
Öffnungsklausel in der PKV: Zugang zur privaten Krankenversicherung für Beamte
Alles, was Sie als Beamte wissen müssen.

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03.09.2025
Beamte, Krankenversicherung, Anwärter
Was ist die Öffnungsklausel in der PKV für Beamte?
In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Öffnungsklausel in der PKV für Beamte ist, wie sie funktioniert, wer davon profitieren kann, welche Fristen unbedingt einzuhalten sind und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Damit erhalten Sie eine klare Orientierung, um Ihre persönliche Entscheidung für die passende Absicherung fundiert treffen zu können.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Garantierte Aufnahme: Innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Verbeamtung muss jede teilnehmende PKV den Antrag annehmen, unabhängig von Vorerkrankungen oder Behinderung.
Keine Leistungsausschlüsse: Alle medizinisch notwendigen Behandlungen sind abgesichert, auch bei bestehenden Erkrankungen.
Begrenzter Risikozuschlag: Mehrkosten durch Vorerkrankungen sind auf maximal 30 % des Tarifbeitrags begrenzt.
Einmalige Chance: Die Öffnungsklausel gilt nur zu Beginn des Beamtenverhältnisses oder bei erstmaliger Beihilfeberechtigung von Angehörigen.
Auch für Familienangehörige: Ehepartner und Kinder können im Rahmen der Öffnungsklausel aufgenommen werden, wenn sie erstmals beihilfeberechtigt sind.
Kein Höchstalter: Auch ältere Beamte oder Quereinsteiger profitieren vom erleichterten Zugang.
Einschränkungen: Nur ausgewählte Beihilfetarife stehen zur Verfügung, Zusatzbausteine sind oft ausgeschlossen.
Bundesländer mit pauschaler Beihilfe: In Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg entfällt die Öffnungsklausel, wenn Beamte die GKV mit Zuschuss wählen.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Definition und Ziel der Öffnungsklausel in der PKV für Beamte
Die Öffnungsklausel, auch „Öffnungsaktion“ genannt, ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der privaten Krankenversicherungen, die seit vielen Jahren besteht. Sie richtet sich speziell an Beamtenanfänger und deren Angehörige und garantiert ihnen trotz Vorerkrankungen oder Behinderungen den Zugang zur PKV. Während im normalen Aufnahmeverfahren private Krankenversicherer Anträge aus gesundheitlichen Gründen ablehnen oder hohe Zuschläge verlangen können, verpflichtet die Öffnungsklausel die teilnehmenden Versicherer zur Annahme.
Das Ziel dieser Regelung ist klar: Kein Beamter soll wegen seines Gesundheitszustands benachteiligt werden. Gerade für Personen mit chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen wäre die PKV sonst häufig unerschwinglich oder gar nicht zugänglich. Durch die Öffnungsklausel haben alle Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn die Möglichkeit, den üblichen PKV-Schutz in Anspruch zu nehmen.
Konkret bedeutet das:
Es gibt keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen.
Risikozuschläge sind auf 30 % des Normaltarifs begrenzt.
Leistungsausschlüsse sind unzulässig.
Die Öffnungsklauselin der PKV sorgt somit für Fairness beim Einstieg in die private Krankenversicherung und stellt sicher, dass auch gesundheitlich vorbelastete Beamte von den finanziellen Vorteilen der Kombination aus Beihilfe und PKV profitieren können.
Wer kann die Öffnungsklausel in der PKV nutzen?
Die Öffnungsklausel richtet sich an Personen, die erstmals in den Beamtenstatus eintreten oder erstmalig beihilfeberechtigt werden. Dadurch sollen insbesondere solche Beamte abgesichert werden, die aufgrund von Vorerkrankungen ohne diese Regelung keinen Zugang zur PKV für Beamte hätten.
Teilnahmeberechtigt sind:
Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter, Referendare): Seit 2019 gilt die Öffnungsklausel bereits ab Beginn des Vorbereitungsdienstes.
Beamte auf Probe oder Lebenszeit: Wer erstmals verbeamtet wird, kann die erleichterte Aufnahme nutzen.
Beihilfeberechtigte Angehörige: Ehepartner oder Kinder, die erstmals beihilfeberechtigt werden, haben ebenfalls Anspruch auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsklausel.
Beamte mit älteren Rechten: Personen, die bereits vor dem 31.12.2004 verbeamtet wurden und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben sind, dürfen jederzeit zur PKV wechseln – ohne Frist.
Nicht berechtigt sind:
Bereits privat versicherte Beamte, da sie schon über einen bestehenden PKV-Schutz verfügen.
Angestellte im öffentlichen Dienst ohne Beihilfeanspruch.
Beamte, die in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben – dort entfällt die Möglichkeit der Öffnungsklausel in der PKV.
Damit gilt: Die Öffnungsklausel ist ein einmaliges Angebot für Beamte und ihre Angehörigen, das unmittelbar zu Beginn der Beihilfeberechtigung genutzt werden muss. Wer die Chance in diesem Zeitfenster nicht wahrnimmt, verliert sie in aller Regel dauerhaft.
Voraussetzungen und Fristen für die Öffnungsklausel in der PKV
Die Öffnungsklausel in der PKV für Beamte kann nur unter bestimmten Bedingungen genutzt werden. Entscheidend ist, dass es sich um den Beginn einer Beamtenlaufbahn oder um die erstmalige Beihilfeberechtigung handelt. Der Anspruch besteht nur in einem klar definierten Zeitfenster.
Zentrale Voraussetzung
Der Antrag auf Aufnahme in die PKV muss innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses oder nach erstmaliger Beihilfeberechtigung gestellt werden.
Das Datum der Ernennung (bzw. Eheschließung oder Geburt bei Angehörigen) ist ausschlaggebend für den Fristbeginn.
Wichtige Regeln im Überblick
Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare): 6 Monate ab Start des Vorbereitungsdienstes.
Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit: 6 Monate ab Ernennung.
Beihilfeberechtigte Angehörige: 6 Monate ab erstmaliger Beihilfeberechtigung, z. B. durch Heirat oder Geburt.
Beamte, die bereits vor 2005 in der GKV geblieben sind: keine zeitliche Begrenzung, sie dürfen jederzeit wechseln.
Besonderheiten zur Öffnungsklausel in der PKV
Die Öffnungsklausel in der PKV für Beamte kann nur einmal in Anspruch genommen werden – entweder als Beamtenanwärter oder bei der Ernennung auf Probe. Wird die Frist in beiden Fällen versäumt, entfällt der Anspruch endgültig.
Nach Ablauf der Frist bleibt meist nur der Basistarif der PKV, der jedoch nur Leistungen auf GKV-Niveau bietet und häufig teurer ist.
Es gibt kein Höchstaufnahmealter. Auch Beamte, die erst im höheren Alter verbeamtet werden, können die Öffnungsklausel nutzen.
Damit ist klar: Wer die Vorteile der Öffnungsklausel in der PKV nutzen möchte, muss den Antrag rechtzeitig und vollständig einreichen. Eine sorgfältige Fristenkontrolle ist entscheidend, um den erleichterten Zugang zur PKV nicht zu verlieren.
Leistungen und Begrenzungen der Öffnungsklausel in der PKV
Die Öffnungsklausel sorgt dafür, dass Beamte trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine vollwertige private Krankenversicherung erhalten. Dabei profitieren sie von denselben Kernleistungen wie andere Beamte, müssen jedoch gewisse Einschränkungen akzeptieren.
Leistungen im Überblick:
Vollwertiger Beihilfeergänzungstarif: Versicherte erhalten keinen Sondertarif, sondern den gleichen Versicherungsschutz wie andere Beamte. In Kombination mit der staatlichen Beihilfe entsteht ein 100-prozentiger Krankenversicherungsschutz.
Keine Leistungsausschlüsse: Auch chronische Erkrankungen und bestehende Diagnosen müssen vollständig mitversichert werden. Behandlungen dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der Verbeamtung und kann rückwirkend gelten, wenn der Antrag später, aber innerhalb der Frist gestellt wird.
Pflegepflichtversicherung ohne Zuschlag: Für die verpflichtende Pflegeversicherung werden keine Risikozuschläge erhoben.
Begrenzungen:
Maximal 30 % Risikozuschlag: Trotz Annahmezwang führen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch. Ein Zuschlag von höchstens 30 % des Normaltarifs ist zulässig und wird in der Praxis bei Vorerkrankungen häufig erhoben.
Eingeschränkte Tarifauswahl: Im Rahmen der Öffnungsaktion bieten Versicherer nur ausgewählte Beihilfetarife an. Hochwertige Komforttarife oder spezielle Kombinationen sind nicht verfügbar.
Zusatzbausteine oft ausgeschlossen: Leistungen wie Krankentagegeld, Kuren oder Reha-Bausteine können über die Öffnungsklausel meist nicht abgeschlossen werden.
Kein gesetzlicher Anspruch: Die Öffnungsklausel ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine freiwillige Branchenvereinbarung. In der Praxis wird sie zuverlässig umgesetzt, dennoch basiert sie nicht auf einem einklagbaren Rechtsanspruch.
Damit stellt die Öffnungsklausel sicher, dass gesundheitlich vorbelastete Beamte einen soliden und beihilfekonformen Versicherungsschutz erhalten. Einschränkungen gibt es vor allem bei der Tarifauswahl und durch die zusätzlichen Kosten des Risikozuschlags.
Vorteile und Nachteile der Öffnungsklausel in der PKV für Beamte
Die Öffnungsklausel in der PKV für Beamte verschafft Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen einen sicheren Zugang zur privaten Krankenversicherung. Damit verbunden sind klare Vorteile, aber auch einige Einschränkungen, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.
Vorteile der Öffnungsklausel in der PKV
Gesicherter Zugang zur PKV: Auch Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen werden aufgenommen.
Keine Leistungsausschlüsse: Medizinisch notwendige Behandlungen sind trotz Krankengeschichte vollständig abgesichert.
Begrenzter Risikozuschlag: Der Beitrag kann höchstens um 30 % steigen und bleibt damit kalkulierbar.
Auch für Angehörige: Ehepartner und Kinder profitieren bei erstmaliger Beihilfeberechtigung von denselben Bedingungen.
Kein Höchstalter: Auch ältere Quereinsteiger und Späteinsteiger haben Anspruch auf Aufnahme.
Breite Beteiligung: Nahezu alle großen PKV-Anbieter nehmen an der Öffnungsaktion teil.
Nachteile der Öffnungsklausel in der PKV
Höhere Beiträge: Der 30 % Zuschlag ist dauerhaft und mindert die finanzielle Ersparnis gegenüber der GKV.
Eingeschränkte Tarifauswahl: Nicht alle PKV-Tarife stehen offen, besonders Komfort- oder Zusatzleistungen entfallen oft.
Nur einmalige Chance: Die 6-Monats-Frist nach Verbeamtung oder Beihilfeberechtigung ist strikt, danach entfällt der Anspruch.
Gebundenheit an den Erstversicherer: Nur der erste eingereichte Antrag wird angenommen, spätere Wechsel sind schwierig.
Kein Anspruch bei pauschaler Beihilfe: In Bundesländern mit Wahl zwischen GKV-Zuschuss und PKV greift die Öffnungsklausel nur bei der Entscheidung für die PKV.
Insgesamt überwiegt für viele Beamte der Vorteil, überhaupt Zugang zur PKV zu haben. Die Nachteile betreffen vor allem die Kosten und die eingeschränkte Tarifauswahl, die jedoch im Verhältnis zur umfassenden Absicherung meist akzeptabel sind.
FAQ zur Öffnungsklausel in der PKV für Beamte
Wann greift die Öffnungsklausel in der PKV?
Die Öffnungsklausel gilt ausschließlich zu Beginn der Beamtenlaufbahn oder bei erstmaliger Beihilfeberechtigung. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten gestellt werden. Berechtigt sind Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit sowie beihilfeberechtigte Angehörige. Für Beamte, die bereits vor 2005 verbeamtet waren und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben sind, gilt die Öffnungsklausel zeitlich unbegrenzt.
Ist die Selbstbeteiligung bei der PKV steuerlich absetzbar?
Ja. Selbstbeteiligungen und Eigenanteile, die im Rahmen der privaten Krankenversicherung anfallen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Beiträge zur PKV selbst sind zudem als Sonderausgaben absetzbar. Wichtig ist, sämtliche Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um diese beim Finanzamt geltend machen zu können.
Wer zahlt die private Krankenversicherung in der Elternzeit?
Während der Elternzeit zahlt der Beamte die Beiträge zur privaten Krankenversicherung selbst weiter. Die staatliche Beihilfe bleibt bestehen und übernimmt weiterhin den beihilfekonformen Anteil der Krankheitskosten. Da in dieser Zeit keine Bezüge gezahlt werden, entfällt auch die Möglichkeit, den Beitrag über die Besoldung verrechnen zu lassen. Beamte müssen den vollen Eigenanteil an den Versicherer überweisen. Manche Anbieter gewähren jedoch während der Elternzeit besondere Tarifoptionen oder Beitragserleichterungen, die individuell geprüft werden sollten.
Fazit zur Öffnungsklausel in der PKV
Die Öffnungsklausel in der privaten Krankenversicherung bietet Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen einen verlässlichen Zugang zur PKV – ohne Leistungsausschlüsse und mit klar begrenzten Mehrkosten. Sie stellt sicher, dass auch gesundheitlich vorbelastete Beamte von den Vorteilen der Kombination aus Beihilfe und PKV profitieren können. Entscheidend ist jedoch, die strikte 6-Monats-Frist einzuhalten und die Auswahl des passenden Versicherers sorgfältig vorzubereiten.
Damit Sie die richtige Entscheidung für Ihre persönliche Situation treffen, empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung. Als staatlich geprüfter Finanzanlagenfachmann und Versicherungsfachmann unterstütze ich Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenfreien Beratungstermin – digital oder persönlich – und nutzen Sie Ihre Chance auf eine sichere und nachhaltige Absicherung.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.



