Krankenversicherung in Elternzeit für Lehrer,

Krankenversicherung in Elternzeit: Was gilt für Lehrer?

Alles rund um Antragsstellung, Elterngeld und mehr

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  • 05.09.2025

  • Lehrer, Krankenversicherung

Krankenversicherung in Elternzeit für Lehrer

Die Elternzeit ist für viele Lehrkräfte eine besonders wichtige Lebensphase, voller neuer Erfahrungen, aber auch mit vielen organisatorischen Fragen. Eine davon betrifft die Krankenversicherung: Während angestellte Lehrer häufig vor der Herausforderung stehen, ihre Beiträge in dieser Zeit selbst zu tragen, profitieren verbeamtete Lehrkräfte von speziellen Regelungen. Der Beihilfeanspruch bleibt bestehen, in vielen Fällen erhöht er sich sogar, und sorgt so für finanzielle Entlastung.

Doch welche Rechte gelten genau, welche Zuschüsse sind möglich und worauf sollten Beamte unbedingt achten? Dieser Beitrag gibt einen klaren Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte Lehrkräfte in der PKV: Beiträge laufen in Elternzeit unverändert weiter, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Volle Kosten müssen selbst getragen werden.

  • Angestellte Lehrkräfte in der GKV: Während der Elternzeit beitragsfrei versichert, solange kein eigenes Einkommen erzielt wird.

  • Verbeamtete Lehrkräfte: Beihilfeanspruch bleibt bestehen. In vielen Bundesländern steigt der Beihilfesatz in Elternzeit auf 70 %. Dadurch sinkt der Eigenanteil in der PKV.

  • Zuschüsse für Beamte: Bis zu 31 € monatlich Erstattung möglich, Beamtenanwärter und Besoldungsgruppen bis A8 erhalten auf Antrag sogar volle Beitragserstattung.

  • Familienversicherung: Angestellte können in der Elternzeit über den gesetzlich versicherten Partner beitragsfrei familienversichert werden. Für Beamte ist das in der Regel nicht möglich.

  • Elterntarife in der PKV: Manche Versicherer bieten für bis zu 6 Monate Beitragsbefreiung an. Pflegeversicherung bleibt meist beitragspflichtig.

  • Rückkehr nach Elternzeit: Abhängig vom Einkommen – bei Angestellten kann Versicherungspflicht in der GKV entstehen, Beamte bleiben in der PKV mit Beihilfe.

  • Frühzeitige Planung wichtig: PKV informieren, Beihilfestelle kontaktieren, Anwartschaft bei geplantem Wechsel in die GKV prüfen.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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