
Anwartschaft Referendariat: Ihr Schutz für die private Krankenversicherung
Sichern Sie sich frühzeitig Ihre PKV-Rechte für die Zukunft

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24.01.2026
Allgemein, Anwärter, Referendare, pkv
Die Anwartschaft im Referendariat verstehen: Ihre Absicherung für morgen
Die Entscheidung für die richtige Krankenversicherungsstrategie während des Referendariats gehört zu den wichtigsten finanziellen Weichenstellungen für angehende Lehrkräfte. Besonders die Anwartschaftsversicherung erweist sich dabei als strategisch wertvolles Instrument: Sie ermöglicht es, die eigenen Versicherungsrechte über längere Pausen hinweg zu bewahren und gleichzeitig den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses dauerhaft zu sichern.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Anwartschaft gerade für junge Referendare unverzichtbar ist und wie Sie diese optimal für Ihre Situation nutzen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Gesundheitszustand einfrieren für die Zukunft: Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand dauerhaft – spätere Erkrankungen haben keinen Einfluss mehr auf Ihre PKV-Konditionen.
Kleine Anwartschaft ab 1 € monatlich: Die kleine Variante kostet nur 5-10 % des regulären Beitrags und reicht für kurze Unterbrechungen völlig aus.
Große Anwartschaft sichert auch das Eintrittsalter: Bei längeren Pausen lohnt sich die große Anwartschaft für 20-50 € monatlich, da sie auch Altersrückstellungen bildet.
Absicherung bei unsicherer Verbeamtung: Falls nach dem Referendariat keine direkte Verbeamtung erfolgt, können Sie problemlos in die PKV zurückkehren.
Optimaler Zeitpunkt ist das Studium: Lehramtsstudierende sollten bereits im 3. oder 4. Semester eine Anwartschaft abschließen, wenn sie noch jung und gesund sind.
Aktivierung innerhalb von 2 Monaten: Nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes müssen Sie die Versicherung fristgerecht aktivieren, sonst droht eine erneute Gesundheitsprüfung.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist eine Anwartschaft im Referendariat?
Eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung funktioniert wie eine Art „Pausentaste“ für Ihren Versicherungsvertrag. Sie kündigen Ihre PKV nicht, sondern versetzen sie in einen Ruhezustand. Das Besondere daran: Ihr Gesundheitszustand wird zum Zeitpunkt des Abschlusses rechtlich fixiert. Spätere Erkrankungen oder gesundheitliche Verschlechterungen spielen für Ihre zukünftigen Versicherungsbedingungen keine Rolle mehr.
Während der Anwartschaftszeit haben Sie keinen aktiven Versicherungsschutz durch die PKV. Sie müssen sich anderweitig krankenversichern, meist in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Anwartschaft selbst ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag mit reduzierten Beiträgen. Sie erwerben damit das Recht auf zukünftige Versicherung unter garantierten Bedingungen.
Für Sie als angehende Lehrkraft ist das besonders relevant: Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie während des Referendariats Beihilfe zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten. Diese Beihilfe gibt es nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Sollte nach dem Referendariat keine unmittelbare Verbeamtung erfolgen, müssen Sie möglicherweise zunächst in die GKV wechseln. Genau hier zeigt sich der Wert der Anwartschaft: Sie können später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückkehren.
Die rechtliche Bindung des Gesundheitszustands macht die Anwartschaft für junge Referendare so wertvoll. Stellen Sie sich vor, Sie entwickeln während einer Angestelltentätigkeit nach dem Referendariat einen Bandscheibenvorfall. Ohne Anwartschaft würde dies bei einem späteren PKV-Eintritt zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen. Mit Anwartschaft spielt diese Erkrankung keine Rolle: Sie kehren zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen zurück.
Kleine vs. große Anwartschaft im Referendariat: Welche passt zu Ihnen?
Die Entscheidung zwischen kleiner und großer Anwartschaft hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Situation und Ihren Zukunftsplänen ab.
Die kleine Anwartschaft: Kostengünstige Basisabsicherung
Die kleine Anwartschaft konzentriert sich auf das Wesentliche: Sie friert Ihren Gesundheitszustand ein und sichert Ihnen das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückzukehren. Allerdings werden keine Altersrückstellungen gebildet. Das bedeutet: Ihr späterer Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Wiederaufnahme der Versicherung, nicht nach dem Alter bei Abschluss der Anwartschaft.
Die Kosten sind minimal: Zwischen 5 % und 10 % des regulären Tarifbeitrags, oft nur 1 € bis 10 € monatlich. Für viele Referendare gibt es sogar spezielle Ein-Euro-Anwartschaften. Diese niedrigen Kosten machen die kleine Anwartschaft zu einer sehr attraktiven Absicherung gegen unvorhergesehene Entwicklungen.
Die große Anwartschaft: Umfassender Schutz mit Altersvorteil
Die große Anwartschaft geht einen entscheidenden Schritt weiter: Sie friert neben dem Gesundheitszustand auch Ihr Eintrittsalter ein. Bei späterer Aktivierung erfolgt die Beitragsberechnung auf Basis des Alters bei Abschluss der Anwartschaft. Zusätzlich werden Altersrückstellungen weitergebildet, als hätte die Versicherung nie pausiert. Dies führt zu erheblich günstigeren Beiträgen nach der Wiederaufnahme.
Die Kosten liegen zwischen 20 € und 50 € monatlich. Diese höhere Investition lohnt sich besonders bei längeren Unterbrechungen. Ein Beispiel verdeutlicht den Vorteil: Schließen Sie mit 25 Jahren eine große Anwartschaft ab und aktivieren diese erst mit 35 Jahren wieder, zahlen Sie dauerhaft den Beitrag eines 25-Jährigen. Bei der kleinen Anwartschaft würden Sie als 35-Jähriger eingestuft.
Ihre Entscheidungshilfe
Für kurze Übergangsphasen von ein bis zwei Jahren nach dem Referendariat reicht meist die kleine Anwartschaft aus. Der Altersunterschied bei Wiederaufnahme fällt gering aus, und die minimalen Kosten rechtfertigen die Absicherung.
Erwarten Sie längere Unterbrechungen oder sind Sie sich über Ihren weiteren Werdegang unsicher, empfiehlt sich die große Anwartschaft. Die höheren Kosten amortisieren sich durch dauerhaft niedrigere Beiträge nach der Reaktivierung.
Ein weiterer Vorteil beider Varianten: Sie können bei der Reaktivierung aus allen aktuell verfügbaren Tarifen Ihres Versicherers wählen. Sie sind nicht auf den ursprünglich gewählten Tarif festgelegt. Diese Flexibilität ist wertvoll, da sich die Tariflandschaft über die Jahre deutlich verändern kann.
Warum brauchen Sie eine Anwartschaft im Referendariat?
Die Notwendigkeit einer Anwartschaft ergibt sich aus mehreren realistischen Szenarien, die nach dem Referendariat häufig auftreten.
Szenario 1: Die verzögerte Verbeamtung
Das wichtigste Risiko betrifft die Situation nach dem Referendariat. Nicht alle Referendare werden sofort in den Beamtenstatus auf Lebenszeit oder Probe übernommen. Stattdessen erfolgt oft zunächst eine Anstellung im Angestelltenverhältnis. In diesem Fall sind Sie versicherungspflichtig in der GKV, sofern Ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Ohne Anwartschaft müssten Sie bei späterer Verbeamtung eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Sollten zwischenzeitlich gesundheitliche Probleme aufgetreten sein, führt dies zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur kompletten Ablehnung. Mit einer Anwartschaft kehren Sie ohne erneute Prüfung zu den ursprünglichen Konditionen zurück.
Szenario 2: Übergangsphasen und Arbeitslosigkeit
Nach dem Referendariat können Ferienzeiten oder kurze Phasen ohne Beschäftigung entstehen. Je nach Familienstand gibt es unterschiedliche Überbrückungsmöglichkeiten: Verheiratete können sich über die Familienversicherung des Partners mitversichern, Unverheiratete müssen sich selbst versichern. Die Anwartschaft sichert Ihnen in beiden Fällen die problemlose Rückkehr in die PKV.
Szenario 3: Der Schutz vor psychischen Erkrankungen
Ein oft unterschätztes Risiko: Über 24 % der Bevölkerung leiden unter psychischen Erkrankungen, betroffen sind überwiegend Personen zwischen 30 und 39 Jahren. Eine psychische Behandlung führt bei der PKV häufig zur Ablehnung oder zu erheblichen Risikozuschlägen. Sollten Sie während oder nach dem Referendariat eine psychische Belastung erfahren, schützt eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaft vor diesen Konsequenzen.
Die wirtschaftliche Dimension
Die finanziellen Folgen einer fehlenden Anwartschaft können erheblich sein. Risikozuschläge von 10 % bis 50 % auf den PKV-Beitrag sind bei Vorerkrankungen nicht ungewöhnlich. Über ein Berufsleben von 40 Jahren summieren sich diese Mehrkosten auf mehrere zehntausend Euro. Eine kleine Anwartschaft für 1 € bis 10 € monatlich stellt dagegen eine minimale Investition dar.
Besonders für Lehramtsstudierende, die bereits privat versichert sind, ist die Anwartschaft strategisch wichtig. Sie können beim Referendariatsbeginn nicht in die GKV wechseln und müssen in der PKV bleiben. Eine rechtzeitige Anwartschaft im Lehramtsstudium während des Studiums sichert sie für spätere Wechselsituationen ab.
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Mit dieser Entscheidungshilfe finden Sie in wenigen Minuten selbst heraus, welche PKV zu Ihnen passt, worauf Sie beim Abschluss achten müssen, und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Wann und wie schließen Sie eine Anwartschaft ab?
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Anwartschaft will gut überlegt sein. Es gibt zwei kritische Zeitfenster, die Sie kennen sollten.
Der optimale Zeitpunkt: Während des Studiums
Experten empfehlen Lehramtsstudierenden, bereits im dritten oder vierten Semester eine Anwartschaft abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie typischerweise noch jung und gesund. Die Gesundheitsprüfung fällt positiv aus, und dieser Zustand wird für die Zukunft fixiert. Sollten während des Studiums Erkrankungen oder psychotherapeutische Behandlungen auftreten, haben diese keinen Einfluss mehr auf Ihre späteren PKV-Konditionen.
Die lange Studienzeit ermöglicht es zudem, die Anwartschaft kostengünstig aufzubauen. Bei einer Ein-Euro-Anwartschaft über fünf Jahre Studium zahlen Sie insgesamt nur etwa 60 €: eine minimale Investition für maximale Sicherheit.
Alternative: Ende des Referendariats
Der zweite kritische Zeitpunkt liegt am Ende oder während des Referendariats, wenn absehbar ist, dass keine unmittelbare Verbeamtung erfolgt. In diesem Fall wandeln Sie Ihre bestehende PKV in eine Anwartschaft um, statt sie zu kündigen. Dies ist oft noch innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes möglich.
Das Antragsverfahren Schritt für Schritt
Der Abschluss einer Anwartschaft folgt einem klaren Prozedere:
Antrag stellen: Sie beantragen bei Ihrer PKV oder einem neuen Versicherer eine Anwartschaft und entscheiden zwischen kleiner und großer Variante.
Gesundheitsfragen beantworten: Die Gesundheitsprüfung ist genauso umfassend wie bei einem normalen PKV-Antrag. Beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß: Der Versicherer muss Ihren Gesundheitszustand kennen, um diesen später als bindend zu erklären.
Prüfung abwarten: Der Versicherer entscheidet über die Annahme. Möglich sind eine Annahme zu Normalbedingungen, Risikozuschläge oder in seltenen Fällen eine Ablehnung.
Aktivierung beachten: Die Anwartschaft muss innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes aktiviert werden. Verpassen Sie diese Frist, kann der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen.
Wichtige Details zur Laufzeit
Die Anwartschaft selbst ist nicht befristet: Sie können sie beliebig lange ruhen lassen, ohne dass sie verfällt. Dies bietet maximale Flexibilität bei unsicheren beruflichen Situationen. Eine Kündigung ist jederzeit mit drei Monaten Frist zum Jahresende möglich. Bei Aktivierung endet die Anwartschaft automatisch ohne separate Kündigung.
Was kostet die Anwartschaft im Referendariat?
Die Kosten einer Anwartschaft sind im Vergleich zu regulären PKV-Beiträgen verschwindend gering. Diese niedrigen Kosten machen sie zu einer der effizientesten Absicherungen im Versicherungsbereich.
Kosten der kleinen Anwartschaft im Referendariat
Für Referendare und Lehramtsstudierende gibt es besondere Konditionen: Viele Versicherer bieten spezielle Ein-Euro-Anwartschaften an. Generell liegt die kleine Anwartschaft bei 5 % bis 10 % des regulären Beitrags. Bei einem Basis-Tarif von 100 € bis 150 € monatlich zahlen Sie also nur 5 € bis 15 € für die Anwartschaft.
Über eine fünfjährige Studienzeit summiert sich eine Ein-Euro-Anwartschaft auf lediglich 60 €. Diese minimale Investition steht in keinem Verhältnis zum potenziellen Nutzen.
Kosten der großen Anwartschaft im Referendariat
Die große Anwartschaft kostet zwischen 20 € und 50 € monatlich, da während der Anwartschaftszeit Altersrückstellungen gebildet werden. Der genaue Betrag hängt vom ursprünglichen Tarifbeitrag ab.
Kosten-Nutzen-Rechnung der Anwartschaft im Referendariat
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Wert: Ein Referendar ohne Anwartschaft, der später mit einer Vorerkrankung in die PKV einsteigen möchte, könnte mit einem Risikozuschlag von 30 % konfrontiert werden. Bei einem monatlichen Beitrag von 300 € bedeutet dies 90 € Mehrkosten monatlich. Über 40 Berufsjahre summiert sich das auf über 43.000 €.
Im Vergleich dazu kostet eine kleine Anwartschaft über zwei Jahre Referendariat bei 5 € monatlich nur 120 €. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis spricht eindeutig für die Anwartschaft.
Besondere Konditionen
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es noch günstigere Optionen: Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei erhalten bei einigen Versicherern während der Ausbildung eine beitragsfreie Rahmenanwartschaft. Dies zeigt die Anerkennung des Wertes der Anwartschaft für öffentliche Berufsgruppen.
Die steuerliche Behandlung der Anwartschaftsbeiträge ist begrenzt, da während der Anwartschaft kein aktiver Versicherungsschutz besteht. Beiträge unter 100 € jährlich können jedoch oft als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Vorteile der Anwartschaft gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Vergleich zwischen einer PKV-Strategie mit Anwartschaft und einem Verbleib in der GKV zeigt deutliche finanzielle und leistungsbezogene Vorteile auf.
Kostenvorteile während des Referendariats
Ein Lehramtsreferendar verdient zwischen 1.300 € und 1.700 € brutto monatlich. In der GKV als freiwillig Versicherter würden etwa 15,5 % des Einkommens fällig: 200 € bis 265 € monatlich. Die PKV für Referendare mit Beihilfe kostet dagegen nur 60 € bis 80 € monatlich ohne Vorerkrankungen. Die monatliche Ersparnis beträgt somit 120 € bis 200 €.
Langfristige finanzielle Vorteile
Nach der Verbeamtung verstärkt sich der Kostenvorteil noch: Ein Beamter mit 50 % Beihilfe zahlt in der GKV etwa 400 € bis 500 € monatlich. In der PKV für Beamte sind es nur 280 € bis 380 € für vergleichbaren Schutz. Die monatliche Ersparnis von 120 € bis 200 € summiert sich über die gesamte Dienstzeit auf beträchtliche Summen.
Leistungsvorteile der PKV
Die PKV bietet umfangreichere Leistungen in mehreren Bereichen:
Zahnbehandlung: Die PKV übernimmt meist 100 % der Kosten, während die GKV nur Zuschüsse gewährt.
Heilpraktiker: Vollständige Übernahme in der PKV, keine oder minimale Leistungen in der GKV.
Krankenhausaufenthalt: Einbett- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung in der PKV, Mehrbettzimmer mit diensthabendem Arzt in der GKV.
Arztwahl: Freie Wahl in der PKV, nur Kassenärzte in der GKV.
Diese Leistungsunterschiede wirken sich direkt auf die Qualität Ihrer medizinischen Versorgung aus.
Planungssicherheit und Kontinuität
Die Anwartschaft im Referendariat bietet psychologische Sicherheit: Unabhängig von Ihrer beruflichen Entwicklung nach dem Referendariat bleibt Ihr Gesundheitszustand geschützt. Diese Planungssicherheit ist in unsicheren beruflichen Phasen unbezahlbar.
Ein weiterer Vorteil: Während die GKV einen Kontrahierungszwang hat und jeden aufnehmen muss, kann die PKV Antragsteller mit Vorerkrankungen ablehnen. Mit einer Anwartschaft umgehen Sie dieses Risiko vollständig.
Die minimalen Kosten einer kleinen Anwartschaft von 1 € bis 10 € monatlich stehen in keinem Verhältnis zum potenziellen Nutzen. Selbst wenn alles nach Plan läuft und Sie direkt verbeamtet werden, haben Sie nur wenige hundert Euro investiert. Im Fall einer Übergangssituation sparen Sie möglicherweise mehrere tausend Euro an Risikozuschlägen.
Häufige Fehler bei der Anwartschaft im Referendariat vermeiden
Die richtige Handhabung der Anwartschaft entscheidet über ihren Erfolg. Vermeiden Sie diese typischen Fehler:
Fehler 1: Oberflächliche Gesundheitsangaben
Der kritischste Fehler ist die unvollständige oder falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen. Viele unterschätzen deren Bedeutung und verharmlosen problematische Aspekte ihrer Krankengeschichte. Fatal: Der Versicherer kann noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten oder Leistungen verweigern, wenn falsche Angaben entdeckt werden. Beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.
Fehler 2: Falsches Timing
Zu früh abgeschlossen (etwa im ersten Semester) kann die Anwartschaft Geldverschwendung sein, falls sich Berufspläne ändern. Zu spät abgeschlossen riskieren Sie, dass bereits gesundheitliche Ereignisse eingetreten sind. Der optimale Zeitpunkt für Lehramtsstudierende liegt im dritten oder vierten Semester.
Fehler 3: Falscher Versicherer oder Tarif
Mit der Anwartschaft im Referendariat binden Sie sich an einen Versicherer. Ein späterer Wechsel ist zwar möglich, aber die Anwartschaftsvorteile gehen verloren. Wählen Sie Ihren Versicherer daher sorgfältig aus. Nutzen Sie die Möglichkeit anonymer Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern, bevor Sie einen konkreten Antrag stellen.
Fehler 4: Verpasste Aktivierungsfristen
Die Anwartschaft muss innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes aktiviert werden. Verpassen Sie diese Frist, droht eine erneute Gesundheitsprüfung. Dokumentieren Sie Fristen und kommunizieren Sie proaktiv mit Ihrem Versicherer.
Fehler 5: Vernachlässigung über Jahre
Viele schließen eine Anwartschaft im Referendariat ab und vergessen sie dann. Während dieser Zeit können sich Bedingungen ändern oder bessere Tarife entstehen. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Anwartschaft stellt sicher, dass sie optimal zu Ihrer Situation passt.
Fehler 6: Unterschätzung der Übergangsrisiken
Manche Referendare gehen von einer hundertprozentigen Verbeamtung aus und unterschätzen Übergangssituationen. Selbst in Zeiten des Lehrermangels kann es zu Verzögerungen bei der Verbeamtung kommen. Eine konservative Risikoeinschätzung spricht für die Anwartschaft.
Fehler 7: Verzicht auf professionelle Beratung
Die Entscheidung zur Anwartschaft im Referendariat hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Eine spezialisierte Beratung hilft Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen. Die Unterscheidung zwischen Anwartschaft und alternativen Instrumenten wie Optionstarifen erfordert Expertise.
Fazit: Ihre finanzielle Absicherung beginnt heute
Die Anwartschaft im Referendariat ist für junge Referendare und Lehramtsstudierende mehr als nur eine Versicherungsoption: Sie ist eine strategische Investition in Ihre finanzielle Zukunft. Mit minimalen Kosten von oft nur 1 € bis 10 € monatlich sichern Sie sich gegen Risiken ab, die später zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Besonders für junge Beamte, die am Anfang ihrer Karriere stehen, ist der frühe Abschluss einer Anwartschaft entscheidend: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto besser sind Ihre Konditionen dauerhaft gesichert.
Die Komplexität der verschiedenen Anwartschaftsformen, die individuellen Gesundheitsfragen und die strategische Planung Ihrer Versicherungszukunft erfordern jedoch fundierte Expertise. Jede Situation ist individuell, und die richtige Entscheidung hängt von vielen persönlichen Faktoren ab.
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Häufig gestellte Fragen
Nein, eine Anwartschaft kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Sie müssen sie rechtzeitig vor einer Unterbrechung Ihrer PKV beantragen. Planen Sie daher vorausschauend.
Die Anwartschaft läuft unbefristet weiter, bis Sie sie kündigen oder aktivieren. Sie zahlen weiterhin die reduzierten Beiträge. Eine Kündigung ist mit drei Monaten Frist zum Jahresende möglich.
Ja, aber Sie verlieren dabei die Vorteile der Anwartschaft. Bei einem neuen Versicherer müssten Sie eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Die Anwartschaft bindet Sie faktisch an Ihren Versicherer.
Die Anwartschaft bezieht sich nur auf die Krankenvollversicherung. Für Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz oder Krankentagegeld müssen Sie separate Anwartschaften abschließen, falls gewünscht.
Bei der Anwartschaft legen Sie sich auf einen konkreten Tarif fest, beim Optionstarif erwerben Sie nur das Recht auf späteren PKV-Eintritt ohne Gesundheitsprüfung. Optionstarife bieten mehr Flexibilität bei der späteren Tarifwahl.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





