Pension als Lehrer in Teilzeit

Berechnung Ihrer Pension als Lehrer in Teilzeit

So wirkt sich reduzierte Arbeitszeit auf Ihre Beamtenversorgung aus

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  • 21.11.2025

  • Allgemein, Lehrer, Pension

Was Sie über Ihre spätere Pension als Lehrer in Teilzeit wissen sollten

Als Lehrer in Teilzeit stehen Sie vor besonderen Herausforderungen bei Ihrer Altersvorsorge. Die Berechnung der späteren Pension folgt komplexen Regeln, die sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt haben. Während früher Teilzeitjahre nur anteilig für die Wartezeit zählten, gilt seit 2020 eine neue Rechtslage, die Ihnen deutlich mehr Sicherheit bietet.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Ihre Teilzeitbeschäftigung konkret auf die Pensionshöhe auswirkt, welche Faktoren Sie beeinflussen können und worauf Sie besonders achten sollten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wartezeit wird voll angerechnet: Seit 2020 zählen Teilzeitjahre vollständig für die 5-jährige Mindestdienstzeit – Sie erwerben bereits nach 5 Jahren Teilzeit einen Pensionsanspruch.

  • Pensionshöhe wird anteilig berechnet: Bei 50 % Teilzeit erwerben Sie nur 50 % der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, was Ihre spätere Pension entsprechend reduziert.

  • Elternzeit strategisch planen: Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist pensionsrechtlich günstiger als vollständige Beurlaubung ohne Bezüge.

  • Finanzielle Einbußen sind erheblich: 7 Jahre Halbtagsarbeit können zu einer Pensionsminderung von etwa 830 € monatlich führen.

  • Individuelle Berechnung ist komplex: Faktoren wie Besoldungsgruppe, Bundesland und Familienzuschläge beeinflussen Ihre persönliche Situation erheblich.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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