

Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer: Sinnvoll oder nicht?
Schützen Sie Ihre berufliche Zukunft als Lehrkraft optimal ab

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Berufsunfähigkeit im Lehrberuf verstehen
Der Lehrerberuf gilt als besonders belastend. Psychische Erkrankungen und Burnout führen häufig zu vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beruf.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll ist und welche Besonderheiten Sie beachten sollten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Hohes Berufsrisiko für Lehrkräfte: Etwa 19 % der verbeamteten Lehrer wurden 2011 frühzeitig pensioniert, 91 % arbeiteten bis zur Regelaltersgrenze.
Psychische Belastungen dominieren: Rund 30 % aller Lehrkräfte sind burnout-gefährdet, Stress und Überlastung prägen den Schulalltag.
Erhebliche Versorgungslücken: Angestellte Lehrer erhalten nur 30-40 % ihres Bruttogehalts als Erwerbsminderungsrente, verbeamtete Lehrer haben je nach Dienstzeit Lücken von 28-65 %.
Dienstunfähigkeitsklausel entscheidend: Verbeamtete Lehrkräfte benötigen eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die bereits ab 20 % Dienstunfähigkeit greift.
Kosten überschaubar: Ein 30-jähriger Gymnasiallehrer zahlt ab 45 € monatlich für 1.500 € Absicherung bei günstigen Anbietern.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei Lehrern?
Die Definition von Berufsunfähigkeit unterscheidet sich grundlegend nach Ihrem Beschäftigungsverhältnis. Als angestellte Lehrkraft gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zu mindestens 50 % über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht mehr ausüben können.
Bei verbeamteten Lehrkräften greift das Beamtenstatusgesetz mit der Regelung zur Dienstunfähigkeit. Sie gelten bereits als dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Dienst auszuüben. Die Hürde liegt hier deutlich niedriger: Schon bei 20 % Dienstunfähigkeit können Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.
Die Entscheidung über Ihre Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von sechs Monaten bereits drei Monate dienstunfähig waren und keine Aussicht besteht, dass Sie in den nächsten sechs Monaten wieder vollständig dienstfähig werden. Diese Prognoseentscheidung kann für Sie ungünstiger sein als die Kriterien privater Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Welche Risiken bestehen speziell für Lehrer?
Lehrer weisen ein überdurchschnittlich hohes Risiko für vorzeitige Berufsunfähigkeit auf. Die Statistiken machen es deutlich: Im Schuljahr 2017/18 schieden in Berlin 612 Lehrerinnen und Lehrer wegen Berufsunfähigkeit aus dem Schulbetrieb aus. Das entspricht nahezu der Zahl der 632 Lehrkräfte, die aus Altersgründen in den Ruhestand gingen (Quelle: Süddeutsche Zeitung).
Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit bei Lehrern sind psychische und psychosomatische Erkrankungen. Etwa 30 % der Lehrkräfte in Deutschland sind burnout-gefährdet. Die Zahl der Krankheitstage wegen psychischer Leiden hat sich seit 2000 fast verdoppelt (Quelle: Süddeutsche Zeitung).
Die hohen psychischen Belastungen resultieren aus verschiedenen Faktoren:
Stress durch laute Klassen und unruhige Schüler
Druck durch Eltern und Schulleitung
Überlastung aufgrund des Lehrermangels
Zunahme von Bürokratie und Verwaltungsaufgaben
Große Klassen mit wenig Erholungsphasen
Besonders problematisch: Unter Lehrkräften finden sich viele Idealisten und Perfektionisten. Sie stellen hohe Ansprüche an sich selbst und sind dadurch besonders gefährdet, wenn die Realität des Berufs nicht mit ihren Vorstellungen übereinstimmt. (Quellen:Süddeutsche Zeitung,Ernst Klett Verlag)
In einer individuellen und kostenfreien Beratung bespreche ich mit Ihnen, wie Sie sich gegen diese besonderen Risiken im Lehrerberuf optimal absichern können.
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt erhebliche Versorgungslücken. Bei angestellten Lehrern reicht die Erwerbsminderungsrente nicht aus, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu sichern. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt lediglich 30 bis 40 % Ihres letzten Bruttogehalts. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt 100 % der vereinbarten Rente, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind.
Für verbeamtete Lehrkräfte sieht die Situation anders aus. Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie nach einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf ein gesetzliches Ruhegehalt. Die Höhe hängt von Ihrer Anzahl der Dienstjahre ab: Für jedes voll geleistete Dienstjahr werden 1,79375 Prozentpunkte angerechnet. Die Mindestversorgung beträgt 35 % Ihrer letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (Quelle: BeamtVG §14).
Ein Beispiel verdeutlicht die Lücke: Ein Grundschullehrer in Bayern (Besoldungsgruppe A12, Stufe 11) mit 40 Dienstjahren und einem letzten Gehalt von 4.576 € erhält bei der Obergrenze von 71,75 % etwa 3.283 € Ruhegehalt. Die Versorgungslücke bei verbeamteten Lehrern kann zwischen 28,25 und 65 % betragen, abhängig vom Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit. (Quellen:BeamtVG §14,beamtenservice.de)
Unterschied zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte. Der entscheidende Unterschied: Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung existiert keine prozentuale Hürde von 50 %, wie sie bei der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung gilt.
Als Beamter können Sie bereits bei 20 % Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel reicht der amtliche Bescheid (die Ruhestandsversetzungsurkunde) für das Inkrafttreten der Versicherungsleistungen aus. Die Versicherung verzichtet auf eine eigene Prüfung und akzeptiert die Entscheidung Ihres Dienstherrn.
Eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel kann dagegen dazu führen, dass der Versicherer selbst nachprüft und möglicherweise keine Leistung erbringt. Achten Sie daher genau auf die Formulierung der Klausel.
Absicherung für angestellte Lehrer: Worauf sollten Sie achten?
Als angestellte Lehrkraft benötigen Sie eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung. Achten Sie jedoch auf eine Dienstunfähigkeitsklausel, falls später eine Verbeamtung erfolgt. Die staatliche Absicherung über die Erwerbsminderungsrente ist unzureichend: 2024 beträgt die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung maximal 18.588,75 € jährlich, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 37.117,50 €.
Wählen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält oder diese nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung einschließen können. So sind Sie für einen späteren Statuswechsel optimal vorbereitet.
Absicherung für verbeamtete Lehrer: Welche Besonderheiten gelten?
Als verbeamtete Lehrkraft sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Besonders wichtig ist dies in Ihren ersten Dienstjahren. Das Ruhegehalt wird erst ab fünf Jahren Dienstzugehörigkeit gezahlt, wodurch eine starke Versorgungslücke entsteht.
Referendare (Beamte auf Widerruf) und Beamte auf Probe haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit zunächst keine Ansprüche. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit und nach Ablauf der fünfjährigen Wartezeit besteht Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.
Welche Leistungen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Rente, sobald Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Die Leistung erfolgt unabhängig von staatlichen Leistungen und wird in voller Höhe ausgezahlt. Bei einer Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte reicht bereits die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Nachweis.
Die Versicherung übernimmt während der Berufsunfähigkeit auch die Beitragszahlung (Beitragsbefreiung). Zusätzlich können Sie von einer garantierten Rentensteigerung profitieren, die die Inflation ausgleicht. Viele Tarife bieten zudem Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Wichtige Vertragsklauseln für Lehrer
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist für verbeamtete Lehrkräfte die wichtigste Vertragsklausel. Sie sollte folgendermaßen formuliert sein: „Bei einem Beamten des öffentlichen Diensts gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“
Falsche Klauseln enthalten hingegen Formulierungen wie: „Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“ Diese Formulierung bedeutet eine eigene Prüfung durch den Versicherer.
Die Teilzeitklausel ist ebenfalls wichtig, da 42,3 % aller Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Teilzeit arbeiten. Ohne diese Klausel werden Teilzeitkräfte benachteiligt. Eine gute Teilzeitklausel sorgt für Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitkräften. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Weitere wichtige Klauseln:
Nachversicherungsgarantie für Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung
Dynamische Beitragsanpassungen zur Inflationsbereinigung
Verzicht auf abstrakte Verweisung
(Quellen:Statistisches Bundesamt)
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?
Die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente sollte sich am Nettoeinkommen orientieren. Fachexperten empfehlen eine Absicherung von 60 % – 80 % Ihres Nettoeinkommens. Bei einem Nettoverdienst von 4.000 € sollten Sie demnach eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.400 € bis 3.200 € absichern.
Für Lehrkräfte gelten besondere Regelungen bei der Angemessenheitsprüfung:
Bei Lehrern wird eine Gesamtmonatsrente von 1.500 € unabhängig von den Bruttobezügen akzeptiert
Beamte können generell nur 30 % ihrer Bruttojahresbezüge als Berufsunfähigkeitsrente versichern
Bei A12- und A13-Lehrern kann ein maximaler Pauschalbetrag von 1.600 € als Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente vereinbart werden
Kostenfaktoren: Was beeinflusst den Beitrag für Lehrer?
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer variieren stark. Ein 30-jähriger Gymnasiallehrer zahlt für eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 € und eine Laufzeit von 32 Jahren mit Dienstunfähigkeitsklausel beim günstigsten Anbieter etwa 44,96 € monatlich. Andere Anbieter verlangen für dieselbe Leistung bis zu 98,98 € – ein Unterschied von über 120 %.
Die Beitragshöhe wird durch folgende Faktoren beeinflusst:
Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss (je jünger und gesünder, desto günstiger)
Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente
Vertragslaufzeit (empfohlen bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren)
Gewählte Zusatzoptionen und Klauseln
In einem kostenfreien Gespräch zeige ich Ihnen gerne die konkrete Prämie für Ihre individuelle Situation auf.
Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Lehrer achten?
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss ist entscheidend. Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Idealerweise sichern Sie sich bereits während des Studiums oder Referendariats ab. Viele Versicherer bieten für Lehramtsstudierende und Referendare besonders günstige Einstiegskonditionen.
Vergleichen Sie verschiedene Anbieter gründlich. Die Preisunterschiede sind deutlich, und teure Anbieter bieten nicht automatisch bessere Leistungen. Achten Sie besonders auf die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel und weitere wichtige Vertragsbestandteile.
Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen
Bei der Gesundheitsprüfung müssen Sie alle relevanten Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angeben. Verschweigen Sie daher keine Diagnosen oder Behandlungen. Falsche Angaben können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen können die Kosten erhöhen oder zu Leistungsausschlüssen führen. Oft finden sich trotz Vorerkrankungen passende Absicherungsmöglichkeiten. Eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern kann Klarheit schaffen.
Nachversicherungsgarantien und Anpassungsmöglichkeiten
Die meisten Tarife bieten zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Wichtige Ereignisse sind:
Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Geburt oder Adoption eines Kindes
Immobilienkauf oder -bau
Gehaltserhöhungen ab einem bestimmten Prozentsatz
Wechsel vom Angestellten- zum Beamtenverhältnis
Eine Beitragsdynamik ermöglicht eine jährliche prozentuale Erhöhung (1 bis 5 %) der Auszahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Dies gleicht den steigenden Lebensstandard und die Inflation aus. Die Vertragslaufzeit sollten Sie bis zur Pensionierung (aktuell 67 Jahre) wählen. Bei einer kürzeren Laufzeit und einem Eintritt der Berufsunfähigkeit nach Vertragsende gibt es keine Leistungen.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit und buchen Sie sich eine kostenfreie Beratung mit mir. Gemeinsam finden wir die optimale BU für Ihre persönliche Lebenslage.
Tipps zur optimalen BU für Lehrer
Beginnen Sie frühzeitig mit der Absicherung. Als Lehramtsstudent oder Referendar profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen und einfacher Gesundheitsprüfung. Viele Versicherer bieten spezielle Einsteigertarife mit späteren Erhöhungsoptionen.
Prüfen Sie Ihre bestehende Absicherung regelmäßig. Lebensumstände ändern sich: Familiengründung, Gehaltserhöhungen oder der Wechsel vom Angestellten- zum Beamtenverhältnis erfordern Anpassungen. Nutzen Sie Nachversicherungsgarantien rechtzeitig aus.
Kombinieren Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll mit anderen Absicherungen. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann als günstigere Alternative oder Ergänzung dienen. Für schwere Krankheiten bietet sich zusätzlich eine Dread-Disease-Versicherung an.
Achten Sie auf die Qualität der Bedingungen, nicht nur auf den Preis. Eine günstige Versicherung mit schlechten Klauseln hilft im Ernstfall nicht. Besonders die Dienstunfähigkeitsklausel sollte wasserdicht sein.
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist unverzichtbar
Die hohen psychischen Belastungen im Lehrerberuf machen eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Mit einer Burnout-Gefährdung von 30 % und der Tatsache, dass nur 91 % aller Lehrer bis zur Regelaltersgrenze arbeiten, ist das Risiko nicht von der Hand zu weisen.
Die staatliche Absicherung reicht nicht aus. Angestellte Lehrer erhalten maximal 30-40 % ihres Bruttogehalts als Erwerbsminderungsrente. Verbeamtete Lehrer haben je nach Dienstzeit Versorgungslücken von bis zu 65 %. Eine private Absicherung kann diese Lücken schließen.
Der Abschluss sollte möglichst früh erfolgen. Die Beiträge sind für junge Lehrkräfte mit etwa 45 € monatlich überschaubar. Achten Sie besonders auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und weitere wichtige Vertragsbestandteile.
Sie sind unsicher, welche Absicherung für Ihre individuelle Situation optimal ist? Die Auswahl des richtigen Tarifs und die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen sind entscheidend für Ihren späteren Versicherungsschutz. Ich unterstütze Sie gerne bei der Analyse Ihrer persönlichen Risiken und finde gemeinsam mit Ihnen die passende Absicherung. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin und sichern Sie Ihre berufliche Zukunft optimal ab.
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FAQ
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung im öffentlichen Dienst sinnvoll?
Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch im öffentlichen Dienst absolut sinnvoll. Trotz der Beamtenversorgung entstehen deutliche Versorgungslücken. In den ersten fünf Dienstjahren haben Sie noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Selbst nach längerer Dienstzeit beträgt die Versorgungslücke zwischen 28,25 und 65 %, abhängig vom Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit. Angestellte im öffentlichen Dienst sind sogar noch schlechter abgesichert und erhalten nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente von 30-40 % des Bruttogehalts.
Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht sinnvoll?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur dann nicht sinnvoll, wenn Sie bereits ausreichend Vermögen aufgebaut haben, um einen dauerhaften Einkommensausfall selbst zu kompensieren. Als Faustregel gilt: Sie benötigen mindestens das 25-fache Ihrer jährlichen Ausgaben als Vermögen. Bei monatlichen Ausgaben von 3.000 € wären das 900.000 €. Auch bei schweren Vorerkrankungen mit Komplett-Ausschlüssen oder extrem hohen Risikozuschlägen kann eine Alternative wie die Grundfähigkeitsversicherung sinnvoller sein. Lassen Sie sich in solchen Fällen individuell beraten.
Bis wann macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht bis zum geplanten Renteneintritt Sinn – aktuell also bis 67 Jahre. Die meisten Berufsunfähigkeitsfälle treten zwischen 50 und 60 Jahren auf. Gerade in dieser Phase haben Sie oft noch hohe finanzielle Verpflichtungen: Immobilienkredite, Unterhalt für Kinder oder Altersvorsorge. Ein Neuabschluss ist meist bis zum 55. Lebensjahr möglich, wird aber mit zunehmendem Alter deutlich teurer. Der optimale Abschlusszeitpunkt liegt zwischen 18 und 35 Jahren.
Für wen lohnt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. Besonders wichtig ist sie für Lehrkräfte aufgrund des hohen Berufsunfähigkeitsrisikos. Auch Alleinerziehende, Hauptverdiener in Familien und Selbstständige sollten sich unbedingt absichern. Berufseinsteiger profitieren von günstigen Einstiegstarifen und einfacher Gesundheitsprüfung. Selbst Studenten können sich bereits ab etwa 15 € monatlich absichern und sich günstige Konditionen für die Zukunft sichern. Die Investition in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt sich daher doppelt aus: Sie schützt Ihren Lebensstandard und Ihre finanzielle Unabhängigkeit.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.