
Pension für Beamte in Hamburg: Alles zur Beamtenversorgung
Ihre Altersversorgung als Beamter in Hamburg – verständlich erklärt

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12.01.2026
Allgemein
Was Sie über Ihre Beamtenpension in Hamburg wissen müssen
Als Beamtin oder Beamter in Hamburg haben Sie Anspruch auf eine Pension, die sich grundlegend von der gesetzlichen Rente unterscheidet. Statt in die Rentenkasse einzuzahlen, erwerben Sie durch Ihren Dienst Versorgungsansprüche direkt beim Dienstherrn. Diese Altersversorgung basiert auf dem Alimentationsprinzip: Der Staat sichert Sie für Ihre Lebensleistung und Treue im öffentlichen Dienst ab.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Berechnung Ihrer Pension, den geltenden Altersgrenzen und den Besonderheiten der Hamburger Beamtenversorgung.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Pensionshöhe richtet sich nach Dienstzeit und Gehalt: Pro Dienstjahr erhalten Sie 1,79375 % Ihrer letzten Dienstbezüge als Pension, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.
Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren: Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, Vollzugsbeamte können bereits mit 60 in Pension gehen.
Frühere Pensionierung kostet Geld: Bei vorzeitigem Ruhestand werden 0,3 % pro Monat (3,6 % pro Jahr) dauerhaft von Ihrer Pension abgezogen.
Mindestversorgung schützt vor Altersarmut: Selbst bei kurzer Dienstzeit erhalten Sie mindestens 35 % Ihrer Dienstbezüge oder etwa 1.700 € monatlich.
Hinzuverdienst ist möglich: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie bis zu 100 % Ihrer früheren Bezüge hinzuverdienen.
Hinterbliebene sind abgesichert: Witwen und Witwer erhalten 55 % Ihrer Pension, Kinder bekommen Waisengeld.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
So funktioniert die Beamtenversorgung in Hamburg
Die Beamtenversorgung in Hamburg folgt eigenen Regeln, die sich deutlich von der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheiden. Als Beamter zahlen Sie keine Rentenbeiträge. Stattdessen erwirbt Ihr Dienstherr durch Ihre Ernennung eine Fürsorgepflicht, die auch Ihre Altersversorgung umfasst.
Das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) regelt seit 2010 alle Details Ihrer Versorgung. Der entscheidende Unterschied zur Rente: Ihre Pension richtet sich nach Ihren letzten Dienstbezügen und der geleisteten Dienstzeit. Es gibt kein Punktesystem oder Beitragsjahre wie in der Rentenversicherung.
Wer hat Anspruch auf Beamtenpension?
Versorgungsansprüche haben Sie als Beamter auf Lebenszeit, wenn Sie mindestens fünf Jahre Dienst geleistet haben. Diese Wartezeit entfällt bei Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall. Auch Richter und Beamte auf Probe sind versorgungsberechtigt.
Für spezielle Beamtengruppen gelten Sonderregelungen. Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Vollzugsbeamte im Strafvollzug profitieren von niedrigeren Altersgrenzen. Ihre körperlich belastende Tätigkeit wird durch frühere Pensionsmöglichkeiten honoriert.
Wie wird Ihre Pension berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer klaren Formel. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhalten Sie einen Pensionsanspruch von 1,79375 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % (Quelle: hamburg.de).
Wichtig zu beachten: Wenn Sie Ihre „reale Pension“ berechnen wollen, sollten Sie auch die zu erwartende Inflation bis zu Ihrem Eintritt in den Ruhestand berücksichtigen. Auch, wenn der Betrag Ihrer Pension heute hoch erscheint, wird sich die Kaufkraft bis zum Eintritt in Ihren Ruhestand zwangsläufig durch die Inflation deutlich verringern.
Die Berechnungsformel im Detail
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Grundgehalt der erreichten Besoldungsgruppe
Amtszulagen und Stellenzulagen
Familienzuschlag der Stufe 1 (bei Verheirateten)
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht dies: Eine Beamtin mit 35 Dienstjahren in Besoldungsgruppe A 13 (Endstufe etwa 5.500 € brutto) erhält: 35 Jahre × 1,79375 % = 62,78 % von 5.500 € = 3.453 € Bruttopension monatlich.
Die Teilzeitarbeit wird anteilig berücksichtigt. Arbeiten Sie beispielsweise fünf Jahre in 50 %-Teilzeit, werden nur 2,5 Jahre als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet.
Für eine genauere Planung Ihrer Altersvorsorge können Sie auch unseren Beamtenpension Rechner verwenden, der Ihnen eine erste Orientierung über Ihre voraussichtliche Pension gibt.
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Anrechenbare Zeiten für Ihre Pension
Nicht nur die reine Beamtendienstzeit zählt für Ihre Pension. Auch folgende Zeiten können angerechnet werden:
Studienzeiten werden mit maximal 855 Tagen (etwa 2 Jahre und 4 Monate) berücksichtigt. Wehr- oder Zivildienst wird vollständig angerechnet. Zeiten im Angestelltenverhältnis vor der Verbeamtung können unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen werden.
Beurlaubungen ohne Bezüge sind grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig. Eine Ausnahme besteht, wenn die Beurlaubung dienstlichen Interessen diente, etwa beim Auslandsschuldienst.
Kindererziehungszuschläge erhöhen Ihre Pension
Für jedes nach 1981 geborene Kind erhalten Sie einen Kindererziehungszuschlag. Pro Kind werden 36 Monate angerechnet, wenn Sie das Kind überwiegend selbst erzogen haben. Diese Zuschläge werden zusätzlich zur regulären Pension gewährt, dürfen aber zusammen mit dem Ruhegehalt nicht über 71,75 % Ihrer Dienstbezüge hinausgehen.
Die Mindestversorgung als Sicherheitsnetz
Selbst bei kurzer Dienstzeit sind Sie abgesichert. Die Mindestversorgung beträgt entweder 35 % Ihrer erreichten Dienstbezüge oder 65 % der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 €. In Hamburg liegt diese Mindestversorgung aktuell bei etwa 1.700 € bis 1.780 € brutto monatlich (Quelle: hamburg.de).
Diese Altersgrenzen gelten für Sie
Die Regelaltersgrenze für Hamburger Beamte wurde schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für alle ab 1964 Geborenen gilt die volle Altersgrenze von 67 Jahren. Sie gehen mit Ablauf des Monats in Pension, in dem Sie diese Altersgrenze erreichen (Quelle: hamburg.de).
Sonderregelungen für Vollzugsbeamte
Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Beamte im Strafvollzug können bereits mit 60 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen. Diese besondere Altersgrenze trägt den körperlichen Belastungen dieser Berufe Rechnung.
Vorzeitige Pensionierung auf Antrag
Sie können auf eigenen Antrag mit 63 Jahren in Pension gehen. Schwerbehinderte Beamte haben diese Möglichkeit bereits mit 62 Jahren. In beiden Fällen müssen Sie allerdings Abschläge von Ihrer Pension in Kauf nehmen.
Eine Ausnahme gilt für besonders lange Dienstzeiten: Mit 45 Dienstjahren können Sie bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen, auch wenn die Regelaltersgrenze bei 67 liegt.
Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand in Hambrug
Gehen Sie vor Erreichen Ihrer individuellen Altersgrenze in Pension, wird Ihre Versorgung dauerhaft gekürzt. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat oder 3,6 % pro Jahr des vorzeitigen Ruhestands (Quelle: dbb.de).
So wirken sich die Abschläge aus
Die Kürzung gilt lebenslang und wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenversorgung aus. Ein Beispiel: Gehen Sie zwei Jahre früher in Pension, sinkt Ihre monatliche Versorgung dauerhaft um 7,2 %. Bei einer Pension von 2.500 € macht das 180 € weniger pro Monat: ein Verlust von über 43.000 € in 20 Jahren Ruhestand.
Die maximalen Abzüge bei der Pension für Beamte sind je nach Pensionsgrund begrenzt:
Bei Dienstunfähigkeit: maximal 10,8 %
Bei Schwerbehinderung: maximal 10,8 %
Bei normalem Antragsruhestand: maximal 14,4 %
Keine Abschläge bei Dienstunfall
Werden Sie durch einen Dienstunfall dienstunfähig, entfallen alle Versorgungsabschläge. Zusätzlich wird Ihr Ruhegehaltssatz um 20 % erhöht, mindestens aber auf 66,67 % angehoben. Bei besonders schweren Dienstunfällen kann die Versorgung sogar 80 % betragen.
Hinzuverdienste im Ruhestand
Als Pensionär dürfen Sie grundsätzlich hinzuverdienen. Die Grenzen hängen davon ab, ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder vorzeitig pensioniert wurden.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Haben Sie die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht, können Sie bis zu 100 % Ihrer früheren Dienstbezüge hinzuverdienen, ohne dass Ihre Pension gekürzt wird. Private Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung werden gar nicht angerechnet (Quelle: hamburg.de).
Bei vorzeitiger Pensionierung
Sind Sie vor der Regelaltersgrenze in Pension gegangen, liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 71,75 % Ihrer früheren Dienstbezüge plus 450 €. Verdienen Sie mehr, wird Ihre Pension entsprechend gekürzt. Mindestens 20 % Ihrer Versorgung bleiben aber immer erhalten.
Kleine Nebeneinkünfte bis 450 € monatlich müssen Sie nicht anzeigen. Bei höheren Einkünften besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Zentrum für Personaldienste Hamburg.
Besonderheiten der Hamburger Beamtenversorgung
Die Hamburger Beamtenversorgung weist einige Besonderheiten auf, die Sie kennen sollten.
Familienkomponenten in der Versorgung
Verheiratete Beamte und eingetragene Lebenspartner profitieren vom Familienzuschlag, der in die Pensionsberechnung einfließt. Seit 2002 sind eingetragene Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt. Ihre Partner haben dieselben Versorgungsansprüche wie Ehepartner.
Hinterbliebenenversorgung sichert Ihre Familie ab
Ihre Hinterbliebenen sind umfassend abgesichert. Witwen und Witwer erhalten 55 % Ihrer Pension als Witwengeld. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, kann der Satz sogar 60 % betragen.
Ihre Kinder erhalten Waisengeld:
Halbwaisen: 12 % Ihrer Pension
Vollwaisen: 20 % Ihrer Pension
Das Waisengeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 27. Lebensjahr.
Dynamische Anpassung Ihrer Pension
Ihre Pension steigt automatisch mit den Gehältern der aktiven Beamten. Die jüngsten Erhöhungen zeigen dies: 4,76 % ab November 2024 und weitere 5,5 % ab Februar 2025. Diese Dynamisierung schützt Sie vor Kaufkraftverlust und lässt Sie am wirtschaftlichen Fortschritt teilhaben (Quelle: hamburg.de).
Der Versorgungsrechner als Planungshilfe
Hamburg bietet einen Online-Versorgungsrechner, mit dem Sie Ihre voraussichtliche Pension berechnen können. Geben Sie Ihre Dienstzeit, Besoldungsgruppe und geplantes Pensionsalter ein. Der Rechner zeigt Ihnen Ihre zu erwartende Bruttopension und mögliche Abschläge.
Fazit: Ihre Beamtenpension in Hamburg als solide Altersvorsorge
Die Beamtenpension in Hamburg bietet Ihnen eine verlässliche Altersabsicherung. Mit bis zu 71,75 % Ihrer letzten Bezüge liegt die Pension deutlich über der gesetzlichen Rente. Die automatische Anpassung an Gehaltsentwicklungen schützt vor Inflation.
Dennoch sollten Sie Ihre individuelle Situation genau prüfen. Wann ist der optimale Zeitpunkt für Ihre Pensionierung? Wie wirken sich mögliche Abschläge langfristig aus? Welche zusätzliche Altersvorsorge für Beamte ist sinnvoll?
Diese Fragen sind komplex und hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Als unabhängiger Finanzberater für Beamte kenne ich die Hamburger Versorgungsregelungen im Detail. In einem kostenfreien Beratungsgespräch analysiere ich Ihre Versorgungssituation und zeige Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Altersvorsorge.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





