pension für lehrer in niedersachsen

Pension für Lehrer in Niedersachsen: Was Sie wissen müssen

Wie Sie Ihre Ruhestandsansprüche berechnen und optimal nutzen

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  • 22.11.2025

  • Allgemein, Lehrer, Pension

Das erfahren Sie in diesem Artikel

Die Pensionierung als Lehrer in Niedersachsen ist ein wichtiger Lebensschritt, der sorgfältige Planung erfordert. Viele Fragen stehen im Raum: Wann können Sie in den Ruhestand gehen? Wie hoch fällt Ihre Pension aus? Welche Abschläge müssen Sie bei vorzeitigem Ruhestand einkalkulieren?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen für die Pension für Lehrer in Niedersachsen, den aktuellen Altersgrenzen, der konkreten Berechnung Ihres Ruhegehalts sowie den Besonderheiten bei Dienstunfähigkeit. Außerdem zeige ich Ihnen, wie Sie typische Fehler bei der Antragstellung vermeiden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Altersgrenze bei 67 Jahren für jüngere Jahrgänge: Lehrer, die ab 1964 geboren sind, gehen regulär mit 67 Jahren in Pension. Ältere Jahrgänge profitieren von Übergangsregelungen.

  • Ruhegehalt beträgt maximal 71,75 % der letzten Bezüge: Pro Dienstjahr werden 1,79375 % angerechnet. Nach 40 Jahren erreichen Sie den Höchstsatz.

  • Vorzeitiger Ruhestand kostet 3,6 % pro Jahr: Wer früher geht, zahlt dauerhaft drauf. Bei Dienstunfähigkeit ist der Abschlag auf 10,8 % begrenzt.

  • Mindestens 5 Jahre Wartezeit erforderlich: Ohne diese Mindestdienstzeit entsteht kein Pensionsanspruch. Ausnahme: Dienstunfall

  • Schwerbehinderte genießen Sonderregelungen: Sie können bereits ab 60 Jahren in Pension gehen und erhalten Arbeitszeitermäßigungen

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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