Private Krankenversicherung im Referendariat Lehramt

Private Kranken­versicherung im Referendariat Lehramt

Die wichtigsten Fakten und Entscheidungshilfen für Ihre Krankenversicherung als Lehramtsreferendar

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  • 14.01.2026

  • Allgemein

Ihr Weg zur optimalen Kranken­versicherung im Referendariat Lehramt

Als angehender Lehrer stehen Sie mit dem Beginn Ihres Referendariats vor einer wichtigen Weichenstellung: der Wahl Ihrer Krankenversicherung. Diese Entscheidung wirkt sich nicht nur auf Ihre finanzielle Situation während der Ausbildung aus, sondern prägt auch Ihre medizinische Versorgung für die kommenden Jahrzehnte. Mit dem Beamtenstatus auf Widerruf erhalten Sie Zugang zur Beihilfe und damit zu besonders günstigen Konditionen in der privaten Krankenversicherung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Krankenversicherung für Sie als Referendar die richtige ist, wie viel Sie sparen können und worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • PKV-Beiträge sind für Referendare deutlich günstiger als GKV: Mit speziellen Ausbildungstarifen zahlen Sie nur 60 bis 100 € monatlich, während die GKV etwa 280 bis 320 € kosten würde.

  • Sie haben als Referendar Beihilfeanspruch: Je nach Bundesland und Familiensituation übernimmt Ihr Dienstherr 50 bis 80 % Ihrer Krankheitskosten direkt.

  • Die Öffnungsaktion garantiert Ihre PKV-Aufnahme: Innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung müssen Sie ohne Ablehnung aufgenommen werden, Risikozuschläge sind auf maximal 30 % begrenzt.

  • 93 % aller Beamten sind privat versichert: Die überwältigende Mehrheit nutzt die finanziellen und leistungsbezogenen Vorteile der PKV.

  • Nach dem Referendariat steigen die Beiträge: Planen Sie mit 250 bis 350 € monatlich als verbeamteter Lehrer, dafür profitieren Sie von lebenslangen Leistungsgarantien.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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