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Private Kranken­versicherung für Beamte

Der umfassende Ratgeber zur PKV für Beamte

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  • 01.09.2025

  • Beamte, Krankenversicherung, Anwärter

Die PKV für Beamte: Was Sie wissen sollten

Dieser Ratgeber richtet sich an Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen. Sie erhalten eine klare Orientierung zu Beihilfe und Zuschüssen, zu den Vor- und Nachteilen von GKV und PKV für Beamte, zu Tarifarten samt Beihilfeergänzung, zu empfehlenswerten Anbietern, zur Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen, zur Familienabsicherung und zur Beitragssituation im Ruhestand. Ziel ist ein fundierter Überblick, der Ihnen hilft, die für Ihre Lebenssituation passende Krankenversicherung bewusst zu wählen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wahlfreiheit: Als Beamtin oder Beamter können Sie zwischen GKV und PKV wählen. Rund 85 % entscheiden sich wegen der Beihilfe für die PKV für Beamte.

  • Beihilfe senkt Beiträge: Typisch sind 50 % für Aktive, 70 % für Beamte mit mindestens zwei Kindern sowie für Pensionäre, 80 % für Kinder. Versichert werden nur die Restkosten über die PKV für Beamte.

  • Länderregelungen: Die pauschale Beihilfe gibt es in Hamburg, Berlin, Bremen und Brandenburg. Sie bezuschusst die GKV und muss früh gewählt werden.

  • PKV für Beamte oft günstiger: Beispiel A12 mit 4.000 € brutto, GKV etwa 720 € monatlich, PKV für die Restkosten meist etwa 250 bis 300 €. Für Kinder kostet die PKV oft 35 bis 80 €, freiwillige GKV etwa 220 bis 230 €.

  • Leistungen richtig abrunden: PKV Tarife bieten oft Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und starken Zahnersatz. Beihilfeergänzungstarife schließen Lücken wie Sehhilfen, Hilfsmittel und in Berlin sowie Hamburg Wahlleistungen im Krankenhaus.

  • Familienversicherung: Kinder haben meist 80 % Beihilfe. Neugeborene können ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten PKV versichert ist und der Antrag binnen zwei Monaten gestellt wird.

  • Sonderregeln und Langfristwirkung: Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten ab Verbeamtung sichert die Aufnahme ohne Ausschlüsse, maximal 30 % Zuschlag, auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Im Ruhestand steigt die Beihilfe meist auf 70 % und die PKV Beiträge liegen häufig deutlich unter 300 €, Ausnahme Baden Württemberg für neu Verbeamtete ab 2013.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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