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Beihilfe in NRW: Was gilt, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist?

So funktioniert die Beihilfe für Ihren Partner in Nordrhein-Westfalen

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  • 14.11.2025

  • Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv

Die wichtigsten Regelungen für gesetzlich versicherte Ehepartner zur Beihilfe in NRW

Als Ehepartner eines Beamten in Nordrhein-Westfalen stehen Sie vor der Frage, ob und wie Sie von der Beihilfe profitieren können. Die Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und Beihilfe wirft dabei viele Fragen auf. Besonders wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, gelten spezielle Regelungen und Voraussetzungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anspruchsvoraussetzungen gelten, wie hoch die Beihilfe ausfällt und was Sie bei der Kombination mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beachten müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Einkommensgrenze entscheidet über Anspruch: Für 2025 liegt die Grenze bei 23.001 € jährlich basierend auf den Einkünften von 2024

  • 70 % Beihilfe für berechtigte Ehepartner: Der Bemessungssatz liegt einheitlich bei 70 %, unabhängig davon ob Kinder vorhanden sind

  • Keine Doppelerstattung bei GKV-Sachleistungen: Die Beihilfe greift nur bei Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht als Sachleistung erbringt

  • Jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen: Die Grenzen steigen automatisch mit der Rentenentwicklung West und werden auf volle Euro aufgerundet

  • Besondere Regelungen bei Elternzeit: Bei Urlaub aus familienpolitischen Gründen entfällt die Einkommensprüfung komplett

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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