
Freiwillig gesetzlich versicherter Beamter: Was Sie zur Beihilfe wissen müssen
Die wichtigsten Fakten zur GKV-Option für Beamte mit und ohne pauschale Beihilfe

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15.11.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV als Beamter richtig treffen
Nur etwa 5-7 % aller Beamten entscheiden sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Die überwiegende Mehrheit wählt die private Krankenversicherung mit Beihilfe. Doch für bestimmte Beamte kann die GKV durchaus die bessere Wahl sein. Besonders seit der Einführung der pauschalen Beihilfe in mittlerweile neun Bundesländern hat sich die Ausgangslage verändert.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die freiwillige gesetzliche Versicherung für Beamte funktioniert, welche finanziellen Auswirkungen sie hat und für wen sich diese Option lohnt.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Freiwillige GKV-Mitgliedschaft ist unwiderruflich: Einmal in der GKV versichert, können Beamte nicht mehr zur PKV wechseln. Diese lebenslange Bindung sollte gut überlegt sein.
Pauschale Beihilfe nur in neun Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen übernehmen 50 % der GKV-Beiträge. In allen anderen Bundesländern zahlen Beamte den vollen Beitrag selbst.
Beitragshöhe richtet sich nach dem Gesamteinkommen: Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 % plus durchschnittlich 2,5 % Zusatzbeitrag. Bei 5.000 € Einkommen zahlen Sie ohne pauschale Beihilfe etwa 945 € monatlich.
Familienversicherung als großer Vorteil: Ehepartner mit geringem Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Bei mehreren Kindern kann dies erhebliche Einsparungen bedeuten.
PKV meist günstiger ab mittlerem Einkommen: Ab etwa 4.000 € Bruttoeinkommen fahren Beamte mit der PKV plus individueller Beihilfe finanziell besser als mit der freiwilligen GKV.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was bedeutet es freiwillig gesetzlich versicherter Beamter zu sein: Grundlagen und Definitionen
Als Beamter sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei und können zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Entscheiden Sie sich für die GKV, werden Sie dort freiwilliges Mitglied. Diese Mitgliedschaft unterscheidet sich fundamental von der Pflichtversicherung normaler Arbeitnehmer.
Die Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung: Sie müssen in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor der Verbeamtung durchgehend 12 Monate gesetzlich versichert gewesen sein. Diese Regelung stellt sicher, dass ein gewisser Bezug zur GKV besteht.
Der wichtigste Punkt bei dieser Entscheidung: Sie ist endgültig. Anders als Angestellte, die bei entsprechendem Einkommen zwischen den Systemen wechseln können, bindet Ihre Wahl Sie lebenslang. Ein späterer Wechsel von der GKV zur PKV ist ausgeschlossen. Diese Unwiderruflichkeit macht eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile unerlässlich.
Die rechtliche Grundlage bildet § 9 SGB V. Dort ist geregelt, dass Beamte als versicherungsfrei gelten und sich nur unter den genannten Bedingungen freiwillig versichern können. Im Gegensatz zu pflichtversicherten Arbeitnehmern tragen Sie als freiwillig versicherter Beamter besondere finanzielle Verantwortung.
Wie funktioniert die Beihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte
Die Beihilferegelung für gesetzlich versicherte Beamte hängt entscheidend von Ihrem Dienstort ab. In den meisten Bundesländern gilt noch die traditionelle Regelung: Entscheiden Sie sich für die GKV, entfällt Ihr Beihilfeanspruch vollständig. Sie zahlen dann den kompletten Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche.
Die pauschale Beihilfe als Alternative
Neun Bundesländer haben mittlerweile die pauschale Beihilfe eingeführt. Hamburg machte 2018 den Anfang, zuletzt folgten 2024 Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Bei der pauschalen Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr 50 % Ihrer GKV-Beiträge. Die Höhe orientiert sich am tatsächlichen Krankenkassenbeitrag, ist aber auf 50 % des GKV-Höchstbeitrags begrenzt.
Die pauschale Beihilfe funktioniert anders als die individuelle Beihilfe bei PKV-Versicherten. Während PKV-versicherte Beamte ihre Arztrechnungen einreichen und anteilig erstattet bekommen, erhalten Sie als GKV-Versicherter einen direkten Zuschuss zu Ihren Beiträgen. Dieser wird monatlich mit Ihren Bezügen ausgezahlt.
Ein wichtiger Unterschied zur individuellen Beihilfe: Der Satz von 50 % bleibt konstant. Er erhöht sich nicht bei Pensionierung auf 70 % oder bei Kindern auf 80 %. Dies kann besonders im Ruhestand zu höheren Kosten führen als bei der klassischen Beihilfe-PKV-Kombination.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist ebenfalls unwiderruflich. Haben Sie sich einmal dafür entschieden, können Sie nicht mehr zur individuellen Beihilfe zurückkehren. Bei einem Bundeslandwechsel in ein Land ohne pauschale Beihilfe verlieren Sie zudem den Zuschuss komplett.
Wer bekommt einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Der Zuschuss zur freiwilligen GKV steht Ihnen nur in bestimmten Bundesländern zu. Stand 2025 gewähren folgende Länder die pauschale Beihilfe:
| Bundesland | Einführung | Zuschuss |
| Hamburg | 01.08.2018 | 50 % |
| Bremen | 2020 | 50 % |
| Brandenburg | 2020 | 50 % |
| Thüringen | 2020 | 50 % |
| Berlin | 18.03.2020 | 50 % |
| Baden-Württemberg | 01.01.2023 | 50 % |
| Niedersachsen | 01.02.2024 | 50 % |
| Sachsen | 01.01.2024 | 50 % |
| Schleswig-Holstein | 01.01.2024 | 50 % |
(Quelle: bundesgesundheitsministerium.de)
Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und der Bund bieten keine pauschale Beihilfe an. In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird die Einführung derzeit geprüft.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Um die pauschale Beihilfe zu erhalten, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen. Zunächst müssen Sie als Beamter oder Beamtenanwärter in einem der genannten Bundesländer beschäftigt sein. Sie müssen sich freiwillig in der GKV versichern und einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Beihilfestelle stellen.
Der Zuschuss gilt auch für Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Sind Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder ebenfalls gesetzlich versichert, erhalten Sie für jeden einen separaten Zuschuss. Bei beitragsfrei familienversicherten Angehörigen entfällt dieser zusätzliche Zuschuss allerdings.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einheitlich 50 % Ihrer tatsächlichen GKV-Beiträge. Bei einem monatlichen Beitrag von 800 € würde Ihr Dienstherr also 400 € übernehmen. Die Obergrenze bildet die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags, der 2025 bei etwa 471 € liegt.
Vorteile und Nachteile: Lohnt sich die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Beamte
Die Entscheidung für oder gegen die freiwillige GKV will gut überlegt sein. Beide Systeme haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die je nach Ihrer persönlichen Situation unterschiedlich ins Gewicht fallen.
Die Vorteile der freiwilligen GKV
Der größte Vorteil der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung. Haben Sie mehrere Kinder oder einen Ehepartner mit geringem Einkommen, sparen Sie erhebliche Beträge. In der PKV müssten Sie für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag abschließen. Bei drei Kindern können das schnell 300 bis 500 € zusätzlich pro Monat sein.
Ein weiterer Pluspunkt: keine Gesundheitsprüfung. Die GKV nimmt Sie unabhängig von Vorerkrankungen auf. Leiden Sie an chronischen Erkrankungen oder hatten Sie bereits ernsthafte Gesundheitsprobleme, würde die PKV hohe Risikozuschläge verlangen oder Sie möglicherweise sogar ablehnen.
Im Alter bleiben Ihre Beiträge einkommensabhängig. Sinkt Ihre Pension, sinken auch Ihre Krankenversicherungsbeiträge. In der PKV hingegen steigen die Beiträge altersbedingt oft deutlich an. Dieser Vorteil relativiert sich allerdings, wenn Sie die Beihilfe einbeziehen.
Die Nachteile der freiwilligen GKV
Der gravierendste Nachteil in Bundesländern ohne pauschale Beihilfe: Sie zahlen den vollen Beitrag selbst. Bei einem Einkommen von 5.000 € sind das monatlich etwa 945 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Ein PKV-versicherter Kollege zahlt mit Beihilfe oft nur 200 bis 300 €.
Auch mit pauschaler Beihilfe bleiben Sie finanziell meist schlechter gestellt. Während die individuelle Beihilfe im Ruhestand auf 70 % steigt, bleibt die pauschale bei 50 %. Bei einer monatlichen Pension von 3.500 € zahlen Sie dann immer noch etwa 340 € selbst, während PKV-Versicherte mit nur 30 % Eigenanteil deutlich weniger zahlen.
Die GKV berücksichtigt alle Einkommensarten bei der Beitragsberechnung. Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Unterhaltszahlungen erhöhen Ihren Beitrag. In der PKV spielen diese Einkünfte keine Rolle. Bei zusätzlichen Einkommen von 1.000 € monatlich zahlen Sie in der GKV etwa 165 € mehr.
Für wen sich die GKV lohnt
Die freiwillige GKV kann sich in bestimmten Konstellationen lohnen:
Bei sehr niedrigem Einkommen unter 3.000 € brutto
Mit mehreren Kindern und nicht berufstätigem Ehepartner
Bei schweren Vorerkrankungen mit PKV-Ausschluss
In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe und Familie
Verdienen Sie gut und sind Sie gesund, fahren Sie mit der PKV plus Beihilfe fast immer günstiger. Die Rechnung wird schnell deutlich: Ab etwa 4.000 € Einkommen sparen Sie mit der PKV-Beihilfe-Kombination 100 bis 200 € monatlich gegenüber der freiwilligen GKV.
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Was gibt es zu Beiträgen und Kosten für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte zu beachten
Die Beitragsberechnung in der GKV folgt klaren Regeln. Als freiwillig versicherter Beamter zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14 %, da Sie keinen Krankengeldanspruch haben. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der 2025 durchschnittlich 2,5 % beträgt.
Aktuelle Beitragssätze 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei 5.512,50 € monatlich. Verdienen Sie mehr, steigt Ihr Beitrag nicht weiter. Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung beträgt damit 942,64 € ohne Zusatzbeitrag. Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung erreicht der Gesamtbeitrag bis zu 1.174,16 € monatlich.
Zur Pflegeversicherung zahlen Sie als kinderloser Beamter 2,4 % Ihres Einkommens. Mit Kindern reduziert sich der Satz auf 1,8 %. Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 % gilt ab dem 23. Lebensjahr in voller Höhe.
Beispielrechnung für verschiedene Einkommensklassen
| Bruttoeinkommen | KV-Beitrag (16,5 %) | Pflegeversicherung | Gesamt ohne Beihilfe | Mit pauschaler Beihilfe |
| 3.000 € | 495 € | 72 € | 567 € | 319,50 € |
| 4.000 € | 660 € | 96 € | 756 € | 426 € |
| 5.000 € | 825 € | 120 € | 945 € | 532,50 € |
| 6.000 € | 909 € | 132 € | 1.041 € | 586,50 € |
Besonderheiten bei der Beitragsberechnung
Die GKV berücksichtigt Ihr gesamtes Einkommen zur Beitragsberechnung. Dazu gehören neben Ihren Dienstbezügen auch:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag
Unterhaltszahlungen vom geschiedenen Ehepartner
Private Rentenversicherungen
Diese umfassende Beitragsgrundlage kann Ihre Kosten erheblich erhöhen. Haben Sie beispielsweise 1.500 € monatliche Mieteinnahmen, zahlen Sie darauf zusätzlich etwa 247,50 € Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Mindestbeitrag 2025 basiert auf einem unterstellten Einkommen von 1.248,33 €. Selbst wenn Ihr tatsächliches Einkommen niedriger liegt, zahlen Sie mindestens 205,97 € für die Krankenversicherung plus Pflegeversicherung.
Die Beitragsentwicklung der letzten Jahre zeigt einen klaren Trend: In 15 Jahren ist der GKV-Höchstbeitrag um 83 % gestiegen. Diese Dynamik sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen. Die Beiträge werden voraussichtlich weiter steigen, während die Beihilfesätze konstant bleiben.
Fazit: Die Entscheidung freiwillig gesetzlich oder privat versichert zu sein will gut überlegt sein
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Beamten nicht die optimale Lösung. Nur etwa 5-7 % entscheiden sich dafür, und das hat gute Gründe. Ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie den vollen Beitrag selbst, was bei mittlerem Einkommen schnell 900 € und mehr pro Monat bedeutet. Selbst mit pauschaler Beihilfe in neun Bundesländern bleibt die finanzielle Belastung meist höher als bei der PKV-Beihilfe-Kombination.
Trotzdem gibt es Situationen, in denen die GKV sinnvoll sein kann. Bei sehr niedrigem Einkommen, mehreren Kindern oder schweren Vorerkrankungen kann sich das Blatt wenden. Die beitragsfreie Familienversicherung und der Verzicht auf Gesundheitsprüfungen sind gewichtige Argumente.
Bedenken Sie jedoch: Ihre Entscheidung ist endgültig. Ein späterer Wechsel zur PKV ist ausgeschlossen. Auch die Wahl der pauschalen Beihilfe bindet Sie lebenslang. Im Ruhestand kann sich diese Entscheidung rächen, wenn die individuelle Beihilfe auf 70 % steigen würde, die pauschale aber bei 50 % bleibt.
Die Komplexität der Entscheidung zeigt sich in den vielen zu berücksichtigenden Faktoren: aktuelle und zukünftige Einkommenssituation, Familienplanung, Gesundheitszustand, Bundesland und Karriereplanung. Jeder dieser Aspekte kann den Ausschlag geben.
Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, alle relevanten Aspekte zu durchdenken und die für Ihre individuelle Situation beste Lösung zu finden. Als spezialisierter Berater für Beamte kenne ich die Besonderheiten beider Systeme genau. In einem kostenfreien Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre persönliche Situation, rechnen verschiedene Szenarien durch und finden die optimale Krankenversicherungslösung für Sie. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Termin, damit wir Ihre Fragen klären und Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
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FAQ: Freiwillig gesetzlich oder privat versichern als Beamter?
Als freiwillig gesetzlich versicherter Beamter ändert sich Ihre Krankenversicherungssituation grundlegend. In den meisten Bundesländern verlieren Sie Ihren Anspruch auf individuelle Beihilfe vollständig. Das bedeutet: Sie tragen die gesamten Krankenversicherungskosten selbst. Bei einem Einkommen von 5.000 € sind das monatlich etwa 945 €.
In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe erhalten Sie einen Zuschuss von 50 % zu Ihren GKV-Beiträgen. Die Kostenteilung funktioniert dann anders als bei der PKV: Statt Einzelabrechnungen bekommen Sie einen monatlichen Zuschuss zu Ihren Beiträgen.
Ein großer Vorteil eröffnet sich bei der Familienversicherung. Ihr Ehepartner mit einem Einkommen unter 535 € und Ihre Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Das kann mehrere hundert Euro monatlich sparen. Außerdem entfällt die Gesundheitsprüfung. Die GKV nimmt Sie unabhängig von Vorerkrankungen auf, während die PKV Risikozuschläge verlangen oder Sie ablehnen könnte.
Anspruch auf den Beitragszuschuss in Form der pauschalen Beihilfe haben Sie nur in neun Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Als Beamter oder Beamtenanwärter in diesen Ländern können Sie die pauschale Beihilfe beantragen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einheitlich 50 % Ihrer tatsächlichen Krankenkassenbeiträge, maximal jedoch 50 % des GKV-Höchstbeitrags. 2025 liegt diese Obergrenze bei etwa 471 € monatlich. Für berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten Sie separate Zuschüsse, sofern diese nicht beitragsfrei familienversichert sind.
Wichtig: Sie müssen die pauschale Beihilfe aktiv beantragen. Die Entscheidung ist unwiderruflich. Einmal gewählt, können Sie nicht mehr zur individuellen Beihilfe zurückkehren.
Für die meisten Beamten ist die freiwillige GKV-Versicherung kein finanzieller Vorteil. Ab einem Einkommen von etwa 4.000 € fahren Sie mit der PKV plus individueller Beihilfe günstiger. Die Ersparnis beträgt oft 100 bis 200 € monatlich.
Vorteilhaft kann die freiwillige GKV in speziellen Situationen sein. Bei sehr niedrigem Einkommen unter 3.000 € bleiben die einkommensabhängigen Beiträge moderat. Mit mehreren Kindern profitieren Sie von der beitragsfreien Familienversicherung. Bei schweren Vorerkrankungen umgehen Sie PKV-Ablehnungen oder hohe Risikozuschläge.
In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe verbessert sich die Rechnung, bleibt aber meist schlechter als die PKV-Alternative. Nur 5-7 % der Beamten wählen die freiwillige GKV: Das zeigt, dass für die große Mehrheit die PKV mit Beihilfe die bessere Wahl ist.
In Berlin erhalten Pensionäre mit individueller Beihilfe 70 % Kostenerstattung für ihre Krankheitskosten. Dieser erhöhte Satz gilt automatisch mit Eintritt in den Ruhestand und reduziert Ihre Eigenbelastung auf 30 %.
Bei der pauschalen Beihilfe bleibt der Zuschuss jedoch bei 50 %. Diese Regelung benachteiligt Pensionäre mit pauschaler Beihilfe gegenüber solchen mit individueller Beihilfe. Die 20 % Differenz bedeuten bei typischen Pensionsbezügen eine Mehrbelastung von 200 bis 300 € monatlich.
Dieser Unterschied ist ein wichtiger Aspekt bei Ihrer Entscheidung. Während die pauschale Beihilfe in der aktiven Dienstzeit attraktiv erscheinen mag, kann sie im Ruhestand zur finanziellen Belastung werden. Bedenken Sie diese langfristige Perspektive bei Ihrer Krankenversicherungswahl.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





