
Berechnung Ihrer Pension als Lehrer in Teilzeit
So wirkt sich reduzierte Arbeitszeit auf Ihre Beamtenversorgung aus

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21.11.2025
Allgemein, Lehrer, Pension
Was Sie über Ihre spätere Pension als Lehrer in Teilzeit wissen sollten
Als Lehrer in Teilzeit stehen Sie vor besonderen Herausforderungen bei Ihrer Altersvorsorge. Die Berechnung der späteren Pension folgt komplexen Regeln, die sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt haben. Während früher Teilzeitjahre nur anteilig für die Wartezeit zählten, gilt seit 2020 eine neue Rechtslage, die Ihnen deutlich mehr Sicherheit bietet.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Ihre Teilzeitbeschäftigung konkret auf die Pensionshöhe auswirkt, welche Faktoren Sie beeinflussen können und worauf Sie besonders achten sollten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Wartezeit wird voll angerechnet: Seit 2020 zählen Teilzeitjahre vollständig für die 5-jährige Mindestdienstzeit – Sie erwerben bereits nach 5 Jahren Teilzeit einen Pensionsanspruch.
Pensionshöhe wird anteilig berechnet: Bei 50 % Teilzeit erwerben Sie nur 50 % der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, was Ihre spätere Pension entsprechend reduziert.
Elternzeit strategisch planen: Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist pensionsrechtlich günstiger als vollständige Beurlaubung ohne Bezüge.
Finanzielle Einbußen sind erheblich: 7 Jahre Halbtagsarbeit können zu einer Pensionsminderung von etwa 830 € monatlich führen.
Individuelle Berechnung ist komplex: Faktoren wie Besoldungsgruppe, Bundesland und Familienzuschläge beeinflussen Ihre persönliche Situation erheblich.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was bedeutet Teilzeitarbeit für die Pension als Lehrer?
Teilzeitarbeit im Schuldienst hat weitreichende Auswirkungen auf Ihre spätere Versorgung. Als verbeamteter Lehrer unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern dem besonderen Versorgungssystem für Beamte. Dieses System funktioniert grundlegend anders: Ihre Beamtenpension berechnet sich direkt aus Ihrer letzten Besoldung und den geleisteten Dienstjahren.
Der entscheidende Unterschied zur Vollzeitbeschäftigung liegt in der Anrechnung der Dienstzeiten. Arbeiten Sie beispielsweise mit einem halben Deputat, erwerben Sie auch nur die Hälfte der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihren späteren Ruhegehaltssatz aus.
Ein wichtiger Wendepunkt war das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Juni 2020. Bis dahin wurden Teilzeitjahre auch bei der Berechnung der Wartezeit nur anteilig berücksichtigt. Das bedeutete: Eine Lehrkraft mit 50 % Stelle musste 10 Jahre arbeiten, um die 5-jährige Mindestdienstzeit zu erfüllen. Diese Praxis wurde als europarechtswidrig eingestuft. (Quelle: www.dbb.de)
Heute gilt: Die Wartezeit von 5 Jahren erfüllen Sie unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Sobald Sie 5 Jahre im Beamtenverhältnis stehen, haben Sie einen Pensionsanspruch erworben. Die Höhe dieser Pension richtet sich dann allerdings sehr wohl nach dem tatsächlichen Arbeitsumfang.
Wie berechnet sich die Pension als Lehrer in Teilzeit im Schuldienst?
Die Pensionsberechnung folgt einer klaren Formel: Pension = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Das Grundgehalt bildet den Hauptbestandteil, hinzu kommen der Familienzuschlag und eventuelle ruhegehaltfähige Zulagen. Wichtig: Bei Teilzeit werden die vollen Bezüge zugrunde gelegt, nicht Ihr reduziertes Teilzeitgehalt.
Seit 2017 wird ein Absenkungsfaktor angewendet. Für Lehrer in Besoldungsgruppe A13 beträgt dieser 0,99349. Das entspricht einer Reduzierung von etwa 0,65 %.
Der Ruhegehaltssatz
Der Ruhegehaltssatz bestimmt, welchen Prozentsatz Ihrer Dienstbezüge Sie als Pension erhalten. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhöht sich dieser Satz um 1,79375 %. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 % und wird nach 40 Dienstjahren erreicht. (Quellen: www.bmi.bund.de)
Bei Teilzeitbeschäftigung sammeln Sie entsprechend weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre. Die Berechnung ist einfach: Ruhegehaltfähige Dienstzeit = tatsächliche Dienstzeit × Beschäftigungsumfang
Ein konkretes Beispiel: Sie arbeiten 10 Jahre mit 75 % Deputat. Daraus ergeben sich 7,5 ruhegehaltfähige Dienstjahre. Ihr Ruhegehaltssatz beträgt dann 7,5 × 1,79375 % = 13,45 %.
Mindestversorgung als Sicherheitsnetz
Das Versorgungssystem kennt eine wichtige Absicherung: die Mindestversorgung. Diese greift, wenn Ihre regulär berechnete Pension zu niedrig ausfällt. Die Mindestversorgung beträgt entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus Ihrer erreichten Besoldungsgruppe oder 65 % der Endstufe A4 plus Fixbetrag. Sie erhalten den jeweils höheren Betrag. (Quelle: www.dbb.de)
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe Ihrer Pension als Lehrer in Teilzeit ?
Verschiedene Faktoren bestimmen, wie hoch Ihre Pension als Lehrer in Teilzeit ausfällt. Diese zu kennen hilft Ihnen, Ihre finanzielle Zukunft besser zu planen.
Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufen
Die meisten Lehrer werden in Besoldungsgruppe A13 eingruppiert. Die Grundgehälter variieren je nach Bundesland erheblich: von etwa 5.185 € in Baden-Württemberg bis zu 6.585 € in Sachsen. Diese Unterschiede von über 1.400 € monatlich wirken sich direkt auf Ihre spätere Pension aus. (Quelle: www.academics.de)
Mit steigender Dienstaltersstufe erhöht sich Ihr Grundgehalt automatisch. Da die Pension von den letzten Dienstbezügen berechnet wird, profitieren Sie von jeder Stufenerhöhung dauerhaft.
Familienzuschlag und Kindererziehungszeiten
Der Familienzuschlag erhöht Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Er richtet sich nach Familienstand und Kinderzahl. Verheiratete Lehrer erhalten bereits ohne Kinder einen Zuschlag, der sich mit jedem Kind weiter erhöht.
Für ab 1992 geborene Kinder erhalten Sie einen Kindererziehungszuschlag zur Pension. Dieser wird für bis zu 36 Monate pro Kind gewährt und entspricht einem festgelegten Bruchteil des aktuellen Rentenwerts. (Quelle: www.dbb.de)
Elternzeit und Beurlaubung
Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sind grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig. Das betrifft auch die Elternzeit, wenn Sie während dieser Zeit nicht arbeiten. Anders sieht es aus, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten: Diese Zeit wird entsprechend dem Beschäftigungsumfang angerechnet. (Quelle: schulamt-bw.de)
Strategisch klug: Eine Teilzeitbeschäftigung mit 25 % während der Krankenversicherung in Elternzeit bringt Ihnen mehr Pensionsansprüche als eine vollständige Beurlaubung.
Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand
Gehen Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Pension, müssen Sie Abschläge hinnehmen. Pro Jahr vorzeitigen Ruhestands werden 3,6 % von Ihrer Pension abgezogen. Bei zwei Jahren vorzeitigem Ruhestand sind das bereits 7,2 % weniger Pension – dauerhaft. (Quelle: www.dbb.de)
Eine Ausnahme gilt bei 45 Dienstjahren: Dann können Sie mit 64 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen. Aber Achtung: Es zählen nur die ruhegehaltfähigen Jahre. Teilzeitjahre werden nur anteilig berücksichtigt.
Beispielrechnung: So viel Pension als Lehrer in Teilzeit erhalten Sie
Lassen Sie uns die Auswirkungen der Teilzeit an einem konkreten Beispiel durchrechnen. Nehmen wir eine Grundschullehrerin in Nordrhein-Westfalen mit folgendem Werdegang:
| Phase | Alter | Dauer | Beschäftigungsumfang | Ruhegehaltfähige Zeit |
| Referendariat | 26-28 | 2 Jahre | 100 % | 2,0 Jahre |
| Berufseinstieg | 28-35 | 7 Jahre | 100 % | 7,0 Jahre |
| Familienphase | 35-42 | 7 Jahre | 50 % | 3,5 Jahre |
| Vollzeit | 42-60 | 18 Jahre | 100 % | 18,0 Jahre |
| Gesamt | 34 Jahre | 30,5 Jahre |
(Quelle: www.finanzverwaltung.nrw.de)
Berechnung des Ruhegehaltssatzes
Ruhegehaltssatz = 30,5 Jahre × 1,79375 % = 54,71 %
Ermittlung der Pension
Bei einem angenommenen letzten Grundgehalt von 5.100 € (A13, Stufe 8) plus 150 € Familienzuschlag:
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: 5.250 € × 0,99349 = 5.218 €
Monatliche Pension: 5.218 € × 54,71 % = 2.853 € brutto
Vergleich mit durchgehender Vollzeit
Hätte dieselbe Lehrkraft durchgehend Vollzeit gearbeitet:
Ruhegehaltfähige Dienstzeit: 34 Jahre
Ruhegehaltssatz: 61,00 %
Monatliche Pension: 3.183 € brutto
Differenz: 330 € monatlich oder 3.960 € jährlich
Diese Berechnung zeigt: Sieben Jahre Halbtagsarbeit kosten Sie etwa 330 € Pension monatlich. Über 25 Jahre Ruhestand summiert sich das auf fast 100.000 €.
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Worauf müssen Sie achten, wenn Sie als Lehrer in Teilzeit arbeiten?
Die Entscheidung für Teilzeitarbeit will gut überlegt sein. Neben den persönlichen und familiären Gründen sollten Sie die langfristigen finanziellen Auswirkungen im Blick behalten.
Frühzeitige Versorgungsauskunft einholen
Fordern Sie regelmäßig eine Versorgungsauskunft bei Ihrer zuständigen Behörde an. Diese zeigt Ihnen schwarz auf weiß, welche Pensionsansprüche Sie bereits erworben haben und mit welcher Pension Sie bei verschiedenen Szenarien rechnen können. So vermeiden Sie böse Überraschungen im Alter.
Die Berechnung Ihrer individuellen Pension als Lehrer in Teilzeit ist komplex. Bundeslandspezifische Regelungen, persönliche Faktoren und sich ändernde Gesetze machen eine verlässliche Prognose schwierig. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die optimale Balance zwischen Lebensqualität heute und finanzieller Sicherheit morgen zu finden. Albert Sibert unterstützt Sie gerne mit einer kostenfreien Erstberatung bei der Planung Ihrer Altersvorsorge.
Strategische Karriereplanung
Planen Sie Teilzeitphasen strategisch. Die letzten Dienstjahre vor der Pensionierung sind besonders wichtig, da sie die Berechnungsgrundlage bilden. Ein Wechsel zurück in Vollzeit in den letzten Jahren kann sich positiv auswirken.
Auch der Zeitpunkt der Teilzeit spielt eine Rolle. Frühe Teilzeitphasen wirken sich weniger stark aus als späte, da Sie noch Zeit haben, weitere Dienstjahre anzusammeln. Bedenken Sie auch: Jedes zusätzliche Vollzeitjahr erhöht nicht nur Ihre Dienstzeit, sondern oft auch Ihre Gehaltsstufe.
Private Vorsorge als Ausgleich für die Pension als Lehrer in Teilzeit
Die Einbußen in der Pension als Lehrer in Teilzeit können Sie durch private Vorsorge ausgleichen. Die Differenz zwischen Vollzeit- und Teilzeitgehalt bietet Spielraum für zusätzliche Altersvorsorge. Beamte profitieren dabei von speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung und bei Zusatzversicherungen.
Besonders die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist für Teilzeitlehrer wichtig. Bei Dienstunfähigkeit gelten besondere Regelungen: Die Anrechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr wird mittlerweile vollständig angerechnet, nicht nur anteilig. Das verbessert Ihre Absicherung erheblich.
Dokumentation und Nachweise
Bewahren Sie alle Unterlagen zu Ihrer Dienstzeit sorgfältig auf. Dazu gehören Ernennungsurkunden, Teilzeitanträge, Beurlaubungsbescheide und Gehaltsabrechnungen. Bei späteren Fragen zur Pension sind diese Dokumente Gold wert.
Achten Sie besonders auf die korrekte Erfassung von Kindererziehungszeiten. Diese müssen Sie aktiv beantragen. Versäumte Fristen können zu dauerhaften Einbußen führen.
Fazit: Die Pension als Lehrer in Teilzeit erfordert vorausschauende Planung
Die Pension als Lehrer in Teilzeit zu berechnen, erfordert genaue Kenntnis der komplexen Regelungen. Während Sie bei der Wartezeit von den neuen Urteilen profitieren, wirkt sich die reduzierte Arbeitszeit deutlich auf Ihre Pensionshöhe aus. Eine siebenjährige Halbtagsphase kann zu Einbußen von mehreren hundert Euro monatlich führen.
Die gute Nachricht: Mit strategischer Planung können Sie die Auswirkungen minimieren. Nutzen Sie Teilzeit während der Elternzeit statt vollständiger Beurlaubung. Kehren Sie wenn möglich vor dem Ruhestand zur Vollzeit zurück. Ergänzen Sie Ihre Beamtenversorgung durch private Vorsorge.
Die Komplexität der Materie macht eine individuelle Beratung sinnvoll. Jede Situation ist einzigartig: Ihr Bundesland, Ihre Besoldungsgruppe, Ihre Familienssituation und Ihre Karriereplanung beeinflussen Ihre optimale Strategie. Albert Sibert bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung, in der Sie Ihre persönliche Situation analysieren und die beste Lösung für Ihre Altersvorsorge finden können. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Termin, um Ihre finanzielle Zukunft optimal zu gestalten.
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FAQ zur Pension als Lehrer in Teilzeit
Ja, Teilzeitbeschäftigung wird bei der Pensionsberechnung angerechnet, allerdings nur anteilig. Arbeiten Sie mit 50 % Deputat, erwerben Sie auch nur 50 % der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für diesen Zeitraum. Für die Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit zählt Teilzeit seit 2020 jedoch vollständig. Das bedeutet: Nach 5 Jahren Teilzeitarbeit haben Sie einen Pensionsanspruch erworben, die Höhe richtet sich aber nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
Teilzeitarbeit reduziert Ihre spätere Pension erheblich. Die Auswirkung berechnet sich proportional: Bei halber Arbeitszeit erwerben Sie nur die Hälfte der Pensionsansprüche. Ein Rechenbeispiel: 10 Jahre Vollzeit bringen Ihnen einen Ruhegehaltssatz von 17,94 %, während 10 Jahre Halbtagsarbeit nur 8,97 % ergeben. Diese Differenz bleibt dauerhaft bestehen und kann nicht nachträglich ausgeglichen werden.
Teilzeit bedeutet für Ihre Pension zweierlei: Erstens sammeln Sie weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre, was Ihren Ruhegehaltssatz senkt. Zweitens kann sich bei langer Teilzeit auch Ihre Besoldungseinstufung langsamer entwickeln. Positiv ist: Die Berechnungsgrundlage bleibt das volle Gehalt Ihrer Besoldungsgruppe, nicht Ihr reduziertes Teilzeitgehalt. Die Wartezeit von 5 Jahren erfüllen Sie unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Die Regelaltersgrenze für Lehrer liegt je nach Bundesland zwischen 65 und 67 Jahren. Sie können auf Antrag ab 63 Jahren in Pension gehen, müssen dann aber Abschläge von 3,6 % pro Jahr hinnehmen. Mit 45 ruhegehaltfähigen Dienstjahren ist ein abschlagsfreier Ruhestand ab 64 möglich. Achtung bei Teilzeit: Nur die anteiligen Jahre zählen für die 45-Jahres-Regel. Bei Schwerbehinderung gelten Sonderregelungen mit früheren Pensionsmöglichkeiten.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





