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Kranken­versicherung im Mutterschutz: Das gilt für Lehrerinnen

Die wichtigsten Regelungen für verbeamtete und angestellte Lehrerinnen im Überblick

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  • 06.10.2025

  • Allgemein, Lehrer, Krankenversicherung, pkv

Kranken­versicherung im Mutterschutz: Das müssen Sie wissen

Die Krankenversicherung im Mutterschutz wirft bei Lehrerinnen oft viele Fragen auf. Besonders die Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften sowie zwischen privater und gesetzlicher Versicherung sorgen oft für Verwirrung. Die gute Nachricht vorweg: Ihr Versicherungsschutz bleibt während des Mutterschutzes grundsätzlich bestehen. Die Kostenfrage hängt jedoch stark von Ihrem Beschäftigungsverhältnis ab.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regelungen für Ihre persönliche Situation gelten, wer welche Kosten übernimmt und wie Sie sich optimal absichern können.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Verbeamtete Lehrerinnen behalten ihre Beihilfe: Mit 70 % Beihilfesatz bei zwei oder mehr Kindern müssen Sie nur 30 % über die PKV absichern

  • Gesetzlich versicherte Angestellte sind gut abgesichert: Die Krankenkasse zahlt 13 € täglich Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettogehalt auf

  • Privat versicherte Angestellte zahlen weiter: Die PKV-Beiträge laufen unverändert weiter, der Arbeitgeberzuschuss von maximal 471,32 € entfällt während der

  • Elternzeit bringt Veränderungen: Bei der GKV sind Sie beitragsfrei versichert, bei der PKV müssen Sie die vollen Beiträge selbst tragen

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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