
Altersvorsorge für Beamte: Wie sinnvoll ist sie wirklich?
Pension statt Rente, Beihilfe statt Krankenkasse – aber reicht das fürs Alter?

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25.11.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Altersvorsoge für Beamte: Sinnvoll oder nicht?
Als Beamter stehen Sie außerhalb des klassischen Sozialversicherungssystems. Während Angestellte in die Rentenversicherung einzahlen und später eine Rente erhalten, bekommen Sie als Beamter eine Pension direkt von Ihrem Dienstherrn. Diese grundlegend andere Struktur wirft die Frage auf: Wie sicher ist Ihre Altersvorsorge wirklich? Und sollten Sie zusätzlich privat vorsorgen?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Besonderheiten die Beamtenversorgung auszeichnet, wo mögliche Versorgungslücken entstehen können und ob eine zusätzliche private Altersvorsorge für Sie sinnvoll ist.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beamtenpensionen liegen deutlich über der Durchschnittsrente: Mit durchschnittlich 3.240 € brutto monatlich erhalten Pensionäre mehr als das Doppelte der gesetzlichen Rente. Wird Steuer, Beiträge zur privaten PKV und vor allem Inflation berücksichtigt, bleibt nicht viel übrig.
Die Pension beträgt maximal 71,75 % der letzten Besoldung: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie diesen Höchstsatz – bei kürzerer Dienstzeit entsprechend weniger.
Teilzeit und Elternzeit schmälern die Pension erheblich: Zehn Jahre Teilzeitarbeit können Ihre Versorgung um bis zu 10 Prozentpunkte reduzieren.
Private Vorsorge schließt Versorgungslücken von 15-30 %: Besonders die Rürup-Rente bietet Beamten erhebliche Steuervorteile mit Absetzbarkeit bis zu 29.344 € jährlich.
Die Kosten für Beamtenpensionen steigen massiv an: Von 6,8 Milliarden Euro 2023 auf prognostizierte 25,4 Milliarden Euro bis 2060 allein im Bundesbereich.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was unterscheidet die Altersvorsorge für Beamte von anderen Berufsgruppen?
Die Altersvorsorge von Beamten funktioniert grundlegend anders als die der meisten Arbeitnehmer. Als Beamter zahlen Sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Stattdessen erhalten Sie im Ruhestand eine Beamtenpension direkt von Ihrem Dienstherrn: dem Bund, einem Bundesland oder einer Kommune.
Diese besondere Stellung bringt erhebliche Vorteile mit sich. Sie können nicht arbeitslos werden und genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ihre Altersversorgung basiert auf Ihren letzten Dienstbezügen und nicht auf eingezahlten Beiträgen über Jahrzehnte. Etwa 1,8 Millionen Beamte in Deutschland profitieren von diesem System, während rund 33 Millionen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Auch bei der Krankenversicherung gehen Sie einen anderen Weg. Statt in die gesetzliche Krankenkasse einzuzahlen, erhalten Sie Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Diese deckt je nach Bundesland und persönlicher Situation 50 % bis 80 % Ihrer Krankheitskosten ab. Den Rest sichern Sie über eine private Krankenversicherung ab. Für Sie als aktiver Beamter beträgt der Beihilfesatz typischerweise 50 %, für Ihren Ehepartner 70 % und für Ihre Kinder 80 %.
Diese Sonderstellung hat ihren Preis: Sie dürfen nicht streiken und müssen sich per Diensteid zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Außerdem unterliegen Sie einer Versetzungspflicht und können theoretisch bundesweit eingesetzt werden.
Wie funktioniert die Beamtenpension im Detail?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer klaren Formel: ruhegehaltsfähige Dienstzeit multipliziert mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer letzten Besoldung. Das bedeutet konkret: Wenn Sie 40 Jahre im Dienst waren und zuletzt beispielsweise 5.000 € brutto verdienten, erhalten Sie eine Pension von etwa 3.588 € brutto monatlich.
Die Realität zeigt beeindruckende Zahlen: Die durchschnittliche Beamtenpension lag im Januar 2024 bei 3.240 € brutto pro Monat. Im Vergleich dazu erreicht das Rentenniveau bei Angestellten derzeit nur 48 % des letzten Einkommens. Die Unterschiede zwischen den Laufbahnen sind dabei erheblich: Pensionäre des höheren Dienstes erhalten durchschnittlich 5.050 €, während Kollegen aus dem mittleren und einfachen Dienst bei etwa 2.370 € liegen (Quelle: www.destatis.de).
Voraussetzungen für die Pension
Um überhaupt eine Pension zu erhalten, müssen Sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit nachweisen. Diese Wartezeit gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung vollständig. Bei der Berechnung der Pensionshöhe werden Teilzeitphasen allerdings nur anteilig berücksichtigt. Ihre ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge entsprechen dabei Ihrer letzten Besoldung, die Sie mindestens zwei Jahre lang bezogen haben müssen.
Die Mindestversorgung sichert Sie zusätzlich ab. Sie erhalten mindestens 35 % der Bezüge aus Ihrer erreichten Besoldungsgruppe oder alternativ 65 % der Bezüge aus der Besoldungsgruppe A4 plus 30,68 €. Es gilt immer der für Sie günstigere Betrag.
Finanzierung und Zukunftssicherheit
Anders als die gesetzliche Rente finanziert sich die Beamtenversorgung nicht durch Beiträge, sondern direkt aus den Haushalten von Bund und Ländern. Der Bund hat dafür Rücklagen gebildet: Die Versorgungsrücklage belief sich Ende 2024 auf 23,3 Milliarden Euro, der Versorgungsfonds auf 16,1 Milliarden Euro. Ab 2032 sollen diese Rücklagen zur Finanzierung der steigenden Versorgungsausgaben eingesetzt werden.
Die Kosten steigen kontinuierlich: 2023 zahlte allein der Bund 6,8 Milliarden Euro für Pensionen von Beamten, Richtern und Soldaten. Die Regelaltersgrenze verschiebt sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Dieser Prozess begann mit dem Jahrgang 1947 und wird 2029 abgeschlossen sein. Polizeivollzugsbeamte bilden eine Ausnahme: Ihre Altersgrenze steigt nur auf 62 Jahre.
Welche Versorgungslücken können bei Beamten entstehen?
Trotz der vergleichsweise guten Absicherung können auch bei Beamten erhebliche Versorgungslücken entstehen. Die häufigsten Ursachen sind Teilzeitarbeit, Elternzeiten und Dienstunfähigkeit.
Teilzeitarbeit als Hauptrisiko
Teilzeitarbeit wirkt sich drastisch auf Ihre spätere Pension aus. Zehn Jahre Teilzeitbeschäftigung können Ihre Versorgung um bis zu 10 Prozentpunkte reduzieren. Von den 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind 83 % Frauen, häufig aufgrund von Care-Arbeit. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Arbeiten Sie fünf Jahre in Teilzeit mit 50 % Stellenanteil, nehmen drei Jahre Elternzeit und gehen mit 64 in Pension, erhalten Sie nur etwa 55 % statt der regulären 71,75 % Ihrer letzten Bezüge. Realistische Versorgungslücken durch Teilzeit liegen zwischen 15 % und 30 % (Quellen: www.swisslife.de, easyfolio.de).
Elternzeiten verschärfen die Situation zusätzlich. Diese Zeiten sind grundsätzlich nicht ruhegehaltsfähig, auch wenn Kinderzuschläge die Lücken teilweise ausgleichen können. Die Elternzeit wird zwar als Erfahrungszeit für den Stufenaufstieg angerechnet, nicht aber als Ruhegehaltzeit. Eine Ausnahme bilden bis zu drei Jahre Kindererziehung pro Kind, die ohne anteilige Kürzung bleiben (Quelle: § 6 BeamtVG).
Dienstunfähigkeit als unterschätztes Risiko
Die Gefahr der Dienstunfähigkeit wird oft unterschätzt. 18 % aller Neupensionierungen 2023 erfolgten wegen Dienstunfähigkeit. Das Durchschnittsalter lag dabei bei nur 56 Jahren und 3 Monaten. Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie Krebserkrankungen. Im Durchschnitt müssen etwa 20 Jahre zwischen Dienstunfähigkeit und Regelaltersgrenze überbrückt werden (Quelle: www.destatis.de).
Weitere Risikofaktoren sind ein später Berufseinstieg, der die Gesamtdienstjahre und damit die Pensionshöhe reduziert, sowie systemische Risiken wie Inflation und mögliche zukünftige Pensionsreformen. Besonders Frauen sind durch Karriereunterbrechungen für Care-Arbeit überproportional betroffen.
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Ist eine zusätzliche private Altersvorsorge für Beamte sinnvoll oder nicht?
Die Antwort lautet in den meisten Fällen: Ja. Besonders wenn Sie in Teilzeit arbeiten, Elternzeiten nehmen oder erst spät verbeamtet wurden, sollten Sie privat vorsorgen. Die Versorgungslücken von 15 % bis 30 % lassen sich durch verschiedene Vorsorgeformen schließen.
Auch die zu erwartende Inflation bis zu Ihrer Pension hat einen erheblichen Einfluss auf Ihre reale Rente. Mag der Betrag Ihrer Rente heute noch sehr hoch erscheinen, werden Sie in 10, 20, 30 Jahren unter Berücksichtigung der Inflation deutlich weniger Kaufkraft haben. Eine zusätzliche private Vorsorge ist daher empfehlenswert.
Die Rürup-Rente als Steuersparmodell
Die Rürup-Rente bietet Ihnen als Beamter erhebliche steuerliche Vorteile. Seit 2023 können Sie 100 % Ihrer Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag liegt 2025 bei 29.344 € für Alleinstehende und 58.688 € für Ehepaare. Gerade bei einem höheren Einkommen reduziert das Ihre Steuerlast erheblich. Bis 2058 profitieren Sie zudem von einer teilweisen Steuerbefreiung der Auszahlungen.
Allerdings hat die Rürup-Rente auch Nachteile: Sie ist unkündbar und unflexibel. Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente, nicht als Kapitalauszahlung. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Weitere Vorsorgeoptionen
Neben der Rürup-Rente stehen Ihnen weitere Möglichkeiten offen:
Die Riester-Rente ist nach einer Freistellung von der Versicherungspflicht möglich
Private Rentenversicherungen ergänzen Ihre Altersvorsorge flexibel
ETF-Sparpläne bieten langfristig attraktive Renditechancen
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie gegen vorzeitiges Ausscheiden ab
Die betriebliche Zusatzversorgung über die VBL steht vielen Beamten offen
Bedenken Sie auch Ihre Krankenversicherung im Alter. Die Beihilfe deckt auch im Ruhestand 50 % bis 70 % Ihrer Krankheitskosten. Die verbleibende Lücke müssen Sie weiterhin über eine private Krankenversicherung absichern (Quelle: www.handelsblatt.com).
Die Entscheidung, welche Vorsorgeform für Sie die richtige ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die optimale Strategie zu entwickeln.
Welche aktuellen Reformdebatten gibt es für Beamte bei der Altersvorsorge?
Die Beamtenversorgung steht vor erheblichen finanziellen und demografischen Herausforderungen. Die Kosten explodieren förmlich: Von 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 werden die Versorgungsausgaben des Bundes bis 2060 auf prognostizierte 25,4 Milliarden Euro ansteigen. Bereits heute gibt es mit 1,4 Millionen Pensionären und 380.000 Hinterbliebenen mehr Versorgungsempfänger als aktive Beamte (Quellen: www.versicherungsbote.de, www.destatis.de).
Politische Reformpläne
Die neue Bundesregierung plant einschneidende Veränderungen. Die CDU will Verbeamtungen künftig auf hoheitliche Aufgaben wie Polizei, Justiz und Finanzverwaltung beschränken. Das würde 60 % bis 75 % der künftigen Neuverbeamtungen verhindern. Gleichzeitig fordert das Bundesverfassungsgericht seit 2020, dass die Beamtenbesoldung dauerhaft mindestens 15 % über der Grundsicherung liegen muss. Die daraus resultierende Dobrindt-Reform sieht rückwirkende Besoldungserhöhungen vor, die ab 2027 etwa 1,2 Milliarden Euro kosten werden (Quelle: www.berliner-zeitung.de).
Die Diskussion über eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung flammt immer wieder auf. Besonders die Grünen fordern perspektivisch, dass Beamte und Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Der Sachverständigenrat sieht kurzfristig „geringe, aber günstige Effekte“ bei einer solchen Ausweitung. Das Hauptproblem: Die heutigen Pensionäre müssten weiterhin bezahlt werden, sodass langfristig keine große Entlastung entstünde (Quelle: www.stern.de).
Steuerliche Veränderungen
Auch steuerlich ändert sich einiges. Pensionen sind bereits vollständig steuerpflichtig, während Renten nur mit einem Besteuerungsanteil versteuert werden. Der Versorgungsfreibetrag für vor 2005 pensionierte Beamte beträgt 40 % (maximal 3.000 €) plus 900 € Zuschlag. Für Neupensionäre werden diese Freibeträge jährlich abgebaut. Bis 2040 werden Neupensionäre ihre Bezüge vollständig versteuern müssen.
Vergleich zur gesetzlichen Rente
Der Vergleich zur gesetzlichen Rente zeigt die Dimensionen: Die Durchschnittsrente für Männer lag 2021 bei 1.227 €, für Frauen sogar nur bei 807 €. 60 % aller Rentner erhalten weniger als 900 € monatlich, 17,4 % sind offiziell von Altersarmut bedroht. Ein Rentner müsste rechnerisch 86 Jahre bei Durchschnittslohn arbeiten, um die durchschnittliche Beamtenpension von 3.240 € zu erreichen (Quellen: www.kettner-edelmetalle.de, www.versicherungsbote.de).
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Fazit: Private Altersvorsorge für Beamte ist mehr als sinnvoll
Als Beamter genießen Sie eine privilegierte Altersversorgung. Mit durchschnittlich 3.240 € Pension stehen Sie deutlich besser da als die meisten Rentner. Dennoch sollten Sie die Risiken nicht unterschätzen: Teilzeit, Elternzeiten und Dienstunfähigkeit können erhebliche Versorgungslücken reißen. Auch die Steuer, Beiträge zur PKV und vor allem auch die Inflation senken die reale Netto-Rente deutlich.
Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist daher in den meisten Fällen empfehlenswert. Staatlich geförderte Altersvorsorge Modelle bieten durch besondere Steuervorteile attraktive Möglichkeiten. Die Wahl der richtigen Vorsorgestrategie hängt jedoch stark von Ihrer persönlichen Situation ab.
Die Komplexität der verschiedenen Vorsorgeoptionen und steuerlichen Regelungen macht eine individuelle Beratung fast unumgänglich. Wenn Sie wissen möchten, welche Versorgungslücken bei Ihnen konkret bestehen und wie Sie diese optimal schließen können, vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Vorsorgestrategie, die zu Ihren Lebensumständen passt.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





