
Was bedeutet es, als Lehrer berufsunfähig zu sein?
Die finanzielle Absicherung bei Krankheit ist für Lehrkräfte oft unzureichend

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06.10.2025
Allgemein, Lehrer, BU
Die unterschätzte Gefahr: Als Lehrer berufsunfähig
Als Lehrer tragen Sie täglich große Verantwortung für Ihre Schüler. Doch was passiert, wenn Sie selbst durch Krankheit oder Burnout nicht mehr unterrichten können? Die Realität zeigt: Nur noch jede fünfte Lehrkraft erreicht heute die reguläre Altersgrenze im Beruf. Die meisten scheiden vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche finanziellen Folgen es hat, wenn Sie als Lehrer berufsunfähig werden, welche Ursachen besonders häufig zur Arbeitsunfähigkeit führen und wie Sie sich optimal absichern können.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Psychische Erkrankungen als Hauptursache: 34 % aller Berufsunfähigkeitsfälle bei Lehrern gehen auf Nervenkrankheiten und psychische Belastungen zurück. Besonders Burnout durch hohen Arbeits- und Leistungsdruck spielt eine zentrale Rolle.
Dramatische finanzielle Einbußen: Angestellte Lehrer erhalten im Schnitt nur 917 € Erwerbsminderungsrente, verbeamtete Lehrer nach fünf Dienstjahren etwa 1.800 € brutto Mindestversorgung. Das entspricht oft nur 50 % der letzten Bezüge.
Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit: Angestellte Lehrer werden „berufsunfähig“, Beamte hingegen „dienstunfähig“. Die Dienstunfähigkeit kann bereits bei 20 % Leistungsminderung eintreten, während bei der Berufsunfähigkeit die 50 %-Schwelle gilt.
Frühe Absicherung ist entscheidend: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel kostet für einen 30-jährigen Lehrer etwa 45 € monatlich und sollte idealerweise bereits im Studium abgeschlossen werden.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was bedeutet es als Lehrer berufsunfähig zu sein?
Die Berufsunfähigkeit trifft Lehrer je nach Beschäftigungsverhältnis unterschiedlich. Während angestellte Lehrer im klassischen Sinne „berufsunfähig“ werden, sprechen die Behörden bei verbeamteten Lehrern von „Dienstunfähigkeit“. Diese Unterscheidung ist mehr als nur eine sprachliche Feinheit: Sie hat erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Bei der Berufsunfähigkeit können Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Die Dienstunfähigkeit hingegen liegt vor, wenn Sie als Beamter aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen Ihre dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen können (§ 44 Abs. 3 SG und § 26 Abs. 1 BeamtStG).
Wer trifft die Entscheidung?
Ein weiterer wichtiger Unterschied: Bei verbeamteten Lehrern entscheidet der Dienstherr über die Dienstunfähigkeit. Der Amtsarzt erstellt ein Gutachten, auf dessen Basis die Entscheidung fällt. Als dienstunfähig gelten Sie auch, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet haben und keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit besteht.
Bei angestellten Lehrern prüft die gesetzliche Rentenversicherung den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich müssen bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die jeweiligen Versicherungsbedingungen erfüllt sein.
Welche Ursachen führen dazu als Lehrer berufsunfähig zu werden?
Der Lehrerberuf gilt als einer der psychisch belastendsten Berufe überhaupt. Die Zahlen sprechen für sich: 34,23 % aller Berufsunfähigkeitsfälle gehen auf Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen zurück. Bei Lehrern liegt dieser Anteil sogar noch höher.
Eine aktuelle Studie der Universität Göttingen aus dem Jahr 2024 zeigt alarmierende Ergebnisse: Bis zu zwei Drittel der Berliner Lehrer sind einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. 44 % haben ein erhöhtes allgemeines Gesundheitsrisiko, 23 % ein erhöhtes Depressionsrisiko. Im Schulbarometer 2024 der Bosch Stiftung gaben 78 % der befragten Lehrer an, sich stark durch ihre Arbeit belastet zu fühlen.
Die Hauptbelastungsfaktoren im Schulalltag
Die Ursachen für diese hohe psychische Belastung sind vielfältig:
Konflikte mit Schülern und Kollegen
Hoher Leistungs- und Zeitdruck
Fehlende Work-Life-Balance durch Korrekturen und Vorbereitungen
Mangelnde politische Unterstützung und Ressourcen
Große Klassen und heterogene Lerngruppen
Zunehmende Verwaltungsaufgaben
Besonders dramatisch zeigt sich die Situation in Bayern: Während im Schuljahr 2013/14 noch 61 % der Lehrer bis zur regulären Altersgrenze arbeiteten, waren es 2022/23 nur noch 18 %. Bei Grund- und Mittelschullehrern erreichen sogar nur noch 15 % die Altersgrenze.
(Quellen: gew-berlin.de, news4teachers.de)
Was passiert finanziell, wenn Sie als Lehrer berufsunfähig werden?
Die finanziellen Folgen, wenn Sie als Lehrer berufsunfähig werden, unterscheiden sich erheblich zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern. In beiden Fällen drohen jedoch massive Einkommensverluste.
Angestellte Lehrer: Die Erwerbsminderungsrente reicht kaum zum Leben
Als angestellter Lehrer haben Sie bei Berufsunfähigkeit Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente lag 2021 bei nur 917 € netto monatlich. Voraussetzung: Sie haben mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
(Quelle: allianz.de)
Verbeamtete Lehrer: Je nach Dienstzeit große Unterschiede
Die Situation für verbeamtete Lehrer hängt stark vom Status und der Dienstzeit ab:
Referendare (Beamte auf Widerruf): Sie haben bei Dienstunfähigkeit keinerlei Ansprüche und werden entlassen. Eine existenzbedrohende Situation ohne jede Absicherung.
Beamte auf Probe: Nur bei einem Dienstunfall sind Sie abgesichert. Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit erhalten Sie keine Versorgung.
Beamte auf Lebenszeit: Nach fünf Jahren Dienstzeit haben Sie Anspruch auf eine Mindestversorgung von etwa 1.800 € brutto monatlich. Pro Dienstjahr erhalten Sie 1,794 % Ihres letzten Gehalts als Pension, maximal 71,75 %, mindestens jedoch 35 %.
Die Versorgungslücke ist erheblich
Bei Dienstunfähigkeit erhalten Sie als Beamter etwa 50 % Ihrer letzten Bezüge. Zusätzlich müssen Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (300 bis 400 € monatlich) vom Ruhegehalt abziehen. Die tatsächliche Versorgungslücke kann schnell mehrere tausend Euro betragen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Studienrat (A13, Stufe 8) mit 15 Dienstjahren erhält bei Dienstunfähigkeit etwa 2.200 € brutto Ruhegehalt (Beispielhafter Richtwert). Nach Abzug von Steuern und PKV-Beiträgen bleiben oft nur 1.500 € netto: ein Einkommensverlust von über 30 %.
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Wie können Sie sich als Lehrer sinnvoll absichern?
Eine private Absicherung ist für Lehrer unverzichtbar. Die gesetzlichen Leistungen reichen bei Weitem nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Die gute Nachricht: Als Lehrer gehören Sie zu einer bevorzugten Berufsgruppe bei Versicherern und erhalten vergleichsweise günstige Konditionen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Grundschutz
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Ein 30-jähriger Gymnasiallehrer zahlt für eine BU-Rente von 1.500 € etwa 45 € monatlich. Für eine angemessene Absicherung sollten Sie mit 80 bis 120 € monatlich rechnen.
Die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
Als verbeamteter Lehrer sollten Sie unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Diese springt bereits ein, wenn Sie dienstunfähig geschrieben werden: auch wenn Sie theoretisch noch zu mehr als 50 % arbeitsfähig wären.
Achten Sie auf eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“: Die Versicherung verzichtet auf eine eigene Prüfung und akzeptiert den amtlichen Bescheid (Ruhestandsversetzungsurkunde) als Nachweis. Das erspart Ihnen langwierige Auseinandersetzungen mit dem Versicherer.
Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss
Je früher Sie sich absichern, desto günstiger sind die Beiträge. Ideal ist der Abschluss bereits während des Studiums. Sie profitieren von niedrigen Beiträgen und können die Versicherung bei der Verbeamtung in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umwandeln.
Die Wahl des richtigen Tarifs und Anbieters ist komplex. Über 250 Versicherer bieten unterschiedliche Bedingungen und Klauseln. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, teure Fehler zu vermeiden. In einem persönlichen Gespräch analysiere ich gerne Ihre individuelle Situation und finde gemeinsam mit Ihnen die optimale Absicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit werden oft synonym verwendet, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer rechtlichen Bedeutung und den Auswirkungen für Sie als Lehrer.
Berufsunfähigkeit: Die privatrechtliche Absicherung
Die Berufsunfähigkeit ist ein privatversicherungsrechtlicher Begriff. Sie liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Die Prüfung erfolgt durch die Versicherung auf Basis ärztlicher Nachweise und Gutachten.
Entscheidend ist: Die Berufsunfähigkeit bezieht sich konkret auf Ihren Beruf als Lehrer. Sie könnten theoretisch noch in anderen Berufen arbeiten, haben aber Anspruch auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dienstunfähigkeit: Das beamtenrechtliche Pendant
Die Dienstunfähigkeit ist beamtenrechtlich definiert und gilt ausschließlich für Beamte. Der entscheidende Unterschied: Es gibt keine prozentuale Hürde. Sie können bereits bei einer Leistungsminderung von 20 % als dienstunfähig eingestuft werden.
Kriterium | Berufsunfähigkeit | Dienstunfähigkeit |
Gilt für | Angestellte Lehrer | Verbeamtete Lehrer |
Schwelle | 50 % Leistungsminderung | Keine feste Schwelle (ab 20 % möglich) |
Prüfung durch | Versicherung | Amtsarzt/Dienstherr |
Rechtliche Basis | Privatversicherungsrecht | Beamtenrecht |
Nachweis | Ärztliche Gutachten | Amtsärztliches Gutachten |
Das Prüfungsverfahren macht den Unterschied
Bei der echten Dienstunfähigkeitsversicherung übernimmt der Versicherer das Urteil des Amtsarztes ohne eigene Prüfung. Das bedeutet für Sie: Sobald Sie die Ruhestandsversetzungsurkunde erhalten, zahlt die Versicherung. Bei der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer selbst und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als der Amtsarzt.
Diese Unterschiede zeigen, wie wichtig die richtige Absicherung für Ihre persönliche Situation ist. Lassen Sie sich am besten individuell beraten, welche Variante für Sie optimal ist.
Fazit: Frühzeitige Absicherung schützt vor dem finanziellen Absturz, wenn Sie als Lehrer berufsunfähig werden
Die Zahlen sind eindeutig: Als Lehrer tragen Sie ein hohes Risiko, vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf auszuscheiden. Die gesetzliche Absicherung reicht bei Weitem nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Eine private Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher unverzichtbar.
Der beste Zeitpunkt für den Abschluss ist jetzt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge. Die Auswahl des richtigen Tarifs aus über 250 Anbietern erfordert jedoch Expertise. Als unabhängiger Finanzberater mit Spezialisierung auf Lehrer kenne ich die Besonderheiten Ihrer Berufsgruppe genau.
Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam analysieren wir Ihre individuelle Situation und finden die optimale Absicherung für Sie. So können Sie sich voll auf Ihre wichtige Arbeit als Lehrer konzentrieren: mit der Gewissheit, auch im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.
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FAQ
Wenn Sie angestellt als Lehrer berufsunfähig werden, können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese beträgt durchschnittlich nur 917 € netto monatlich. Als verbeamteter Lehrer werden Sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten je nach Dienstzeit ein Ruhegehalt. Nach fünf Dienstjahren liegt die Mindestversorgung bei etwa 1.800 € brutto. In beiden Fällen entsteht eine erhebliche Versorgungslücke zu Ihrem bisherigen Einkommen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen.
Bei angestellten Lehrern entscheidet die gesetzliche Rentenversicherung über den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung prüft die Versicherungsgesellschaft anhand ärztlicher Unterlagen, ob die Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Bei verbeamteten Lehrern trifft der Dienstherr die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens. Mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel in der Versicherung reicht die Ruhestandsversetzungsurkunde als Nachweis aus.
Die Dauer der Berufsunfähigkeit hängt von Ihrer gesundheitlichen Entwicklung ab. Die Versicherung prüft regelmäßig, ob die Berufsunfähigkeit weiter besteht. Bei dauerhaften Einschränkungen kann die Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Endalter (meist 67 Jahre) bestehen bleiben. Bei Besserung Ihres Gesundheitszustands kann die Berufsunfähigkeit enden. Als Beamter werden Sie bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich dauerhaft in den Ruhestand versetzt. Eine Reaktivierung ist theoretisch möglich, kommt in der Praxis aber selten vor.
Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Lehrern sind psychische Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder Angststörungen. Sie machen über 34 % aller Fälle aus. Weitere häufige Ursachen sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern wie stark die Krankheit Ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt. Bereits wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können, liegt Berufsunfähigkeit vor. Bei Beamten kann Dienstunfähigkeit schon bei geringerer Einschränkung festgestellt werden.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.