PKV für verbeamtete Lehrer. Lehrerin vor Tafel

PKV für verbeamtete Lehrer: Unterschiede der Bundesländer (Stand August 2025)

Alles rund um Beihilfe, Leistungen und Familienstand in der PKV für verbeamtete Lehrer

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  • 09.09.2025

  • Lehrer, Beamte, Krankenversicherung, pkv

Unterschiede der PKV für verbeamtete Lehrer

Die Kosten und Leistungen der PKV für verbeamtete Lehrer hängen stark davon ab, in welchem Bundesland sie tätig sind. Denn die Beihilferegelungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Während manche Länder besonders familienfreundliche Sätze oder sogar bis zu 90 % Beihilfe gewähren, bleiben andere beim klassischen 50/70/80-Schema. Auch die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe unterscheidet sich von Land zu Land.

Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten PKV Unterschiede für verbeamtete Lehrer in den Bundesländern und erklärt, welche Auswirkungen sie auf die Höhe der Restkosten und die Tarifwahl haben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamtete Lehrer erhalten Beihilfe vom Dienstherrn: Meist 50 % für aktive Lehrer, 70 % für Pensionäre und Ehepartner (unter Einkommensgrenze), 80 % für Kinder.

  • Einige Bundesländer haben die pauschale Beihilfe eingeführt: Der Staat übernimmt dann 50 % der Krankenversicherungsbeiträge (PKV oder GKV), allerdings ist diese Wahl unwiderruflich.

  • Aktuell (Stand August 2025) bieten acht Länder die pauschale Beihilfe an: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen; Schleswig-Holstein nur eingeschränkt.

  • Länder ohne pauschale Beihilfe: (z. B. Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, NRW, Mecklenburg-Vorpommern) setzen ausschließlich auf die klassische Beihilfe.

  • Sachsen bietet bundesweit die höchsten Sätze: Bis zu 90 % Beihilfe für Lehrer mit zwei oder mehr Kindern.

  • Unterschiede gibt es auch bei Wahlleistungen im Krankenhaus: Manche Länder schließen Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer aus (z. B. Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein).

  • Bei Wechsel in ein anderes Bundesland: Entfällt der Anspruch auf pauschale Beihilfe, wenn das Zielland dieses Modell nicht anbietet.

  • Für Lehrer ist die Entscheidung zwischen klassischer Beihilfe + PKV oder pauschaler Beihilfe + GKV: Langfristig von großer Bedeutung und sollte individuell geprüft werden.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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