
Beihilfe Hessen: Was gilt, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist
Komplexe Regelungen einfach erklärt: So funktioniert die Beihilfe für Ihren Partner

Google Reviews
5.0 Stars | 6 reviews

11.11.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Beihilfe für gesetzlich versicherte Ehepartner verstehen
Die Beihilfe in Hessen wirft für viele Beamte Fragen auf, besonders wenn der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. Anders als bei einer reinen privaten Krankenversicherung gelten hier spezielle Regelungen und Einkommensgrenzen. Die gute Nachricht: Auch gesetzlich versicherte Partner können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beihilfe profitieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bedingungen Ihr Ehepartner erfüllen muss, wie sich die gesetzliche Versicherung auf Ihre Beihilfesätze auswirkt und welche finanziellen Aspekte Sie beachten sollten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Einkommensgrenze 2024/2025 liegt bei 24.192 €: Ihr Ehepartner gilt nur als berücksichtigungsfähig, wenn das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres diese Grenze nicht überschreitet.
Keine Erhöhung des Bemessungssatzes bei Pflichtversicherung: Ist Ihr Partner gesetzlich pflichtversichert, erhöht sich Ihr Beihilfesatz nicht um die üblichen 5 Prozentpunkte.
Grundbemessungssatz beträgt 50 % für ambulante Leistungen: Für stationäre Behandlungen erhöht sich dieser automatisch um 15 Prozentpunkte auf 65 %.
Wahlleistungen erfordern monatlichen Eigenbeitrag: Für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zahlen Sie 18,90 € monatlich plus 16 € täglich bei Inanspruchnahme.
Beihilfe gilt auch für berücksichtigungsfähige Ehepartner: Erfüllt Ihr Partner die Voraussetzungen, erhält er dieselben Beihilfeleistungen wie Sie selbst.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wer erhält Beihilfe für Ehepartner in Hessen?
Die Beihilfeberechtigung in Hessen erstreckt sich nicht automatisch auf jeden Ehepartner. Grundsätzlich sind Sie als Beamter, Richter oder Versorgungsempfänger des Landes Hessen beihilfeberechtigt. Diese Berechtigung können Sie auf Ihren Ehepartner ausweiten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (Quelle: rp-kassel.hessen.de).
Ihr Ehepartner wird als „berücksichtigungsfähiger Angehöriger“ eingestuft. Das bedeutet: Er hat keinen eigenständigen Beihilfeanspruch, sondern profitiert über Ihre Beihilfeberechtigung. Die zentrale Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Einkommensgrenze.
Die Hessische Beihilfeverordnung (HBeihVO) regelt diese Ansprüche detailliert. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob Ihr Partner gesetzlich oder privat versichert ist. Entscheidend ist vielmehr die Art der gesetzlichen Versicherung: freiwillig oder pflichtversichert.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beihilfeberechtigung des Ehepartners?
Die wichtigste Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Ehepartners ist die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für 2024 und 2025 liegt diese bei 24.192 Euro jährlich. Diese Grenze entspricht dem doppelten steuerlichen Grundfreibetrag (Quellen: rp-kassel.hessen.de, gew-hessen.de).
Berechnung des maßgeblichen Einkommens
Das relevante Einkommen wird nicht nach dem laufenden Jahr berechnet. Stellen Sie 2025 einen Beihilfeantrag, zählen die Einkünfte aus 2023. Diese Zweijahresregelung gibt Ihnen Planungssicherheit, kann aber bei Einkommensveränderungen auch zu Verzögerungen führen.
Zum Einkommen zählen:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Das ist die häufigste Einkommensart.
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit: Für Selbständige und Freiberufler.
Renteneinkünfte (Ertragsanteil): Bei Rentnern relevant.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Zusätzliche Einkommensquelle.
Kapitalerträge: Zinsen und Dividenden.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Spezielle Einkommensart.
Von diesen Einkünften werden bestimmte Beträge abgezogen, etwa der Altersentlastungsbetrag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Übergangsregelungen bei Einkommensänderungen
Überschreitet das Einkommen Ihres Partners im Bezugsjahr die Grenze, liegt aber aktuell darunter? In solchen Fällen kann die Beihilfestelle eine vorläufige Berücksichtigung prüfen. Dies ist besonders relevant bei Berufsaufgabe oder deutlicher Einkommensreduzierung.
Die Beihilfestelle gewährt dann Leistungen unter Vorbehalt. Sie müssen später nachweisen, dass das aktuelle Einkommen tatsächlich unter der Grenze liegt. Bewahren Sie daher alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf.
Was gilt, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist?
Die gesetzliche Krankenversicherung Ihres Ehepartners beeinflusst Ihre Beihilfe erheblich. Dabei kommt es auf die Art der Versicherung an: Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung.
Auswirkungen der Pflichtversicherung
Ist Ihr Ehepartner gesetzlich pflichtversichert, etwa als Angestellter mit einem Einkommen über 5.775 € monatlich (Stand 2024), hat dies direkte Folgen für Ihren Beihilfesatz. Die sonst übliche Erhöhung um 5 Prozentpunkte entfällt. Sie bleiben bei Ihrem Grundbemessungssatz von 50 % für ambulante und 65 % für stationäre Leistungen (Quelle: rp-kassel.hessen.de).
Diese Regelung soll Doppelversicherungen vermeiden. Ihr pflichtversicherter Partner hat bereits vollen Krankenversicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse. Eine zusätzliche Erhöhung Ihres Beihilfesatzes wäre daher nicht gerechtfertigt.
Freiwillige gesetzliche Versicherung
Anders verhält es sich bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung. Hier kann Ihr Partner als berücksichtigungsfähig gelten, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird. In diesem Fall erhöht sich Ihr Bemessungssatz um 5 Prozentpunkte auf 55 % ambulant und 70 % stationär.
Ihr Partner kann dann zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung Beihilfe für nicht abgedeckte Leistungen erhalten. Dies betrifft vor allem Zuzahlungen, Eigenanteile und Leistungen oberhalb der Kassenstandards.
Sachleistungsbeihilfe als Sonderform
Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung ohne Arbeitgeberzuschuss kann Sachleistungsbeihilfe beantragt werden. Diese Form der Beihilfe orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie erhalten Beihilfe für Zuzahlungen und Eigenanteile, die trotz Krankenversichertenkarte anfallen.
Für die Abrechnung benötigen Sie spezielle Nachweise der Krankenkasse oder Apotheke. Bei E-Rezepten erstellt die Apotheke einen Kostenbeleg, den Sie mit dem Beihilfeantrag einreichen.
Jetzt kostenfreie Beratung buchen
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung mit mir und finden Sie die richtige Vorsorge-Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
Unterschiede: Beihilfe und private Krankenversicherung für Ehepartner
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Ihren Ehepartner hat weitreichende Konsequenzen. Beide Systeme funktionieren grundlegend unterschiedlich.
Kostenerstattung versus Sachleistung
Bei der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Ihr Partner erhält eine Rechnung, bezahlt diese und reicht sie bei Versicherung und Beihilfestelle ein. Die Beihilfe übernimmt ihren Anteil, die private Versicherung den Rest.
Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet mit dem Sachleistungsprinzip. Leistungen werden direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. Nur Zuzahlungen und Eigenanteile können bei der Beihilfe eingereicht werden.
Leistungsumfang und Flexibilität
Private Krankenversicherungen bieten oft umfangreichere Leistungen. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und alternative Heilmethoden sind häufig inkludiert. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet standardisierte Leistungen für alle Versicherten. Zusatzleistungen müssen privat versichert oder selbst bezahlt werden. Die Beihilfe Ergänzungsversicherung kann hier ergänzend wirken, deckt aber nicht alle Mehrkosten ab.
Beitragsentwicklung im Alter
Ein kritischer Punkt ist die Beitragsentwicklung. Private Krankenversicherungsbeiträge steigen typischerweise mit dem Alter. Für Ihren Ehepartner bedeutet das: Die Restkosten-Versicherung wird teurer, je älter er wird.
Gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge orientieren sich am Einkommen. Im Ruhestand sinken sie oft, da das Einkommen niedriger ist. Dies kann langfristig die günstigere Option sein.
Besonderheiten und Leistungen der Beihilfe in Hessen
Hessen hat einige Besonderheiten im Beihilfesystem, die Sie kennen sollten. Diese betreffen sowohl die Höhe der Erstattungen als auch spezielle Leistungsbereiche.
Familienorientierter Bemessungssatz
Anders als in manchen Bundesländern gilt in Hessen ein einheitlicher Bemessungssatz für die gesamte Familie. Ihr Grundsatz von 50 % erhöht sich pro berücksichtigungsfähiger Person um 5 Prozentpunkte, maximal auf 70 % ambulant und 85 % stationär.
Diese Staffelung macht die Beihilfe besonders attraktiv für Familien. Mit Ehepartner und zwei Kindern erreichen Sie bereits den Höchstsatz. Ihre Eigenbelastung sinkt entsprechend.
Wahlleistungen im Krankenhaus
Für Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zahlen Sie in Hessen einen monatlichen Eigenbeitrag von 18,90 €. Ohne diesen Beitrag sind Wahlleistungen nicht beihilfefähig. Bei Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers fallen zusätzlich 16 € täglich an (Quellen: gew-hessen.de, deutsche-rentenversicherung.de).
Diese Regelung unterscheidet Hessen von anderen Bundesländern. Sie ermöglicht Ihnen bessere Krankenhausleistungen zu überschaubaren Zusatzkosten. Bedenken Sie aber: Ohne den monatlichen Beitrag müssen Sie Wahlleistungen komplett selbst tragen.
Zahnersatz und Implantate
Bei Zahnersatz gelten besondere Regeln. Material- und Laborkosten sind nur zu 50 % beihilfefähig, unabhängig von Ihrem persönlichen Bemessungssatz. Implantate werden mit maximal zwei pro Kieferhälfte, also insgesamt acht, bezuschusst (Quellen: deutsche-rentenversicherung.de, rp-kassel.hessen.de).
Ausnahmen gibt es bei medizinischer Notwendigkeit, etwa bei großen Kieferdefekten. Diese müssen Sie ausführlich begründen und genehmigen lassen.
Heilpraktikerleistungen
Die Beihilfe Hessen erstattet auch Heilpraktikerbehandlungen. Voraussetzung: Der Heilpraktiker muss staatlich anerkannt sein und wissenschaftlich anerkannte Methoden anwenden. Die Erstattungshöhe richtet sich nach einer bundesweiten Vereinbarung von 2013.
Nicht erstattungsfähig sind Massagen, Bäder und Packungen auf Heilpraktikerverordnung. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom Heilpraktiker erkennt die Beihilfe nicht an.
Fazit: Individuelle Beratung für optimale Absicherung
Die Beihilfe für gesetzlich versicherte Ehepartner in Hessen folgt komplexen Regelungen. Die Einkommensgrenze von 24.192 € entscheidet über die Berücksichtigungsfähigkeit. Bei Pflichtversicherung Ihres Partners entfällt die Erhöhung Ihres Bemessungssatzes. Diese Konstellation kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Ihren Ehepartner sollte sorgfältig abgewogen werden. Faktoren wie Einkommen, Gesundheitszustand und Familienplanung spielen eine wichtige Rolle. Jede Situation ist individuell und erfordert eine maßgeschneiderte Lösung.
Als unabhängiger Versicherungsexperte für Beamte kenne ich die Besonderheiten der hessischen Beihilfe genau. In einem persönlichen Gespräch analysiere ich Ihre Situation und zeige Ihnen die optimalen Versicherungslösungen auf. Dabei greife ich auf über 250 Partnergesellschaften zurück und finde für Sie die beste Kombination aus Beihilfe und Krankenversicherung.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenfreien Beratungstermin und sichern Sie sich und Ihren Ehepartner optimal ab. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt und langfristig die besten Konditionen bietet.
Jetzt kostenfreie Beratung buchen
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung mit mir und finden Sie die richtige Vorsorge-Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
FAQ zur Beihilfe in Hessen für gesetzlich versicherte Ehepartner
Ihr Ehepartner kann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn die Einkommensgrenze von 24.192 € eingehalten wird und keine Pflichtversicherung besteht. Der Wechsel lohnt sich besonders, wenn dadurch Ihr Beihilfesatz steigt. Ein beihilfeergänzender Tarif deckt dann die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten ab.
Bei bereits bestehender Pflichtversicherung ist ein Wechsel oft nicht möglich oder sinnvoll. Hier sollten Sie prüfen, ob eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist. Die Entscheidung hängt von vielen individuellen Faktoren ab und sollte gut durchdacht sein.
Beihilfeberechtigt sind in Hessen Beamte, Richter und Beamtenanwärter des Landes. Auch Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen) haben Anspruch auf Beihilfe. Angestellte und Arbeiter, die nach dem 30. April 2001 eingestellt wurden, erhalten keine Beihilfe.
Berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehepartner und Kinder erhalten Beihilfe über den Beihilfeberechtigten. Sie haben keinen eigenständigen Anspruch, profitieren aber vom Beihilfesystem.
Hessen bietet mehrere Besonderheiten: Der familienorientierte Bemessungssatz erhöht sich pro Angehörigen. Stationäre Leistungen werden automatisch um 15 Prozentpunkte höher bezuschusst. Beamtenanwärter erhalten 70 % ambulant und 85 % stationär. Versorgungsempfänger profitieren von 60 % Grundbemessungssatz statt 50 %.
Die Wahlleistungsregelung mit monatlichem Eigenbeitrag ist hessenweit einheitlich. Diese Besonderheiten machen das System komplex, bieten aber auch Vorteile für Beamtenfamilien.
Die Beihilfe erstattet ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen, Fahrtkosten, Rehabilitationsmaßnahmen und Pflegeleistungen. Material- und Laborkosten bei Zahnersatz werden zu 50 % übernommen. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nur mit Eigenbeitrag beihilfefähig.
Nicht erstattet werden wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen und bestimmte Therapieformen wie Familientherapie oder Musiktherapie. Die genauen Leistungen sind in der Hessischen Beihilfeverordnung geregelt.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





