
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll? So sichern Sie als Beamter Ihre Arbeitskraft ab
Ihre finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit optimal gestalten

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05.01.2026
Allgemein, Beamte, DU
Dienstunfähigkeit verstehen: Was sie für Ihre Zukunft bedeutet
Als Beamter stehen Sie vor einer besonderen Herausforderung bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei mehr als nur eine weitere Police. Sie schließt die oft erhebliche Lücke zwischen staatlicher Versorgung und Ihrem gewohnten Lebensstandard. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist, wie Sie die richtige Absicherung finden und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
18 % aller Neupensionierten werden dienstunfähig: Von 57.600 Neupensionierten im Jahr 2023 mussten 10.200 Beamte bereits mit durchschnittlich 56 Jahren aus gesundheitlichen Gründen den Dienst quittieren.
Beamtenanwärter haben praktisch keinen Schutz: Beamte auf Widerruf und Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt und werden entlassen. Ihre einzige Absicherung wäre die gesetzliche Erwerbsminderungsrente von durchschnittlich nur 877 € monatlich.
Fünf Jahre Wartezeit für Beamte auf Lebenszeit: Erst nach fünf Dienstjahren besteht Anspruch auf Ruhegehalt. Vorher droht bei Dienstunfähigkeit die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit minimalen Leistungen.
Maximale Pension liegt bei nur 71,75 %: Selbst nach 40 Dienstjahren erhalten Sie maximal 71,75 % Ihrer letzten Bezüge. Bei früher Dienstunfähigkeit fallen zusätzlich bis zu 10,8 % Versorgungsabschlag an.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel ist entscheidend: Nur mit einer echten DU-Klausel folgt der Versicherer der Entscheidung Ihres Dienstherrn. Ohne diese Klausel prüft der Versicherer selbst und kann zu anderen Ergebnissen kommen.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit für Sie als Beamter genau?
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig sind, Ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Das Bundesbeamtengesetz definiert dies präzise: Bereits wenn Sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichten konnten und keine Aussicht besteht, dass Ihre Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate vollständig wiederhergestellt wird, können Sie als dienstunfähig eingestuft werden (Quelle: § 44 BBG).
Die Feststellung erfolgt immer auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Dies unterscheidet sich fundamental von der Berufsunfähigkeit in der Privatwirtschaft. Dort entscheidet der Versicherer selbst, ob jemand mindestens 50 % seines Berufs nicht mehr ausüben kann.
Die Zahlen sprechen für sich: Von den 57.600 Neupensionierten im Jahr 2023 wurden 18 % wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Diese 10.200 Beamten schieden im Durchschnitt bereits mit 56 Jahren und 3 Monaten aus dem aktiven Dienst aus (Quelle: www.versicherungsbote.de).
Die häufigsten Ursachen sind heute psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie Krebs. Besonders Lehrkräfte sind betroffen: Etwa 15 % aller Lehrer geben ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen auf. Burnout und Depressionen gehören zu den häufigsten psychischen Belastungen. Die hohe Arbeitsbelastung durch Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen und administrative Aufgaben fordert ihren Tribut.
Wann ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung wirklich sinnvoll für Sie?
Die Sinnhaftigkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung hängt entscheidend von Ihrem Beamtenstatus ab. Grundsätzlich empfehlen Experten eine solche Versicherung für alle Beamten, Soldaten und beamtenähnlich Beschäftigte wie Richter. Die Priorität unterscheidet sich jedoch erheblich je nach Ihrer persönlichen Situation.
Warum insbesondere junge Beamte und Beamtenanwärter profitieren
Junge Beamte und Beamtenanwärter gehören zu der Gruppe, die am meisten von einer Dienstunfähigkeitsversicherung profitiert. Der entscheidende Grund: die fehlende staatliche Versorgung in den ersten Berufsjahren.
Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie einen Anspruch auf Ruhegehalt erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Werden Sie vorher dienstunfähig, erhalten Sie keine reguläre Pension. Stattdessen werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten maximal eine Erwerbsminderungsrente.
Diese Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsunfähigkeit liegt im Durchschnitt bei gerade einmal 877 € im Monat nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge (Quelle: www.allianz.de). Ein Anwärter oder ein Beamter in der Probezeit, der dienstunfähig wird, erhält praktisch keine staatliche Versorgung durch seinen Dienstherrn.
Besonders in Berufsgruppen mit hohem Dienstunfähigkeitsrisiko wie Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug sollten Sie eine Versicherung bereits während der Ausbildung oder spätestens bei Verbeamtung abschließen.
Die Vorteile eines frühen Abschlusses sind erheblich: In jungen Jahren sind die Beiträge deutlich günstiger. Schüler, Azubis und Studierende erhalten oft besonders günstige Konditionen und müssen beim späteren Berufswechsel keine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Älteren Beamten drohen dagegen Risikozuschläge oder sogar Ablehnungen aufgrund von Vorerkrankungen.
Wie sich die Sinnhaftigkeit je nach Beamtenstatus verändert
Beamte auf Widerruf: Für Sie ist die Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen und erhalten kein Ruhegehalt vom Dienstherrn. In der Regel haben Sie auch noch keine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nur bei einem Dienstunfall besteht ein Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Erwerbseinschränkung.
Beamte auf Probe: Auch für Sie ist die Versicherung essentiell. Sie werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls entlassen, wenn die Ursache nicht auf einem Dienstunfall beruht. Sie können zwar einen Antrag auf Unterhaltsbeitrag stellen, wobei Ihre wirtschaftliche Situation berücksichtigt wird. Nur bei einem Dienstunfall werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt.
Junge Beamte auf Lebenszeit (erste fünf Dienstjahre): Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Sie dringend empfehlenswert. Während der fünfjährigen Wartezeit besteht noch kein Anspruch auf Ruhegehalt. Diese kritische Phase erfordert besonderen Schutz.
Beamte auf Lebenszeit mit über fünf Jahren Dienstzeit: Eine Versicherung bleibt sinnvoll, da das Ruhegehalt deutlich unter Ihrem aktiven Einkommen liegt. Mit jedem Dienstjahr steigt zwar Ihr Ruhegehaltssatz, aber selbst nach 40 Jahren erreichen Sie maximal 71,75 % des letzten Gehalts. Ein Beamter mit nur 10 Dienstjahren hätte einen Ruhegehaltssatz von etwa 17,9 %. Zusätzlich fällt ein Versorgungsabschlag von 0,3 % pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze an, maximal 10,8 %.
Beamte in Risikoberufen: Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte haben ein erheblich höheres Risiko, dienstunfähig zu werden. Für Sie ist eine spezialisierte Absicherung mit besonderen Klauseln wie der G-26-Absicherung für Feuerwehrbeamte besonders wichtig.
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Wie unterscheidet sich Dienstunfähigkeitsversicherung von Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Unterschiede zwischen beiden Versicherungsarten sind fundamental für Ihre richtige Absicherung. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne spezielle Klauseln reicht für Beamte nicht aus.
Berufsunfähigkeit bezieht sich auf Erwerbstätige in der Privatwirtschaft. Sie liegt vor, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls mindestens 50 % Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Der Versicherer prüft selbst anhand ärztlicher Unterlagen, ob diese Quote erreicht ist.
Dienstunfähigkeit hingegen betrifft Sie als Beamten. Sie ist nicht an eine bestimmte Erwerbstätigkeitsquote gebunden. Ihr Dienstherr stellt sie auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens fest. Entscheidend ist, ob Sie Ihre spezifischen Dienstpflichten erfüllen können: nicht ob Sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht den Unterschied Dienstunfähigkeit Berufsunfähigkeit: Ein Polizist könnte vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft werden, weil er die besonderen physischen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr erfüllt. Theoretisch könnte er aber einer Bürotätigkeit nachgehen. Eine normale BU-Versicherung würde möglicherweise nicht zahlen, da der Beamte noch nicht 50 % berufsunfähig ist.
Was bringt Ihnen eine echte Dienstunfähigkeitsklausel?
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist das entscheidende Element bei der Wahl Ihrer BU-Versicherung. Diese Klausel besagt: Sowohl Ihre Versetzung als auch Ihre Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit wird als vollständige Berufsunfähigkeit anerkannt. Der Versicherer folgt der Entscheidung Ihres Dienstherrn ohne eigene Prüfung.
Es gibt mehrere Varianten mit unterschiedlichen Schutzwirkungen:
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel zahlt nur, wenn aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses eine Versetzung oder Entlassung erfolgt. Der Versicherer darf aber selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Dies kann zu langwierigen Streitereien führen.
Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel gilt nur für Beamte auf Lebenszeit und regelt nicht, was bei Entlassung geschieht. Beamte auf Widerruf oder Probe können im Leistungsfall leer ausgehen.
Die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel ist Ihre beste Option. Sie deckt sowohl Entlassung als auch Versetzung in den Ruhestand ab und funktioniert unabhängig vom Beamtenstatus. Der Versicherer verzichtet auf eine eigene Prüfung und folgt dem Urteil Ihres Dienstherrn.
Aktuell bieten 23 Gesellschaften DU-Klauseln an. Die Bayerische, DBV, Allianz, Debeka und LVM zählen zu den Anbietern mit echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklauseln (Quelle: www.franke-bornberg.de). Diese Auswahl ist in den letzten Jahren geschrumpft, was die Wichtigkeit einer frühen Absicherung unterstreicht.
Wie groß ist Ihre Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit wirklich?
Die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit ist für viele Beamte erheblicher als erwartet. Das Ruhegehalt liegt deutlich unter Ihrem letzten aktiven Einkommen. Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit, den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und potenziellen Versorgungsabschlägen.
Welche Versorgungsansprüche Sie je nach Status erwarten können
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Dienstherrn. Sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Bei einem Dienstunfall besteht nur ein Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag von 66,67 % der zum Zeitpunkt des Unfalls erhaltenen Bezüge.
Als Beamter auf Probe erhalten Sie gleichfalls kein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit. Sie werden entlassen und nachversichert. Nur bei einem Dienstunfall werden Sie in den Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf Ruhegehalt.
Als Beamter auf Lebenszeit ohne die erforderliche Wartezeit von fünf Jahren erhalten Sie ebenfalls kein Ruhegehalt. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsunfähigkeit liegt bei nur etwa 877 € monatlich: deutlich unter dem Existenzminimum für die meisten Beamten (Quelle: www.allianz.de).
Als Beamter auf Lebenszeit mit mindestens fünf Jahren Dienstzeit erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt vom Dienstherrn. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Ruhegehaltsfähige Dienstjahre × 1,79375 % = Ruhegehaltssatz. Nach 40 Dienstjahren beträgt der maximale Ruhegehaltssatz 71,75 % des letzten Gehalts. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz liegt derzeit bei etwa 65 % des letzten Einkommens.
Scheiden Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze aus, fällt zusätzlich ein Versorgungsabschlag an. Dieser beträgt 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestands oder 3,6 % pro Jahr, maximal jedoch 10,8 %. Ein Beamter, der mit 55 Jahren wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wird, muss mit einer Reduzierung von etwa 6 % rechnen.
Bei einem Dienstunfall erhalten Sie ein Unfallruhegehalt. Der erdiente Ruhegehaltssatz wird um 20 % erhöht und beträgt mindestens 66,67 %, maximal 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Es wird kein Versorgungsabschlag berechnet.
Wie Sie Ihre optimale Höhe der DU-Rente ermitteln
Die optimale Höhe Ihrer DU-Rente sollte die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und staatlicher Versorgung schließen. Die Berechnung erfordert mehrere Schritte.
Zunächst berechnen Sie Ihr zu erwartendes Ruhegehalt. Sie benötigen die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus den letzten zwei Jahren vor der Pensionierung, inklusive des Familienzuschlags der Stufe 1. Diese multiplizieren Sie mit Ihrem erwarteten Ruhegehaltssatz (Dienstjahre × 1,79375 %).
Ein praktisches Beispiel: Ein Gymnasiallehrer in Bayern, 35 Jahre alt, seit 2015 auf Lebenszeit verbeamtet, mit einem Bruttogehalt von 5.000 € könnte bei Dienstunfähigkeit heute etwa 26,67 ruhegehaltsfähige Dienstjahre erreichen. Dies ergibt einen Ruhegehaltssatz von etwa 47,83 %, also rund 2.400 € monatlich brutto. Die Versorgungslücke zum bisherigen Gehalt beträgt etwa 2.600 € monatlich. Diese Lücke sollte Ihre DU-Versicherung schließen.
Verschiedene Versicherer bieten unterschiedliche Pauschalgrenzen. Die Bayerische bietet mit dem Dienstanfängerbonus 50 % zusätzlich für Beamte auf Probe. Die DBV erlaubt individuelle Versorgungsanalysen. Die Condor sieht 30 % des Bruttogehalts oder bei Beamten auf Lebenszeit ein Drittel des Netto-Durchschnittseinkommens der letzten drei Jahre vor.
Für Beamte auf Lebenszeit sollte die DU-Versicherung idealerweise die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und Ruhegehalt decken. Dies entspricht oft etwa 60 % bis 80 % des aktuellen Nettoeinkommens. Beamte auf Widerruf und Probe benötigen deutlich höhere Absicherungen, da sie praktisch keine staatliche Versorgung erhalten.
Worauf sollten Sie bei der Wahl Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung achten?
Die Wahl der richtigen Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsentscheidungen in Ihrem Beamtenleben. Die Komplexität der verschiedenen Tarife und Klauseln macht eine professionelle Beratung fast unverzichtbar. In einem persönlichen Gespräch kann ich Ihre individuelle Situation analysieren und die beste Lösung aus meinem Best-Select-Portfolio für Sie finden.
Welche Leistungskriterien für Sie entscheidend sind
Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Dies ist das absolut wichtigste Kriterium. Ohne echte DU-Klausel erhalten Sie im Leistungsfall möglicherweise kein Geld. Der Versicherer könnte seine eigene Prüfung durchführen und zu anderen Ergebnissen kommen als Ihr Dienstherr. Eine vollständige Klausel sollte sowohl Entlassung als auch Versetzung abdecken.
Versicherungslaufzeit bis 67 Jahre: Ihre DU-Versicherung sollte grundsätzlich so lange laufen, wie Sie berufstätig sind. Die meisten Fälle von Dienstunfähigkeit treten erst ab 55 Jahren ein. Eine zu kurze Laufzeit bedeutet ein großes Risiko. Besonders wichtig ist eine Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze.
Beitragsdynamik: Eine jährliche Beitragsdynamik von bis zu 5 % ist wichtig, um der Inflation entgegenzuwirken. Ohne Beitragsdynamik droht im Leistungsfall aufgrund gesunkener Kaufkraft ein großer finanzieller Einschnitt.
Nachversicherungsgarantie: Die Option der Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung ist entscheidend. Sie ermöglicht es, die Police an Ihren aktuellen Lebensstandard anzupassen. Dies ist besonders wichtig bei Familiengründung oder anderen Lebensveränderungen.
Absicherung bei Teildienstunfähigkeit: Manche Versicherer bieten spezielle Regelungen zur Absicherung bei begrenzter Dienstunfähigkeit an. Dies ist wertvoll, da nicht alle Fälle zu vollständiger Dienstunfähigkeit führen.
Spezielle Klauseln für Risikoberufe: Beamte in Risikoberufen wie Polizisten, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamte sollten auf spezielle Klauseln achten. Für Feuerwehrbeamte ist etwa die G-26-Absicherung wichtig. Nicht alle Versicherer akzeptieren alle Risiken.
Welche typischen Fehler Sie bei der Absicherung vermeiden sollten
Zu später Abschluss: Je älter Sie bei Abschluss sind, desto höher fallen die Beiträge aus. Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen. Im Schnitt schließen Neu-Versicherte ihre DU erst mit 28 Jahren ab. Eine Versicherung während der Ausbildung oder als Beamtenanfänger ist deutlich günstiger.
Zu niedrige Versicherungssumme: Viele Beamte unterschätzen die Versorgungslücke. Orientieren Sie sich an 60 % bis 80 % Ihres Nettoeinkommens. Bei späteren Lebensveränderungen lassen sich die Leistungen durch Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.
Fehlende Beitragsdynamik: Im Laufe des Lebens ändern sich Lebensstandard und Finanzbedarf. Gerade in Zeiten von Inflation ist es wichtig, die DU anzupassen. Sonst droht im Leistungsfall ein großer finanzieller Einschnitt.
Zu kurze Versicherungslaufzeit: Wer die Laufzeit zu früh enden lässt, etwa mit 63 oder 65 Jahren, riskiert eine Leistungslücke vor dem Renteneintritt. Gesundheitsprobleme nehmen mit dem Alter zu. Die meisten Dienstunfähigkeitsfälle treten über 55 Jahren ein. Eine DU sollte daher bis 67 Jahre laufen.
Falsche Angaben bei Gesundheitsfragen: Der Versicherer kann bei falschen Angaben den Vertrag anfechten oder kündigen. Im Ernstfall verweigert er die Leistung. Dies betrifft auch vermeintliche Kleinigkeiten wie Selbstzahler-Arztbesuche oder Verdachtsdiagnosen. Prüfen Sie Ihre Krankenakten sorgfältig.
Zu hohe Karenzzeit: Manche Versicherer bieten Karenzzeiten von 6, 12 oder 24 Monaten an, um den Beitrag zu senken. Dies ist riskant: Die Karenzzeit beginnt mit der ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit. In der Praxis kann sich dies zu einer Gesamtlücke von etwa 18 Monaten addieren. Die Ersparnis lohnt sich meist nicht.
Fazit: Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung richtig planen und umsetzen
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für die allermeisten Beamten eine sinnvolle bis notwendige Investition. Besonders unverzichtbar ist sie für Beamte auf Widerruf und Probe sowie für junge Beamte in den ersten fünf Dienstjahren. Aber auch Beamte mit längerer Dienstzeit profitieren von der Absicherung ihrer Versorgungslücke.
Die Komplexität der verschiedenen Tarife, Klauseln und individuellen Berechnungen macht es schwierig, die optimale Lösung selbst zu finden. Jede Situation ist individuell: Ihr Beamtenstatus, Ihre Dienstjahre, Ihr Gesundheitszustand und Ihre familiäre Situation spielen alle eine Rolle bei der Wahl der richtigen Absicherung.
Als staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung in der Beratung von Beamten kenne ich die speziellen Herausforderungen Ihrer Berufsgruppe. Durch mein Best-Select-Prinzip habe ich Zugriff auf über 250 Partnergesellschaften und kann für Sie die individuell beste Lösung entwickeln.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre persönliche Situation analysieren und die optimale Absicherung für Sie finden. In einem kostenfreien Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen Ihre Versorgungslücke, erkläre die verschiedenen Optionen und entwickle eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre finanzielle Sicherheit. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin und sichern Sie Ihre berufliche Zukunft optimal ab.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





