
Wie hoch ist die Pension bei A13 netto?
Die Nettopension in der Besoldungsgruppe A13 – was bleibt wirklich übrig?

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27.11.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Die wichtigsten Fakten zur Pension bei A13 netto
Die Frage nach der tatsächlichen Nettopension beschäftigt viele Beamte in der Besoldungsgruppe A13. Während die Bruttopension verlockend klingt, zeigt sich bei genauerer Betrachtung ein differenzierteres Bild. Nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von der Bruttopension oft nur 68 bis 75 % übrig.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Ihre Pension bei A13 in Bayern konkret berechnet, welche Abzüge Sie erwarten müssen und mit welcher Nettopension Sie tatsächlich rechnen können.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Maximale Bruttopension nach 40 Dienstjahren: Bei A13 in Bayern erreichen Sie mit dem Höchstsatz von 71,75 % etwa 4.426 € brutto monatlich (basierend auf einem Grundgehalt von ca. 6.000 € plus Familienzuschlag).
Erhebliche Steuerbelastung: Pensionen werden vollständig besteuert, wobei der Versorgungsfreibetrag 2025 bei 13,2 % liegt – dies führt zu einer Steuerlast von etwa 22-27 % der Bruttopension.
Krankenversicherung schmälert die Nettopension: Private Krankenversicherungsbeiträge liegen bei durchschnittlich 256 € monatlich, auch wenn die Beihilfe im Ruhestand auf 70 % steigt.
Nettopension deutlich unter Brutto: Von einer Bruttopension von 4.426 € bleiben nach allen Abzügen etwa 3.100 bis 3.400 € netto – das entspricht nur 70-77 % der Bruttopension.
Regionale Unterschiede sind erheblich: Bayern gehört zu den besser besoldenden Bundesländern. Pensionäre in Bayern erhalten durchschnittlich 3.570 €, während in ostdeutschen Bundesländern teilweise nur 2.400-2.600 € gezahlt werden.
Einkommensrückgang trotz hoher Pension: Während Sie im aktiven Dienst als A13-Beamter etwa 4.800-5.200 € netto zur Verfügung haben, sinkt Ihr Einkommen im Ruhestand auf 3.000-3.400 € – ein Rückgang von 30-35%. Zusätzlich wird die Inflation die reale Kaufkraft Ihrer Pension über die Jahre erheblich schmälern.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wie wird die Pension bei A13 berechnet?
Die Berechnung Ihrer Beamtenpension folgt einer klaren Formel: Für jedes vollständige Dienstjahr erhalten Sie einen Ruhegehaltssatz von 1,79375 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Quelle: www.beatvest.com). Diese Bezüge umfassen nicht nur Ihr Grundgehalt, sondern auch Familienzuschläge und bestimmte Zulagen.
Ein wichtiges Detail bei der Berechnung ist der Einbaufaktor von 0,9901. Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden mit diesem Faktor multipliziert, bevor der Ruhegehaltssatz angewendet wird (Quelle: www.zoll.de). Das bedeutet konkret: Bei einem Grundgehalt in Bayern von 5.800 € und 30 Dienstjahren berechnet sich Ihre Pension wie folgt:
5.800 € × 0,9901 × (30 × 1,79375 %) = 3.088 € brutto monatlich
Nach 40 vollständigen Dienstjahren erreichen Sie den Höchstversorgungssatz von 71,75 %. Dieser Maximalsatz ist gesetzlich festgelegt und gilt unabhängig davon, ob Sie noch länger arbeiten würden (Quelle: www.bmi.bund.de).
Die Rolle der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Das Grundgehalt bildet den Hauptbestandteil. In der Besoldungsgruppe A13 in Bayern liegt dieses ab Februar 2025 zwischen 5.247,58 € (Stufe 1) und 6.168,25 € (Stufe 8) brutto monatlich.
Zusätzlich zum Grundgehalt zählen auch Familienzuschläge zu den ruhegehaltfähigen Bezügen. Diese betragen in Bayern für die erste Stufe (verheiratet) 175,51 € monatlich. Falls Sie Kinder haben, erhöht sich dieser Betrag entsprechend. All diese Komponenten fließen in die Berechnung Ihrer späteren Pension ein.
Wichtig: Bei A13 kommt in Bayern noch eine Strukturzulage von 111,85 € hinzu (für die Besoldungsgruppen A9 bis A13). Diese ist jedoch nicht ruhegehaltsfähig und zählt daher nicht zur Pensionsberechnung.
Durchschnittliche Pension bei A13 netto und brutto
Die durchschnittliche Beamtenpension lag 2024 bei 3.240 € brutto monatlich. Dabei zeigen sich deutliche Geschlechterunterschiede: Männer erhalten im Schnitt 3.820 €, Frauen hingegen 3.150 € (Quelle: www.versicherungsbote.de). Diese Differenz resultiert hauptsächlich aus längeren Teilzeitphasen und niedrigeren Besoldungsstufen bei weiblichen Beamten.
Für die spezifische Besoldungsgruppe A13 in Bayern sieht die Rechnung deutlich günstiger aus. Nach 40 Dienstjahren können Sie mit einer Bruttopension von etwa 4.300 bis 4.500 € rechnen. Die genaue Höhe hängt von Ihrer erreichten Erfahrungsstufe ab.
Regionale Unterschiede bei A13-Pensionen
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich und sollten bei Ihrer Pensionsplanung berücksichtigt werden:
| Bundesland | Grundgehalt A13 (Stufe 8) | Bruttopension (40 Jahre) | Nettopension (ca.) |
| Bayern | 6.168 € | 4.426 € | 3.100-3.400 € |
| Baden-Württemberg | 6.080 € | 4.363 € | 3.050-3.350 € |
| NRW | 5.970 € | 4.284 € | 3.000-3.300 € |
| Sachsen | 5.600 € | 4.018 € | 2.800-3.100 € |
(Quellen: www.beatvest.com, Bayern-Besoldungstabelle 2025)
Diese Unterschiede von über 400-600 € monatlich beim Grundgehalt entstehen durch die verschiedenen Besoldungstabellen der Länder. Wirtschaftsstarke Bundesländer wie Bayern zahlen bereits während der aktiven Dienstzeit höhere Gehälter, was sich direkt auf die spätere Pension auswirkt.
Von der Bruttopension müssen Sie erhebliche Abzüge bei der Pension einkalkulieren. Die Nettopension beträgt erfahrungsgemäß nur noch 68 bis 75 % der Bruttopension. Bei einer Bruttopension von 4.400 € in Bayern bleiben Ihnen also etwa 3.000 bis 3.300 € netto.
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Was beeinflusst die Höhe der Pension bei A13?
Dienstzeit als zentraler Faktor
Ihre Dienstzeit bestimmt maßgeblich die Höhe Ihrer Pension. Jedes vollständige Dienstjahr erhöht Ihren Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Teilzeitarbeit wird dabei proportional berücksichtigt: Zehn Jahre in 50 %-Teilzeit zählen nur als fünf volle Dienstjahre. Dies kann Ihre Pension erheblich reduzieren.
Der Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand mindert Ihre Pension dauerhaft. Für jedes Jahr vor der Regelaltersgrenze werden 3,6 % abgezogen, maximal jedoch 10,8 % bei Dienstunfähigkeit oder 14,4 % bei Antragstellung (Quellen: www.dbb.de, www.zoll.de). Diese Abschläge gelten für die gesamte Pensionsdauer und können über die Jahre zu Verlusten von mehreren zehntausend Euro führen.
Die langfristigen Kosten vorzeitiger Pensionierung: Bei drei Jahren vorzeitigem Ruhestand (10,8% Abschlag) verlieren Sie bei einer A13-Pension von 4.400 € etwa 475 € monatlich. Bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren summiert sich dieser Verlust auf etwa 110.000-120.000 €. Diese erhebliche Summe verdeutlicht, wie wichtig strategische Finanzplanung ist – sowohl bei der Entscheidung über den Pensionszeitpunkt als auch beim Aufbau privater Vorsorge, um solche Einbußen abzufedern.
Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
Ihr Grundgehalt bei Pensionierung bildet die Berechnungsbasis. Dabei wird der Durchschnitt der letzten zwei Jahre herangezogen. Eine späte Beförderung kann sich daher noch positiv auf Ihre Pension auswirken. In der Besoldungsgruppe A13 in Bayern reicht die Spanne je nach Erfahrungsstufe von 5.247,58 € bis 6.168,25 € brutto monatlich.
Bundesland und regionale Faktoren
Die Wahl Ihres Dienstortes hat langfristige finanzielle Konsequenzen. Die Besoldungstabellen unterscheiden sich zwischen Bund, Ländern und Kommunen erheblich (Quelle: www.dbb.de). Ein Lehrer in Bayern verdient bereits während der aktiven Zeit mehr als sein Kollege in Sachsen-Anhalt. Diese Differenz setzt sich in der Pension fort und kann monatlich 300-500 € ausmachen.
Beispiel A13 Stufe 8:
Bayern: 6.168 € → ca. 4.426 € Pension (40 Jahre)
NRW: ca. 5.970 € → ca. 4.284 € Pension (40 Jahre)
Sachsen: ca. 5.600 € → ca. 4.018 € Pension (40 Jahre)
Unterschied Bayern zu Sachsen: 408 € monatlich – über 30 Jahre Pensionsbezug sind das fast 150.000 €!
Familienzuschläge und ihre Auswirkung
Familienzuschläge erhöhen Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und damit Ihre spätere Pension. Der Zuschlag für verheiratete Beamte in Bayern beträgt 175,51 € monatlich in der ersten Stufe. Mit Kindern steigt dieser Betrag weiter an. Diese Zuschläge werden bei der Pensionsberechnung vollständig berücksichtigt und erhöhen somit Ihre Altersbezüge.
Beispielrechnung: Wie viel bleibt von der Pension bei A13 netto in Bayern?
Lassen Sie uns eine konkrete Berechnung durchführen, um die tatsächliche Nettopension zu ermitteln. Ausgangspunkt ist ein bayerischer Beamter der Besoldungsgruppe A13, der nach 40 Dienstjahren mit einem Grundgehalt von 6.000 € in Pension geht.
Schritt 1: Berechnung der A13 Bruttopension
Zunächst wird das Bruttoruhegehalt ermittelt:
Grundgehalt: 6.000 €
Familienzuschlag Stufe 1: 175,51 €
Ruhegehaltfähige Bezüge: 6.175,51 €
Einbaufaktor: × 0,9901
Höchstversorgungssatz nach 40 Jahren: × 71,75 %
Bruttopension: 4.388 € monatlich
Schritt 2: Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
Von der Bruttopension gehen zunächst die Pflegeversicherungsbeiträge ab. Der Beitragssatz beträgt 2025 für Versicherte mit Kindern 3,6 %:
Pflegeversicherung: 4.388 € × 3,6 % = 158 €
Verbleibender Betrag: 4.230 €
Schritt 3: Steuerberechnung bei A13
Die Besteuerung erfolgt nach Abzug des Versorgungsfreibetrags. Für Neurentner 2025 beträgt dieser 13,2 % der Pension, maximal 990 € monatlich:
Bruttopension: 4.388 €
Versorgungsfreibetrag (13,2%): -579 €
Zuschlag: -297 €
Steuerpflichtiges Einkommen: 3.512 €
Die monatliche Steuerlast beträgt nach Berücksichtigung aller Freibeträge etwa 950-1.050 € (abhängig von Steuerklasse und persönlichen Verhältnissen).
Schritt 4: Private Krankenversicherung
Als Pensionär erhöht sich Ihr Beihilfesatz auf 70 %. Sie zahlen nur noch 30 % der Krankenversicherungskosten selbst. Bei durchschnittlichen PKV-Beiträgen von 256 € für einen Pensionär mit 70 % Beihilfe ergibt sich:
Eigenanteil PKV: ca. 256 € (bereits der reduzierte Beitrag mit 70 % Beihilfe)
Das Endergebnis: Ihre A13 Nettopension in Bayern
| Position | Betrag |
| Bruttopension | 4.388 € |
| – Pflegeversicherung | -158 € |
| – Einkommensteuer | -1.000 € |
| – Private Krankenversicherung | -256 € |
| = Nettopension | ca. 2.974 € |
Von der Bruttopension von 4.388 € bleiben Ihnen netto etwa 2.974 € – das entspricht einer Nettoquote von etwa 68 %. Diese Berechnung zeigt deutlich: Die tatsächliche Kaufkraft Ihrer Pension liegt erheblich unter dem Bruttobetrag.
Der reale Einkommensrückgang: Während Sie im aktiven Dienst als A13-Beamter in Stufe 7-8 etwa 4.800-5.200 € netto zur Verfügung haben, sinkt Ihr monatliches Einkommen im Ruhestand auf etwa 3.000 €. Das bedeutet einen Rückgang von über 35 %. Dieser Einkommensverlust von 1.800-2.200 € monatlich macht deutlich, warum auch gut verdienende Beamte ihre Versorgungssituation frühzeitig planen sollten. Zusätzlich wird die Inflation bis zu Ihrer Pensionierung in 10, 20 oder 30 Jahren die reale Kaufkraft dieser Beträge weiter reduzieren.
Hinweis: Bei niedrigeren Pensionen (z.B. 3.500 € brutto) ist die Steuerlast geringer und die Nettoquote höher (ca. 75 %).
Die versteckten Herausforderungen im Ruhestand
Auch wenn die A13-Pension zu den höchsten Beamtenpensionen gehört, gibt es wichtige Faktoren, die Ihre finanzielle Situation im Alter beeinflussen:
Kaufkraftverlust durch Inflation: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,5 % verlieren 3.000 € in 30 Jahren etwa die Hälfte ihrer heutigen Kaufkraft. Wenn Sie heute noch 25-30 Jahre bis zur Pensionierung vor sich haben, wird Ihre berechnete Nettopension von 3.000 € real nur noch etwa 1.500 € in heutiger Kaufkraft entsprechen. Dieser schleichende Wertverlust wird von vielen Beamten unterschätzt, ist aber eine mathematische Realität.
Steigende Gesundheitskosten im Alter: Die private Krankenversicherung erhöht ihre Beiträge jährlich um durchschnittlich 3,5-5 %, während Pensionsanpassungen meist nur bei 2-3 % liegen. Was heute mit 256 € Eigenanteil überschaubar ist, kann in 15-20 Jahren zu 400-500 € anwachsen. Gleichzeitig steigt der medizinische Bedarf im Alter – Zahnersatz, Sehhilfen und Pflegeleistungen belasten das Budget zusätzlich.
Fehlende Einkommensdynamik: Ihre ehemaligen Kollegen im aktiven Dienst profitieren weiterhin von Stufenaufstiegen und Beförderungen. Als Pensionär erhalten Sie lediglich die allgemeinen Besoldungsanpassungen. Über die Jahre vergrößert sich dadurch die Schere zwischen Ihrem Einkommen und dem der aktiven Beamten kontinuierlich. Was zu Beginn der Pension als komfortabel empfunden wird, kann nach 15-20 Jahren spürbar knapper werden.
Veränderter Lebensstil bei mehr Zeit: Im Ruhestand haben Sie endlich Zeit für ausgedehnte Reisen, Hobbys und Familienaktivitäten – aber deutlich weniger Geld als in der aktiven Dienstzeit. Viele Beamte unterschätzen, wie sehr der Einkommensrückgang von 1.800-2.200 € monatlich ihre Lebensqualität einschränkt, gerade in einer Lebensphase, in der sie sich mehr gönnen möchten.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die konkreten Pensionshöhen variieren erheblich zwischen den Bundesländern:
Pension bei A13 netto und brutto im Bundesland-Vergleich (40 Dienstjahre)
| Bundesland | Bruttopension | Nettopension (ca.) |
| Bayern | 4.426 € | 3.100-3.400 € |
| Baden-Württemberg | 4.363 € | 3.050-3.350 € |
| NRW | 4.284 € | 3.000-3.300 € |
| Sachsen | 4.018 € | 2.800-3.100 € |
Wichtige Erkenntnis: Ein bayerischer A13-Beamter erhält etwa 280 € mehr Nettopension als ein sächsischer Kollege mit identischer Dienstzeit. Über 30 Jahre sind das über 100.000 € Unterschied!
Fazit: Realistische Planung für Ihre Pension bei A13 netto
Die Nettopension bei A13 fällt deutlich niedriger aus als viele Beamte erwarten. Mit etwa 68 bis 75 % der Bruttopension müssen Sie nach allen Abzügen rechnen. In Bayern bleiben bei einer durchschnittlichen Bruttopension von 4.300 € etwa 3.000 bis 3.300 € netto.
Die Notwendigkeit zusätzlicher Vorsorge: Auch wenn die A13-Pension im deutschen Vergleich sehr gut dasteht, liegt sie etwa 30-35% unter Ihrem letzten Nettogehalt. Dieser Einkommensrückgang von 1.800-2.200 € monatlich bedeutet konkret: Weniger Reisen, eingeschränkte Freizeitaktivitäten, kaum Spielraum für größere Anschaffungen.
Hinzu kommt der kontinuierliche Kaufkraftverlust durch Inflation. Um Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu genießen, empfiehlt sich daher der frühzeitige Aufbau privater Altersvorsorge. Bereits mit monatlichen Beträgen von 400-600 € während Ihrer aktiven Dienstzeit können Sie durch den Zinseszinseffekt ein substanzielles Zusatzvermögen aufbauen.
Ein konkretes Beispiel: Bei 25 Jahren Ansparzeit und 5 % durchschnittlicher Rendite werden aus 500 € monatlich etwa 300.000 €. Mit einer vorsichtigen Entnahmerate von 3 % jährlich stehen Ihnen daraus zusätzlich 750 € pro Monat im Ruhestand zur Verfügung. Das macht den Unterschied zwischen komfortabler Versorgung und echtem Lebensgenuss im Alter.
Wichtige Erkenntnisse
Bayern gehört zu den besser besoldenden Bundesländern – ein klarer Vorteil für Ihre Pension
Die Bundesland-Unterschiede summieren sich über die Pensionszeit auf bis zu 100.000 €
Nach Steuern und Abzügen bleiben etwa 70 % der Bruttopension
Die höhere Besoldung in Bayern führt auch zu höheren Abzügen durch Steuerprogression
Private Zusatzvorsorge wird auch für A13-Beamte zunehmend wichtiger, um den gewohnten Lebensstandard langfristig zu sichern
Die Komplexität der Pensionsberechnung mit ihren vielen individuellen Faktoren macht eine professionelle Beratung sinnvoll. Besonders wenn es um die Optimierung Ihrer Altersvorsorge und die Schließung möglicher Versorgungslücken geht, kann fachkundige Unterstützung wertvoll sein.
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FAQ: Häufige Fragen zur Pension bei A13 netto
Von Ihrer Bruttopension bleiben nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge etwa 68 bis 75 % als Nettopension übrig. Bei einer Bruttopension in Bayern von 4.400 € können Sie mit einer Nettopension zwischen 3.000 und 3.300 € rechnen. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, dem Bundesland und Ihrer Krankenversicherung ab.
Die Belastung setzt sich zusammen aus der Einkommensteuer (etwa 22-27 %), den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung (durchschnittlich 256 € bei 70 % Beihilfe) und der Pflegeversicherung (3,6 % für Versicherte mit Kindern). Diese Abzüge summieren sich schnell und reduzieren Ihre Bruttopension erheblich.
Bei niedrigeren Pensionen (z.B. 3.500 € brutto) ist die prozentuale Steuerlast geringer, sodass die Nettoquote näher an 75 % liegt.
Die durchschnittliche Beamtenpension lag 2024 bei 3.240 € brutto, wobei etwa 40 % aller Pensionäre mehr als 3.000 € brutto erhalten (Quelle: www.stern.de). Im Vergleich dazu liegt die durchschnittliche gesetzliche Rente nach 45 Beitragsjahren bei nur 1.806 € brutto.
Besonders in den höheren Besoldungsgruppen ab A13 aufwärts sind Pensionen über 3.000 € netto die Regel. In Bayern erreichen A13-Beamte nach vollständiger Dienstzeit regelmäßig Nettopensionen zwischen 3.000 und 3.400 €. Die genaue Verteilung variiert stark zwischen den Bundesländern.
Nein. Die Berechnungsprinzipien (1,79375 % pro Dienstjahr, max. 71,75 %) gelten bundesweit, aber die konkreten Euro-Beträge in diesem Artikel beziehen sich auf Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Besoldungstabellen.
Die Unterschiede sind bei A13 erheblich: Die Grundgehälter variieren zwischen ca. 5.600 € und 6.200 € (Stufe 8) je nach Bundesland. Das bedeutet bei der Pension Unterschiede von 300-500 € monatlich.
Beispiel: Ein bayerischer A13-Lehrer (6.168 € Grundgehalt) erhält bei gleicher Dienstzeit etwa 400 € mehr Pension als ein Kollege in Sachsen (5.600 € Grundgehalt).
Die Mindestversorgung für Beamte beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der erreichten Besoldungsgruppe (Quelle: www.dbb.de). Für einen Beamten in A13 in Bayern bedeutet dies eine Mindestpension von etwa 2.100 bis 2.200 € brutto monatlich.
Alternativ wird eine amtsunabhängige Mindestversorgung berechnet: 65 % des Grundgehalts der Endstufe A4 plus Familienzuschlag, multipliziert mit dem Einbaufaktor 0,9901, zuzüglich 30,68 €. Die jeweils günstigere Variante kommt zur Anwendung. Diese Regelung schützt Beamte mit kurzer Dienstzeit vor Altersarmut.
Der Finanzbedarf im Ruhestand beträgt erfahrungsgemäß etwa 80 bis 85 % des letzten Nettoeinkommens. Bei einem Nettoeinkommen von 4.800-5.200 € sollten Sie mit einem Bedarf von etwa 3.900 bis 4.400 € rechnen. Die Nettopension bei A13 in Bayern von 3.000 bis 3.300 € deckt diesen Bedarf nicht vollständig ab – es entsteht eine Versorgungslücke von 600-1.100 € monatlich.
Bedenken Sie jedoch steigende Gesundheitskosten im Alter. Die PKV-Beiträge steigen jährlich um 3,5 bis 5 %, während die Pensionsanpassungen oft niedriger ausfallen. Eine zusätzliche private Altersvorsorge kann diese Lücke schließen. Für eine individuelle Bedarfsanalyse und maßgeschneiderte Vorsorgelösungen vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
Die A13-Pension gehört zu den höchsten Beamtenpensionen und bietet eine gute Grundversorgung. Allerdings liegt sie 30-35% unter Ihrem aktiven Nettoeinkommen – ein Einkommensverlust von 1.800-2.200 € monatlich.
Für einen wirklich komfortablen Ruhestand mit regelmäßigen Fernreisen, hochwertigen Hobbys und finanziellen Reserven empfehlen Experten zusätzliche private Vorsorge. Mit 10-15% Ihres Nettoeinkommens (etwa 500-700 € monatlich) können Sie über 25-30 Jahre ein Vermögen aufbauen, das Ihre Versorgungslücke vollständig schließt und Ihnen im Ruhestand echte finanzielle Freiheit gibt – gerade in der Lebensphase, in der Sie endlich Zeit für die schönen Dinge haben.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





