warum sind beamte nicht gesetzlich krankenversichert

Warum sind Beamte nicht gesetzlich krankenversichert?

Die besondere Stellung von Beamten im deutschen Krankenversicherungssystem

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  • 08.11.2025

  • Allgemein, Beamte, Krankenversicherung

Das erfahren Sie in diesem Artikel

Als Beamter oder Beamtenanwärter stehen Sie vor einer grundlegenden Entscheidung: private oder gesetzliche Krankenversicherung? Anders als Angestellte sind Sie nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Sonderstellung wirft viele Fragen auf und hat historische sowie rechtliche Gründe, die tief im deutschen Beamtenrecht verwurzelt sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Beamte eine Sonderstellung im Krankenversicherungssystem haben, welche Wahlmöglichkeiten bestehen und welche finanziellen Auswirkungen Ihre Entscheidung hat.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte sind von der GKV-Versicherungspflicht befreit: Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unterscheidet sich grundlegend vom Arbeitnehmerverhältnis.

  • Die Beihilfe ersetzt den Arbeitgeberzuschuss: Der Dienstherr übernimmt 50 bis 80 % der Krankheitskosten direkt durch die Beihilfe.

  • 90-95% % aller Beamten wählen die private Krankenversicherung: Die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung ist durchschnittlich 50 bis 60 % günstiger als die freiwillige GKV.

  • Freiwillige GKV-Versicherung ist möglich: Beamte zahlen jedoch den vollen Beitrag selbst, außer in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe.

  • Die Entscheidung hat langfristige Folgen: Ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nach der Verbeamtung auf Lebenszeit praktisch ausgeschlossen.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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