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Pension für Lehrer in Bayern: So berechnet sich Ihre Altersversorgung als Beamter

Verstehen Sie die Berechnung, Voraussetzungen und Besonderheiten Ihrer Beamtenpension in Bayern

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  • 19.11.2025

  • Allgemein, Lehrer, Pension

Die wichtigsten Fakten zur Pension für Lehrer in Bayern

Die Pension für Lehrer in Bayern folgt einem klar definierten System. Als verbeamteter Lehrer haben Sie Anspruch auf eine Beamtenpension, die sich grundlegend von der gesetzlichen Rente unterscheidet.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Ihre Pension berechnet, wann Sie in den Ruhestand gehen können und welche Besonderheiten Sie beachten sollten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pensionsberechnung folgt einer klaren Formel: Die Pension ergibt sich aus den ruhegehaltfähigen Bezügen multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz von 1,79375 % pro Dienstjahr.

  • Maximale Pension nach 40 Jahren: Mit 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer ruhegehaltfähigen Bezüge.

  • Regelpensionsalter liegt bei 67 Jahren: Für Lehrer ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, frühere Jahrgänge haben gestaffelte Altersgrenzen.

  • Mindestpension sichert Grundversorgung: Nach mindestens 5 Dienstjahren besteht Anspruch auf 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder die amtsunabhängige Mindestversorgung.

  • Abschläge bei vorzeitiger Pensionierung: Pro Jahr vorzeitiger Pensionierung reduziert sich die Pension um 3,6 %, maximal jedoch um 10,8 %.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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