
PKV für Kinder von Lehrern
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05.09.2025
Lehrer, Krankenversicherung
Alles rund um GKV und PKV für Kinder von Lehrern
Lehrer, die verbeamtet sind, haben bei der Krankenversicherung ihrer Kinder eine besondere Ausgangslage. Während Angestellte ihre Kinder meist unkompliziert über die gesetzliche Familienversicherung absichern können, müssen Beamte zwischen der GKV und PKV entscheiden. Da Beamte Beihilfe vom Dienstherrn erhalten, lohnt sich die PKV für Kinder in vielen Fällen – gleichzeitig gibt es aber Voraussetzungen, Unterschiede je nach Bundesland und langfristige Folgen dieser Wahl.
Dieser Beitrag erklärt umfassend, welche Möglichkeiten Lehrkräfte für die Krankenversicherung ihrer Kinder haben, wie die Beihilfe wirkt, welche Kosten und Leistungen anfallen und worauf Eltern bei der Entscheidung achten sollten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beamtenkinder erhalten in der PKV dank Beihilfe meist 80 % Kostenerstattung, die PKV deckt nur den Rest ab.
Beiträge für Kinder-PKV liegen typischerweise bei 30–70 € im Monat, freiwillige GKV kostet ca. 210 € monatlich.
Bei mehreren Kindern kann die beitragsfreie Familienversicherung der GKV finanziell günstiger sein.
Anmeldung eines Neugeborenen in der PKV muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen, sonst ist eine Gesundheitsprüfung nötig.
Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur bei Eintritt einer Versicherungspflicht möglich (z. B. Ausbildung, Studium).
In einigen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe, die zur Hälfte die Krankenversicherungsbeiträge (GKV oder PKV) bezuschusst.
Nach dem 25. Lebensjahr entfällt die Beihilfe – das Kind braucht dann eine Vollversicherung in PKV oder GKV.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
GKV oder PKV für Kinder von Lehrern: Was ist besser?
Als verbeamtete Lehrkraft stehen Sie vor der Frage, ob Ihr Kind in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert werden soll. Beide Systeme bieten Vor- und Nachteile, die sich je nach Familiensituation unterschiedlich auswirken.
Vorteile der GKV für Kinder
Kostenfreiheit in der Familienversicherung: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Kind beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden. Für Familien mit mehreren Kindern bedeutet das eine erhebliche finanzielle Entlastung.
Keine Gesundheitsprüfung: Auch Kinder mit Vorerkrankungen werden aufgenommen, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Einfache Abwicklung: Arzt- und Behandlungskosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Sie müssen keine Rechnungen einreichen oder in Vorleistung gehen.
Soziale Absicherung: Kinderkrankengeld und weitere familienfreundliche Leistungen sind in der GKV integriert und entlasten Eltern im Alltag.
Vorteile der PKV für Kinder
Beihilfe und niedrige Beiträge: Beamtenkinder erhalten in der Regel 80 % Beihilfe vom Dienstherrn. Den verbleibenden Rest deckt die PKV ab. Dadurch entstehen nur geringe monatliche Beiträge, häufig zwischen 30 und 70 €.
Umfangreiche Leistungen: Viele PKV-Tarife beinhalten Leistungen, die über den Standard der GKV hinausgehen. Dazu zählen etwa Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus, umfangreiche Zahn- und Kieferorthopädie-Erstattungen oder alternative Heilmethoden.
Privatpatienten-Status: Kürzere Wartezeiten bei Fachärzten, Zugang zu Spezialisten und bessere Auswahlmöglichkeiten im Krankenhaus.
Individuelle Tarifgestaltung: Eltern können den Versicherungsschutz ihres Kindes gezielt anpassen, etwa durch Wahlleistungen im Krankenhaus oder Erstattung für Hilfsmittel.
Nachteile und Abwägungen bei der PKV für Kinder
Eigenbeiträge in der PKV: Für jedes Kind fällt ein eigener Beitrag an. Bei mehreren Kindern summieren sich die Kosten, während die GKV bei passender Konstellation alle Kinder beitragsfrei absichert.
Verwaltungsaufwand: Rechnungen müssen zunächst bezahlt und anschließend bei PKV und Beihilfestelle eingereicht werden.
Bindung an das System: Ein Wechsel zurück in die GKV ist während der Kindheit kaum möglich und meist erst bei Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit möglich.
Beispielrechnung zur PKV für Kinder
Freiwillige GKV: ca. 210 € Monatsbeitrag pro Kind.
PKV mit Beihilfe (80 %): ca. 30-70 € Monatsbeitrag pro Kind.
Gerade für verbeamtete Lehrkräfte ist die PKV aufgrund der Beihilfe meist die attraktivere Lösung, insbesondere wenn es um ein oder zwei Kinder geht. Bei größeren Familien oder wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist, kann die GKV finanziell im Vorteil sein.
Die Entscheidung hängt daher stark von Ihrer individuellen Familiensituation ab. Wägen Sie Kosten, Leistungsumfang und langfristige Perspektiven sorgfältig gegeneinander ab.
Voraussetzungen für die PKV für Kinder von Lehrern
Ob Ihr Kind privat krankenversichert werden kann, hängt maßgeblich von Ihrer eigenen Versicherungssituation, dem Einkommen der Eltern und dem Familienstand ab. Für Lehrkräfte als Beamte gilt: Kinder sind grundsätzlich beihilfeberechtigt, wenn sie zum Haushalt gehören und Anspruch auf Kindergeld besteht. Damit können sie in der PKV abgesichert werden. Allerdings gibt es wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Eltern beide gesetzlich versichert
Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wird das Kind automatisch beitragsfrei familienversichert. Eine private Versicherung ist in diesem Fall zwar möglich, sie erfordert jedoch einen eigenständigen Beitrag und eine Gesundheitsprüfung.
Eltern beide privat versichert
Sind beide Elternteile in der PKV, kann das Kind nicht in die GKV wechseln. Es wird ebenfalls privat versichert. Lehrerkinder profitieren in diesem Fall von der Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt in der Regel 80 % der Kosten, die verbleibenden 20 % deckt die PKV ab.
Ein Elternteil PKV (Beamter), ein Elternteil GKV
Diese Konstellation ist für Lehrkräfte typisch. Hier entscheidet das Einkommen über die Versicherungsform des Kindes:
Liegt das Einkommen des privat versicherten Beamten-Elternteils über dem des gesetzlich versicherten Elternteils und zudem oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: ca. 73.800 € brutto/Jahr), ist die beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen. Das Kind muss entweder freiwillig in der GKV versichert werden (ca. 210 € pro Monat) oder privat mit Beihilfe (ca. 30-70 € pro Monat).
Verdient der GKV-Elternteil mehr oder liegt das Einkommen des Beamten unterhalb der Grenze, kann das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben.
Familienstand und Sondersituationen
Nicht verheiratete Eltern: Die Einkommensgrenze nach § 10 SGB V greift nur bei verheirateten Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet, kann das Kind in der Regel beim GKV-Elternteil beitragsfrei familienversichert bleiben.
Geschiedene oder getrennt lebende Eltern: Entscheidend ist hier, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend gemeldet ist. Lebt es beim GKV-Elternteil, bleibt es beitragsfrei familienversichert.
Alleinerziehende Lehrkräfte: Ist die Lehrkraft allein versorgt und privat versichert, wird auch das Kind in der PKV mit Beihilfe versichert.
Alter und Versicherungsstatus des Kindes
Neugeborene können innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, sofern ein Elternteil dort versichert ist (Kindernachversicherung).
Ältere Kinder, die zuvor gesetzlich versichert waren, benötigen für den Wechsel in die PKV eine Gesundheitsprüfung.
Eigene Versicherungspflicht tritt ein, wenn das Kind eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung beginnt oder Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erzielt. Dann muss es in die GKV wechseln.
Die entscheidenden Faktoren sind also Einkommen, Familienstand und bestehende Versicherungen der Eltern. Gerade bei gemischten Konstellationen (ein Elternteil PKV, der andere GKV) ist es wichtig, die Einkommensverhältnisse genau zu prüfen, um keine Überraschungen bei den Versicherungsoptionen zu erleben.
Beihilfe und ihre Bedeutung für die PKV für Kinder
Die Beihilfe ist das zentrale Element, das die PKV für Kinder von Lehrern besonders attraktiv macht. Sie ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn, die einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt. Für Kinder von beihilfeberechtigten Beamten liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 80 %. Das bedeutet: Von einer Arztrechnung über 1.000 € erstattet die Beihilfe bereits 800 €. Die verbleibenden 200 € deckt die private Krankenversicherung ab.
Damit ist die PKV für Kinder von Lehrern besonders günstig, da sie nur den kleinen Restanteil absichern müssen. Typischerweise kostet ein Kindertarif mit 20 % Restkostenabsicherung 30-70 € im Monat. In Bundesländern mit abweichenden Beihilferegelungen, wie Hessen, können die Beiträge höher liegen, da die Beihilfe dort teilweise geringer ist.
Die Beihilfe funktioniert allerdings nicht wie eine Vollversicherung. Sie zahlt nur anteilig und nur für Kosten, die als beihilfefähig anerkannt sind. Deshalb ist die PKV kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur Beihilfe. Gemeinsam bilden beide ein duales System:
Beihilfe deckt den größten Teil der Kosten (z. B. 80 % für Kinder).
PKV übernimmt den Rest und ergänzt um Leistungen, die von der Beihilfe nicht erfasst werden, etwa Einbettzimmer im Krankenhaus oder bestimmte Heilmethoden.
Ein praktischer Ablauf sieht so aus: Eltern begleichen zunächst die Arztrechnung. Anschließend reichen sie die Belege sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der PKV ein. Beide Stellen erstatten den jeweiligen Anteil.
Für Lehrkräfte ist die Beihilfe damit nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern der Grund, warum die PKV für Kinder von Lehrern meist deutlich günstiger und leistungsstärker ist als eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kosten der PKV für Kinder von Lehrern
Die Kosten einer PKV für Kinder von Lehrern hängen von drei Faktoren ab: dem Beihilfesatz des Kindes, dem gewählten Tarif und eventuellen Risikozuschlägen. Da Kinder von Beamten in den meisten Bundesländern 80 % Beihilfe erhalten, sind die Beiträge vergleichsweise niedrig.
Typische Beitragshöhen
Bei 80 % Beihilfe: 30 bis 70 € pro Monat
In Bundesländern mit abweichenden Regelungen (z. B. Hessen mit nur 55–70 % Beihilfe): 60 bis 100 € pro Monat
Freiwillige GKV-Mitgliedschaft ohne Familienversicherung: ca. 210 € pro Monat (2025)
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die PKV mit Beihilfe in den meisten Fällen deutlich günstiger ist als die freiwillige GKV.
Zusätzliche Kosten
Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung muss jedes Kind eine Pflegepflichtversicherung abschließen. In der PKV kostet diese nur wenige Euro pro Monat und wird separat erhoben, da die Beihilfe keine Pflegekosten abdeckt.
Einfluss von Alter und Tarif
Die Beiträge bleiben während der Kindheit weitgehend stabil. Erst mit 21 Jahren steigen die Kosten, da dann Altersrückstellungen gebildet werden. Ab dem 25. Lebensjahr entfällt zudem der Beihilfeanspruch, wenn kein Kindergeld mehr gezahlt wird. In diesem Fall muss das Kind zu 100 % privat versichert werden, was Beiträge von mehreren Hundert Euro im Monat bedeutet.
Beispielrechnung
Arztkosten: 1.000 €
Beihilfe übernimmt 80 % = 800 €
PKV (20 %-Tarif) übernimmt 200 €
Eigenanteil der Eltern: 0 €
Für Eltern bedeutet dies: Die PKV für Kinder von Lehrern bietet bei sehr überschaubaren Beiträgen eine hochwertige Absicherung. Lediglich bei mehreren Kindern kann sich der Kostenvorteil der Beihilfe relativieren, da für jedes Kind ein eigener Beitrag fällig wird, während in der GKV mehrere Kinder unter Umständen beitragsfrei familienversichert wären.
Leistungen der PKV für Kinder von Lehrern: Das bekommst du
Die private Krankenversicherung für Kinder von Lehrkräften bietet in Kombination mit der Beihilfe einen sehr umfassenden Versicherungsschutz. Viele Leistungen gehen deutlich über das hinaus, was die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt.
Ambulante Versorgung
Freie Arztwahl, auch bei Fachärzten ohne lange Wartezeiten
Erstattung hochwertiger Medikamente ohne Einschränkungen auf Festbeträge
Umfangreiche Leistungen bei Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie – oft zu 100 %
Übernahme von Hilfsmitteln wie Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen oder speziellen Orthesen in höherem Umfang als in der GKV
Stationäre Versorgung
Anspruch auf Chefarztbehandlung und Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer, wenn der Tarif dies vorsieht
Rooming-In: Kostenübernahme für die Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus, was gerade bei kleineren Kindern wichtig ist
Kürzere Wartezeiten für Operationen und Zugang zu Spezialkliniken
Zahn- und Kieferorthopädie
Hohe Erstattungen für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen (80-100 % je nach Tarif)
Absicherung von hochwertigen Zahnfüllungen, Versiegelungen oder Schienen, die in der GKV nur eingeschränkt übernommen werden
Frühzeitige Absicherung für die fast immer anfallenden KFO-Kosten im Jugendalter
Vorsorge und Zusatzleistungen
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen über die GKV-Programme hinaus
Kostenübernahme für alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie (je nach Tarif)
Ergänzung der Beihilfe durch Beihilfeergänzungstarife, die Leistungslücken schließen, z. B. Zuzahlungen im Krankenhaus oder besondere Hilfsmittel
Langfristige Absicherung
Viele Versicherer bieten Optionstarife, die Ihrem Kind später den Wechsel in leistungsstärkere Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. So bleibt die Versorgung auch nach Wegfall des Beihilfeanspruchs flexibel.
Die Kombination aus Beihilfe und PKV für Kinder vo Lehrern ist somit nicht nur günstig, sondern auch leistungsstark. Eltern erhalten die Sicherheit, dass ihr Kind in allen medizinischen Bereichen optimal abgesichert ist – von den ersten Vorsorgeuntersuchungen bis zu den unvermeidlichen kieferorthopädischen Behandlungen.
Wechsel und Besonderheiten in der PKV für Kinder von Lehrern je nach Bundesland
Die Beihilfe für Lehrkräfte und deren Kinder ist Ländersache. Deshalb gibt es Unterschiede, die sich direkt auf die Kosten und Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung auswirken. Eltern sollten diese Regelungen genau kennen, bevor sie sich entscheiden.
Einheitliche Regel: 80 % Beihilfe für Kinder
In den meisten Bundesländern sowie beim Bund erhalten Kinder von Beamten 80 % Beihilfe. Die PKV für Kinder von Lehrern deckt dann lediglich die restlichen 20 % ab. Dadurch entstehen besonders niedrige Beiträge für Lehrerkinder.
Abweichende Regelungen in einzelnen Ländern
Hessen: Der Beihilfesatz für Kinder startet bei 55 % und kann auf bis zu 70 % steigen. Bei stationären Leistungen gibt es einen Zuschlag von 15 %, sodass maximal 85 % erreicht werden. Dadurch müssen Eltern in Hessen höhere PKV-Beiträge einkalkulieren (30-45 % Restkosten statt 20 %).
Baden-Württemberg: Bis Ende 2022 erhielten Beamte mit mehreren Kindern dort nicht automatisch höhere Beihilfesätze. Seit 2023 gibt es jedoch die Möglichkeit einer erhöhten Beihilfe oder einer pauschalen Beihilfe. Kinder erhalten hier – wie anderswo – 80 %.
Sachsen: Lange Zeit gab es keine individuelle Beihilfe, sondern nur höhere Gehälter. Seit 2024 ist auch hier ein reguläres Beihilfesystem eingeführt, sodass Kinder nun 80 % Beihilfe erhalten.
Pauschale Beihilfe in einigen Bundesländern
In Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es inzwischen die sogenannte pauschale Beihilfe. Beamte können sich anstelle der individuellen Beihilfe für einen Zuschuss zur Krankenversicherung entscheiden. Der Dienstherr übernimmt dann die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, egal ob das Kind gesetzlich oder privat versichert ist.
Vorteil: Familien können die beitragsfreie GKV-Familienversicherung nutzen und erhalten trotzdem einen Zuschuss.
Nachteil: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unumkehrbar.
Wechselmöglichkeiten
Ein Wechsel von der GKV in die PKV für Kinder von Lehrern ist vor allem bei Geburt unkompliziert, wenn sie binnen zwei Monaten in der PKV angemeldet werden. Später ist ein Wechsel schwieriger, da eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Der Rückweg von der PKV in die GKV ist meist erst mit Beginn einer eigenen Versicherungspflicht (z. B. Ausbildung oder Studium) möglich.
Besondere Fristen
Neugeborene: Anmeldung in der PKV innerhalb von 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung.
Studierende: Entscheidung zwischen studentischer GKV oder PKV muss zu Beginn des Studiums getroffen werden. Wird die Befreiung von der GKV-Pflicht beantragt, gilt diese für die gesamte Studiendauer.
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern zeigen: Ob sich die PKV Kinder von Lehrern lohnt, hängt auch vom Standort Ihrer Verbeamtung ab. Besonders die Wahl zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe ist eine Entscheidung mit langfristigen Folgen.
Häufige Fragen (FAQ) zur PKV für Kinder von Lehrern
1. Ab wann hat mein Kind Anspruch auf Beihilfe?
Ihr Kind ist beihilfeberechtigt, sobald es Anspruch auf Kindergeld hat und als berücksichtigungsfähiges Familienmitglied gilt. In der Regel besteht dieser Anspruch bis zum 25. Lebensjahr, solange es sich in Ausbildung oder Studium befindet. Bei dauerhaft beeinträchtigten Kindern kann der Anspruch zeitlich unbegrenzt bestehen.
2. Was passiert, wenn ich die Anmeldung zur PKV nach der Geburt verpasse?
Wird ein neugeborenes Kind nicht innerhalb von 2 Monaten in der PKV angemeldet, entfällt die Kindernachversicherung. Ein späterer Beitritt ist zwar möglich, erfordert aber eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können dann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
3. Kann mein Kind später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Ja, aber nur in bestimmten Situationen. Typische Wechselgründe sind der Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung, eines Studiums oder einer Angestelltentätigkeit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ohne Eintritt einer Versicherungspflicht bleibt Ihr Kind in der PKV.
4. Lohnt sich die PKV auch, wenn mehrere Kinder zu versichern sind?
Bei einem oder zwei Kindern ist die PKV mit Beihilfe meist günstiger als die freiwillige GKV. Bei drei oder mehr Kindern kann die beitragsfreie Familienversicherung der GKV jedoch finanziell attraktiver sein, da in der PKV für jedes Kind ein eigener Beitrag gezahlt werden muss.
5. Was passiert nach dem Ende der Beihilfeberechtigung mit 25 Jahren?
Ab dem Wegfall des Kindergeldanspruchs endet auch die Beihilfe. Ihr Kind muss dann entweder zu 100 % privat versichert werden oder in die GKV wechseln, sofern Versicherungspflicht eintritt. Viele Versicherer bieten Übergangstarife für Studierende oder Berufseinsteiger an. Eine rechtzeitige Planung erleichtert diesen Übergang erheblich.
Fazit zur PKV für Kinder von Lehrern
Die PKV für Kinder von Lehrern ist durch die Kombination aus Beihilfe und günstigen Beiträgen in vielen Fällen die attraktivste Lösung. Sie bietet eine hochwertige medizinische Versorgung, individuelle Tarifgestaltung und langfristige Absicherung. Dennoch gibt es Unterschiede je nach Bundesland, Einkommen und Familiensituation, die eine sorgfältige Prüfung erforderlich machen. Gerade die Entscheidung zwischen beitragsfreier GKV-Familienversicherung und günstiger PKV mit Beihilfe will gut abgewogen sein.
Als staatlich geprüfter Finanzanlagenfachmann und Versicherungsfachmann unterstütze ich Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Familie zu finden. Buchen Sie jetzt einen Termin für eine kostenfreie Beratung und klären Sie alle Fragen rund um die optimale Krankenversicherung für Ihr Kind.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





