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Freiwillig gesetzlich versicherter Beamter: Was Sie zur Beihilfe wissen müssen

Die wichtigsten Fakten zur GKV-Option für Beamte mit und ohne pauschale Beihilfe

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  • 15.11.2025

  • Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv

Die Entscheidung zwischen GKV und PKV als Beamter richtig treffen

Nur etwa 5-7 % aller Beamten entscheiden sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Die überwiegende Mehrheit wählt die private Krankenversicherung mit Beihilfe. Doch für bestimmte Beamte kann die GKV durchaus die bessere Wahl sein. Besonders seit der Einführung der pauschalen Beihilfe in mittlerweile neun Bundesländern hat sich die Ausgangslage verändert.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die freiwillige gesetzliche Versicherung für Beamte funktioniert, welche finanziellen Auswirkungen sie hat und für wen sich diese Option lohnt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Freiwillige GKV-Mitgliedschaft ist unwiderruflich: Einmal in der GKV versichert, können Beamte nicht mehr zur PKV wechseln. Diese lebenslange Bindung sollte gut überlegt sein.

  • Pauschale Beihilfe nur in neun Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen übernehmen 50 % der GKV-Beiträge. In allen anderen Bundesländern zahlen Beamte den vollen Beitrag selbst.

  • Beitragshöhe richtet sich nach dem Gesamteinkommen: Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 % plus durchschnittlich 2,5 % Zusatzbeitrag. Bei 5.000 € Einkommen zahlen Sie ohne pauschale Beihilfe etwa 945 € monatlich.

  • Familienversicherung als großer Vorteil: Ehepartner mit geringem Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Bei mehreren Kindern kann dies erhebliche Einsparungen bedeuten.

  • PKV meist günstiger ab mittlerem Einkommen: Ab etwa 4.000 € Bruttoeinkommen fahren Beamte mit der PKV plus individueller Beihilfe finanziell besser als mit der freiwilligen GKV.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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