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Dienst­unfähigkeit Beamte Baden Württemberg: Was Sie wissen müssen

Ihre Absicherung als Beamter steht auf dem Spiel – kennen Sie Ihre Rechte?

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  • 12.11.2025

  • Allgemein, Beamte, BU, DU

Der Weg in den vorzeitigen Ruhestand: Was Sie erwartet

Als Beamter in Baden-Württemberg genießen Sie besondere Privilegien, aber auch besondere Risiken. Die Dienstunfähigkeit kann jeden treffen und Ihre finanzielle Zukunft erheblich beeinflussen. Während 2023 etwa 15 % aller Pensionierungen in Deutschland wegen Dienstunfähigkeit erfolgten, stehen Betroffene oft vor einem Informationsdschungel aus Paragraphen und Verordnungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche konkreten Regelungen in Baden-Württemberg gelten, wie das Feststellungsverfahren abläuft und welche finanziellen Konsequenzen Sie erwarten müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Dienstunfähigkeit bedeutet Zwangspensionierung: Sie werden automatisch in den Ruhestand versetzt, wenn Sie dauerhaft nicht mehr dienstfähig sind – mit Abschlägen von bis zu 10,8 % auf Ihre Pension.

  • Das Feststellungsverfahren läuft über das Regierungspräsidium: Nach amtsärztlicher Untersuchung haben Sie nur einen Monat Zeit für Einwendungen gegen die Entscheidung.

  • Begrenzte Dienstfähigkeit als Alternative: Bei mindestens 50 % Arbeitsfähigkeit können Sie im aktiven Dienst bleiben und erhalten 85 % Ihrer vollen Bezüge bei 70 % Arbeitszeit.

  • Beamte auf Probe und Widerruf sind kaum geschützt: Ohne Dienstunfall erhalten diese Gruppen keine Pension, sondern werden entlassen oder bekommen nur einen Unterhaltsbeitrag.

  • Die 3-Monats-Regel greift automatisch: Waren Sie binnen 6 Monaten mehr als 3 Monate krank und ist keine Genesung in weiteren 6 Monaten absehbar, gelten Sie als dienstunfähig.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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