
Beamtenpension: Alles Wichtige rund um die Pension für Beamte
Verstehen Sie Ihre Altersversorgung als Beamter und sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft optimal ab

Google Reviews
5.0 Stars | 6 reviews

10.10.2025
Allgemein, Beamte
Die Beamtenpension verstehen: Ihre Absicherung im Ruhestand
Die Beamtenpension ist ein zentraler Baustein Ihrer finanziellen Absicherung im Alter. Doch wie funktioniert sie genau? Welche Höhe können Sie erwarten? Und welche steuerlichen Aspekte sollten Sie beachten? Diese Fragen beschäftigen viele Beamte während ihrer aktiven Dienstzeit.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Beamtenpension: von der Berechnung über aktuelle Pensionshöhen bis zu steuerlichen Regelungen und der Hinterbliebenenversorgung.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Die Beamtenpension deckt beide Säulen der Altersvorsorge ab: Anders als bei Angestellten umfasst die Beamtenversorgung sowohl die Regel- als auch die Zusatzsicherung, weshalb keine betriebliche Altersvorsorge vorgesehen ist.
Der maximale Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 %: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz, wobei sich die Pension pro Dienstjahr um 1,79375 % erhöht.
Durchschnittliche Pensionshöhe liegt bei 3.240 € brutto: Stand 2024 erhalten Pensionäre im Schnitt diese Summe monatlich, wobei Männer mit etwa 3.820 € deutlich mehr bekommen als Frauen mit 3.150 €.
Pensionserhöhung 2025 um 5,5 % geplant: Ab Februar 2025 steigen die Pensionen in den meisten Bundesländern, zusätzlich gab es bereits im November 2024 einen Sockelbetrag von 200 €.
Pensionen werden vollständig besteuert: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente unterliegen Pensionen der vollen Besteuerung, wobei ein Versorgungsfreibetrag gewährt wird.
Hinterbliebene erhalten 55 % der Pension: Witwen und Witwer bekommen mehr als die Hälfte des Ruhegehalts, Kinder erhalten je nach Status zwischen 12 % und 20 %.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist die Beamtenpension und wie funktioniert sie?
Die Beamtenpension ist ein eigenständiges System der sozialen Sicherung. Sie basiert auf Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes und dem Beamtenversorgungsgesetz. Der Dienstherr verpflichtet sich, seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren – und das lebenslang.
Das Besondere an der Beamtenversorgung: Sie bildet sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab. Während Angestellte neben der gesetzlichen Rente oft noch eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen, ist dies für Beamte nicht vorgesehen. Ihre Pension soll bereits alle notwendigen Absicherungen enthalten.
Um Anspruch auf eine Beamtenpension zu haben, müssen Sie mindestens fünf Jahre im Beamtenverhältnis gedient haben. Diese Mindestdienstzeit ist gesetzlich festgelegt und gilt bundesweit einheitlich.
Wie erfolgt die Berechnung der Pension für Beamte?
Die Berechnung Ihrer Pension folgt einer klaren Formel: Pension = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz. Klingt kompliziert? Ist es aber nicht.
Der Ruhegehaltssatz erhöht sich für jedes Jahr Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit um 1,79375 %. Nach zehn Jahren haben Sie also bereits einen Anspruch von etwa 17,94 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erworben.
Welche Rolle spielt das Grundgehalt bei der Pension?
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Das Grundgehalt bildet dabei den wichtigsten Baustein. Hinzu kommen mögliche ruhegehaltfähige Zulagen und der Familienzuschlag.
Entscheidend ist: Die Berechnung erfolgt auf Basis der letzten zwei Jahre vor Ihrer Pensionierung. Das bedeutet: Beförderungen oder Gehaltssteigerungen kurz vor dem Ruhestand wirken sich positiv auf Ihre Pension aus.
Wie hoch ist der maximale Ruhegehaltssatz?
Der Höchstruhegehaltssatz liegt bei 71,75 %. Diesen erreichen Sie nach mindestens 40 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Das entspricht einer sehr guten Absicherung im Alter.
Sollten Sie früher in Pension gehen, reduziert sich Ihr Ruhegehaltssatz entsprechend. Bei vorzeitigem Ruhestand fallen zusätzlich Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr an. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 % bei vier Jahren früherer Pensionierung.
Jetzt kostenfreie Beratung buchen
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung mit mir und finden Sie die richtige Vorsorge-Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
Was sind die Unterschiede zur gesetzlichen Rente?
Die Unterschiede zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente sind erheblich. Während die gesetzliche Rente nur die Regelsicherung abdeckt, umfasst die Beamtenversorgung sowohl Regel- als auch Zusatzsicherung.
In Zahlen ausgedrückt: Pensionäre erhalten durchschnittlich etwa 70 % ihres letzten Nettoeinkommens. Rentner kommen dagegen nur auf etwa 48 %. Das ist ein deutlicher Unterschied, der sich im Lebensstandard bemerkbar macht.
Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft die Besteuerung. Pensionen werden vollständig besteuert. Renten unterliegen dagegen nur anteilig der Besteuerung. Dafür müssen Beamte ihre private Krankenversicherung selbst zahlen – wenn auch mit Beihilfe. Rentner erhalten hingegen einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Von welcher Höhe können Sie bei der Beamtenpension aktuell ausgehen?
Die Höhe Ihrer späteren Pension hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ihre Besoldungsgruppe, die Dienstjahre und Ihr letztes Gehalt spielen die entscheidende Rolle.
Wie hoch ist die durchschnittliche Beamtenpension in Deutschland?
Stand Januar 2024 liegt die durchschnittliche Pensionshöhe bei 3.240 € brutto monatlich. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz beträgt dabei 66,8 %. Das zeigt: Die meisten Beamte gehen nicht mit dem Höchstsatz in Pension.
Interessant ist der Geschlechterunterschied: Männer erhalten durchschnittlich etwa 3.820 €, Frauen hingegen nur 3.150 €. Diese Differenz spiegelt unterschiedliche Karriereverläufe und Besoldungsgruppen wider.
Insgesamt beziehen in Deutschland etwa 1.406.100 Personen eine Beamtenpension. Zusätzlich erhalten 380.100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (Quelle: versicherungsbote.de).
Wie unterscheiden sich die Pensionen nach Laufbahngruppe?
Die Pensionshöhe variiert stark nach Laufbahngruppe. Bundesbeamte Männer erhalten zwischen 2.870 € und 3.750 € monatlich brutto. Die große Spanne erklärt sich durch die unterschiedlichen Laufbahnen vom mittleren bis zum höheren Dienst.
Ehemalige Mitarbeiter von Staatsunternehmen wie Bahn oder Post erhalten deutlich niedrigere Pensionen. Der Grund: Sie waren mehrheitlich im einfachen oder mittleren Dienst tätig.
Bei Frauen zeigt sich durchgehend eine niedrigere Pension. Sie erhalten bei Bund, Ländern und Gemeinden zwischen 650 € und 790 € weniger als ihre männlichen Kollegen (Quelle: sozialpolitik-aktuell.de).
Wann kommt die nächste Pensionserhöhung für Beamte?
Gute Nachrichten für Pensionäre: Ab dem 1. Februar 2025 steigen die Pensionen in den meisten Bundesländern um 5,5 %. Bereits im November 2024 gab es einen Sockelbetrag von 200 €.
Für Bundesbeamte wird der entsprechende Gesetzentwurf nach der Sommerpause 2025 erwartet. Die Anpassung erfolgt üblicherweise zeitversetzt zur Besoldungserhöhung der aktiven Beamten.
Diese regelmäßigen Anpassungen sollen die Kaufkraft der Pensionen erhalten. Sie orientieren sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie der Inflationsrate.
Welche steuerlichen Regelungen gelten für die Beamtenpension?
Pensionen gelten steuerrechtlich als Arbeitslohn und sind vollständig steuerpflichtig. Das klingt erst einmal nachteilig. Allerdings gibt es verschiedene Freibeträge, die Ihre Steuerlast mindern.
Der Versorgungsfreibetrag beträgt bei Pensionsbeginn 2025 13,2 %, höchstens jedoch 990 €. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 297 €. Diese Beträge bleiben für die gesamte Bezugsdauer Ihrer Pension gleich.
Außerdem können Sie einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 € jährlich geltend machen. Haben Sie höhere Werbungskosten, können Sie diese natürlich nachweisen und absetzen (Quelle: finanzamt-bw.fv-bwl.de).
Die individuelle Besteuerung Ihrer Pension hängt von vielen Faktoren ab. Hier wird es schnell kompliziert. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast optimal zu gestalten. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin, um Ihre persönliche Situation zu besprechen.
Was passiert mit der Pension nach dem Tod des Beamten?
Die Hinterbliebenenversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Beamtenversorgung. Ihre Familie ist auch nach Ihrem Tod abgesichert.
Witwen und Witwer erhalten 55 % des Ruhegehalts als Witwen- oder Witwergeld. Voraussetzung: Sie waren mindestens fünf Jahre im Dienst und die Ehe bestand mindestens ein Jahr. Halbwaisen bekommen 12 % des Ruhegehalts. Vollwaisen erhalten 20 %.
Zusätzlich wird ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Pensionsbezüge gezahlt. Dies soll die unmittelbaren Kosten nach dem Todesfall abdecken (Quelle: dbb.de).
Die Versorgung der Hinterbliebenen kostet den Staat jährlich etwa 8,2 Milliarden €. Das zeigt die Bedeutung dieser sozialen Absicherung im Beamtensystem.
Welche aktuellen Reformideen und politischen Diskussionen gibt es zur Beamtenpension?
Die Beamtenpension steht regelmäßig im Fokus politischer Diskussionen. Die Bundesarbeitsministerin schlug vor, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das Institut der deutschen Wirtschaft berechnete: Ein solcher Systemwechsel würde etwa 20 Milliarden € pro Jahr kosten.
Kritiker verweisen auf die komplexe juristische Situation. Das Beamtenrecht ist verfassungsrechtlich verankert. Änderungen sind nur schwer umsetzbar. Zudem haben Beamte eine etwa zwei Jahre höhere Lebenserwartung als Angestellte. Dies würde die Rentenversicherung zusätzlich belasten (Quelle: zdfheute.de).
Die Gesamtausgaben für Pensionen beliefen sich 2024 auf 54,8 Milliarden €. Das entspricht einer Versorgungs-Steuer-Quote von 1,92 % der Steuereinnahmen. Diese Zahlen werden in der politischen Debatte kontrovers diskutiert.
Fazit: Ihre Beamtenpension optimal planen und gestalten
Die Beamtenpension bietet Ihnen eine solide Absicherung im Alter. Mit durchschnittlich 3.240 € brutto monatlich und einem maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 % steht sie deutlich besser da als die gesetzliche Rente. Dennoch gibt es viele individuelle Faktoren zu beachten: von der optimalen Planung Ihrer Dienstzeit über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bis zur Absicherung Ihrer Familie.
Die Komplexität des Themas zeigt sich in den vielen Details und Sonderregelungen. Möchten Sie Ihre persönliche Pensionssituation optimieren? Haben Sie Fragen zur steuerlichen Gestaltung oder zur zusätzlichen Altersvorsorge? Als spezialisierter Berater für Beamte kenne ich die Besonderheiten Ihrer Versorgung genau. Buchen Sie sich einen kostenfreien Termin zur persönlichen Beratung. Gemeinsam analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre finanzielle Zukunft im Ruhestand.
Jetzt kostenfreie Beratung buchen
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung mit mir und finden Sie die richtige Vorsorge-Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
FAQ zur Beamtenpension
Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei 3.240 € brutto monatlich. Die individuelle Höhe hängt von Ihrer Besoldungsgruppe, den Dienstjahren und dem Ruhegehaltssatz ab. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Die tatsächliche Pension variiert stark: von etwa 1.900 € Mindestversorgung bis zu deutlich höheren Beträgen im höheren Dienst.
Die nächste Pensionserhöhung erfolgt am 1. Februar 2025 mit einer Steigerung um 5,5 % in den meisten Bundesländern. Bereits im November 2024 erhielten Pensionäre einen Sockelbetrag von 200 €. Für Bundesbeamte wird der entsprechende Gesetzentwurf nach der Sommerpause 2025 erwartet. Die Anpassungen orientieren sich an der allgemeinen Besoldungsentwicklung.
Nach dem Tod eines Beamten erhalten die Hinterbliebenen dauerhafte Versorgungsleistungen. Witwen und Witwer bekommen lebenslang 55 % des Ruhegehalts. Waisen erhalten die Versorgung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Ausbildung oder Studium längstens bis zum 27. Lebensjahr. Zusätzlich wird einmalig ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Pension ausgezahlt.
Stand 2024 beträgt die durchschnittliche Beamtenpension 3.240 € brutto monatlich bei einem durchschnittlichen Ruhegehaltssatz von 66,8 %. Männer erhalten mit etwa 3.820 € deutlich mehr als Frauen mit 3.150 €. Die Unterschiede ergeben sich aus verschiedenen Laufbahngruppen und Karriereverläufen. Insgesamt beziehen etwa 1,4 Millionen Menschen in Deutschland eine Beamtenpension.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.