
Pension für Lehrer in NRW: Ihr Wegweiser für die Altersvorsorge
Die Pension als Fundament Ihrer finanziellen Zukunft nach dem Schuldienst

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18.11.2025
Allgemein, Lehrer, Pension
Das sollten Sie über die Pension für Lehrer in NRW wissen
Die Pension für Lehrer in Nordrhein-Westfalen ist mehr als nur eine Altersversorgung. Sie ist das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit im Bildungswesen. Doch wie genau berechnet sich Ihre spätere Pension? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe? Und welche besonderen Regelungen gelten in NRW? Diese Fragen beschäftigen viele Lehrkräfte, besonders wenn die zweite Lebenshälfte näher rückt.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Pension für Lehrer in NRW: von der konkreten Berechnung über Altersgrenzen bis hin zu Sonderregelungen bei Teilzeit und Dienstunfähigkeit.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Pensionsformel ist klar definiert: Pro Dienstjahr erhöht sich Ihr Ruhegehaltssatz um 1,79375 %, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.
A13 für alle kommt 2026: Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I werden schrittweise bis August 2026 in die Besoldungsgruppe A13 überführt, was die Pensionen deutlich erhöht.
Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Für Jahrgänge ab 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, Lehrkräfte gehen zum Schulhalbjahresende (31. Januar oder 31. Juli) in Pension.
Vorzeitiger Ruhestand mit Abschlägen: Ab 63 Jahren ist der Antrag auf Pensionierung möglich, aber mit 3,6 % Abschlag pro Jahr vor der Regelaltersgrenze.
55 % für Hinterbliebene: Witwen und Witwer erhalten 55 % der Pension des verstorbenen Partners, Kinder bekommen zusätzlich Waisengeld.
Mindestdienstzeit von 5 Jahren: Ohne diese Wartezeit besteht kein Pensionsanspruch, nur eine Nachzahlung der eingezahlten Beiträge.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wie berechnet sich die Pension für Lehrer in NRW?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer mathematisch präzisen Formel, die sich seit Jahrzehnten bewährt hat. Im Kern multiplizieren Sie Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit dem Ruhegehaltssatz. Klingt einfach, hat aber einige wichtige Details.
Zunächst müssen Ihre ruhegehaltfähigen Bezüge um einen bestimmten Faktor abgesenkt werden. Seit 2017 wird die frühere Sonderzahlung anteilig in die monatlichen Bezüge eingerechnet. Für die Besoldungsgruppen A9 bis A16 beträgt der Absenkungsfaktor 0,99349. Falls Sie in A7 oder A8 eingruppiert sind, liegt er bei 0,99518.
Der Ruhegehaltssatz ist das Herzstück Ihrer Pensionsberechnung. Für jedes volle Dienstjahr erhalten Sie 1,79375 % Ihrer abgesenkten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Nach 30 Jahren erreichen Sie beispielsweise einen Satz von 53,81 % (30 × 1,79375 %). Der Höchstsatz liegt bei 71,75 % und wird nach mindestens 40 Dienstjahren erreicht (Quellen:www.finanzverwaltung.nrw.de,www.beatvest.com).
Ein konkretes Beispiel macht die Berechnung greifbar:
| Berechnungsschritt | Betrag |
| Grundgehalt A13 | 5.000 € |
| Familienzuschlag | 150 € |
| Ruhegehaltfähige Bezüge | 5.150 € |
| Nach Absenkung | 5.116,51 € |
| Ruhegehaltssatz (30 Jahre) | 53,81 % |
| Monatliche Pension brutto | 2.771,42 € |
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge im Detail
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Das Grundgehalt bildet die Basis und richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe und Stufe beim Ruhestandseintritt. Der Familienzuschlag der Stufe 1 kommt hinzu, sofern Sie verheiratet sind oder waren.
Besonders wichtig für Grundschul- und Sek-I-Lehrkräfte: Seit November 2022 erhalten Sie schrittweise Zulagen zur Anhebung auf A13. Diese steigen von 115 € monatlich (ab November 2022) über mehrere Stufen auf 460 € (ab August 2025). Ab August 2026 erfolgt dann die vollständige Überführung in die Besoldungsgruppe A13. Diese Zulagen sind ruhegehaltfähig und erhöhen somit Ihre spätere Pension (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de).
Mindestversorgung als Sicherheitsnetz
Unabhängig von Ihrer individuellen Berechnung greift eine gesetzliche Mindestversorgung. Ihr Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge Ihres letzten Amtes. Zusätzlich darf es nicht unter 61,6 % der Bezüge aus der Endstufe A5 plus einem gesetzlichen Festbetrag fallen. Diese Regelung sichert auch Lehrkräfte mit kürzeren Dienstzeiten ab (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de).
Welche Voraussetzungen gibt es für den Pensionsanspruch?
Der Anspruch auf Ihre Beamtenpension ist an klare Voraussetzungen gebunden. Das Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW regelt diese im Detail.
Die wichtigste Hürde ist die Mindestdienstzeit von fünf Jahren. Schaffen Sie diese Wartezeit nicht, erhalten Sie keine Pension, sondern lediglich eine Nachzahlung Ihrer eingezahlten Beiträge. Diese fünf Jahre müssen als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt sein.
Was zählt zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit?
Primär zählen alle Zeiten im Beamtenverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn. Darüber hinaus können Sie weitere Zeiten anrechnen lassen:
Berufsmäßiger Wehrdienst: oder vergleichbare Dienste
Ausbildungszeiten: nach dem 17. Lebensjahr, wenn diese für Ihr Beamtenverhältnis vorgeschrieben waren
Hochschul- oder Fachhochschulausbildung: bis zu 855 Tagen
Wichtig ist der zeitliche und innere Zusammenhang: Kurze Ferienjobs während des Studiums zählen nicht. Nur längerfristige, dem späteren Lehramt entsprechende Tätigkeiten werden berücksichtigt.
Die Altersgrenzen im Überblick
Ihre Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Für Jahrgänge ab 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Ältere Jahrgänge profitieren von Übergangsregelungen:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
| vor 1947 | 65 Jahre |
| 1947 | 65 Jahre, 1 Monat |
| 1950 | 65 Jahre, 4 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| ab 1964 | 67 Jahre |
(Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de)
Als Lehrkraft treten Sie nicht im Monat Ihrer Altersgrenze in den Ruhestand. Sie gehen am Ende des Schulhalbjahres, das nach Erreichen der Altersgrenze folgt: also am 31. Januar oder 31. Juli. Erreichen Sie Ihre Altersgrenze beispielsweise im Mai, erfolgt die Pensionierung erst zum 31. Juli.
Sonderfall Dienstunfähigkeit
Bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Sie unabhängig vom Alter in den Ruhestand versetzt werden. Die Mindestdienstzeit von fünf Jahren muss erfüllt sein. Eine Ausnahme: Bei Dienstunfähigkeit durch einen anerkannten Dienstunfall entfällt die Mindestdienstzeit vollständig.
Sind Sie bereits 63 Jahre alt und können 40 berücksichtigungsfähige Jahre vorweisen, erhalten Sie Ihr Ruhegehalt ohne Abschläge (Quellen:www.finanzverwaltung.nrw.de,www.dbb.de).
Wie hoch ist die Pension für Lehrer in NRW?
Die konkrete Pensionshöhe variiert erheblich je nach Besoldungsgruppe, Dienstzeit und Familienstand. Mit der vollständigen Überführung aller Grund- und Sek-I-Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A13 bis 2026 werden sich die Pensionen deutlich verbessern.
Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei Versorgungszugängen im Bundesbereich lag 2023 bei 66,9 %. Die durchschnittliche Beamtenpension in Deutschland betrug 2024 etwa 3.240 € brutto monatlich. Männer erhielten im Schnitt 3.820 €, Frauen 3.150 €. Diese Unterschiede resultieren hauptsächlich aus längeren Dienstzeiten und höheren Besoldungsgruppen bei Männern (Quelle:www.beatvest.com).
Konkrete Beispielrechnungen für A13
Ein Lehrer in A13 mit 35 Dienstjahren und ruhegehaltfähigen Bezügen von 4.500 € erreicht einen Ruhegehaltssatz von 62,78 % (35 × 1,79375 %). Seine monatliche Pension beträgt etwa 2.825 € brutto. Mit Familienzuschlag erhöhen sich die ruhegehaltfähigen Bezüge und damit auch die Pension entsprechend (Quelle:www.easyfolio.de).
Die A13-Anhebung und ihre Auswirkungen
Die schrittweise Anhebung auf A13 bedeutet konkret:
| Zeitpunkt | Monatliche Zulage | Gesamtzulage |
| ab Nov. 2022 | 115 € | 115 € |
| ab Aug. 2023 | +115 € | 230 € |
| ab Aug. 2024 | +115 € | 345 € |
| ab Aug. 2025 | +115 € | 460 € |
| ab Aug. 2026 | Vollständige Überführung in A13 | – |
(Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de)
Diese Zulagen sind ruhegehaltfähig. Ein Lehrer, der aktuell in A12 eingruppiert ist, profitiert damit von einer um 460 € höheren Bemessungsgrundlage für seine Pension.
Der Familienzuschlag als Pensionsfaktor
Verheiratete Lehrkräfte erhalten einen Familienzuschlag der Stufe 1. Die Höhe variiert je nach Besoldungsgruppe zwischen 147,18 € und 1.517,83 €. Für Kinder kommen weitere Beträge hinzu:
Drittes Kind: 829,75 € bis 839,66 €
Viertes Kind: 783,76 € bis 793,67 €
Ab dem fünften Kind: jeweils 790,76 € bis 800,67 €
Diese Zuschläge sind ruhegehaltfähig und erhöhen Ihre spätere Pension (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de).
Die genaue Berechnung Ihrer individuellen Pension kann komplex werden. Verschiedene Faktoren spielen zusammen und beeinflussen das Endergebnis. Für eine präzise Analyse Ihrer persönlichen Situation und eine optimale Planung Ihrer Altersvorsorge vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei mir. Gemeinsam klären wir Ihre Fragen und finden die beste Lösung für Ihre finanzielle Zukunft.
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Ruhestand: Wann gehen Lehrer in NRW in Pension?
Der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung hängt von mehreren Faktoren ab. Die gesetzlichen Regelungen wurden in den letzten Jahren schrittweise angepasst.
Die regulären Altersgrenzen
Die Regelaltersgrenze richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr und wird stufenweise angehoben. Lehrkräfte der Jahrgänge 1947 bis 1963 gehen zwischen 65 Jahren und zwei Monaten bis 66 Jahren und zehn Monaten in Pension. Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich die Altersgrenze von 67 Jahren.
Eine schulspezifische Besonderheit: Sie treten nicht im Monat des Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand, sondern am Ende des darauf folgenden Schulhalbjahres. Diese Regelung sichert die Unterrichtsversorgung bis zum Halbjahresende (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de)
Vorzeitige Pensionierungsmöglichkeiten
Ab dem 63. Lebensjahr können Sie auf eigenen Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen. Der Preis dafür: 3,6 % Abschlag pro Jahr vor Ihrer regulären Altersgrenze. Maximal sind das 14,4 % bei vier Jahren vorzeitiger Pensionierung (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de)
Eine wichtige Ausnahme: Mit 45 oder mehr Dienstjahren und vollendetem 64. Lebensjahr entfallen die Abzüge vollständig. Sie gehen dann ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand (Quelle:lehrernrw.de).
Regelungen für schwerbehinderte Lehrkräfte
Als schwerbehinderter Lehrer mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % können Sie bereits ab 60 Jahren auf Antrag in den Ruhestand gehen. Die Versorgungsabschläge betragen bei Inanspruchnahme ab dem 60. Lebensjahr maximal 10,8 %. Ab 62 Jahren reduziert sich der Abschlag auf 3,6 %, ab 63 Jahren entfällt er vollständig (Quellen:www.finanzverwaltung.nrw.de,www.dbb-nrw.de).
Hinausschieben des Ruhestands
In Zeiten des Lehrermangels besteht die Möglichkeit, über die Altersgrenze hinaus tätig zu bleiben. Sie können beim Dienstherrn beantragen, Ihre Pensionierung zu verzögern. Dies erhöht nicht nur Ihre Dienstzeit, sondern auch Ihre spätere Pensionshöhe (Quelle:www.schulministerium.nrw).
Besonderheiten bei Teilzeit und Dienstunfähigkeit
Teilzeitbeschäftigung und Dienstunfähigkeit werfen besondere Fragen für Ihre Pensionsberechnung auf. Die Regelungen schützen Sie vor unverhältnismäßigen Nachteilen.
Teilzeit und die Pension für Lehrer in NRW
Die gute Nachricht vorweg: Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden für die Pensionsberechnung in Höhe einer Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt. Auch wenn Sie unmittelbar vor dem Ruhestand in Teilzeit arbeiten, basiert Ihre Pension auf der vollen Besoldung.
Der Haken liegt in der Anrechnung der Dienstzeit. Arbeiten Sie beispielsweise 20 statt 28 Stunden, wird diese Zeit mit dem Faktor 20:28 (= 0,714) angerechnet. Ein Jahr Teilzeit zählt dann nur als 0,714 Dienstjahre. Bei der Berechnung von Versorgungsabschlägen werden Teilzeitzeiten jedoch voll berücksichtigt (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de)
Altersteilzeit als Sonderform
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres können Sie Altersteilzeit mit 65 % Ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre beantragen. Das Blockmodell ermöglicht Ihnen, zunächst voll zu arbeiten und später freigestellt zu werden. Beim Teilzeitmodell reduzieren Sie durchgehend Ihre Stunden (Quelle:www.bezreg-koeln.nrw.de).
Dienstunfähigkeit und ihre Folgen
Werden Sie dienstunfähig, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand unabhängig von Ihrer bisherigen Dienstzeit, sofern Sie mindestens fünf Jahre gedient haben. Die Ursache der Dienstunfähigkeit ist entscheidend:
Bei einem anerkannten Dienstunfall entfallen alle Versorgungsabschläge. Der Ruhegehaltssatz wird sogar mit 1,875 % statt 1,79375 % pro Dienstjahr berechnet, was zu einer höheren Pension führt.
Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall gelten Abschläge von 3,6 % pro Jahr vor dem 65. Lebensjahr, maximal 10,8 %. Die Ausnahme: Mit 63 Jahren und 40 berücksichtigungsfähigen Jahren entfallen die Abschläge (Quellen:www.finanzverwaltung.nrw.de,www.dbb.de).
Die Zurechnungszeit als Schutz
Werden Sie vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig, greift eine wichtige Schutzregelung: Die Zeit zwischen Ihrer Versetzung und dem 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähige Dienstzeit hinzugerechnet. Dies sichert besonders junge Lehrkräfte ab, die früh aus dem Dienst ausscheiden müssen (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de).
Wiederbeschäftigung und Hinzuverdienst im Ruhestand
Nach Ihrer Pensionierung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, weiterhin tätig zu sein und hinzuzuverdienen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Art der Beschäftigung und Ihrem Pensionsstatus.
Wiederbeschäftigung als Lehrkraft
In Zeiten des Lehrermangels sind pensionierte Lehrkräfte gefragter denn je. Die Beschäftigung erfolgt typischerweise als befristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis, nicht als erneutes Beamtenverhältnis. Ihre Eingruppierung richtet sich nach dem unterrichtlichen Einsatz und Ihrem Ausbildungsniveau. Die Berufserfahrung wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt (Quelle:www.schulministerium.nrw).
Bis zum 31. Dezember 2024 galt eine Ausnahmeregelung: Die Hinzuverdienstgrenze war ausgesetzt, pensionierte Lehrkräfte konnten unbegrenzt hinzuverdienen. Diese temporäre Regelung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ist mittlerweile ausgelaufen (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de).
Hinzuverdienstgrenzen und Ruhensregelungen
Bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen wird Ihre Pension nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt. Diese entspricht grundsätzlich den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe.
Für Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung pensioniert wurden, gelten bis zur Regelaltersgrenze besondere Regelungen: Die Höchstgrenze beträgt 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge plus einem Zusatzbetrag von 648,67 € (ab Februar 2025).
Mindestens 20 % Ihrer Versorgungsbezüge bleiben Ihnen immer erhalten. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn Ihr Einkommen im öffentlichen Dienst aus derselben oder einer vergleichbaren Besoldungsgruppe stammt (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de).
Anzeigepflichten beachten
Verdienen Sie neben Ihrer Pension hinzu, müssen Sie dies dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) schriftlich anzeigen. Das LBV berechnet dann Ihre zulässige Hinzuverdienstgrenze. Versäumen Sie die Anzeige, riskieren Sie Rückforderungen von Versorgungsbezügen (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de).
Hinterbliebenenversorgung: Was bekommen Angehörige?
Die Beamtenversorgung endet nicht mit Ihrem Tod. Ihre Hinterbliebenen sind durch verschiedene Leistungen abgesichert, sofern Sie mindestens fünf Dienstjahre absolviert haben oder der Tod durch einen Dienstunfall eintrat.
Das Sterbegeld als Soforthilfe
Beim Tod eines Lehrers oder Pensionärs erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Dienstbezüge oder Pension. Diese einmalige, steuerpflichtige Zahlung soll die ersten Kosten abdecken. Die Bezüge für den Sterbemonat verbleiben zusätzlich bei den Erben (Quellen:www.dbb-nrw.de,www.finanzverwaltung.nrw.de).
Witwengeld und Witwergeld
Der überlebende Ehegatte erhält 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene bezog oder hätte beziehen können. Diese Leistung wird grundsätzlich auf Lebenszeit gewährt, erlischt aber bei Wiederheirat. Voraussetzung: Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben.
Bei Ehen, die erst nach dem Ruhestandseintritt geschlossen wurden und der Verstorbene bereits die Regelaltersgrenze erreicht hatte, besteht nur ein Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag. Dieser wird mit eigenen Einkünften verrechnet (Quelle:www.dbb-nrw.de).
Waisengeld für Kinder
Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten Waisengeld:
Halbwaisen: 12 % des Ruhegehalts
Vollwaisen: 20 % des Ruhegehalts
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Freiwilligendienst bis maximal zum 27. Lebensjahr. Ist der überlebende Elternteil nicht witwen- oder witwergeldberechtigt (etwa nach Wiederheirat), wird Vollwaisengeld gezahlt (Quellen:www.dbb-nrw.de,www.finanzverwaltung.nrw.de).
Wichtige Anzeigepflichten
Nach einem Todesfall sollten Sie umgehend eine Kopie der Sterbeurkunde an das LBV NRW senden. Die Behörde kontaktiert dann die Hinterbliebenen und sendet die erforderlichen Antragsunterlagen mit Informationen zum weiteren Verfahren (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de).
Fazit: Pension für Lehrer in NRW optimal planen und absichern
Die Beamtenpension für Lehrer in NRW bietet eine solide Altersversorgung, erfordert aber genaue Kenntnis der komplexen Regelungen. Von der präzisen Berechnung über die verschiedenen Pensionierungsmöglichkeiten bis zur Hinterbliebenenversorgung: Jeder Aspekt beeinflusst Ihre finanzielle Zukunft.
Die anstehende Anhebung auf A13 für alle Lehrkräfte verbessert die Pensionsaussichten erheblich. Gleichzeitig sollten Sie die Auswirkungen von Teilzeit, vorzeitiger Pensionierung oder möglicher Dienstunfähigkeit auf Ihre Versorgung im Blick behalten.
Eine fundierte Planung Ihrer Altersvorsorge geht über die reine Pension hinaus. Private Vorsorge kann Versorgungslücken schließen und Ihren Lebensstandard im Ruhestand sichern. Dabei spielen steuerliche Aspekte, Ihre individuelle Lebenssituation und persönliche Ziele eine wichtige Rolle.
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FAQ zur Pension für Lehrer in NRW
Die Pensionshöhe hängt von Ihrer Besoldungsgruppe, Dienstzeit und Ihrem Familienstand ab. Ein Lehrer mit 30 Dienstjahren in A13 und ruhegehaltfähigen Bezügen von 5.150 € erhält etwa 2.771 € brutto monatlich. Bei 35 Dienstjahren und 4.500 € ruhegehaltfähigen Bezügen liegt die Pension bei circa 2.825 € brutto (Quelle:www.beatvest.com)
Auf den ersten Blick klingen diese Zahlen solide, doch nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung sowie Berücksichtigung der Inflation bleibt weniger übrig. Die tatsächliche Kaufkraft im Ruhestand fällt wesentlich geringer aus, als viele erwarten. Wer also seinen Lebensstandard halten möchte, sollte frühzeitig mit einer ergänzenden Altersvorsorge planen.
Ab Ihrem 55. Lebensjahr oder bei schwerer Erkrankung können Sie beim Landesamt für Besoldung und Versorgung eine Versorgungsauskunft beantragen. Dort steht auch ein Online-Versorgungsrechner zur Verfügung (Quelle:www.finanzverwaltung.nrw.de)
Die Nettopension lässt sich nicht pauschal angeben, da Steuern und Sozialversicherungsbeiträge individuell variieren. Pensionen unterliegen der vollen Einkommensteuer, abzüglich des Versorgungsfreibetrags. Bei einer Bruttopension von 2.800 € und einem Steuersatz von 22-25 % (je nach Familienstand) bleiben etwa 2.100 bis 2.180 € netto. Dies ist eine grobe Schätzung: Ihre tatsächliche Nettopension hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
Ihre Regelaltersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr. Lehrkräfte vor 1947 gehen mit 65 Jahren, ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren in Pension. Die Pensionierung erfolgt zum Schulhalbjahresende (31. Januar oder 31. Juli) nach Erreichen der Altersgrenze.
Mit 45 Dienstjahren können Sie ab 64 ohne Abschläge gehen. Ab 63 ist die vorzeitige Pensionierung auf Antrag möglich, allerdings mit 3,6 % Abschlag pro Jahr. Schwerbehinderte können ab 60 Jahren in den Ruhestand, mit gestaffelten Abschlägen bis zum 63. Lebensjahr (Quellen:www.finanzverwaltung.nrw.de,lehrernrw.de).
Eine Beamtenwitwe erhält 55 % des Ruhegehalts ihres verstorbenen Ehemanns. Bei einer Pension von 3.000 € brutto wären das 1.650 € brutto monatlich. Diese Leistung wird lebenslang gezahlt, erlischt aber bei Wiederheirat. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben.
Zusätzlich erhalten Witwen mit unterhaltsberechtigten Kindern Waisengeld: 12 % für Halbwaisen, 20 % für Vollwaisen. Ohne mindestens fünf Dienstjahre des Verstorbenen entfallen diese Leistungen, außer der Tod war Folge eines Dienstunfalls (Quellen:www.dbb-nrw.de,www.finanzverwaltung.nrw.de).

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





