
Wie hoch ist die Pension bei A8 netto?
So viel bleibt Ihnen als Beamter in Besoldungsgruppe A8 nach Abzügen von Ihrer Pension

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01.12.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Die wichtigsten Zahlen zur Pension bei A8 für Beamte
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Netto-Pension in der Besoldungsgruppe A8 für Beamte.
Sie bekommen konkrete Zahlen, Beispielrechnungen und verstehen, welche Faktoren Ihre spätere Pension beeinflussen. Außerdem zeige ich Ihnen, wie Sie Ihre individuelle Pension optimal planen können.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Ruhegehaltssatz steigt mit Dienstjahren: Pro volles Dienstjahr erhalten Sie 1,79375 % Ihres letzten Grundgehalts als Pension, maximal 71,75 % nach 40 Jahren (Quelle: [bmi.bund.de](http://bmi.bund.de)).
Bruttopension bei A8 in Bayern liegt zwischen 1.750 € und 2.800 €: Die genaue Höhe hängt von Ihren Dienstjahren und der erreichten Gehaltsstufe ab. Bei 30 Dienstjahren können Sie mit etwa 2.000 € brutto rechnen.
Von brutto zu netto bleiben 70-76 % übrig: Nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie als A8-Pensionär in Bayern zwischen 1.400 € und 2.000 € netto monatlich.
Vorzeitiger Ruhestand kostet 3,6 % pro Jahr: Für jedes Jahr, das Sie früher in Pension gehen, wird Ihre Pension dauerhaft um 3,6 % gekürzt. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 %.
Private Krankenversicherung mit Beihilfe: Als Beamter erhalten Sie 50 % Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten. Die restlichen 50 % versichern Sie privat für etwa 200-350 € monatlich.
Versorgungslücke einkalkulieren: Während Ihre Pension 70-76% Ihrer letzten Bezüge erreichen kann, sinkt Ihr Nettoeinkommen im Ruhestand um etwa 35-45% gegenüber dem aktiven Dienst. Für den gewohnten Lebensstandard ist daher private Zusatzvorsorge sinnvoll.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was bedeutet die Besoldungsgruppe A8 bei Beamten?
Die Besoldungsgruppe A8 gehört zum mittleren Dienst des öffentlichen Dienstes. Typische Amtsbezeichnungen in dieser Gruppe sind Zollsekretär, Polizeisekretär oder Finanzwirt. Für den Einstieg benötigen Sie die mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung.
In der Besoldungsgruppe A8 durchlaufen Sie acht Gehaltsstufen. Das Grundgehalt steigt dabei in Bayern von 3.150,76 € in Stufe 1 auf bis zu 3.903,25 € in Stufe 8 (Stand: Februar 2025). Als Nettogehalt bleiben Ihnen im aktiven Dienst bei Steuerklasse I etwa 2.700 € von 3.200 € brutto (Quelle: oeffentlicher-dienst.info).
Die Ausbildung zum Beamten im mittleren Dienst dauert je nach Behörde zwischen zwei und zweieinhalb Jahren. Nach erfolgreichem Abschluss steigen Sie in der Regel in Stufe 1 der Besoldungsgruppe A8 ein.
Wie berechnet sich die Pension bei A8 für Beamte?
Die Berechnung Ihrer Pension bei A8 folgt einer klaren Formel. Für jedes volle Dienstjahr erhalten Sie einen Ruhegehaltssatz von 1,79375 % Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % (Quelle: bmi.bund.de).
Die Berechnungsformel im Detail
Ihre Pension berechnet sich aus den durchschnittlichen Bezügen der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand multipliziert mit Ihrem individuellen Ruhegehaltssatz. Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen zählen:
Ihr Grundgehalt
Der Familienzuschlag: 175,51 € für Verheiratete in Bayern ab Februar 2025
Ruhegehaltfähige Stellenzulagen
Amtszulagen: sofern als ruhegehaltfähig gekennzeichnet
(Quelle: lbv.landbw.de)

Konkrete Beispielrechnung für A8 in Bayern
Bei 30 Dienstjahren erreichen Sie einen Ruhegehaltssatz von 53,81 % (30 × 1,79375 %). Liegt Ihr letztes Bruttogehalt bei 3.700 € (Stufe 5-6), ergibt sich eine Bruttopension von etwa 1.991 € monatlich.
Ein weiteres Beispiel: Nach 40 Dienstjahren mit einem Ruhegehaltssatz von 71,75 % und einem letzten Grundgehalt von 3.800 € erhalten Sie eine Bruttopension von 2.727 € vor eventuellen Abschlägen.
Welche Abzüge werden vom Brutto abgezogen und was bleibt von der Pension bei A8 netto?
Von Ihrer Bruttopension müssen Sie verschiedene Abzüge bei der Pension für Beamte einkalkulieren. Die wichtigsten Posten sind Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Steuerliche Behandlung Ihrer Pension
Ihre Pension unterliegt der vollen Einkommensbesteuerung. Allerdings profitieren Sie von speziellen Freibeträgen:
Versorgungsfreibetrag 2025: 13,2 % der Versorgungsbezüge, maximal 990 € jährlich
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag: 297 € bei Renteneintritt 2025
Werbungskostenpauschbetrag: 102 € jährlich
(Quelle: finanzamt-bw.fv-bwl.de)
Bei einer Jahrespension von 40.000 € und einem steuerpflichtigen Einkommen von 38.500 € zahlen Sie etwa 9.000 € Steuern jährlich. Das entspricht einem Steuersatz von etwa 23-24 %.
Kranken- und Pflegeversicherung
Als Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert und erhalten Beihilfe:
Beihilfesätze: 50 % für Sie selbst, 70 % für Ihren Ehepartner, 80 % für Kinder
Private Krankenversicherung: Sie zahlen nur für die restlichen 50 %, etwa 200-350 € monatlich
Pflegeversicherung ab August 2025: 1,8 % für Beamte mit Beihilfe
(Quellen: pkv.de, deutsche-rentenversicherung.de)
Zusätzlich fallen gegebenenfalls Kirchensteuer (8-9 % der Lohnsteuer) und in seltenen Fällen der Solidaritätszuschlag an. Der Solidaritätszuschlag greift erst ab einer jährlichen Einkommensteuerschuld von 19.950 €.
Beispielrechnung: Pension bei A8 netto in Bayern (2025)
Betrachten wir zwei konkrete Szenarien für die Netto-Pension eines A8-Beamten in Bayern im Jahr 2025:

Szenario 1: Pension bei A8, 30 Dienstjahre, Bayern,
Bruttopension: 1.991 €
Einkommensteuer: ca. 350 €
PKV-Beitrag: ca. 180 €
Pflegeversicherung: ca. 36 €
Kirchensteuer (optional): ca. 28 €
Netto-Pension: ca. 1.420 €

Szenario 2: Pension bei A8, 40 Dienstjahre, Bayern
Bruttopension: 2.727 €
Einkommensteuer: ca. 580 €
PKV-Beitrag: ca. 250 €
Pflegeversicherung: ca. 49 €
Kirchensteuer (optional): ca. 46 €
Netto-Pension: ca. 1.825 €
Bedenken Sie: Während Sie im aktiven Dienst als A8-Beamter in Stufe 5-6 etwa 2.700 € netto zur Verfügung haben, bleiben Ihnen nach 30 Dienstjahren nur noch 1.420 € – ein Rückgang von fast 50%. Selbst bei 40 Dienstjahren und maximalem Ruhegehaltssatz liegt die Netto-Pension mit 1.825 € deutlich unter Ihrem aktiven Nettoeinkommen. Diese Lücke zwischen gewohntem Einkommen und tatsächlicher Pension sollten Sie frühzeitig in Ihre Finanzplanung einbeziehen.
Wichtig: Die tatsächliche Netto-Pension hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Ihre persönliche Steuerklasse, Kinderfreibeträge und die gewählte PKV-Tarif beeinflussen das Endergebnis erheblich. Zudem sollte die Inflation bis zu Ihrer Pension in 10, 20, 30 Jahren berücksichtigt werden, die die reale Kaufkraft Ihrer Rente deutlich schmälern wird.
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Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand
Gehen Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Pension, reduziert sich Ihre Pension um 0,3 % pro Monat oder 3,6 % pro Jahr. Bei zwei Jahren vorzeitigem Ruhestand bedeutet das eine dauerhafte Kürzung um 7,2 %. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 % (Quelle: dbb.de).
Ausnahmen gibt es für Schwerbehinderte, die ab 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen können, sowie bei Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall.
Ein Beispiel verdeutlicht die langfristige Auswirkung: Gehen Sie zwei Jahre früher in Pension, kostet Sie das bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren etwa 30.000-40.000 € an Gesamtversorgung. Diese Summe lässt sich durch gezielte private Altersvorsorge bereits während der aktiven Dienstzeit ausgleichen.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Pension bei A8 netto?
Die Höhe Ihrer späteren Netto-Pension wird von zahlreichen Faktoren bestimmt:
Dienstzeit und Gehaltsentwicklung
Ihre Anzahl der Dienstjahre ist der wichtigste Faktor. Mit jedem Jahr steigt Ihr Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Gleichzeitig entwickelt sich Ihr Gehalt durch Stufenaufstiege und allgemeine Besoldungserhöhungen weiter. Die Pension passt sich automatisch an die Besoldungsanpassungen des aktiven Diensts an: Zum 1. Februar 2025 stiegen die Bezüge beispielsweise um 5,5 % in Bayern (Quellen: bmi.bund.de, dbb.de).
Individuelle Lebensumstände
Ihre persönliche Situation beeinflusst die Nettopension erheblich:
Familienstand: Verheiratete profitieren vom Familienzuschlag und günstigerer Steuerklasse
Kinder: Reduzieren die Steuerlast durch Kinderfreibeträge und senken den Pflegeversicherungsbeitrag
Bundesland: Unterschiedliche Besoldungstabellen führen zu regionalen Unterschieden von bis zu 300 € monatlich
Kirchenmitgliedschaft: Zusätzliche 8-9 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer
Versicherungssituation
Die Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung wirkt sich direkt auf Ihr Nettoeinkommen aus. Beamten-Spezialtarife kosten zwischen 200 und 400 € monatlich, abhängig von Leistungsumfang und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Der Pflegeversicherungsbeitrag variiert je nach Kinderzahl: Mit Kindern zahlen Sie 3,6 %, kinderlose Rentner 4,2 % ab Juli 2025 (Quelle: deutsche-rentenversicherung.de).
Zeitpunkt des Pensionseintritts
Der Übergang in den Ruhestand will gut geplant sein. Die Regelaltersgrenze liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Jedes Jahr vorzeitiger Ruhestand kostet Sie 3,6 % Ihrer Pension dauerhaft. Andererseits kann es sich lohnen, bis zum Erreichen einer höheren Gehaltsstufe zu warten, da die letzten zwei Jahre vor der Pensionierung für die Berechnung maßgeblich sind.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Während die Berechnungsgrundlagen bundesweit identisch sind, variieren die konkreten Pensionshöhen erheblich:
Besoldungsunterschiede: Die Grundgehälter in A8 Stufe 1 reichen von ca. 2.900 € (einige ostdeutsche Bundesländer) bis zu 3.200 € (Süddeutschland). Das entspricht einem Unterschied von bis zu 10 % und wirkt sich direkt auf die Pension aus.
Familienzuschlag: In Bayern beträgt dieser 175,51 € (Stand: Februar 2025), in anderen Bundesländern können die Beträge abweichen.
Beispiel-Vergleich: Ein bayerischer A8-Beamter mit 30 Dienstjahren erhält etwa 100-150 € mehr Bruttopension als ein vergleichbarer Kollege in einem Bundesland mit niedrigerer Besoldung.
Die reale Versorgungslücke: Was die Zahlen nicht zeigen
Die berechneten Netto-Pensionen klingen auf den ersten Blick solide. Doch die Realität sieht anders aus:
Inflationseffekt über 30 Jahre: Bei durchschnittlich 2,5% Inflation verlieren 1.400 € in 30 Jahren etwa die Hälfte ihrer heutigen Kaufkraft. Was heute nach ausreichender Versorgung aussieht, entspricht dann real nur noch 700-800 € in heutiger Kaufkraft.
Steigende Lebenshaltungskosten: Besonders Energie, Gesundheitsleistungen und Mobilität werden überproportional teurer. Während Pensionsanpassungen meist knapp über der allgemeinen Inflation liegen, hinken sie bei diesen Kostentreibern häufig hinterher.
Fehlende Dynamik: Ihre Kollegen im aktiven Dienst profitieren von Stufenaufstiegen und Beförderungen. Als Pensionär erhalten Sie lediglich die allgemeinen Besoldungsanpassungen – Ihre relative Position verschlechtert sich über die Jahre.
Fazit: Ihre Pension bei A8 individuell optimieren
Die Netto-Pension in der Besoldungsgruppe A8 liegt in Bayern typischerweise zwischen 1.400 € und 2.000 € monatlich. Die genaue Höhe hängt von Ihren Dienstjahren, dem erreichten Gehalt und individuellen Faktoren wie Familienstand und Versicherungswahl ab. Mit 30 Dienstjahren können Sie etwa mit 1.400 € netto rechnen, bei 40 Jahren mit rund 1.800 €. Das mag zunächst ausreichend klingen, jedoch wird die reale Kaufkraft dieser Rente durch die Inflation bis zu Ihrer Pension in 10, 20 oder gar 30 Jahren noch deutlich geschmälert.
Wichtig: In anderen Bundesländern können die Beträge um bis zu 200-300 € monatlich abweichen. Bundesbeamte und Beamte in Bundesländern mit höherer Besoldung erhalten tendenziell höhere Pensionen, während in einigen ostdeutschen Bundesländern die Pensionen niedriger ausfallen können.
Die Zahlen zeigen deutlich: Selbst mit maximaler Dienstzeit liegt Ihre A8-Pension etwa 30-40% unter Ihrem letzten Nettogehalt im aktiven Dienst. Hinzu kommt der Kaufkraftverlust durch Inflation über die Jahre bis zu Ihrer Pensionierung und während des Ruhestands. Um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten, empfiehlt es sich, bereits früh mit dem Aufbau privater Altersvorsorge zu beginnen. Besonders in den ersten Berufsjahren können Sie durch den Zinseszinseffekt mit überschaubaren monatlichen Beträgen eine deutliche Verbesserung Ihrer Altersbezüge erreichen.
Die Berechnung Ihrer persönlichen Pension ist komplex und von vielen Variablen abhängig. Besonders die Wahl der richtigen Krankenversicherung, die Planung des optimalen Pensionszeitpunkts und mögliche Zusatzvorsorge erfordern individuelle Beratung. Als unabhängiger Finanzberater mit Spezialisierung auf Beamte kenne ich die Besonderheiten Ihrer Versorgung genau.
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FAQ zur Beamtenpension bei A8 netto
Von Ihrer Bruttopension bleiben nach Abzug aller Kosten etwa 70-76 % als Nettobetrag übrig. Bei einer Bruttopension von 2.000 € (30 Dienstjahre in Bayern) erhalten Sie nach Steuern und PKV-Beitrag etwa 1.400-1.500 € netto. Bei maximaler Pension von 2.700 € (40 Dienstjahre) bleiben Ihnen etwa 1.800-2.000 € monatlich.
Die durchschnittliche Netto-Pension für alle Beamten liegt bei etwa 3.400 € monatlich. Als A8-Beamter liegen Sie darunter: Mit 30 Dienstjahren bei etwa 1.400-1.500 € netto, mit 40 Jahren bei etwa 1.800-2.000 € netto. Die genauen Beträge variieren je nach Bundesland um bis zu 200-300 € monatlich.
Nein. Die Berechnungsprinzipien (1,79375 % pro Dienstjahr, max. 71,75 %) gelten bundesweit, aber die konkreten Euro-Beträge in diesem Artikel beziehen sich auf Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Besoldungstabellen. Die Unterschiede können bis zu 300 € monatlich bei der Pension betragen. Für eine präzise Berechnung sollten Sie die Besoldungstabelle Ihres Dienstherrn zugrunde legen.
Berufssoldaten erhalten wie zivile Beamte eine Pension nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Der Ruhegehaltssatz beträgt ebenfalls 1,79375 % pro Dienstjahr, maximal 71,75 %. Die Besoldung folgt der Bundesbesoldungsordnung, wobei A8 einer mittleren Laufbahn entspricht. Die konkrete Pension hängt von Dienstgrad, Dienstzeit und letzten Bezügen ab.
Die Beamtenpension berechnet sich nach der Formel: Letzte ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz (1,79375 % pro Dienstjahr). Nach 40 Jahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 %. Die Durchschnittspension aller Beamten liegt bei etwa 3.240 € brutto monatlich. Männer erhalten durchschnittlich 3.820 €, Frauen 3.150 € brutto. A8-Beamte liegen mit 1.800-2.700 € brutto unter diesem Durchschnitt, da höhere Besoldungsgruppen (A13, A14, A15) den Schnitt nach oben ziehen.
Die Beamtenpension deckt Ihre Grundversorgung ab, liegt aber deutlich unter Ihrem aktiven Nettoeinkommen. Mit 1.400-1.800 € netto als A8-Pensionär können Sie bescheiden leben, jedoch nicht den Lebensstandard halten, den Sie mit 2.500-2.700 € im aktiven Dienst gewohnt waren. Besonders problematisch: Größere Anschaffungen, Reisen oder unvorhergesehene Ausgaben werden schwierig. Experten empfehlen daher, mindestens 10-15% des Nettoeinkommens für private Altersvorsorge einzuplanen, um die Versorgungslücke zu schließen.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





