
Pension für Beamte in Baden Württemberg: Berechnung, Anspruch und Regelungen
Alles Wichtige zu Berechnung, Altersgrenzen und neusten Erhöhungen

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10.12.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Einleitung: Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand
Als Beamter in Baden Württemberg genießen Sie eine besondere Form der Altersversorgung: die Beamtenpension. Anders als Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie im Ruhestand ein Ruhegehalt, das sich nach Ihren Dienstjahren und Ihrem letzten Gehalt richtet. Mit durchschnittlich 3.540 € monatlich liegt die Beamtenpension in Baden Württemberg deutlich über der gesetzlichen Rente von etwa 1.806 €.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über Zusammensetzung, Berechnung und Besonderheiten Ihrer Pension als Beamter in Baden Württemberg.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Durchschnittlich 3.540 € monatliche Pension: Beamte in Baden Württemberg erhalten im Schnitt fast das Doppelte der gesetzlichen Rente (Quelle: easyfolio.de)
1,79375 % pro Dienstjahr: Für jedes volle Dienstjahr werden 1,79375 % des letzten Gehalts als Pensionsanspruch aufgebaut, maximal 71,75 % nach 40 Jahren
Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Die reguläre Altersgrenze liegt bei 67 Jahren, wobei Polizisten mit 62 und Feuerwehrbeamte mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können
Abschlagsfreier Ruhestand mit 65: Bei 45 Dienstjahren ist ein abschlagsfreier Ruhestand bereits mit 65 Jahren möglich
144.640 Versorgungsempfänger: Baden Württemberg versorgt aktuell über 144.000 Pensionäre mit einem Ausgabenvolumen von 5,9 Milliarden Euro jährlich
Beihilfe im Ruhestand: Zusätzlich zur Pension erhalten Sie weiterhin 70 % Beihilfe für Krankheitskosten
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wie setzt sich die Beamtenpension in Baden Württemberg zusammen?
Die Beamtenpension in Baden Württemberg besteht aus mehreren wichtigen Komponenten. Das Herzstück bildet das Ruhegehalt, welches sich aus Ihren letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz ergibt.
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen: dem Grundgehalt, den ruhegehaltfähigen Zulagen und dem Familienzuschlag. Das Grundgehalt wird dabei immer in voller Höhe berücksichtigt, selbst wenn Sie vor dem Ruhestand in Teilzeit gearbeitet haben. Bei den Zulagen ist zu beachten, dass nicht alle automatisch ruhegehaltfähig sind. Die Feuerwehrzulage beispielsweise zählt nicht mehr zu den ruhegehaltfähigen Bezügen. Der Familienzuschlag hingegen wird vollständig in die Berechnung einbezogen.
Neben dem Ruhegehalt erhalten Sie als Pensionär weiterhin Beihilfe. Diese deckt in Baden Württemberg üblicherweise 70 % Ihrer Krankheitskosten ab. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Rentnern der gesetzlichen Versicherung, die ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen müssen.
Bei besonderen Umständen können zusätzliche Leistungen hinzukommen. Im Falle eines anerkannten Dienstunfalls erhalten Sie ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Dieses beträgt mindestens 66,67 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und kann bis zu 71,75 % erreichen. Für Ihre Hinterbliebenen ist ebenfalls gesorgt: Witwen und Witwer erhalten 60 % Ihres Ruhegehalts, Halbwaisen 12 % und Vollwaisen 20 %.
(Quellen: kvbw.de, lbv.landbw.de)
Wer hat Anspruch auf Pension als Beamter in Baden Württemberg?
Der Anspruch auf Beamtenpension ist an klare Voraussetzungen gebunden. Die wichtigste Bedingung: Sie müssen mindestens fünf Jahre im Beamtenverhältnis tätig gewesen sein. Diese Wartezeit gilt unabhängig davon, auf welchem Weg Sie später in den Ruhestand gehen.
Es gibt drei Hauptwege in den Ruhestand. Der erste ist das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 67 Jahren. Hier erfolgt die Pensionierung automatisch ohne Antragstellung. Für bestimmte Berufsgruppen gelten Sonderregelungen: Lehrer erreichen die Altersgrenze mit Ende des Schuljahres, in dem sie 66 werden. Polizeibeamte können bereits mit 62 Jahren und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst sogar mit 60 Jahren regulär in Pension gehen.
Der zweite Weg führt über die Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren. Sie können dann auf eigenen Wunsch in den Ruhestand gehen, müssen aber normalerweise Versorgungsabschläge in Kauf nehmen. Eine Ausnahme besteht für Beamte mit 45 Dienstjahren: Sie können ab 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten.
Der dritte Weg ist die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Werden Sie dauerhaft dienstunfähig, erhalten Sie unabhängig vom Alter eine Pension. Allerdings müssen auch hier die fünf Jahre Wartezeit erfüllt sein. Bei weniger als fünf Dienstjahren besteht nur Anspruch auf eine Mindestversorgung von etwa 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Schwerbehinderte Beamte genießen besondere Privilegien. Ab 2025 können sie bereits mit 62 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Für ältere Jahrgänge gelten günstigere Übergangsregelungen.
Wie wird die Höhe der Pension berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer klaren mathematischen Formel:
Pension = Ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz
Der Ruhegehaltssatz ist der entscheidende Faktor. Für jedes volle Dienstjahr werden exakt 1,79375 % angerechnet. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 %. Das bedeutet: Sie erhalten dann maximal 71,75 % Ihres letzten Gehalts als Pension.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Nehmen wir an, Sie sind Lehrer in der Besoldungsgruppe A13. Ihr Grundgehalt beträgt 5.000 € plus 150 € Familienzuschlag. Das ergibt ruhegehaltfähige Bezüge von 5.150 €. Nach 30 Dienstjahren berechnet sich Ihr Ruhegehaltssatz wie folgt: 30 × 1,79375 % = 53,81 %. Ihre monatliche Bruttopension beträgt dann: 5.150 € × 53,81 % = 2.771,42 €.
Bei 40 Dienstjahren würde sich mit dem Höchstsatz von 71,75 % eine Pension von 3.695,13 € ergeben. Ein Beamter mit 35 Dienstjahren und einem ruhegehaltfähigen Gehalt von 4.500 € erhält einen Ruhegehaltssatz von 62,78 % und damit eine Pension von 2.825,10 € monatlich.
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden aus Ihrem letzten Amt berechnet. Wichtig: Sie müssen die Bezüge dieses Amtes mindestens zwei Jahre erhalten haben. Andernfalls gelten die Bezüge des vorherigen Amtes. Teilzeitarbeit unmittelbar vor dem Ruhestand mindert Ihre Pension nicht: Das Grundgehalt wird immer in voller Höhe berücksichtigt.
Bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit greift eine Sonderregelung. Werden Sie vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig, wird Ihre Dienstzeit um zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Lebensjahr erhöht. Diese Zurechnungszeit verbessert Ihren Ruhegehaltssatz erheblich.
(Quellen: lbv.landbw.de, easyfolio.de)
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Was sind ruhegehaltfähige Dienstzeiten und Dienstbezüge?
Ruhegehaltfähige Dienstzeiten im Detail
Nicht jede Zeit im öffentlichen Dienst zählt automatisch für Ihre Pension. Grundsätzlich ruhegehaltfähig sind alle Zeiten als Beamter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Auch Wehr- und Zivildienst werden angerechnet, ebenso wie Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, wenn diese unmittelbar zur Verbeamtung führten.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Teilzeitphasen. Eine Teilzeitbeschäftigung wird nur anteilig berücksichtigt. Arbeiten Sie 20 Jahre zu 80 %, zählen diese nur als 16 volle Dienstjahre. Für Beamte, deren Dienstverhältnis bereits am 31. Dezember 1991 bestand, gelten jedoch günstigere Übergangsregelungen.
Elternzeiten sind teilweise ruhegehaltfähig. Die Zeit des Erziehungsurlaubs wird bis zu dem Tag angerechnet, an dem das Kind sechs Monate alt wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass familienbedingte Unterbrechungen nicht zu stark zu Lasten Ihrer Altersversorgung gehen.
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge verstehen
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bilden die Berechnungsgrundlage Ihrer Pension. Das Grundgehalt macht den größten Teil aus und wird immer in voller Höhe angesetzt. Selbst wenn Sie in den letzten Jahren vor dem Ruhestand in Teilzeit gearbeitet haben, wird das volle Grundgehalt zugrunde gelegt.
Beim Familienzuschlag wird zwischen verschiedenen Stufen unterschieden. Der ehebezogene Teil ist vollständig ruhegehaltfähig. Kinderbezogene Anteile werden ebenfalls berücksichtigt, solange die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts noch vorliegen.
Bei den Zulagen müssen Sie genau hinschauen. Nur im Besoldungsrecht explizit als ruhegehaltfähig ausgewiesene Zulagen fließen in die Berechnung ein. Strukturzulagen beispielsweise sind ruhegehaltfähig, die Feuerwehrzulage hingegen nicht mehr. Amtszulagen werden berücksichtigt, wenn Sie diese mindestens zwei Jahre bezogen haben.
Ein wichtiger Punkt: Haben Sie in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand eine Beförderung erhalten, müssen Sie die höheren Bezüge mindestens zwei Jahre erhalten haben. Andernfalls wird Ihre Pension nach dem vorherigen, niedrigeren Amt berechnet.
(Quellen: lbv.landbw.de, kvbw.de)
Welche Faktoren beeinflussen die Pension in Baden Württemberg?
Ihre Pensionshöhe hängt von mehreren entscheidenden Faktoren ab. Der offensichtlichste ist Ihre Besoldungsgruppe. Ein Beamter der Besoldungsgruppe A10 erhält nach 40 Dienstjahren etwa 2.870 € brutto monatlich. In der Besoldungsgruppe A13 sind es bereits 4.160 €, in A15 etwa 4.950 € und in B2 sogar 6.240 €.
Die Anzahl Ihrer Dienstjahre wirkt sich direkt auf den Ruhegehaltssatz aus. Mit 30 Dienstjahren erreichen Sie 53,81 %, mit 35 Jahren 62,78 % und mit 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 %. Jedes zusätzliche Dienstjahr bedeutet also bares Geld im Ruhestand.
Der Einfluss des Ruhestandszeitpunkts
Gehen Sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand, müssen Sie mit Versorgungsabschlägen rechnen. Pro Jahr vorzeitiger Pensionierung werden 3,6 % abgezogen. Bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren beträgt der Abschlag somit 14,4 %. Das kann Ihre monatliche Pension um mehrere hundert Euro schmälern.
Bei Dienstunfähigkeit ist der maximale Abschlag auf 10,8 % begrenzt. Gleichzeitig profitieren Sie von der Zurechnungszeit, die Ihre fehlenden Dienstjahre teilweise ausgleicht. Ein anerkannter Dienstunfall führt sogar zu einem erhöhten Unfallruhegehalt ohne Versorgungsabschläge.
Sonderregelungen für bestimmte Gruppen
Schwerbehinderte Beamte können früher abschlagsfrei in Pension gehen. Ab 2025 ist dies mit 62 Jahren möglich. Für ältere Jahrgänge gelten noch günstigere Übergangsregelungen.
Polizei- und Feuerwehrbeamte haben niedrigere Altersgrenzen. Sie können regulär früher in den Ruhestand gehen ohne die sonst üblichen Abschläge. Dies trägt den besonderen körperlichen Belastungen dieser Berufe Rechnung.
Die freiwillige Weiterarbeit über die Altersgrenze hinaus wird belohnt. Haben Sie den Höchstsatz noch nicht erreicht, zählt jedes weitere Jahr voll für Ihre Pension. Bei bereits erreichtem Höchstsatz erhalten Sie einen Besoldungszuschlag von 10 % während der Weiterarbeit.
(Quellen: easyfolio.de, dbb.de)
Welche Besonderheiten gelten beim Eintritt in den Ruhestand?
Der Übergang in den Ruhestand erfolgt in Baden Württemberg nach klaren Regeln. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze treten Sie automatisch in den Ruhestand ein. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Ruhestand beginnt mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 67. Lebensjahr vollenden.
Für Lehrer gilt eine Sonderregelung: Sie erreichen die Altersgrenze mit Ende des Schuljahres, in dem sie 66 werden. Diese Regelung ermöglicht einen geordneten Übergang und die rechtzeitige Nachbesetzung der Stelle zum neuen Schuljahr. Für die Geburtsjahrgänge 1948 bis 1964 existieren Übergangsregelungen mit einer stufenweisen Anhebung.
Möglichkeiten der Hinausschiebung
Sie können Ihren Ruhestand über die Altersgrenze hinaus verschieben. Wurden Sie vor 1953 geboren und haben das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird Ihrem Antrag in der Regel stattgegeben. Für jüngere Jahrgänge muss ein dienstliches Interesse vorliegen. Die absolute Grenze liegt beim 70. Lebensjahr.
Die freiwillige Weiterarbeit lohnt sich finanziell. Haben Sie die 71,75 % noch nicht erreicht, verbessert jedes weitere Jahr Ihre Pension. Bei bereits erreichtem Höchstsatz erhalten Sie während der Weiterarbeit einen Zuschlag von 10 % auf Ihre Besoldung. Dies gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung mit entsprechenden Anpassungen.
Dienstunfähigkeit als Sonderfall
Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit folgt eigenen Regeln. Sie ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Entscheidend ist, dass Sie dauerhaft nicht mehr dienstfähig sind. Das Verfahren erfordert in der Regel ein amtsärztliches Gutachten.
Besondere Schutzregelungen existieren für ältere Beamte. Haben Sie das 63. Lebensjahr vollendet und können 40 Dienstjahre vorweisen, entfallen die Versorgungsabschläge. Diese Regelung greift allerdings nicht bei Dienstbeschädigung als Ursache der Dienstunfähigkeit.
Bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit gilt: Waren Sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate dienstunfähig und ist keine Besserung in Sicht, können Sie in den Ruhestand versetzt werden. Dies schützt sowohl Sie als auch den Dienstherrn vor langfristiger Unsicherheit.
(Quellen: rp.baden-wuerttemberg.de, staatsanzeiger.de)
Wie hoch sind die durchschnittlichen Beamtenpensionen in Baden Württemberg?
Die Beamtenpensionen in Baden Württemberg liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Mit durchschnittlich 3.540 € brutto monatlich gehört Baden Württemberg zu den Spitzenreitern unter den Bundesländern. Nur Rheinland-Pfalz (3.580 €) und Bayern (3.570 €) liegen noch knapp darüber. Der bundesweite Durchschnitt beträgt 3.240 €, womit Baden Württemberg etwa 300 € über diesem Wert liegt.
Vergleich mit anderen Bundesländern und der gesetzlichen Rente
| Kategorie | Durchschnittliche Pension (monatlich brutto) |
| Rheinland-Pfalz | 3.580 € |
| Bayern | 3.570 € |
| Baden Württemberg | 3.540 € |
| Bundesdurchschnitt | 3.240 € |
| Thüringen | 2.360 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2.400 € |
| Gesetzliche Rente (45 Jahre) | 1.806 € |
(Quellen: easyfolio.de, beatvest.com)
Der Vergleich zur gesetzlichen Rente zeigt die Vorteile der Beamtenversorgung besonders deutlich. Die durchschnittliche Beamtenpension in Baden Württemberg ist fast doppelt so hoch wie die gesetzliche Rente nach 45 Beitragsjahren. Selbst die Mindestversorgung für Beamte liegt mit etwa 1.900 € noch über der durchschnittlichen gesetzlichen Rente.
Geschlechtsspezifische Unterschiede
Zwischen männlichen und weiblichen Pensionären bestehen deutliche Unterschiede. Männer erhalten bundesweit durchschnittlich 3.820 €, Frauen hingegen 3.150 €. Diese Differenz von etwa 670 € erklärt sich durch zwei Hauptfaktoren: Männer erreichen häufiger höhere Besoldungsgruppen und haben durchschnittlich längere ununterbrochene Dienstzeiten.
Die Pensionshöhe nach Besoldungsgruppen
| Besoldungsgruppe | Tätigkeit (Beispiel) | Pension nach 40 Jahren |
| A10 | Polizeihauptmeister | 2.870 € |
| A13 | Studienrat | 4.160 € |
| A15 | Oberstudiendirektor | 4.950 € |
| B2 | Abteilungsleiter | 6.240 € |
(Quelle: beatvest.com)
Aktuelle Versorgungsempfänger und Ausgaben
Baden Württemberg versorgt derzeit 144.640 Pensionäre. Davon sind 121.605 Ruhegehaltsempfänger und 23.405 Witwen- und Witwergeldempfänger. Der Frauenanteil liegt bei 49,4 %. Die jährlichen Ausgaben für die Beamtenversorgung belaufen sich auf 5,9 Milliarden Euro. Das entspricht etwa 9,3 % des Landeshaushalts.
Bis 2060 wird mit einem Anstieg auf 165.200 Versorgungsempfänger gerechnet. Die Versorgungsquote am Landeshaushalt soll dann bei etwa 10,9 % liegen. Diese Zahlen verdeutlichen die langfristige finanzielle Verpflichtung des Landes gegenüber seinen Beamten.
(Quellen: statistik-bw.de, fm.baden-wuerttemberg.de)
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Fazit: Ihre Beamtenpension optimal planen und verstehen
Die Beamtenpension in Baden Württemberg bietet Ihnen eine solide Altersversorgung, die deutlich über der gesetzlichen Rente liegt. Mit durchschnittlich 3.540 € monatlich können Sie Ihren Lebensstandard im Ruhestand weitgehend halten. Die klare Berechnungsformel macht Ihre spätere Pension planbar: 1,79375 % pro Dienstjahr, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.
Entscheidend für Ihre Pensionshöhe sind vor allem Ihre Besoldungsgruppe, die Anzahl der Dienstjahre und der Zeitpunkt des Ruhestandseintritts. Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pensionierung können Ihre Bezüge erheblich mindern. Nutzen Sie daher Sonderregelungen wie die abschlagsfreie Pension mit 65 Jahren bei 45 Dienstjahren oder die Möglichkeiten als Schwerbehinderter.
Die Berechnung Ihrer individuellen Pension kann schnell komplex werden. Faktoren wie Teilzeitphasen, Inlation bis zu Ihrer Pension, Elternzeiten oder die Frage nach dem optimalen Pensionierungszeitpunkt erfordern eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Situation. Auch die Koordination mit privater Altersvorsorge und die steuerlichen Auswirkungen sollten Sie nicht unterschätzen.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.




