
Krankenversicherung in Elternzeit: Was gilt für Lehrer?
Alles rund um Antragsstellung, Elterngeld und mehr

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05.09.2025
Lehrer, Krankenversicherung
Krankenversicherung in Elternzeit für Lehrer
Die Elternzeit ist für viele Lehrkräfte eine besonders wichtige Lebensphase, voller neuer Erfahrungen, aber auch mit vielen organisatorischen Fragen. Eine davon betrifft die Krankenversicherung: Während angestellte Lehrer häufig vor der Herausforderung stehen, ihre Beiträge in dieser Zeit selbst zu tragen, profitieren verbeamtete Lehrkräfte von speziellen Regelungen. Der Beihilfeanspruch bleibt bestehen, in vielen Fällen erhöht er sich sogar, und sorgt so für finanzielle Entlastung.
Doch welche Rechte gelten genau, welche Zuschüsse sind möglich und worauf sollten Beamte unbedingt achten? Dieser Beitrag gibt einen klaren Überblick.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Angestellte Lehrkräfte in der PKV: Beiträge laufen in Elternzeit unverändert weiter, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Volle Kosten müssen selbst getragen werden.
Angestellte Lehrkräfte in der GKV: Während der Elternzeit beitragsfrei versichert, solange kein eigenes Einkommen erzielt wird.
Verbeamtete Lehrkräfte: Beihilfeanspruch bleibt bestehen. In vielen Bundesländern steigt der Beihilfesatz in Elternzeit auf 70 %. Dadurch sinkt der Eigenanteil in der PKV.
Zuschüsse für Beamte: Bis zu 31 € monatlich Erstattung möglich, Beamtenanwärter und Besoldungsgruppen bis A8 erhalten auf Antrag sogar volle Beitragserstattung.
Familienversicherung: Angestellte können in der Elternzeit über den gesetzlich versicherten Partner beitragsfrei familienversichert werden. Für Beamte ist das in der Regel nicht möglich.
Elterntarife in der PKV: Manche Versicherer bieten für bis zu 6 Monate Beitragsbefreiung an. Pflegeversicherung bleibt meist beitragspflichtig.
Rückkehr nach Elternzeit: Abhängig vom Einkommen – bei Angestellten kann Versicherungspflicht in der GKV entstehen, Beamte bleiben in der PKV mit Beihilfe.
Frühzeitige Planung wichtig: PKV informieren, Beihilfestelle kontaktieren, Anwartschaft bei geplantem Wechsel in die GKV prüfen.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Krankenversicherung in Elternzeit: Was gilt für Lehrer?
Für verbeamtete Lehrkräfte bleibt der Beihilfeanspruch auch während der Elternzeit bestehen. Anders als bei angestellten Lehrkräften, die während dieser Zeit keinen Arbeitgeberzuschuss mehr erhalten, sorgt die Beihilfe dafür, dass ein wesentlicher Teil der Krankheitskosten weiterhin vom Dienstherrn übernommen wird. In vielen Fällen erhöht sich der Beihilfebemessungssatz in der Elternzeit sogar auf 70 %, unabhängig von der Kinderzahl. Damit reduziert sich der Eigenanteil in der privaten Krankenversicherung spürbar, da nur noch ein 30 %-Tarif notwendig ist.
Die Beiträge zur privaten Restkostenversicherung müssen in der Elternzeit grundsätzlich weitergezahlt werden. Eine automatische Beitragsfreiheit gibt es nicht. Allerdings können Beamte finanzielle Entlastungen erhalten: Wer vor der Elternzeit ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze hatte, kann auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 31 € pro Monat zu den PKV-Beiträgen bekommen. Für Beamtenanwärter und Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen bis A8 gilt sogar eine Sonderregelung: Sie können sich den PKV-Beitrag während der Elternzeit vollständig erstatten lassen.
Eine beitragsfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Partner ist für Beamte in der Regel nicht möglich, da der Anspruch auf Beihilfe Vorrang hat. Nur in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe wie Hamburg, Bremen oder Berlin besteht theoretisch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern und dafür einen Zuschuss vom Dienstherrn zu erhalten. In der Praxis entscheiden sich die meisten Beamten jedoch für den Verbleib in der PKV, da die Kombination aus Beihilfe und Restkostenversicherung meist die günstigere Lösung ist.
Für verbeamtete Lehrer bedeutet die Elternzeit somit eine stabile Absicherung durch Beihilfe und private Krankenversicherung. Wichtig ist, rechtzeitig die Beihilfestelle über den Beginn der Elternzeit zu informieren, damit ein erhöhter Beihilfesatz oder mögliche Zuschüsse gewährt werden können.
Beihilfe und private Krankenversicherung in Elternzeit für Lehrer im Detail
Die Beihilfe ist das zentrale Instrument der Krankenversorgung für Beamte. Auch während der Elternzeit bleibt dieser Anspruch bestehen und sorgt dafür, dass ein erheblicher Teil der Krankheitskosten durch den Dienstherrn getragen wird. Der genaue Umfang hängt vom Bundesland ab:
Bund, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt: Während der Elternzeit erhöht sich der Beihilfebemessungssatz unabhängig von der Kinderzahl auf 70 %.
Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen: Der Beihilfesatz bleibt bei 50 %, sofern nur ein Kind vorhanden ist. Erst ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er auf 70 %.
Für die Praxis bedeutet dies, dass verbeamtete Lehrkräfte in manchen Bundesländern während der Elternzeit von einem günstigeren PKV-Tarif profitieren können. Wer in den Genuss des 70 %-Beihilfesatzes kommt, kann die Restkostenversicherung entsprechend auf 30 % reduzieren. Das senkt den monatlichen Beitrag oft deutlich.
Zusätzlich können Beamte auf Antrag einen Zuschuss zu ihren PKV-Beiträgen erhalten. Dieser beträgt bis zu 31 € pro Monat, wenn die Bezüge vor der Elternzeit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen. Für Beamtenanwärter und Lehrer bis zur Besoldungsgruppe A8 gibt es sogar die Möglichkeit, sich den kompletten Beitrag zur privaten Krankenversicherung in der Elternzeit erstatten zu lassen.
Die Kombination aus Beihilfe und PKV sorgt damit auch in der Elternzeit für eine verlässliche Absicherung. Lehrkräfte sollten unbedingt prüfen, welche Regelungen in ihrem Bundesland gelten, und ihre Beihilfestelle rechtzeitig informieren. Durch die korrekte Umstellung auf den passenden Beihilfesatz und das Stellen von Zuschussanträgen lassen sich die monatlichen Belastungen spürbar reduzieren.
Antragstellung, Fristen und Besonderheiten für die Krankenversicherung in Elternzeit
Damit Beihilfe, Zuschüsse oder Beitragserstattungen in der Elternzeit tatsächlich gewährt werden, müssen verbeamtete Lehrkräfte aktiv werden. Ohne formellen Antrag besteht kein Anspruch auf die finanziellen Entlastungen.
Antragstellung bei der Beihilfestelle
Mitteilung der Elternzeit: Informieren Sie Ihre Beihilfestelle rechtzeitig schriftlich über den Beginn und die Dauer Ihrer Elternzeit. Nur so kann geprüft werden, ob der Beihilfebemessungssatz auf 70 % angehoben wird.
Antrag auf Zuschüsse: Falls Ihre Bezüge vor der Elternzeit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen, stellen Sie zusätzlich den Antrag auf den monatlichen Zuschuss von bis zu 31 € zu Ihren PKV-Beiträgen. Fügen Sie Nachweise über die Beitragshöhe bei.
Beamtenanwärter und Besoldungsgruppen bis A8: Reichen Sie den Antrag auf vollständige Beitragserstattung ein. Diese Leistung wird nur auf Antrag gewährt.
Fristen und Formalitäten
Elternzeit anmelden: Spätestens 7 Wochen vor Beginn müssen Beamte die Elternzeit schriftlich beim Dienstherrn beantragen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, damit auch alle Folgeregelungen zur Beihilfe greifen.
Kündigungsfristen bei der PKV: Falls Sie während der Elternzeit in die Familienversicherung Ihres gesetzlich versicherten Partners wechseln möchten, beachten Sie die Kündigungsfristen Ihrer privaten Krankenversicherung. In der Regel sind dies 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, außer es greift ein Sonderkündigungsrecht.
Anwartschaftsversicherung: Prüfen Sie rechtzeitig, ob eine Anwartschaft sinnvoll ist, wenn Sie Ihre PKV vorübergehend ruhen lassen. So sichern Sie sich den Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Besondere Konstellationen
Teilzeit während der Elternzeit: Beamte dürfen bis zu 32 Stunden arbeiten. Der Beihilfeanspruch bleibt bestehen, auch der erhöhte Satz (sofern Ihr Bundesland dies vorsieht) gilt weiter.
Geburt weiterer Kinder: Erhöht sich während der Elternzeit die Kinderzahl, wird in allen Bundesländern automatisch ein Beihilfesatz von mindestens 70 % gewährt. Ein zusätzlicher Antrag ist in der Regel nicht erforderlich, aber eine Meldung an die Beihilfestelle bleibt notwendig.
Mit einer frühzeitigen Antragstellung stellen Sie sicher, dass Zuschüsse, Erstattungen und der richtige Beihilfesatz ab dem ersten Tag der Elternzeit berücksichtigt werden. Das verhindert finanzielle Nachteile und sorgt für Planungssicherheit während dieser besonderen Lebensphase.
Elterngeld, Besoldung und finanzielle Aspekte der Krankenversicherung in Elternzeit für Lehrer
Während der Elternzeit ändern sich die Einkommensquellen für Lehrkräfte grundlegend. Dienstbezüge oder Gehalt entfallen, stattdessen tritt das staatliche Elterngeld an die Stelle der regulären Einnahmen. Für Beamte und Angestellte gelten hier unterschiedliche Rahmenbedingungen, die direkte Auswirkungen auf die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung haben.
Elterngeld als Einkommensersatz
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Es wird abhängig vom Nettoeinkommen vor der Geburt berechnet und ersetzt in der Regel etwa 65-67 % des wegfallenden Einkommens.
Beamte: Während der Elternzeit entfällt die Besoldung vollständig, stattdessen erhalten sie ausschließlich Elterngeld.
Angestellte: Nach Ablauf des Mutterschutzes ruht das Arbeitsverhältnis, auch hier bleibt nur das Elterngeld als Einkommensquelle.
Auswirkungen auf die Krankenversicherung
Angestellte Lehrkräfte in der PKV: Müssen die vollen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Bei einem typischen PKV-Beitrag von 400-500 € im Monat kann dies einen erheblichen Teil des Elterngeldes aufzehren.
Angestellte Lehrkräfte in der GKV: Zahlen während der Elternzeit keine Beiträge, solange kein Einkommen erzielt wird. Damit steht das Elterngeld vollständig zur Verfügung.
Beamte mit PKV und Beihilfe: Durch die Beihilfe werden 50-70 % der Krankheitskosten gedeckt. Der verbleibende PKV-Beitrag sinkt bei erhöhtem Beihilfesatz auf einen vergleichsweise geringen Betrag. In vielen Fällen kommen zusätzliche Zuschüsse oder volle Beitragserstattungen hinzu, sodass die finanzielle Belastung überschaubar bleibt.
Besondere finanzielle Regelungen für verbeamtete Lehrer
Zuschuss bis 31 € monatlich: Für Beamte mit Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Voller Beitragsersatz für Beamtenanwärter und A8-Besoldete: Der PKV-Beitrag wird während der Elternzeit komplett übernommen.
Beihilfeerhöhung auf 70 %: Reduziert den Beitrag erheblich und sorgt für finanzielle Entlastung.
Finanzielle Planung während der Elternzeit
Die Elternzeit bedeutet nicht nur weniger Einkommen, sondern auch unterschiedliche Belastungen durch die Krankenversicherung. Angestellte sollten vorab berechnen, ob ein Wechsel in die Familienversicherung oder in die GKV sinnvoll ist. Beamte profitieren dagegen von stabilen Beihilferegelungen und vergleichsweise geringen Eigenbeiträgen.
Durch vorausschauende Planung lassen sich finanzielle Engpässe vermeiden. Dazu gehört neben der rechtzeitigen Antragstellung bei der Beihilfestelle auch die Prüfung möglicher Tarifoptionen in der PKV, um die Beiträge optimal an die veränderte Einkommenssituation anzupassen.
FAQ zur Krankenversicherung in Elternzeit für Lehrer
Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn ich in Elternzeit bin?
Während der Elternzeit entfällt bei Angestellten der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Privatversicherte Lehrkräfte müssen ihre Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Gesetzlich Versicherte sind beitragsfrei abgesichert, solange kein eigenes Einkommen erzielt wird. Verbeamtete Lehrkräfte behalten ihren Beihilfeanspruch und führen die Restkostenversicherung fort. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse oder Beitragserstattungen gewährt werden.
Ist die private Krankenversicherung in Elternzeit beitragsfrei?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung laufen während der Elternzeit unverändert weiter. Einige Versicherer bieten spezielle Elterntarife mit zeitlich begrenzter Beitragsbefreiung an, meist für bis zu 6 Monate. Beamte können zudem durch den erhöhten Beihilfesatz oder durch Zuschüsse (bis zu 31 € monatlich, in manchen Fällen komplette Erstattung) entlastet werden.
Wer zahlt die Elternzeit für Lehrer?
In der Elternzeit erhalten Eltern kein Gehalt oder Besoldung, sondern staatliches Elterngeld. Dieses beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat, abhängig vom vorherigen Nettoeinkommen. Für Beamte wie auch für Angestellte ist es die einzige Einkommensquelle während dieser Zeit. Zuschüsse zur Krankenversicherung (z. B. bei Beamten) oder beitragsfreie Familienversicherung (bei Angestellten in der GKV) ergänzen die staatliche Leistung.
Fazit zur Krankenversicherung in Elternzeit
Die Krankenversicherung in Elternzeit stellt Lehrkräfte vor unterschiedliche Herausforderungen. Angestellte müssen bei einer privaten Krankenversicherung die vollen Beiträge selbst tragen, während gesetzlich Versicherte beitragsfrei abgesichert sind. Für Beamte bleibt die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung bestehen – oft mit erhöhtem Beihilfesatz und zusätzlichen Zuschüssen. Diese Unterschiede wirken sich direkt auf die finanzielle Belastung während der Elternzeit aus.
Damit Sie Ihre Rechte und Ansprüche optimal ausschöpfen und unnötige Kosten vermeiden, lohnt sich eine individuelle Beratung. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin und sichern Sie sich eine verlässliche und nachhaltige Lösung für Ihre Elternzeit und darüber hinaus.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.



