

Beihilfe für Beamte: Was wird erstattet und worauf Sie achten müssen
Ihr klarer Überblick über beihilfefähige Leistungen und Erstattungssätze.

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Was ist die Beihilfe für Beamte und wer hat Anspruch?
Als Beamter genießen Sie im Krankheitsfall einen besonderen Schutz durch Ihren Dienstherrn: die Beihilfe. Doch was genau wird erstattet, und wo liegen die Grenzen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige.
Erfahren Sie, welche Kosten beihilfefähig sind, wie hoch Ihr persönlicher Bemessungssatz ist und wie Sie durch die richtige Kombination mit einer privaten Krankenversicherung optimal abgesichert sind.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
50–90 % Erstattung: Beamte erhalten je nach Familienstand und Bundesland einen erheblichen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet.
Arzt, Zahn, Krankenhaus: Die klassischen beihilfefähigen Aufwendungen der Beihilfe im Überblick.
Medikamente und Hilfsmittel: Werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst – mit Höchstbeträgen und Ausnahmen.
Wichtige Ausschlüsse kennen: Nicht alle Leistungen sind erstattungsfähig – Wahlleistungen und Schönheitsoperationen fallen meist heraus.
Beihilfe + PKV = optimale Absicherung: Die richtige Kombination schließt alle Versorgungslücken zuverlässig.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Beihilfe für Beamte: Was ist das und wer hat Anspruch?
Die staatliche Fürsorgeleistung im Überblick
Die Beihilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung, mit der der Dienstherr einen Teil der krankheitsbedingten Kosten übernimmt. Sie ist kein Versicherungsprodukt, sondern eine direkte Unterstützungsleistung – und ergänzt die private Krankenversicherung, die Beamte in der Regel abschließen.
Aktive Beamte auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit
Versorgungsempfänger (Pensionäre)
Referendare und Anwärter
Unter bestimmten Voraussetzungen auch berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehepartner und Kinder
Der entscheidende Begriff ist der Beihilfesatz. Er legt fest, wie viel Prozent Ihrer Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest deckt Ihre private Krankenversicherung.
Beihilfesatz: Wie viel wird erstattet?
Ihr persönlicher Bemessungssatz
Ledige Beamte ohne Kinder: 50 %
Verheiratete Beamte oder mit einem Kind: 50 % (Bund) bis 60 % (viele Bundesländer)
Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre): 70 %
Berücksichtigungsfähige Angehörige: 70 % (Ehepartner) bzw. 80 % (Kinder)
Bei einem Beihilfesatz von 50 % müssen Sie die verbleibenden 50 % über Ihre PKV absichern. Bitte beachten Sie: Die Beihilfe variiert je nach Bundesland erheblich – informieren Sie sich immer nach den Regelungen Ihres Dienstherren.
Beihilfefähige Aufwendungen: Was erstattet die Beihilfe Beamte konkret?
Arzt, Zahn, Krankenhaus und mehr
Arztkosten: Ärztliche Leistungen nach GOÄ werden bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz anerkannt. Höhere Sätze bedürfen einer gesonderten Begründung.
Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnersatz sind grundsätzlich beihilfefähig. Bei Zahnersatz wird häufig ein Festzuschuss gewährt.
Krankenhauskosten: Stationäre Behandlungen sind beihilfefähig. Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer müssen über die PKV abgesichert werden.
Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente sind beihilfefähig, nicht verschreibungspflichtige nur in Ausnahmefällen.
Hilfsmittel und Sehhilfen: Medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zu Höchstbeträgen. Einfache Lesebrillen fallen meist nicht darunter.
Psychotherapie: Grundsätzlich beihilfefähig bei approbierten Therapeuten – Anzahl der Sitzungen je nach Bundesland begrenzt.
Pflegekosten und Vorsorge: Im Pflegefall anteilige Übernahme abhängig vom Pflegegrad. Krebsvorsorge und Impfungen ebenfalls erstattungsfähig.
Was wird nicht erstattet? Ausschlüsse bei der Beihilfe
Diese Kosten trägt die Beihilfe nicht
Reine Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (mit Ausnahmen)
Einfache Sehhilfen bei geringer Sehschwäche
Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Einbettzimmer)
Alternative Heilmethoden ohne amtsärztliche Anerkennung
Kosten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Auch der Beihilfe Eigenanteil sollte nicht unterschätzt werden: In vielen Bundesländern gibt es pauschale Abzüge je Arztbesuch oder Medikament. Mehr dazu erfahren Sie unter Was ist die Beihilfe.
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Meine Ultimative PKV‑Checkliste für angehende Beamte.
Mit dieser Entscheidungshilfe finden Sie in wenigen Minuten selbst heraus, welche PKV zu Ihnen passt, worauf Sie beim Abschluss achten müssen, und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Beihilfe PKV Kombination: So schließen Sie Ihre Lücken
Die optimale Absicherung für Beamte
Die Beihilfe allein reicht nicht aus. Der verbleibende Eigenanteil – in der Regel 30 bis 50 % – muss durch eine auf Sie zugeschnittene private Krankenversicherung gedeckt werden. Je früher Sie eintreten, desto günstiger sind Ihre Beiträge.
Beihilfeergänzungstarif: Deckt exakt den Anteil, den die Beihilfe Beamte nicht übernimmt.
Wahlleistungen: Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus absichern.
Zahnzusatzleistungen: Für höherwertigen Zahnersatz.
Flexibilität bei Lebensveränderungen: Beihilfesatz ändert sich bei Heirat oder Geburt – Tarif muss anpassbar sein.
Gerade für Berufseinsteiger, Referendare und junge Beamte zwischen 25 und 40 Jahren lohnt es sich, frühzeitig die richtige Kombination aus Beihilfe und PKV zu wählen. Spätere Wechsel oder Nachversicherungen können teuer werden. Mehr dazu unter Individuelle Beratung.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.




