
Warum sind Beamte nicht gesetzlich krankenversichert?
Die besondere Stellung von Beamten im deutschen Krankenversicherungssystem

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08.11.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung
Das erfahren Sie in diesem Artikel
Als Beamter oder Beamtenanwärter stehen Sie vor einer grundlegenden Entscheidung: private oder gesetzliche Krankenversicherung? Anders als Angestellte sind Sie nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Sonderstellung wirft viele Fragen auf und hat historische sowie rechtliche Gründe, die tief im deutschen Beamtenrecht verwurzelt sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Beamte eine Sonderstellung im Krankenversicherungssystem haben, welche Wahlmöglichkeiten bestehen und welche finanziellen Auswirkungen Ihre Entscheidung hat.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beamte sind von der GKV-Versicherungspflicht befreit: Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unterscheidet sich grundlegend vom Arbeitnehmerverhältnis.
Die Beihilfe ersetzt den Arbeitgeberzuschuss: Der Dienstherr übernimmt 50 bis 80 % der Krankheitskosten direkt durch die Beihilfe.
90-95% % aller Beamten wählen die private Krankenversicherung: Die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung ist durchschnittlich 50 bis 60 % günstiger als die freiwillige GKV.
Freiwillige GKV-Versicherung ist möglich: Beamte zahlen jedoch den vollen Beitrag selbst, außer in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe.
Die Entscheidung hat langfristige Folgen: Ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nach der Verbeamtung auf Lebenszeit praktisch ausgeschlossen.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Gesetzliche Grundlagen: Warum sind Beamte nicht gesetzlich krankenversichert?
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss krankenversichert sein. Das regelt § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Für Beamte gilt diese Pflicht ebenfalls: Sie müssen sich krankenversichern, sind aber von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen. Daher sind sie von Beginn Ihrer Laufnbahn nicht gesetzlich krankenversichert.
Die rechtliche Grundlage für diese Sonderstellung findet sich in mehreren Gesetzen. Das Grundgesetz verankert in Artikel 33 die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Diese werden durch § 78 des Bundesbeamtengesetzes und § 45 des Beamtenstatusgesetzes konkretisiert. Nach § 6 des Sozialgesetzbuchs V sind Beamte versicherungsfrei in der GKV.
Diese Versicherungsfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass Beamte keine Krankenversicherung benötigen. Sie haben lediglich die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung in Kombination mit der Beihilfe oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Krankenversicherungssystem in Deutschland: Ein Überblick für Beamte
Deutschland verfügt über ein duales Krankenversicherungssystem. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Arbeitnehmer verpflichtend, sofern ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze beträgt 2025 genau 73.800 € brutto pro Jahr oder 6.150 € monatlich.
Beamte nehmen in diesem System eine Sonderstellung ein. Etwa 1,9 Millionen Beamte, Soldaten und Richter arbeiten in Deutschland im öffentlichen Dienst. Von allen privat Krankenversicherten sind 53,1 % Beamte und Richter. Das zeigt die besondere Bedeutung der PKV für diese Berufsgruppe. (Quelle: versicherungsbote.de)
Beeindruckende 90-95% % aller Beamten entscheiden sich für die private Krankenversicherung. Diese hohe Quote hat wirtschaftliche Gründe: Die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung ist für die meisten Beamten deutlich günstiger als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
Warum besteht für Beamte keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Sonderstellung der Beamten hat historische und rechtliche Wurzeln. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Dieses unterscheidet sich fundamental vom privatrechtlichen Arbeitsverhältnis eines Angestellten.
Der Staat hat als Dienstherr eine verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Diese Fürsorgepflicht ist in Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes festgeschrieben. Sie geht weit über die Pflichten eines normalen Arbeitgebers hinaus.
Beamte erhalten keine Lohn- oder Gehaltszahlung im eigentlichen Sinne, sondern eine Besoldung. Diese unterliegt anderen rechtlichen Regelungen als das Gehalt von Angestellten. Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und sind damit außerhalb des Sozialsystems positioniert.
Rolle der Beihilfe: Was bedeutet das für die Versicherungspflicht?
Die Beihilfe ist Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Sie ist kein Arbeitgeberzuschuss im klassischen Sinne, sondern ein eigenständiges Fürsorgesystem. Der Dienstherr übernimmt direkt einen Teil der Krankheitskosten seiner Beamten.
Die Beihilfesätze variieren je nach Familienstand und Anzahl der Kinder:
Beamte ohne Kinder erhalten mindestens 50 % Beihilfe
Mit zwei oder mehr Kindern steigt der Satz auf 70 %
Ehepartner erhalten 70 % Beihilfe
Kinder bekommen 80 % Beihilfe
Die Beihilfe funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Beamte reichen ihre Arztrechnungen beim Dienstherrn ein und erhalten den Beihilfeanteil erstattet. Die verbleibenden Kosten müssen selbst getragen werden. Hier kommt die private Restkostenversicherung ins Spiel.
Die Beihilfe orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, geht aber oft darüber hinaus. Sie deckt beispielsweise auch Wahlleistungen im Krankenhaus oder höherwertige Zahnbehandlungen ab.
Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten beim Krankenversicherungsschutz
Die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten zeigen sich besonders in der Finanzierung der Krankenversicherung:
| Aspekt | Beamte | Angestellte |
| Finanzierung | Beihilfe (50-80 %) + PKV-Restkostenversicherung | GKV mit 50 % Arbeitgeberzuschuss |
| Sozialabgaben | Keine Sozialversicherungsbeiträge | Ca. 20 % des Bruttogehalts |
| Durchschnittseinkommen | 48.000 € brutto/Jahr | 37.900 € brutto/Jahr |
| Altersvorsorge | Pension (beamtenrechtlich) | Gesetzliche Rente |
| Krankentagegeld | Nicht nötig (100 % Besoldung) | Nach 6 Wochen Krankengeld (70 % des Bruttos) |
(Quellen: stern.de, destatis.de)
Beamte genießen durch ihre besondere Stellung mehrere Vorteile. Sie erhalten bei Krankheit weiterhin ihre volle Besoldung, während Angestellte nach sechs Wochen nur noch 70 % als Krankengeld bekommen. Die Beamtenpension ist in der Regel höher als die gesetzliche Rente von Angestellten.
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Wahlfreiheit: Können Beamte freiwillig gesetzlich krankenversichert sein?
Trotz ihrer Versicherungsfreiheit haben Beamte die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein. Diese Option steht ihnen genauso offen wie Arbeitnehmern, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen.
Voraussetzung für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft ist eine vorherige Versicherungszeit. Beamte müssen in den letzten fünf Jahren vor der Verbeamtung mindestens 12 Monate ununterbrochen in der GKV versichert gewesen sein. Diese Zeit kann als pflichtversicherter Arbeitnehmer, Student oder Familienversicherter erfüllt worden sein.
Beamte auf Probe haben eine besondere Stellung: Sie können innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Beamtenlaufbahn noch zur GKV zurückkehren. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit wird ein Wechsel deutlich schwieriger.
Voraussetzungen für Beamte um gesetzlich krankenversichert zu sein
Die freiwillige Versicherung in der GKV ist für Beamte mit besonderen finanziellen Herausforderungen verbunden. Der größte Unterschied zur Situation von Angestellten: Beamte müssen den vollen GKV-Beitrag alleine tragen.
Der Beitragssatz für freiwillig versicherte Beamte beträgt:
14,0 % ermäßigter Beitragssatz
1,7 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2025)
3,4 % Pflegeversicherung (4,0 % für Kinderlose ab 23 Jahren)
Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 € monatlich zahlt ein kinderloser Beamter etwa 640 € für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag basiert auf einem fiktiven Einkommen von 1.248,33 € monatlich. (Quelle: tk.de)
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Beihilfe entfällt bei freiwilliger GKV-Versicherung weitgehend. Beamte erhalten nur noch für wenige Leistungen Beihilfe, die nicht von der GKV abgedeckt werden. Die Familienversicherung funktioniert wie bei anderen GKV-Versicherten: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können kostenfrei mitversichert werden.
In welchen Fällen lohnt es sich für Beamte die gesetzlich krankenversichert zu sein?
Für bestimmte Beamtengruppen kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind:
Beamte mit niedrigem Einkommen: In den Besoldungsgruppen A7 bis A8 kann die GKV günstiger sein als die PKV. Eine individuelle Berechnung ist hier besonders wichtig.
Kinderreiche Familien: Die kostenfreie Familienversicherung für alle Kinder kann einen erheblichen Kostenvorteil darstellen. Während in der PKV für jedes Kind ein eigener Beitrag anfällt, sind Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert.
Beamte mit chronischen Vorerkrankungen: Die GKV erhebt keine Risikozuschläge. Wer bereits vor der Verbeamtung unter chronischen Erkrankungen leidet, zahlt in der GKV denselben Beitrag wie ein Gesunder.
Teilzeitbeschäftigte Beamte: Bei reduzierter Arbeitszeit sinkt auch das Einkommen. Die einkommensabhängigen GKV-Beiträge können dann günstiger sein als die einkommensunabhängigen PKV-Prämien.
Was ist die pauschale Beihilfe und in welchen Bundesländern gibt es sie?
Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur klassischen individuellen Beihilfe. Statt einzelne Krankheitskosten anteilig zu erstatten, zahlt der Dienstherr einen pauschalen Zuschuss von 50 % zum GKV-Beitrag. Das Modell ähnelt dem Arbeitgeberzuschuss für Angestellte.
Folgende Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an (Stand 2025):
| Bundesland | Einführung | Besonderheiten |
| Hamburg | 2018 | „Hamburger Modell“, Vorreiter |
| Bremen | 2019 | Übernahme des Hamburger Modells |
| Berlin | 2020 | Auch für Bestandsbeamte |
| Brandenburg | 2020 | Wahlrecht bei Neuverbeamtung |
| Thüringen | 2020 | 50 % Zuschuss |
| Baden-Württemberg | 2023 | Später Einstieg |
| Sachsen | 2024 | Ab 1. Januar |
| Schleswig-Holstein | 2024 | Ab 1. Januar |
| Niedersachsen | 2024 | Ab 1. Februar |
(Quelle: beamtenservice.de)
Der Bund bietet keine pauschale Beihilfe an. Bundesbeamte müssen sich zwischen klassischer Beihilfe mit PKV oder freiwilliger GKV ohne Zuschuss entscheiden.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zur klassischen Beihilfe mit PKV ist ausgeschlossen. In Hamburg nutzen trotz der Möglichkeit nur 1,95 % der Beamten die pauschale Beihilfe. Die geringe Akzeptanz zeigt, dass die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV für die meisten Beamten attraktiver bleibt.
Vorteile und Nachteile: Privat vs. gesetzlich krankenversichert als Beamter
Die Entscheidung privat oder gesetzlich krankenversichert zu sein hat weitreichende Konsequenzen für Ihre finanzielle Situation und medizinische Versorgung. Lassen Sie uns die wichtigsten Aspekte im Detail betrachten.
Warum entscheiden sich die meisten Beamten für die private Krankenversicherung?
Der Kostenvorteil ist der Hauptgrund für die Wahl der PKV. Beamte zahlen durchschnittlich nur 256 € monatlich für ihre private Krankenversicherung. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung würde denselben Beamten zwischen 400 und 850 € kosten. (Quelle: pkv-welt.de)
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied:
| Beamter, 28 Jahre, A13, Bayern | PKV mit Beihilfe | Freiwillige GKV |
| Monatsbeitrag | 220-295 € | 397,49 € |
| Jahreskosten | 2.640-3.540 € | 4.769,88 € |
| Ersparnis PKV | – | 1.229-2.129 € pro Jahr |
Die Leistungsvorteile der PKV gehen weit über die Kostenersparnis hinaus. Private Krankenversicherungen bieten individuell gestaltbare Tarife. Sie können selbst entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind: umfassender Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen oder Auslandskrankenversicherung weltweit.
Im Krankenhaus genießen Privatversicherte Wahlleistungen. Das Einbettzimmer, die Chefarztbehandlung und die freie Klinikwahl sind Standard in guten PKV-Tarifen. Die vereinbarten Leistungen gelten lebenslang und können nicht einseitig gekürzt werden.
Die Familienversicherung funktioniert in der PKV anders als in der GKV. Kinder kosten in der PKV zwischen 32 und 55 € monatlich. Durch die 80-prozentige Beihilfe müssen nur 20 % der Kosten versichert werden. Ehepartner erhalten 70 % Beihilfe und benötigen ebenfalls nur eine günstige Restkostenversicherung.
Ein besonderer Vorteil für Beamte: Die Alterungsrückstellungen in Kombination mit der konstanten Beihilfe sorgen für stabile Beiträge im Alter. Während die Beihilfe im Ruhestand auf 70 % steigt, sinkt der zu versichernde Anteil. Das macht die PKV für Beamte auch im Alter bezahlbar.
Die Gesundheitsprüfung stellt für Beamtenanwärter meist kein Hindernis dar. Innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung greift die Öffnungsaktion: Selbst mit Vorerkrankungen oder Behinderungen werden Sie aufgenommen. Risikozuschläge sind auf maximal 30 % begrenzt, Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. (Quelle: bva.bund.de)
Welche Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?
Die finanziellen Nachteile wiegen schwer. Ohne pauschale Beihilfe tragen Beamte den vollen GKV-Beitrag alleine. Bei einem Durchschnittsgehalt bedeutet das monatliche Kosten von 500 bis 850 €. Die klassische Beihilfe entfällt fast vollständig.
Im Alter können die Kosten für pensionierte Beamte weiter steigen. Die GKV-Beiträge richten sich nach allen Einkünften: Pension, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Dividenden werden zur Beitragsbemessung herangezogen. Ein Beamter mit zusätzlichen Mieteinnahmen von 1.000 € monatlich zahlt darauf weitere 157 € GKV-Beitrag.
Die Leistungsnachteile der GKV zeigen sich im Alltag. Sie erhalten nur den gesetzlichen Leistungskatalog: ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Zahnersatz wird nur zu 60 % übernommen, Sehhilfen gibt es nur für Kinder und stark Sehbehinderte. Der Auslandsschutz gilt nur innerhalb der EU.
Die GKV kann Leistungen einseitig kürzen. Was heute noch Kassenleistung ist, kann morgen aus dem Katalog gestrichen werden. Diese Unsicherheit kennt die PKV nicht: Einmal vereinbarte Leistungen gelten lebenslang.
Was bedeutet ein Wechsel zwischen PKV und GKV für Beamte?
Der Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nach der Verbeamtung auf Lebenszeit praktisch unmöglich. Beamte auf Probe haben noch fünf Jahre Zeit für eine Entscheidung. Danach schließt sich das Zeitfenster.
Nach dem 55. Lebensjahr gelten besonders strenge Regeln: Sie müssen in den letzten fünf Jahren mindestens zur Hälfte GKV-versichert gewesen sein. Für verbeamtete Lehrer oder andere Beamte ist diese Voraussetzung kaum erfüllbar.
Der einzige sichere Weg zurück in die GKV führt über die Aufgabe des Beamtenstatus. Sie müssten sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze aufnehmen. Der Preis ist hoch: Verlust aller Pensionsansprüche, der Beihilfe und der besonderen Absicherung.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist ebenfalls unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zur klassischen Beihilfe mit PKV ist ausgeschlossen. Bei einem Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe müssen Sie den vollen GKV-Beitrag selbst tragen.
Diese langfristigen Konsequenzen machen eine fundierte Beratung unverzichtbar. Die Komplexität der verschiedenen Systeme und die individuellen Faktoren erfordern eine detaillierte Analyse Ihrer persönlichen Situation.
Fazit: Die richtige Krankenversicherung für Ihre Beamtenlaufbahn finden
Beamte genießen durch die Beihilfe eine privilegierte Stellung im deutschen Krankenversicherungssystem. Die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung bietet für 94 % aller Beamten die wirtschaftlichste und leistungsstärkste Lösung. Mit durchschnittlich 256 € monatlichen Kosten liegt die PKV deutlich unter den 400 bis 850 €, die für die freiwillige GKV anfallen würden.
Die Entscheidung zwischen PKV und GKV hat weitreichende Folgen für Ihre gesamte Laufbahn und darüber hinaus. Ein späterer Wechsel ist kaum möglich. Faktoren wie Familienplanung, Gesundheitszustand und langfristige Einkommensentwicklung spielen eine entscheidende Rolle.
Die richtige Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Niedrige Besoldungsgruppen, kinderreiche Familien oder Beamte mit Vorerkrankungen können von der GKV profitieren. Die pauschale Beihilfe in einigen Bundesländern macht die GKV attraktiver, wird aber nur von wenigen Beamten genutzt.
Die Vielzahl der Tarife, Beihilfevorschriften und individuellen Faktoren macht die Entscheidung komplex. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, alle Aspekte zu berücksichtigen und die optimale Lösung zu finden. Als unabhängiger Berater mit Spezialisierung auf Beamte kenne ich die Besonderheiten Ihrer Situation genau.
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FAQ rund um warum Beamte nicht gesetzlich krankenversichert sind
Die private Krankenversicherung ist für Beamte durchschnittlich 50 bis 60 % günstiger als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Durch die Beihilfe müssen Sie nur die Restkosten versichern. Die PKV bietet zudem bessere Leistungen durch individuelle Tarifgestaltung, von der freien Arztwahl über Chefarztbehandlung bis zu höherwertigen Zahnleistungen.
Die Beihilfe ist optimal mit der PKV als Restkostenversicherung nutzbar. Im Alter profitieren Sie von der Beihilfe-Konstanz: Während der Beihilfesatz auf 70 % steigt, sinken Ihre PKV-Beiträge entsprechend. Diese Kombination hat sich seit Jahrzehnten als Standard für Beamte bewährt.
Das Standardmodell für Beamte ist die Kombination aus 50 bis 80 % Beihilfe und privater Restkostenversicherung. Spezielle Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr und Zoll erhalten oft freie Heilfürsorge mit 100 % Kostenübernahme durch den Dienstherrn.
Alternativ können sich Beamte freiwillig in der GKV versichern. In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe erhalten sie dabei einen 50-prozentigen Zuschuss zum GKV-Beitrag. Ohne pauschale Beihilfe tragen sie die vollen Kosten selbst.
Privatversicherte Beamte profitieren von erheblichen Kostenersparnissen. Sie versichern nur die Restkosten nach Abzug der Beihilfe. Die vereinbarten Leistungen sind vertraglich garantiert und können nicht einseitig gekürzt werden.
Die medizinische Versorgung bietet deutliche Vorteile: Chefarztbehandlung, freie Arztwahl und Privatleistungen gehören zum Standard. Familien profitieren von günstigen Kindertarifen durch 80 % Beihilfe und günstigen Ehepartnertarifen durch 70 % Beihilfe. Die Altersrückstellungen sorgen gemeinsam mit der steigenden Beihilfe im Ruhestand für stabile Beiträge.
Der größte Nachteil ist die finanzielle Belastung. Beamte zahlen den vollen GKV-Beitrag ohne Dienstherrenzuschuss, außer in Ländern mit pauschaler Beihilfe. Die klassische Beihilfe entfällt fast vollständig. Sie erhalten nur noch minimale Beihilfe für Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs.
Im Alter können die Beiträge steigen, wenn zusätzliche Einkünfte wie Mieteinnahmen zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Die GKV-Leistungen können jederzeit gekürzt werden. Eine Rückkehr zur PKV ist später oft unmöglich oder sehr teuer. Die kostenfreie Familienversicherung greift nur, wenn der Ehepartner kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





