
Ablehnung der Privaten Krankenversicherung für Beamte: Was Sie wissen müssen
Vorerkrankungen, fehlende Unterlagen oder finanzielle Gründe können zur PKV-Ablehnung führen

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18.10.2025
Allgemein, Beamte, Krankenversicherung, pkv
Warum die PKV auch Beamte ablehnen kann
Eine Ablehnung der private Krankenversicherung trifft viele Beamtenanwärter unerwartet. Trotz Beihilfeanspruch ist der Zugang zur PKV nicht automatisch garantiert. Die Versicherer prüfen jeden Antrag individuell und können diesen aus verschiedenen Gründen ablehnen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Ablehnungsgründe es gibt, welche Sonderregelungen für Beamte gelten und welche Alternativen Ihnen bei einer Ablehnung zur Verfügung stehen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Öffnungsaktion schützt Beamtenanfänger: Innerhalb von 6 Monaten nach Erstverbeamtung müssen PKV-Versicherer Sie aufnehmen, unabhängig von Vorerkrankungen.
Gesundheitsprüfung ist Standard: Die PKV darf Ihren Gesundheitszustand erfragen und bei schweren Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder ablehnen.
Basistarif als Notlösung: Bei diesem Tarif besteht Annahmezwang, allerdings zu hohen Kosten von bis zu 942,64 € monatlich (Stand: 2025).
Anonyme Risikovoranfrage vermeidet Nachteile: So vermeiden Sie negative Einträge im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer.
Beihilfe deckt 50-80 % der Kosten: Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder übernimmt die Beihilfe einen großen Teil Ihrer Krankheitskosten.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wann erhält man eine Ablehnung der PKV?
Private Krankenversicherer sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die ihre Verträge nach dem Prinzip der Risikoprüfung abschließen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung haben sie kein Aufnahmezwang und können Anträge ablehnen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 146 Abs. 1 Nr.1 VAG) verpflichtet sie sogar dazu, ihre Prämien risikogerecht zu kalkulieren.
Die Ablehnung erfolgt meist nicht sofort. Häufig bieten Versicherer zunächst alternative Lösungen an: Risikozuschläge erhöhen Ihre monatlichen Beiträge, Leistungsausschlüsse schränken den Versicherungsschutz für bestimmte Erkrankungen ein. Erst wenn diese Optionen für den Versicherer wirtschaftlich nicht tragbar sind, folgt die komplette Ablehnung.
Gesundheitliche Gründe für eine Ablehnung der PKV
Der häufigste Ablehnungsgrund sind Vorerkrankungen. Die PKV erfasst Ihren Gesundheitszustand über detaillierte Fragebögen mit unterschiedlichen Abfragezeiträumen:
Aktuelle Beschwerden und laufende Behandlungen
Krankenhausaufenthalte der letzten 5 Jahre
Ambulante Behandlungen der letzten 3-5 Jahre
Psychotherapeutische Behandlungen der letzten 5-10 Jahre
Bestimmte schwere Erkrankungen ohne zeitliche Begrenzung
Besonders kritisch bewerten Versicherer chronische Erkrankungen wie Diabetes, psychische Erkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Leiden. Auch mehrere kleinere Vorerkrankungen können in der Summe zur Ablehnung führen. Die Bewertung variiert jedoch zwischen den Versicherern: Was bei einem Anbieter zur Ablehnung führt, kann bei einem anderen mit Risikozuschlag versicherbar sein.
Wichtig: Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Bei falschen Angaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes nach § 19 VVG. Die Versicherer können bei vorsätzlicher Täuschung noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten.
Finanzielle und formale Gründe für eine Ablehnung
Neben gesundheitlichen Aspekten prüfen Versicherer auch Ihre finanzielle Situation. Da in Deutschland Versicherungspflicht besteht und die PKV bei Zahlungsrückständen nicht einfach kündigen darf, ist die Bonitätsprüfung besonders wichtig. Sie schützt die Versichertengemeinschaft vor steigenden Beiträgen durch zahlungsunfähige Mitglieder.
Formale Ablehnungsgründe umfassen:
Negative Schufa-Einträge oder laufende Insolvenzverfahren
Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen
Fehlende Nachweise über Einkommen oder Beamtenstatus
Überschreitung von Antragsfristen bei Sonderaktionen
Besondere Regelungen für Beamte in der PKV
Beamte genießen beim PKV-Zugang erhebliche Vorteile durch die sogenannte Öffnungsaktion. Diese freiwillige Selbstverpflichtung vieler PKV-Unternehmen garantiert Beamtenanfängern den Versicherungsschutz unabhängig vom Gesundheitszustand.
Die Öffnungsaktion gilt für:
Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
Beamte auf Probe
Erstmalig verbeamtete Personen
Innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Verbeamtung können Sie die Öffnungsaktion nutzen. Dabei gelten folgende Konditionen:
Keine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen
Risikozuschläge maximal 30 % des Grundbeitrags
Keine Leistungsausschlüsse möglich
Vollständiger Versicherungsschutz garantiert
Beachten Sie diese wichtigen Einschränkungen: Die Öffnungsaktion können Sie nur einmal nutzen. Entweder bei der Verbeamtung auf Widerruf oder bei der Verbeamtung auf Probe. Das erste angesprochene Versicherungsunternehmen ist zur Annahme verpflichtet. Bei pauschaler Beihilfe ist die Öffnungsaktion nicht anwendbar.
Die Beihilfe übernimmt einen erheblichen Teil Ihrer Krankheitskosten. Die Beihilfesätze des Bundes betragen 2025:
| Personenkreis | Beihilfesatz |
| Beamte (aktiv) | 50 % |
| Beamte mit 2+ Kindern | 70 % |
| Pensionäre | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Ehepartner | 70 % * |
*Bei Einhaltung der Einkommensgrenze von 21.832 € jährlich (Stand: 2025)
(Quelle: www.bva.bund.de)
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Was Sie tun können, wenn Sie als Beamter eine Ablehnung der PKV erhalten
Eine Ablehnung der PKV ist kein endgültiges Aus für Ihren Wunsch nach privatem Versicherungsschutz. Verschiedene Strategien können zum Erfolg führen:
Anonyme Risikovoranfrage stellen
Bevor Sie einen offiziellen Antrag einreichen, empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Verschiedene Anbieter bewerten Gesundheitsrisiken unterschiedlich. Die anonyme Anfrage verhindert negative Einträge im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer. Offizielle Ablehnungen müssen Sie bei späteren Anträgen angeben.
Basistarif als Notlösung
Der Basistarif bietet eine Auffanglösung mit Kontrahierungszwang. Die PKV muss Sie hier aufnehmen, wenn Sie zu den berechtigten Personengruppen gehören:
Privatversicherte mit Vertrag ab 01.01.2009
Ehemals gesetzlich Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach Ende der freiwilligen Mitgliedschaft
Nicht versicherte Personen mit Versicherungspflicht
Der Basistarif bietet Leistungen analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Höchstbeitrag liegt 2025 bei 942,64 € monatlich. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Eine Gesundheitsprüfung findet trotzdem statt: für einen späteren Tarifwechsel in bessere Tarife (Quelle: www.allianz.de).
Weitere Handlungsoptionen:
Andere Versicherer kontaktieren
Leistungsausschlüsse für bestimmte Erkrankungen akzeptieren
Risikozuschläge in Kauf nehmen
PKV-Ombudsmann bei Streitigkeiten einschalten
Wichtig: Warten Sie immer die schriftliche Annahmeerklärung ab, bevor Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen.
Fazit: Eine Ablehnung der PKV ist kein Karrierehindernis
Eine Ablehnung durch die private Krankenversicherung kann Ihre Lebensplanung als Beamter durcheinanderbringen. Die gute Nachricht: Mit der Öffnungsaktion haben Beamtenanfänger eine einmalige Chance auf PKV-Schutz ohne Wenn und Aber. Verpassen Sie diese Frist nicht.
Falls Sie bereits abgelehnt wurden oder die Öffnungsfrist verpasst haben, stehen Ihnen verschiedene Alternativen zur Verfügung. Die Suche nach dem passenden Versicherer und die Bewertung von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kann schnell komplex werden.
Lassen Sie sich bei dieser wichtigen Entscheidung professionell unterstützen. Als spezialisierter Berater für Beamte kenne ich die Besonderheiten der verschiedenen Versicherer und ihre Annahmerichtlinien. In einem kostenfreien Erstgespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation und zeige Ihnen konkrete Lösungswege auf. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin und sichern Sie sich optimal ab.
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Häufige Fragen zur Ablehnung der PKV für Beamte
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Als Beamtenanfänger nutzen Sie die Öffnungsaktion innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung. Ansonsten hängt es von Art und Schwere der Vorerkrankungen ab. Viele Versicherer akzeptieren Vorerkrankungen gegen Risikozuschläge oder mit Leistungsausschlüssen.
Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann schwerwiegende Folgen haben. Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, bereits erhaltene Leistungen zurückfordern und Sie rückwirkend kündigen. Bei vorsätzlicher Täuschung gilt eine Frist von 10 Jahren, bei Fahrlässigkeit 3 Jahre.
Ja, offizielle Ablehnungen müssen Sie bei neuen Anträgen angeben. Deshalb empfiehlt sich zunächst eine anonyme Risikovoranfrage. Diese hinterlässt keine Spuren im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer.
Nach rechtsgültigem Vertragsabschluss kann die PKV Sie nicht mehr ablehnen. Eine Kündigung ist nur bei Beitragsrückständen oder arglistiger Täuschung bei den Gesundheitsfragen möglich. Der Versicherer trägt ab Vertragsbeginn das Risiko neu auftretender Erkrankungen.
Die Bearbeitungszeit variiert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei einfachen Fällen ohne Vorerkrankungen erhalten Sie oft innerhalb einer Woche eine Rückmeldung. Bei komplexeren Gesundheitshistorien oder wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden, kann es 4-6 Wochen dauern.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ein Risikozuschlag verteuert Ihre Beiträge dauerhaft, sichert aber vollständigen Schutz. Leistungsausschlüsse halten die Beiträge niedrig, schließen aber bestimmte Behandlungen aus. Bei der Öffnungsklausel für Beamte sind Leistungsausschlüsse nicht zulässig.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





