
Beihilfe in NRW: Was gilt, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist?
So funktioniert die Beihilfe für Ihren Partner in Nordrhein-Westfalen

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14.11.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Die wichtigsten Regelungen für gesetzlich versicherte Ehepartner zur Beihilfe in NRW
Als Ehepartner eines Beamten in Nordrhein-Westfalen stehen Sie vor der Frage, ob und wie Sie von der Beihilfe profitieren können. Die Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und Beihilfe wirft dabei viele Fragen auf. Besonders wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, gelten spezielle Regelungen und Voraussetzungen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anspruchsvoraussetzungen gelten, wie hoch die Beihilfe ausfällt und was Sie bei der Kombination mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beachten müssen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Einkommensgrenze entscheidet über Anspruch: Für 2025 liegt die Grenze bei 23.001 € jährlich basierend auf den Einkünften von 2024
70 % Beihilfe für berechtigte Ehepartner: Der Bemessungssatz liegt einheitlich bei 70 %, unabhängig davon ob Kinder vorhanden sind
Keine Doppelerstattung bei GKV-Sachleistungen: Die Beihilfe greift nur bei Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht als Sachleistung erbringt
Jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen: Die Grenzen steigen automatisch mit der Rentenentwicklung West und werden auf volle Euro aufgerundet
Besondere Regelungen bei Elternzeit: Bei Urlaub aus familienpolitischen Gründen entfällt die Einkommensprüfung komplett
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wann haben Sie als Ehepartner Anspruch auf Beihilfe in NRW?
Der Anspruch auf Beihilfe als Ehepartner eines Beamten ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Anders als Ihr verbeamteter Partner gehören Sie nicht automatisch zum Kreis der beihilfeberechtigten Personen. Sie können jedoch als berücksichtigungsfähiger Angehöriger Beihilfe erhalten.
Die zentrale Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze. Ihre steuerpflichtigen Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehung der Aufwendungen dürfen den festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Für Aufwendungen, die 2025 entstehen, sind Ihre Einkünfte aus 2024 maßgeblich. Die aktuelle Grenze liegt bei 23.001 € (Quelle: www.versorgungskassen.de).
Zusätzlich dürfen Sie nicht selbst beihilfeberechtigt sein. Falls Sie beispielsweise selbst verbeamtet sind, besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung beim Ehepartner. Dies verhindert eine doppelte Beihilfegewährung für dieselbe Person. Auch nach einer Scheidung entfällt der Anspruch mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Bei Trennung ohne Scheidung bleibt der Anspruch bestehen, sofern ein Unterhaltsanspruch gegen den beihilfeberechtigten Partner besteht.
Wie hoch ist für Ehepartner der Anspruch auf Beihilfe in NRW?
Der Bemessungssatz für berücksichtigungsfähige Ehepartner beträgt einheitlich 70 %. Das bedeutet: Die Beihilfe erstattet 70 % Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Dieser Satz ist höher als der Grundsatz von 50 %, den Ihr verbeamteter Partner ohne berücksichtigungsfähige Kinder für sich selbst erhält.
Die 100-Prozent-Grenze beachten
Die Beihilfe unterliegt einer wichtigen Begrenzung: Zusammen mit allen anderen Erstattungen dürfen Ihre tatsächlichen Aufwendungen nicht überschritten werden. Falls Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits 80 % einer Rechnung erstattet, kann die Beihilfe maximal noch 20 % übernehmen. Diese Regelung verhindert eine Überentschädigung.
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Berechnung:
Beihilfefähige Aufwendungen: 100 €
Erstattung der Krankenkasse: 50 €
Verbleibender Betrag: 50 €
Beihilfe (70 % von 50 €): 35 €
Welche Voraussetzungen gelten für Beihilfe in NRW für gesetzlich versicherte Ehepartner?
Als gesetzlich versicherter Ehepartner müssen Sie besondere Nachweispflichten erfüllen. Bei jeder Beihilfeantragstellung müssen Sie belegen, welche Leistungen Ihre Krankenkasse erbracht oder nicht erbracht hat. Dies geschieht durch:
Erstattungsnachweise der Krankenkasse: für jede eingereichte Rechnung
Ablehnungsbescheinigungen: wenn die Krankenkasse keine Leistung erbringt
Das Formular: „Bescheinigung über die Ablehnung von Krankenkassenleistungen“
Ohne diese Nachweise kann die Beihilfe nicht korrekt berechnet werden. Falls Sie die Bescheinigung nicht vorlegen, werden automatisch 50 % des Rechnungsbetrags als fiktive Kassenleistung abgezogen.
Unterschiede zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung
Die Art Ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt eine wichtige Rolle. Pflichtversicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Freiwillig Versicherte können unter bestimmten Umständen Beihilfe für IGeL erhalten, sofern diese den Anforderungen der Beihilfeverordnung entsprechen.
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Welche Besonderheiten gelten bei Einkommensgrenzen für Ehepartner?
Die Einkommensgrenzen für die Beihilfe wurden in den letzten Jahren grundlegend reformiert und deutlich angehoben. Die Entwicklung zeigt eine kontinuierliche Steigerung:
| Jahr | Einkommensgrenze | Maßgebliche Einkünfte aus |
| 2022 | 20.000 € | 2021 |
| 2023 | 21.071 € | 2022 |
| 2024 | 21.995 € | 2023 |
| 2025 | 23.001 € | 2024 |
| 2026 | 23.861 € | 2025 |
(Quelle: www.finanzverwaltung.nrw.de)
Die jährliche Anpassung erfolgt automatisch im Verhältnis zur Erhöhung des Rentenwerts West. Diese Dynamisierung stellt sicher, dass die Grenze mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt hält.
Berechnung der relevanten Einkünfte
Zu Ihren relevanten Einkünften zählen alle Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz:
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Das ist eine Beschreibung.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Das ist eine zweite Beschreibung.
Miet- und Pachteinkünfte: Das ist eine Beschreibung.
Kapitalerträge: Das ist eine Beschreibung.
Renteneinkünfte: Das ist eine Beschreibung.
Ausländische Einkünfte: Das ist eine Beschreibung.
Bei Renteneinkommen gelten Sonderregelungen. Die Differenz zwischen dem Besteuerungsanteil und dem Bruttobetrag bei erstmaligem Rentenbezug ab 2022 wird hinzugerechnet. Diese komplexe Berechnung berücksichtigt, dass Renten nur teilweise besteuert werden.
Ausnahme bei Elternzeit und familienpolitischem Urlaub
Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn Sie wegen Elternzeit oder familienpolitischem Urlaub keine Einkünfte mehr beziehen. In diesem Fall spielt die Einkommensgrenze keine Rolle. Sie werden automatisch als berücksichtigungsfähiger Angehöriger eingestuft. Diese Regelung sichert Ihren Versicherungsschutz in Familienzeiten.
Was ist bei der Kombination von Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung zu beachten?
Die Kombination von Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung folgt dem Grundprinzip: Beihilfe gibt es nur dort, wo die Krankenkasse keine Sachleistungen erbringt. Ihre Krankenkasse übernimmt als Sachleistung typischerweise:
Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen: Das ist eine Beschreibung.
Krankenhausbehandlungen im Mehrbettzimmer: Das ist eine zweite Beschreibung.
Verschreibungspflichtige Medikamente: Das ist eine Beschreibung.
Heilmittel wie Physiotherapie: Das ist eine Beschreibung.
Medizinische Rehabilitation: Das ist eine Beschreibung.
Für diese Leistungen erhalten Sie keine zusätzliche Beihilfe. Die Beihilfe greift hingegen bei:
Wahlleistungen im Krankenhaus: (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
Zahnersatz über den Kassenanteil hinaus: Das ist eine zweite Beschreibung.
Heilpraktikerbehandlungen: Das ist eine Beschreibung.
Privatärztliche Behandlungen bei Kostenerstattung: Das ist eine Beschreibung.
Sehhilfen über Kassenleistung hinaus: Das ist eine Beschreibung.
Kostenerstattung nach § 13 SGB V nutzen
Seit 2004 können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung beantragen. Sie treten dann dem Arzt gegenüber als Privatpatient auf und erhalten Rechnungen. In diesem Fall kann ein zusätzlicher Beihilfeanspruch entstehen. Beachten Sie jedoch: Die Beihilfe wird nur für den Teil gewährt, den die Krankenkasse nicht erstattet.
Die Berechnung erfolgt als Restkostenbeihilfe:
Gesamtkosten der Behandlung ermitteln
Erstattung der Krankenkasse abziehen
Vom Restbetrag 70 % Beihilfe berechnen
Wichtige Dokumentationspflichten
Für jeden Beihilfeantrag benötigen Sie:
Originalrechnungen oder beglaubigte Kopien: Das ist eine Beschreibung.
Erstattungsnachweis Ihrer Krankenkasse: Das ist eine zweite Beschreibung.
Bei Ablehnung: Bescheinigung der Krankenkasse: Das ist eine Beschreibung.
Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan: Das ist eine Beschreibung.
Ohne vollständige Unterlagen verzögert sich die Bearbeitung erheblich. Die Beihilfestelle kann bei fehlenden Nachweisen automatisch 50 % als fiktive Kassenleistung abziehen.
Fazit: Die richtige Strategie für Ihre Absicherung finden
Die Beihilfe für gesetzlich versicherte Ehepartner in NRW bietet attraktive Leistungen, erfordert aber genaue Kenntnis der Regelungen. Mit 70 % Beihilfe können Sie Ihre Gesundheitskosten deutlich reduzieren. Entscheidend sind die Einhaltung der Einkommensgrenze von aktuell 23.001 € und die korrekte Dokumentation aller Leistungen.
Die Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und Beihilfe kann komplex sein. Besonders bei der Frage, welche Leistungen beihilfefähig sind und wie die optimale Absicherung aussieht, ist professionelle Beratung sinnvoll. Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die beste Lösung zu finden. In einem kostenfreien Beratungsgespräch klären wir Ihre Fragen zur Beihilfe und entwickeln gemeinsam Ihre optimale Absicherungsstrategie. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Beihilfe in NRW für Ehepartner
Sie können als Ehepartner eines Beamten in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie nicht in der GKV pflichtversichert sind und die Beihilfevoraussetzungen erfüllen. Mit 70 % Beihilfe benötigen Sie dann nur eine Restkostenversicherung über 30 %. Diese ist deutlich günstiger als eine Vollversicherung.
Der Wechsel ist besonders attraktiv bei der Öffnungsklausel innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung Ihres Partners. Der Versicherer muss Sie dann auch bei Vorerkrankungen aufnehmen und darf maximal 30 % Risikozuschlag verlangen. Die genauen Bedingungen und ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch.
Der Beihilfeanspruch beträgt einheitlich 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Dieser Satz gilt unabhängig davon, ob Sie Kinder haben oder nicht. Zusammen mit Leistungen Ihrer Krankenkasse dürfen jedoch nie mehr als 100 % der tatsächlichen Kosten erstattet werden.
Die Beihilfe berechnet sich immer nach dem Restbetrag, der nach Abzug der Kassenleistung verbleibt. Bei einer Rechnung von 100 € und einer Kassenerstattung von 30 € erhalten Sie 70 % von 70 €, also 49 € Beihilfe.
Primär beihilfeberechtigt sind Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Landes NRW (Quelle: BeamtVG). Als Ehepartner haben Sie keinen eigenen Beihilfeanspruch, können aber als berücksichtigungsfähiger Angehöriger Beihilfe erhalten.
Voraussetzung ist, dass Ihre Einkünfte unter der aktuellen Grenze liegen und Sie nicht selbst beihilfeberechtigt sind. Geschiedene Partner verlieren den Anspruch, getrennt lebende behalten ihn bei bestehendem Unterhaltsanspruch.
Gesetzlich versichert sind alle Pflichtmitglieder und freiwillig Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu gehören Arbeitnehmer mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, Rentner, Studenten und Arbeitslose. Auch Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern.
Für die Beihilfe ist entscheidend, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind. Dies beeinflusst, welche Leistungen beihilfefähig sind. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen auf Anfrage eine Bescheinigung über Ihren Versicherungsstatus aus.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





