
Wie hoch ist die Pension bei A12?
Ihre monatliche Pension als A12-Beamter – konkrete Zahlen und wichtige Faktoren für Ihre Ruhestandsplanung

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29.11.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Was Sie über Ihre A12 Pension wissen sollten
Die Höhe Ihrer Pension in der Besoldungsgruppe A12 hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach 40 Dienstjahren können Sie in Bayern mit etwa 4.000 € brutto monatlich rechnen, was dem Höchstsatz von 71,75 % Ihrer letzten Bezüge entspricht. Die tatsächliche Nettopension liegt nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung bei etwa 3.000 € im Monat.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Ihre Pension bei A12 genau berechnet, welche Abzüge Sie einplanen müssen und welche individuellen Faktoren Ihre Pensionshöhe beeinflussen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
A12-Pension nach 40 Dienstjahren liegt in Bayern bei etwa 4.000 € brutto: Dies entspricht 71,75 % der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge von durchschnittlich 5.500 € Grundgehalt plus Familienzuschlag.
Pro Dienstjahr steigt Ihre Pension um 1,79375 %: Bei 30 Dienstjahren erreichen Sie beispielsweise einen Ruhegehaltssatz von 53,81 % und damit etwa 3.000 € brutto monatlich.
Netto bleiben etwa 75-77 % der Bruttopension: Nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie bei 4.000 € brutto etwa 3.000 € netto.
Vorzeitiger Ruhestand kostet 3,6 % pro Jahr: Gehen Sie drei Jahre früher in Pension, reduziert sich Ihre monatliche Zahlung um 10,8 %.
Bundeslandunterschiede beeinflussen die Pensionshöhe: Die A12-Besoldung variiert zwischen den Bundesländern erheblich. In Bayern liegt sie 2025 zwischen 4.527 € und 5.571 €, während andere Bundesländer abweichende Sätze haben.
Einkommensrückgang im Ruhestand beachten: Während Sie im aktiven Dienst als A12-Beamter etwa 4.200-4.500 € netto zur Verfügung haben, liegt Ihre Netto-Pension bei 2.600-3.200 € – ein Rückgang von 25-35%. Diese Versorgungslücke sollte bei Ihrer langfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was bedeutet die Besoldungsgruppe A12 für Ihre Pension?
Die Besoldungsgruppe A12 bildet die Grundlage für Ihre spätere Pension. Als Beamter in dieser Gruppe erhalten Sie in Bayern aktuell ein Grundgehalt zwischen 4.527,30 € und 5.571,28 € (Stand: Februar 2025). Diese Bezüge steigen mit Ihren Erfahrungsstufen und bilden später die Berechnungsgrundlage für Ihr Ruhegehalt.
Ihre Position in A12 bedeutet konkret: Sie gehören zum gehobenen Dienst und haben damit Anspruch auf eine deutlich höhere Pension als die durchschnittliche gesetzliche Rente. Während Rentner im Schnitt etwa 1.620 € erhalten, liegt Ihre A12-Pension bei voller Dienstzeit mehr als doppelt so hoch.
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben Ihrem Grundgehalt zählen der Familienzuschlag der Stufe 1 (in Bayern 175,51 € ab Februar 2025) sowie eventuelle ruhegehaltsfähige Zulagen dazu. Diese Gesamtsumme multipliziert mit Ihrem individuellen Ruhegehaltssatz ergibt Ihre monatliche Pension.
Wichtig: Die A12-Besoldung unterscheidet sich erheblich zwischen den Bundesländern. Während Bayern zu den gut besoldenden Bundesländern gehört, liegen andere Bundesländer teilweise 200-300 € niedriger pro Monat, was sich direkt auf die spätere Pension auswirkt.
Wie wird die Höhe Ihrer Pension bei A12 berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension bei A12 folgt einer klaren Formel: Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz = monatliche Pension. Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem Dienstjahr um 1,79375 % und erreicht nach 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 %.

Konkrete Beispielrechnung für Pension bei A12 nach 30 Dienstjahren (Bayern)
Nehmen wir an, Sie verdienen als A12-Beamter in Bayern 5.300 € Grundgehalt (Stufe 6) plus 175,51 € Familienzuschlag. Ihre ruhegehaltsfähigen Bezüge betragen damit 5.475,51 €. Nach 30 Dienstjahren erreichen Sie einen Ruhegehaltssatz von 53,81 % (30 × 1,79375 %).
Ihre monatliche Bruttopension beträgt dann: 5.475,51 € × 53,81 % = 2.946 €
Bei der Berechnung müssen Sie zusätzlich den Absenkungsfaktor von 0,99349 berücksichtigen. Dieser wurde 2017 eingeführt, als die Sonderzahlung in das Grundgehalt integriert wurde. Dadurch reduziert sich Ihre berechnete Pension minimal.
Übersicht: A12 Pension nach Dienstjahren in Bayern
| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | Grundgehalt* | Bruttopension |
| 25 Jahre | 44,84 % | 5.100 € | ca. 2.286 € |
| 30 Jahre | 53,81 % | 5.300 € | ca. 2.853 € |
| 35 Jahre | 62,78 % | 5.450 € | ca. 3.421 € |
| 40 Jahre | 71,75 % | 5.571 € | ca. 3.997 € |
*inkl. Familienzuschlag Stufe 1
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Wie viel bekommen Sie als Pension bei A12 netto und brutto?
Die Differenz zwischen Brutto- und Nettopension fällt bei Beamten deutlich geringer aus als bei Arbeitnehmern. Bei einer Bruttopension von 4.000 € bleiben Ihnen nach allen Abzügen bei der Pension für Beamte etwa 3.000 € netto. Das entspricht einer Nettoquote von etwa 75 %.
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht dies: Bei 40 Dienstjahren und einem Endgehalt von 5.500 € (Stufe 7-8) plus Familienzuschlag erhalten Sie ca. 4.000 € Bruttopension. Nach Anwendung des Versorgungsfreibetrags von 13,2 % (maximal 990 €) und dem Zuschlag von 297 € reduziert sich Ihre Steuerlast erheblich. Die monatliche Steuerbelastung beträgt dann etwa 850-900 €.
Ihre Krankenversicherung als Pensionär kostet bei der gesetzlichen Versicherung etwa 16,79 % Ihrer Pension. Als Beamter mit Beihilfeanspruch zahlen Sie jedoch nur für eine private Restkostenversicherung, was Ihre Kosten deutlich senkt. Die Pflegeversicherung beträgt 3,6 % plus gegebenenfalls 0,6 % Kinderlosenzuschlag.
Der Versorgungsfreibetrag spielt eine wichtige Rolle bei Ihrer Nettoberechnung. Für Pensionsbeginn 2025 liegt er bei 13,2 % Ihrer Pension, maximal jedoch bei 990 € monatlich. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschlag von 297 €. Beide Beträge werden bis 2058 schrittweise abgeschmolzen. (Quelle: www.beatvest.com)

Beispielrechnung Pension bei A12 netto (Bayern)
Bei einer Bruttopension von 3.800 € verbleiben etwa:
Abzug Steuern: -850 €
Abzug PKV (mit Beihilfe): -300 €
Abzug Pflegeversicherung: -68 €
Nettopension: ca. 2.582 €
Das entspricht etwa 68 % der Bruttopension in diesem Beispiel. Bei höheren Pensionen steigt der Abzug durch die Steuerprogression.
Der reale Einkommensrückgang: Während Sie im aktiven Dienst als A12-Beamter in Stufe 6-8 etwa 4.200-4.500 € netto zur Verfügung haben, sinkt Ihr monatliches Einkommen nach 30 Dienstjahren auf etwa 2.600 € bzw. nach 40 Jahren auf etwa 3.000 €. Das bedeutet einen Rückgang von 25-35 %. Zusätzlich wird die Inflation bis zu Ihrer Pensionierung in 10, 20 oder 30 Jahren die reale Kaufkraft dieser Beträge weiter schmälern. Diese strukturelle Versorgungslücke sollten Sie bei Ihrer langfristigen Finanzplanung berücksichtigen.
Mit welchen Abzügen müssen Sie bei der Pension rechnen?
Die Abzüge bei Ihrer Pension setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Neben den regulären Steuern und Sozialabgaben können auch Versorgungsabschläge Ihre Pension schmälern.
Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand
Gehen Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Pension, müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Pro Monat des vorzeitigen Ruhestands werden 0,3 % von Ihrer Pension abgezogen. Das summiert sich auf 3,6 % pro Jahr. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 % bei vier Jahren vorzeitiger Pensionierung.
Ein Beispiel macht die Auswirkungen deutlich: Bei einer regulären Pension von 3.800 € und drei Jahren vorzeitigem Ruhestand beträgt der Abschlag 10,8 %. Das bedeutet eine dauerhafte Kürzung um 410 € auf nur noch 3.390 € monatlich. (Quelle: www.beatvest.com)
Die versteckten Langfristkosten: Bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren und drei Jahren vorzeitigem Ruhestand verlieren Sie nicht nur monatlich 410 €, sondern insgesamt etwa 90.000-100.000 € an Gesamtversorgung über Ihre Pensionszeit. Diese erhebliche Summe verdeutlicht, warum der Zeitpunkt Ihres Pensionseintritts eine zentrale Weichenstellung für Ihre finanzielle Zukunft darstellt. Durch strategischen Vermögensaufbau während der aktiven Dienstzeit können Sie solche Verluste ausgleichen und sich finanzielle Flexibilität bewahren.
Ausnahmen vom Versorgungsabschlag
Nicht in allen Fällen müssen Sie Abschläge hinnehmen:
Als schwerbehinderter Beamter können Sie ab 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen
Bei 45 Dienstjahren ist der abschlagsfreie Ruhestand mit 65 Jahren möglich
Erfolgt die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall, entfallen die Abschläge komplett
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Die Besteuerung Ihrer Pension erfolgt nachgelagert. Das bedeutet: Sie zahlen auf Ihre volle Pension Einkommensteuer. Bei einer monatlichen Pension von 4.000 € liegt Ihr Grenzsteuersatz bei etwa 25-27 %. Die tatsächliche Steuerlast hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Als Pensionär zahlen Sie weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Pflegeversicherung beträgt seit 2025 3,6 % Ihrer Bruttopension. Haben Sie keine Kinder, kommt ab dem 23. Lebensjahr ein Zuschlag von 0,6 % hinzu. Mit Kindern reduziert sich der Beitrag entsprechend.
Welche Faktoren beeinflussen Ihre individuelle Pension bei A12?
Ihre persönliche Pensionshöhe hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. Diese können die Differenz zwischen einer auskömmlichen und einer sehr guten Pension ausmachen.
Dienstjahre als wichtigster Faktor
Die Anzahl Ihrer Dienstjahre bestimmt maßgeblich Ihre Pensionshöhe. Jedes Jahr erhöht Ihren Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Teilzeitarbeit wirkt sich dabei doppelt aus: Ihre Dienstzeit wird nur anteilig angerechnet, und die Berechnungsgrundlage basiert zwar auf Vollzeitbezügen, aber die geringere Dienstzeit reduziert den Ruhegehaltssatz.
Bundeslandunterschiede
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Besoldungssätze erheblich:
A12-Besoldung im Vergleich (Stufe 8, Stand 2025):
Bayern: 5.571,28 €
Baden-Württemberg: ca. 5.480 €
NRW: ca. 5.440 €
Bund: ca. 5.308 € (Stand 2024)
Ostdeutsche Bundesländer: teilweise 5.100-5.300 €
Diese Unterschiede von bis zu 300-400 € monatlich beim Grundgehalt wirken sich direkt auf Ihre Pension aus. Ein bayerischer A12-Beamter erhält bei gleicher Dienstzeit etwa 200-300 € mehr Pension als ein Kollege aus einem niedriger besoldenden Bundesland.
Familienzuschlag und Zulagen
Der Familienzuschlag der Stufe 1 erhöht Ihre ruhegehaltsfähigen Bezüge in Bayern um 175,51 €. Dieser Betrag fließt vollständig in die Pensionsberechnung ein. Haben Sie Kinder, steigt der Familienzuschlag weiter, was sich positiv auf Ihre spätere Pension auswirkt.
Ruhegehaltsfähige Zulagen wie Amtszulagen erhöhen ebenfalls Ihre Pensionsgrundlage. Diese müssen jedoch explizit als ruhegehaltsfähig ausgewiesen sein. Nicht alle Zulagen zählen für die Pensionsberechnung.
Versorgungsausgleich bei Scheidung
Eine Ehescheidung kann Ihre Pension erheblich reduzieren. Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte hälftig geteilt. Das kann je nach Ehedauer zu spürbaren Einbußen führen. Eine zehnjährige Ehe kann beispielsweise Ihre Pension um 200 bis 300 € monatlich reduzieren.
Die versteckten Herausforderungen: Was Pensionsberechnungen nicht zeigen
Obwohl die A12-Pension im Vergleich zur gesetzlichen Rente deutlich höher ausfällt, gibt es wichtige Aspekte, die bei der reinen Zahlenbetrachtung oft übersehen werden:
Inflationseffekt über mehrere Jahrzehnte: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,5 % verlieren 3.000 € in 30 Jahren etwa die Hälfte ihrer heutigen Kaufkraft. Wenn Sie heute noch 20 oder 30 Jahre bis zur Pensionierung vor sich haben, wird Ihre berechnete Pension real deutlich weniger wert sein. Was heute nach einer komfortablen Versorgung von 3.000 € netto aussieht, entspricht dann nur noch etwa 1.500 € in heutiger Kaufkraft.
Überproportional steigende Lebenshaltungskosten: Bestimmte Ausgabenbereiche verteuern sich schneller als die allgemeine Inflation. Gesundheitsleistungen, die im Alter wichtiger werden, steigen oft um 4-6 % jährlich. Energiekosten, Grundsteuern und Versicherungen entwickeln sich ebenfalls überdurchschnittlich. Während Pensionsanpassungen meist nur die allgemeine Inflation ausgleichen, können diese spezifischen Kostensteigerungen Ihr verfügbares Einkommen spürbar belasten.
Veränderter Lebensstil: Viele Beamte gewöhnen sich während ihrer aktiven Dienstzeit an einen bestimmten Lebensstandard. Mit 4.200-4.500 € netto sind regelmäßige Urlaubsreisen, hochwertige Freizeitgestaltung und größere Anschaffungen selbstverständlich. Der Rückgang auf 2.600-3.000 € im Ruhestand erfordert dann oft schmerzhafte Einschränkungen – gerade in einer Lebensphase, in der Sie mehr Zeit für Hobbys und Reisen haben möchten.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die konkreten Pensionshöhen variieren erheblich zwischen den Bundesländern. Während die Berechnungsprinzipien (1,79375 % pro Dienstjahr, max. 71,75 %) bundesweit identisch sind, führen die unterschiedlichen Besoldungstabellen zu deutlichen Unterschieden:

Beispiel: A12-Pension nach 40 Dienstjahren
Bayern (Stufe 8: 5.571 €): ca. 3.997 € brutto Pension
NRW (Stufe 8: ca. 5.440 €): ca. 3.903 € brutto Pension
Sachsen (Stufe 8: ca. 5.200 €): ca. 3.731 € brutto Pension
Unterschied: Ein bayerischer A12-Beamter erhält etwa 266 € mehr Pension als ein sächsischer Kollege mit identischer Dienstzeit.
Fazit: Ihre Pension bei A12 richtig planen und optimieren
Die Pension bei A12 bietet Ihnen eine solide finanzielle Grundlage für den Ruhestand. In Bayern liegen Sie mit durchschnittlich 3.000 € netto nach 30 Dienstjahren oder 3.000-3.200 € netto nach 40 Jahren deutlich über der gesetzlichen Rente. Dennoch sollten Sie Ihre individuelle Situation genau analysieren.
Der Blick auf die Versorgungsrealität: Auch wenn die A12-Pension im deutschen Vergleich sehr gut dasteht, liegt sie etwa 25-35% unter Ihrem letzten Nettogehalt im aktiven Dienst. Hinzu kommt der kontinuierliche Kaufkraftverlust durch Inflation über die Jahre bis zu Ihrer Pensionierung und während des gesamten Ruhestands. Um Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu genießen, empfiehlt sich der frühzeitige Aufbau privater Altersvorsorge.
Bereits mit monatlichen Beträgen von 300-500 € während Ihrer aktiven Dienstzeit können Sie durch den Zinseszinseffekt ein substanzielles Zusatzvermögen aufbauen. Ein Beispiel: Bei 25 Jahren Ansparzeit und 5 % durchschnittlicher Rendite werden aus 400 € monatlich etwa 240.000 €. Mit einer vorsichtigen Entnahmerate von 3 % jährlich stehen Ihnen daraus zusätzlich 600 € pro Monat im Ruhestand zur Verfügung – ein spürbarer Unterschied zu Ihrer Lebensqualität.
Faktoren wie Dienstjahre, Bundesland, Familienzustand und der Zeitpunkt des Ruhestandseintritts beeinflussen Ihre Pensionshöhe erheblich. Besonders Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand können Ihre monatlichen Bezüge dauerhaft schmälern.
Wichtige Erkenntnisse
Bayern gehört zu den besser besoldenden Bundesländern – nutzen Sie diesen Vorteil
Die Bundesland-Unterschiede summieren sich über die Pensionszeit auf Zehntausende Euro
Jedes Jahr länger im Dienst bringt etwa 90-100 € mehr Pension monatlich
Private Zusatzvorsorge wird auch für gut verdienende A12-Beamte immer wichtiger, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern
Die Berechnung Ihrer individuellen Pension kann schnell komplex werden. Verschiedene Zulagen, steuerliche Regelungen und persönliche Umstände machen eine pauschale Aussage schwierig. Für eine präzise Berechnung Ihrer persönlichen A12-Pension und Optimierungsmöglichkeiten vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln Strategien für Ihre optimale Altersvorsorge – unabhängig davon, ob Sie in Bayern oder einem anderen Bundesland tätig sind.
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FAQ zur Pension bei A12 netto
Lehrer in Bayern werden üblicherweise nach A12 oder A13 besoldet. Grundschullehrer beginnen in A12 (ab Februar 2025: 4.527 € bis 5.571 €) und erhalten eine aufwachsende Zulage nach A13. Realschullehrer werden nach A13 besoldet, Gymnasiallehrer nach A13 plus Strukturzulage.
Nach 40 Dienstjahren erreicht ein A12-Lehrer in Bayern eine Bruttopension von etwa 4.000 € monatlich. Das entspricht nach Steuern und Abzügen etwa 3.000 € netto. Lehrer in A13 erhalten entsprechend höhere Pensionen.
Die Besoldung wurde zum 1. Februar 2025 um 5,5 % erhöht, was sich auch auf die künftigen Pensionen positiv auswirkt.
Von Ihrer Bruttopension bleiben etwa 75 bis 77 % als Nettobetrag. Bei einer A12-Pension in Bayern von 4.000 € brutto erhalten Sie etwa 3.000 € netto. Die genaue Höhe hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab: Familienstand, Kirchensteuerpflicht und Krankenversicherungsstatus beeinflussen den Nettobetrag.
Der Versorgungsfreibetrag von 13,2 % (maximal 990 €) plus Zuschlag von 297 € reduziert Ihre Steuerlast erheblich. Die Krankenversicherung kostet als Beamter mit Beihilfe deutlich weniger als die vollen 16,79 % bei gesetzlich Versicherten.
Nein. Die Berechnungsprinzipien (1,79375 % pro Dienstjahr, max. 71,75 %) gelten bundesweit, aber die konkreten Euro-Beträge in diesem Artikel beziehen sich auf Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Besoldungstabellen.
Die Unterschiede sind bei A12 erheblich: Die Grundgehälter variieren zwischen ca. 5.100 € und 5.600 € (Stufe 8) je nach Bundesland. Das bedeutet bei der Pension Unterschiede von 200-300 € monatlich.
Beispiel: Ein bayerischer A12-Lehrer erhält bei gleicher Dienstzeit etwa 250 € mehr Pension als ein Kollege in einem ostdeutschen Bundesland.
Beamtenwitwen erhalten 55 % der Pension, die der verstorbene Beamte bezog oder bezogen hätte. Bei einer A12-Pension von 4.000 € wären das 2.200 € monatlich. Witwen, die vor 1962 geboren wurden, erhalten aufgrund des Bestandsschutzes noch 60 % der Pension.
Zusätzlich wird ein Sterbegeld in Höhe der zweifachen monatlichen Pension ausgezahlt. Kinder erhalten Halbwaisengeld von 12 % oder Vollwaisengeld von 20 % der Pension. Diese Leistungen werden bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 27. Lebensjahr gezahlt.
Die Regelungen können je nach Bundesland leicht variieren.
Der Finanzbedarf im Ruhestand liegt erfahrungsgemäß bei 70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens. Bei einer A12-Nettopension von 3.000 € haben Sie bereits eine gute Grundversorgung. Die Grundsicherung im Alter beginnt bei etwa 1.062 € Gesamteinkommen, während 23,8 % der über 65-Jährigen mit weniger als 1.500 € netto auskommen müssen.
Mit einer A12-Pension in Bayern liegen Sie deutlich über dem Durchschnitt. Dennoch kann für zusätzliche Absicherung privater Vermögensaufbau sinnvoll sein. Eine Faustregel besagt: 20 % des Nettoeinkommens sollten in die Altersvorsorge fließen. Bei einem angesparten Vermögen können Sie mit einer Entnahmequote von 3 % jährlich rechnen. 300.000 € Vermögen ergäben beispielsweise 750 € zusätzliche monatliche Einkünfte.
Die A12-Pension bietet eine solide Grundversorgung, liegt jedoch 25-35% unter Ihrem aktiven Nettoeinkommen. Während Sie im aktiven Dienst 4.200-4.500 € netto zur Verfügung haben, sinkt Ihr Einkommen auf 2.600-3.200 € im Ruhestand.
Für einen komfortablen Lebensstandard – mit regelmäßigen Reisen, Hobbys und finanziellen Reserven für Unvorhergesehenes – empfehlen Experten zusätzliche private Vorsorge. Mit 10-15% Ihres Nettoeinkommens (etwa 400-600 € monatlich) können Sie über 25-30 Jahre ein Vermögen aufbauen, das Ihre Versorgungslücke schließt und Ihnen im Ruhestand die finanzielle Freiheit gibt, die Sie sich wünschen.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





