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Pension für Beamte in Hamburg: Alles zur Beamtenversorgung

Ihre Altersversorgung als Beamter in Hamburg – verständlich erklärt

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  • 12.01.2026

  • Allgemein

Was Sie über Ihre Beamtenpension in Hamburg wissen müssen

Als Beamtin oder Beamter in Hamburg haben Sie Anspruch auf eine Pension, die sich grundlegend von der gesetzlichen Rente unterscheidet. Statt in die Rentenkasse einzuzahlen, erwerben Sie durch Ihren Dienst Versorgungsansprüche direkt beim Dienstherrn. Diese Altersversorgung basiert auf dem Alimentationsprinzip: Der Staat sichert Sie für Ihre Lebensleistung und Treue im öffentlichen Dienst ab.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Berechnung Ihrer Pension, den geltenden Altersgrenzen und den Besonderheiten der Hamburger Beamtenversorgung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pensionshöhe richtet sich nach Dienstzeit und Gehalt: Pro Dienstjahr erhalten Sie 1,79375 % Ihrer letzten Dienstbezüge als Pension, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.

  • Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren: Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, Vollzugsbeamte können bereits mit 60 in Pension gehen.

  • Frühere Pensionierung kostet Geld: Bei vorzeitigem Ruhestand werden 0,3 % pro Monat (3,6 % pro Jahr) dauerhaft von Ihrer Pension abgezogen.

  • Mindestversorgung schützt vor Altersarmut: Selbst bei kurzer Dienstzeit erhalten Sie mindestens 35 % Ihrer Dienstbezüge oder etwa 1.700 € monatlich.

  • Hinzuverdienst ist möglich: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie bis zu 100 % Ihrer früheren Bezüge hinzuverdienen.

  • Hinterbliebene sind abgesichert: Witwen und Witwer erhalten 55 % Ihrer Pension, Kinder bekommen Waisengeld.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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