabhängig vom Behandlungsort.

  • Rücktransporte zahlen Sie selbst: Die Beihilfe übernimmt keine Kosten für Krankenrücktransporte. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist daher dringend empfehlenswert.

  • Fristen unbedingt beachten: Sie haben drei Jahre Zeit für die Antragstellung, gerechnet ab dem Rechnungsdatum. Verpassen Sie diese Frist, verfällt Ihr Anspruch.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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