
PKV für verbeamtete Lehrer: Unterschiede der Bundesländer (Stand August 2025)
Alles rund um Beihilfe, Leistungen und Familienstand in der PKV für verbeamtete Lehrer

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09.09.2025
Lehrer, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Unterschiede der PKV für verbeamtete Lehrer
Die Kosten und Leistungen der PKV für verbeamtete Lehrer hängen stark davon ab, in welchem Bundesland sie tätig sind. Denn die Beihilferegelungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Während manche Länder besonders familienfreundliche Sätze oder sogar bis zu 90 % Beihilfe gewähren, bleiben andere beim klassischen 50/70/80-Schema. Auch die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe unterscheidet sich von Land zu Land.
Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten PKV Unterschiede für verbeamtete Lehrer in den Bundesländern und erklärt, welche Auswirkungen sie auf die Höhe der Restkosten und die Tarifwahl haben.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beamtete Lehrer erhalten Beihilfe vom Dienstherrn: Meist 50 % für aktive Lehrer, 70 % für Pensionäre und Ehepartner (unter Einkommensgrenze), 80 % für Kinder.
Einige Bundesländer haben die pauschale Beihilfe eingeführt: Der Staat übernimmt dann 50 % der Krankenversicherungsbeiträge (PKV oder GKV), allerdings ist diese Wahl unwiderruflich.
Aktuell (Stand August 2025) bieten acht Länder die pauschale Beihilfe an: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen; Schleswig-Holstein nur eingeschränkt.
Länder ohne pauschale Beihilfe: (z. B. Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, NRW, Mecklenburg-Vorpommern) setzen ausschließlich auf die klassische Beihilfe.
Sachsen bietet bundesweit die höchsten Sätze: Bis zu 90 % Beihilfe für Lehrer mit zwei oder mehr Kindern.
Unterschiede gibt es auch bei Wahlleistungen im Krankenhaus: Manche Länder schließen Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer aus (z. B. Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein).
Bei Wechsel in ein anderes Bundesland: Entfällt der Anspruch auf pauschale Beihilfe, wenn das Zielland dieses Modell nicht anbietet.
Für Lehrer ist die Entscheidung zwischen klassischer Beihilfe + PKV oder pauschaler Beihilfe + GKV: Langfristig von großer Bedeutung und sollte individuell geprüft werden.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Unterschiede der Bundesländer für Beihilferegelungen
Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern fällt in die Zuständigkeit der Länder. Dadurch ergeben sich Unterschiede sowohl bei den Beihilfesätzen als auch bei der Frage, ob Lehrer eine pauschale Beihilfe wählen können. Während einige Bundesländer ausschließlich auf das klassische System setzen, bieten andere inzwischen Wahlmöglichkeiten oder haben besondere Regelungen für bestimmte Personengruppen eingeführt.
Auswirkungen der Beihilfesätze und Besonderheiten einzelner Länder
Die Höhe des Beihilfebemessungssatzes hat direkten Einfluss darauf, wie teuer die PKV für Lehrer wird. In den meisten Ländern gilt das Grundschema von 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre und Ehepartner (unter Einkommensgrenze) sowie 80 % für Kinder. Unterschiede bestehen jedoch bei Abweichungen von diesem Standard:
Sachsen: Besonders familienfreundlich – bereits mit einem Kind steigt die Beihilfe auf 70 %, ab zwei Kindern auf 90 %. Kinder und Ehegatten erhalten ebenfalls 90 %. Dadurch sind die Restkosten in der PKV minimal.
Bremen: Pensionäre ohne Angehörige erhalten nur 60 % Beihilfe. Erst mit Ehepartner oder Kindern steigt der Satz stufenweise bis auf 80 %.
Hessen: Dynamisches Punktesystem – aktive Beamte starten bei 50 %, pro Kind oder Ehepartner kommen jeweils 5 Prozentpunkte hinzu, maximal 70 %. Pensionäre starten bei 60 %, maximal 80 %.
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein: Wahlleistungen im Krankenhaus wie Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung sind nicht beihilfefähig. Diese Leistungen müssen über Zusatzversicherungen abgesichert werden.
Rheinland-Pfalz: Gewährt Wahlleistungen im Krankenhaus ohne zusätzlichen Beitrag, was in vielen anderen Ländern nicht möglich ist.
Zusätzlich haben mehrere Länder die pauschale Beihilfe eingeführt (Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein eingeschränkt). Sie ermöglicht einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, ersetzt aber dauerhaft den Anspruch auf die individuelle Beihilfe.
Damit wird deutlich: Je nach Bundesland können sich für die PKV für verbeamtete Lehrer sehr unterschiedliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen ergeben. Die Beihilfesätze und Sonderregelungen bestimmen, wie hoch die Restkosten in der PKV für verbeamtete Lehrer ausfallen und ob eine GKV mit Zuschuss überhaupt infrage kommt.
Tarifwahl der PKV für verbeamtete Lehrer: Worauf sollten Sie achten?
Die Wahl des richtigen PKV-Tarifs ist für verbeamtete Lehrer von zentraler Bedeutung. Da die Beihilfe bereits einen großen Teil der Kosten übernimmt, benötigen Sie keinen Volltarif, sondern eine sogenannte Restkostenversicherung. Dieser Tarif wird exakt auf Ihren individuellen Beihilfebemessungssatz abgestimmt: Haben Sie 50 % Beihilfe, deckt die PKV die restlichen 50 %; bei 70 % Beihilfe benötigen Sie nur 30 % Restversicherung, bei Kindern sogar nur 20 %.
Ein entscheidendes Kriterium bei der Tarifwahl ist daher die Beihilfekonformität. Nicht jeder PKV-Tarif ist automatisch an die speziellen Beamtenregelungen angepasst. Achten Sie darauf, dass der Tarif genau die Restkosten absichert, die nach Abzug der Beihilfe verbleiben. Seriöse Versicherer bieten spezielle Beihilfetarife für Beamte und deren Angehörige an.
Darüber hinaus spielen folgende Punkte eine wichtige Rolle:
Leistungsumfang: Prüfen Sie, ob Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) eingeschlossen sind. In manchen Bundesländern sind diese über die Beihilfe abgesichert, in anderen müssen sie privat zusätzlich versichert werden.
Zukunftssicherheit: Da der Beihilfesatz im Ruhestand steigt (meist auf 70 %), benötigen Sie später weniger PKV-Schutz. Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif eine Anpassungsoption vorsieht, damit Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung reduzieren können.
Familienabsicherung: Kinder und Ehepartner sind nicht automatisch mitversichert. Sie benötigen eigene Beihilfetarife, die jedoch aufgrund der hohen Beihilfesätze (70–80 %) meist günstig sind.
Eigenbeteiligungen und Beitragsrückerstattung: Manche Tarife bieten Selbstbehalte oder Rückzahlungen, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dies kann die Beiträge senken, sollte aber sorgfältig mit den tatsächlichen Gesundheitsausgaben abgeglichen werden.
Digitale Services: Viele Versicherer bieten inzwischen Apps für die Abrechnung von Arztrechnungen. Gerade für Lehrer, die viel unterwegs sind, kann dies den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
Für angehende oder bereits verbeamtete Lehrer ist die Tarifwahl also keine Nebensache, sondern eine langfristige Entscheidung. Unterschiedliche Lebenssituationen – etwa Familienplanung, Wohnortwechsel oder Gesundheitszustand – können die optimale Lösung verändern. Eine individuelle Beratung durch einen staatlich geprüften Finanzanlagen- oder Versicherungsfachmann ist daher dringend empfehlenswert, um den passenden Tarif zu finden und finanzielle Vorteile voll auszuschöpfen.
Familienstand, Kinderanzahl und ihre Bedeutung für die PKV-Leistung
Der Familienstand und die Anzahl der Kinder haben bei der Beihilfe und damit bei der PKV für Lehrer eine erhebliche Auswirkung. Da die Beihilfe direkt an diese Faktoren gekoppelt ist, beeinflussen sie maßgeblich die Höhe der Restkosten, die über die PKV abgesichert werden müssen.
Einfluss des Familienstands
Verheiratete Lehrer können für ihre Ehepartner Beihilfe erhalten, sofern das Einkommen des Partners unterhalb der festgelegten Grenze liegt. Diese Einkommensgrenze variiert je nach Bundesland und liegt zwischen rund 17.000 und 22.000 Euro pro Jahr. Liegt das Einkommen darüber, entfällt die Beihilfeberechtigung für den Ehepartner, sodass eine vollständige Absicherung über die PKV notwendig wäre. Bei Ehepartnern mit Beihilfe beträgt der Satz in der Regel 70 %, wodurch nur 30 % Restkosten über eine PKV zu versichern sind.
Für Pensionäre steigt der Beihilfesatz generell auf 70 %, unabhängig vom Familienstand. Das reduziert im Ruhestand die PKV-Beiträge deutlich und entlastet die Haushaltskasse spürbar.
Bedeutung der Kinderanzahl
Bei Kindern liegt der Beihilfesatz bundesweit bei 80 %. Einige Bundesländer gewähren bei mehreren Kindern jedoch auch für den Lehrer selbst höhere Beihilfesätze. Ein Lehrer mit zwei oder mehr Kindern erhält in vielen Ländern nicht mehr nur 50, sondern 70 % Beihilfe. Dadurch sinkt der abzusichernde Anteil über die PKV von 50 auf 30 %.
Besonders hervorzuheben ist Sachsen: Bereits mit einem Kind steigt die Beihilfe für Lehrer auf 70 %, ab zwei Kindern sogar auf 90 %. Kinder und Ehegatten erhalten dort ebenfalls 90 %. Damit bleiben nur 10 % Restkosten für die PKV – ein bundesweit einmaliger Vorteil.
Praktische Auswirkungen
Die Kinderanzahl wirkt sich nicht nur auf die Höhe der Beihilfe für die Kinder selbst aus, sondern auch direkt auf die Beihilfe des Beamten. Für Familien mit mehreren Kindern sinken dadurch die PKV-Beiträge erheblich. Ein Lehrer ohne Kinder muss die Hälfte seiner Krankheitskosten absichern, ein Lehrer mit drei Kindern unter Umständen nur noch 30 %.
In der Praxis bedeutet das: Je größer die Familie, desto stärker entlastet die Beihilfe die Haushaltskasse. Da aber jedes Kind und jeder berücksichtigungsfähige Ehepartner einen eigenen PKV-Vertrag benötigt, bleibt es wichtig, die Gesamtkosten sorgfältig zu vergleichen. Besonders die Kombination aus Beihilfe und günstigen Beihilfetarifen für Kinder und Ehepartner macht die PKV für Lehrerfamilien attraktiv.
GKV oder PKV für verbeamtete Lehrer – Was ist besser?
Für verbeamtete Lehrer stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) in Kombination mit Beihilfe die bessere Wahl ist. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: dem Bundesland, den persönlichen Lebensumständen sowie den langfristigen Kosten.
In den meisten Bundesländern ist die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV finanziell günstiger. Grund dafür ist, dass die Beihilfe bereits einen erheblichen Teil der Krankheitskosten trägt und die PKV nur die Restkosten abdecken muss. Ein Lehrer ohne Kinder zahlt somit Beiträge für 50 % Restkosten, mit Familie häufig nur für 30 % oder sogar weniger. Im Alter steigt die Beihilfe auf 70 %, sodass die Beiträge in der PKV nicht unkontrolliert ansteigen.
Die GKV hingegen berechnet ihre Beiträge einkommensabhängig und ohne Arbeitgeberanteil, wenn keine pauschale Beihilfe im Bundesland angeboten wird. Das führt dazu, dass Lehrer in Ländern ohne Pauschalmodell den vollen Beitragssatz selbst tragen müssen – oft mehrere Hundert Euro monatlich. Mit Einführung der pauschalen Beihilfe in einigen Ländern hat sich die Situation jedoch geändert. Dort übernimmt der Dienstherr 50 % des GKV-Beitrags bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Damit ist die GKV auch für Beamte wieder eine realistische Alternative.
Für bestimmte Konstellationen kann die GKV mit Zuschuss sogar vorteilhaft sein, etwa:
wenn Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden können,
wenn Vorerkrankungen vorliegen und die PKV trotz Öffnungsaktion sehr teuer wäre,
oder wenn aus ideellen Gründen das solidarische System der GKV bevorzugt wird.
Gleichzeitig bietet die PKV für verbeamtete Lehrer weiterhin Vorteile: kürzere Wartezeiten, breitere Auswahl an Ärzten und Therapeuten, zusätzliche Leistungen wie Heilpraktiker oder bessere Zahnersatzregelungen. Zudem sichern Beamte mit Beihilfe und PKV in vielen Fällen langfristig niedrigere Kosten, besonders im Ruhestand, da dann nur noch 30 % Restkosten versichert werden müssen.
Ein Lehrer sollte daher seine Entscheidung sorgfältig abwägen. Wer jung, gesund und ohne große Familie ist, fährt finanziell fast immer besser mit der PKV. Wer dagegen viele Familienangehörige mitversichern möchte oder aus Überzeugung im Solidarsystem bleiben will, profitiert in den Bundesländern mit pauschaler Beihilfe von der GKV-Option. Entscheidend bleibt: Ein einmal gewähltes Modell ist nicht ohne Weiteres umkehrbar. Darum ist eine fachkundige Beratung vor der Entscheidung unverzichtbar.
FAQ zur PKV für verbeamtete Lehrer
Welche Unterschiede der Bundesländer in der Beihilfe der PKV für verbeamtete Lehrer?
Die Grundsätze sind ähnlich, aber die Details unterscheiden sich deutlich. Fast überall gilt: 50 % Beihilfe für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre und Ehepartner (unter Einkommensgrenze), 80 % für Kinder. Unterschiede bestehen vor allem bei Sonderregelungen: Sachsen gewährt mit mehreren Kindern bis zu 90 % Beihilfe, Bremen liegt bei Pensionären ohne Angehörige bei nur 60 %. Einige Länder wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein schließen Wahlleistungen im Krankenhaus von der Beihilfe aus, andere wie Rheinland-Pfalz übernehmen diese ohne Aufpreis. Zusätzlich gibt es seit 2018 in mehreren Bundesländern die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe – ein Zuschuss von 50 % zum Krankenversicherungsbeitrag.
Wie wirkt sich die Anzahl der Kinder auf die Beihilfe in der PKV für verbeamtete Lehrer aus?
Kinder erhalten selbst in allen Bundesländern 80 % Beihilfe, in Sachsen sogar 90 %. Gleichzeitig steigt mit der Kinderzahl auch die Beihilfe des Beamten: In vielen Ländern erhöht sich der Satz ab dem zweiten Kind von 50 auf 70 %. Sachsen geht hier weiter und gewährt bereits mit einem Kind 70 %, ab zwei Kindern sogar 90 %. Das senkt die Restkosten in der PKV erheblich – je mehr Kinder, desto niedriger fallen die Beiträge des Lehrers aus.
Kann ich als verbeamteter Lehrer in jedem Bundesland in die PKV wechseln?
Ja, grundsätzlich können Lehrer in allen Bundesländern in die PKV wechseln. Entscheidend ist jedoch, ob sie sich für die klassische individuelle Beihilfe oder für die pauschale Beihilfe entschieden haben. Wer die pauschale Beihilfe wählt, verzichtet dauerhaft auf das klassische Beihilfesystem und kann später nicht mehr in die Restkosten-PKV wechseln. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland entfällt zudem der Anspruch auf die pauschale Beihilfe, wenn dieses dort nicht angeboten wird. Im klassischen Modell aus Beihilfe und PKV ist ein Bundeslandwechsel hingegen unproblematisch, da die Beihilfe-Regelungen kompatibel sind.
Was sollte ich bei der Tarifwahl in der PKV beachten?
Entscheidend ist, dass der Tarif beihilfekonform ist, also genau den Teil absichert, der nach Abzug der Beihilfe offenbleibt. % Sie darauf, dass der Tarif später an veränderte Beihilfesätze (z. B. 70 Prozent im Ruhestand) angepasst werden kann, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wichtige Kriterien sind außerdem: Umfang der Leistungen (z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus), Beitragsentwicklung im Alter, Regelungen zu Eigenbeteiligungen sowie digitale Services für die Abrechnung. Ehepartner und Kinder benötigen eigene Beihilfetarife, die durch die hohen Beihilfesätze jedoch meist sehr günstig sind. Eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsfachmann ist sinnvoll, um langfristig die passende Absicherung zu wählen.
Fazit
Für verbeamtete Lehrer ist die Wahl zwischen PKV und GKV eng mit den jeweiligen Beihilferegelungen des Bundeslandes verknüpft. Während die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV in vielen Fällen die günstigste und leistungsstärkste Lösung darstellt, eröffnet die pauschale Beihilfe in immer mehr Ländern die Möglichkeit, auch in der GKV zu bleiben. Faktoren wie Familienstand, Kinderanzahl und die langfristige Kostenentwicklung spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Da die Entscheidung oft dauerhaft bindend ist und erhebliche finanzielle Auswirkungen hat, empfiehlt es sich, die individuellen Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Eine persönliche Beratung bietet hier die notwendige Sicherheit.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





