

Als Lehrer krank auf Klassenfahrt: Was tun?
Rechtssicherheit und schnelles Handeln bei Erkrankung während der Schulfahrt

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Wenn der Lehrer auf Klassenfahrt krank wird
Klassenfahrten gehören zu den Höhepunkten des Schuljahres. Doch was passiert, wenn die verantwortliche Lehrkraft plötzlich erkrankt? Diese Situation stellt Schulen, Eltern und Kollegen vor besondere Herausforderungen. Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig: Ohne ausreichende Aufsichtspersonen kann die Fahrt nicht stattfinden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Sofortmaßnahmen notwendig sind, wie Sie die Aufsichtspflicht gewährleisten und wann eine Lehrerausfallversicherung sinnvoll ist.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Mindestens zwei Aufsichtspersonen sind Pflicht: Bei mehrtägigen Klassenfahrten müssen immer zwei Begleitpersonen dabei sein, davon mindestens eine Lehrkraft.
Lehrerausfallversicherung schützt vor hohen Stornokosten: Bei kurzfristiger Absage werden oft 90 % der Übernachtungskosten fällig. Eine Versicherung kostet nur etwa 1 € Aufpreis pro Person.
Eltern tragen Verantwortung bei Schülererkrankung: Müssen Schüler ins Krankenhaus, wandelt sich die Aufsichtspflicht in Fürsorgepflicht. Eltern müssen schnellstmöglich die Betreuung übernehmen.
Erste-Hilfe-Ausbildung ist verpflichtend: Alle Begleitpersonen müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. Die Fortbildung sollte alle zwei Jahre aufgefrischt werden.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Verantwortung und Aufsichtspflicht: Was gilt auf der Klassenfahrt?
Die Aufsichtspflicht auf Klassenfahrten geht weit über den normalen Schulalltag hinaus. Lehrkräfte übernehmen dasselbe Maß an Verantwortung wie Eltern für ihre eigenen Kinder (Quelle: diebayerische.de). Diese umfassende Verantwortung gilt rund um die Uhr.
Gesetzliche Mindestanforderungen: Bei mehrtägigen Klassenfahrten müssen mindestens zwei Aufsichtspersonen anwesend sein. Eine davon muss zwingend eine Lehrkraft sein (Quellen: schuster-reisen.com, herole.de).
Geschlechterverteilung beachten: Bei gemischten Klassen ist mindestens eine männliche und eine weibliche Begleitperson erforderlich. Eine Ausnahme gilt nur für Grundschulen bis Klasse 4: Hier kann die Begleitung ausschließlich weiblich sein (Quellen: schuster-reisen.com, news4teachers.de).
Die verantwortliche Lehrkraft hat dabei eine besondere Position: Sie ist gegenüber anderen Begleitpersonen weisungsbefugt und trägt die Gesamtverantwortung für deren Einsatz (Quellen: diebayerische.de, schuster-reisen.com).
Was passiert, wenn ein Lehrer krank auf Klassenfahrt wird?
Die Erkrankung einer Lehrkraft während oder kurz vor der Klassenfahrt stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Je nach Zeitpunkt der Erkrankung ergeben sich unterschiedliche Szenarien.
Sofortmaßnahmen wenn der Lehrer krank auf Klassenfahrt ist
Erkrankt die Lehrkraft vor Fahrtantritt, muss schnell gehandelt werden. Die Schulleitung muss umgehend eine qualifizierte Ersatzperson finden (Quelle: reiseschutz-deutschland.de).
Wichtige Voraussetzungen für Ersatzpersonen:
Aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung: (Quellen: diebayerische.de, johanniter.de)
Pädagogische Eignung
Kenntnis der Schülergruppe: (idealerweise)
Verfügbarkeit für die gesamte Fahrtdauer
Erkrankt der Lehrer während der Fahrt, muss die verbleibende Begleitperson sofort die Schulleitung informieren. Diese organisiert dann schnellstmöglich eine Ersatzkraft vor Ort.
Organisation der weiteren Aufsicht
Die Organisation der Aufsicht folgt klaren Prioritäten:
Prüfung der Mindestbesetzung: Sind noch genügend qualifizierte Aufsichtspersonen vor Ort?
Kontakt zur Schulleitung: Abstimmung über das weitere Vorgehen
Information der Eltern: Transparente Kommunikation über die Situation
Ersatzperson organisieren: Anreise einer qualifizierten Lehrkraft
Bei älteren Schülern können die Aufsichtskriterien nach Zustimmung der Eltern gelockert werden. Dies setzt jedoch nachgewiesene Reife und Verantwortungsbewusstsein voraus (Quelle: diebayerische.de). Die Begleitpersonen müssen dennoch jederzeit erreichbar bleiben (Quellen: herole.de, news4teachers.de).
Wann muss die Klassenfahrt abgebrochen werden?
Ein Abbruch der Klassenfahrt ist in folgenden Fällen unumgänglich:
Unterschreitung der Mindestbesetzung: Kann die vorgeschriebene Mindestzahl an Begleitpersonen nicht mehr gewährleistet werden, muss die Fahrt abgebrochen werden (Quellen: reiseschutz-deutschland.de, reiseschutz-deutschland.de).
Keine Ersatzperson verfügbar: Findet sich keine qualifizierte Ersatzkraft, ist ein Abbruch unvermeidlich.
Gefährdung der Aufsichtspflicht: Ist die ordnungsgemäße Beaufsichtigung nicht mehr möglich, muss zum Schutz aller Beteiligten abgebrochen werden.
Die finanziellen Folgen können erheblich sein: Bei kurzfristiger Stornierung werden oft 90 % des Übernachtungspreises fällig (Quelle: reiseschutz-deutschland.de).
Rechte und Pflichten der Schule und Eltern im Krankheitsfall
Die Verantwortlichkeiten sind klar verteilt. Die Schule trägt die Organisationsverantwortung, während Eltern bei Erkrankung ihrer Kinder in die Pflicht genommen werden.
Pflichten der Schule:
Sicherstellung ausreichender Aufsichtspersonen
Organisation von Ersatzpersonal bei Ausfall
Information der Eltern über besondere Vorkommnisse
Gewährleistung der medizinischen Erstversorgung
Rechte und Pflichten der Eltern:
Recht auf umfassende Information: über den Gesundheitszustand ihres Kindes
Pflicht zur Übernahme der Betreuung: bei schwerer Erkrankung
Kostenübernahme: für Reise- und Betreuungskosten bei Schülererkrankung (OVG NRW, Az. 19 A 993/07) (Quelle: beamten-infoportal.de)
Schriftliche Einverständniserklärung: für gelockerte Aufsicht bei älteren Schülern (Quelle: herole.de)
Umgang mit kranken Schülern während der Klassenfahrt
Die Erkrankung von Schülern stellt Lehrkräfte vor besondere Herausforderungen. Das Vorgehen hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
Typische Abläufe und rechtliche Grundlagen
Bei leichten Erkrankungen wie Erkältungen oder Kopfschmerzen bleibt die normale Aufsichtspflicht bestehen. Die Lehrkraft organisiert die medizinische Grundversorgung und informiert die Eltern.
Stationäre Krankenhausaufnahme: Hier wandelt sich die Aufsichtspflicht in eine Fürsorgepflicht (Quelle: beamten-infoportal.de). Die Eltern müssen schnellstmöglich selbst die Betreuung übernehmen und zu ihrem Kind reisen.
Wichtige rechtliche Einschränkungen:
Lehrkräfte sind nicht befugt, medizinische Entscheidungen zu treffen: (Quellen: beamten-infoportal.de, schulwissenplus.de)
Die Organisationspflicht umfasst nur die Sicherstellung medizinischer Behandlung vor Ort: (Quelle: schulwissenplus.de)
Medikamentengabe nur nach schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern
Die Lehrkraft muss in jedem Fall eine lückenlose Dokumentation führen: Zeitpunkt der Erkrankung, ergriffene Maßnahmen, Kontakt mit Eltern und medizinischem Personal.
Was ist eine Lehrerausfallversicherung und wann ist sie sinnvoll?
Eine Lehrerausfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn die Klassenfahrt wegen Erkrankung einer Lehrkraft abgesagt werden muss. Die Kosten sind überschaubar, der Nutzen kann erheblich sein.
Versicherte Rücktrittsgründe umfassen:
Krankheit der Lehrkraft oder deren Angehöriger
Schwangerschaft
Unfall
Erhebliche Hausschäden
Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
Todesfälle im persönlichen Umfeld
(Quelle: reiseschutz-deutschland.de)
Die Versicherung lohnt sich besonders bei:
Teuren Auslandsfahrten
Reisen in der Hauptsaison mit hohen Stornokosten
Fahrten mit älteren oder gesundheitlich angeschlagenen Lehrkräften
Klassenfahrten ohne ausreichende Ersatzlehrkräfte an der Schule
Wichtige Voraussetzungen: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Beide Anbieter verlangen eine Mindestgruppengröße von 6 Schülern (Quellen: reiseschutz-deutschland.de, travelsecure.de).
Häufige Probleme und Lösungen bei Krankheit auf Klassenfahrt
In der Praxis treten immer wieder ähnliche Herausforderungen auf. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich viele Probleme vermeiden oder zumindest abmildern.
Problem: Fehlende Ersatzlehrkraft
Lösung: Frühzeitig Vertretungspool anlegen
Eltern mit pädagogischer Qualifikation als Reserve einplanen
Kooperationen mit Nachbarschulen vereinbaren
Problem: Unklare Kostenübernahme
Lösung: Vorab schriftliche Vereinbarungen mit Eltern treffen
Lehrerausfallversicherung rechtzeitig abschließen
Notfallfonds der Schule oder des Fördervereins einrichten
Problem: Medikamentengabe bei chronisch kranken Schülern
Lösung: Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einholen
Genaue Dosierungsanweisungen dokumentieren
Kontakt zum behandelnden Arzt herstellen
Problem: Heimweh verstärkt durch Erkrankung
Lösung: Regelmäßiger Kontakt mit den Eltern
Vertrauensperson vor Ort einbeziehen
Klare Absprachen über mögliche Abholung
Prävention: Wie können Sie sich als Lehrer auf den Ernstfall vorbereiten?
Eine gründliche Vorbereitung minimiert Risiken und schafft Handlungssicherheit im Ernstfall.
Erste-Hilfe-Kompetenz sicherstellen
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss an Schulen wirksame Erste Hilfe sichergestellt werden (Quelle: komnet.nrw.de). Für Lehrkräfte bedeutet das:
Regelmäßige Fortbildung: Alle zwei Jahre sollte die Erste-Hilfe-Ausbildung mit jeweils neun Unterrichtseinheiten aufgefrischt werden (Quelle: komnet.nrw.de)
Spezielle Anforderungen: Sportlehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen (Quelle: komnet.nrw.de)
Dokumentation: Nachweise über Fortbildungen sorgfältig aufbewahren
Checkliste für die Vorbereitung
Vor der Fahrt:
Notfallkontakte aller Eltern aktualisieren
Krankenversicherungskarten der Schüler kopieren
Allergien und Vorerkrankungen dokumentieren
Erste-Hilfe-Koffer überprüfen und ergänzen
Lehrerausfallversicherung prüfen und ggf. abschließen
Während der Fahrt:
Tägliche Gesundheitschecks durchführen
Hygienemaßnahmen konsequent umsetzen
Ausreichend Ruhezeiten einplanen
Kontakt zur Heimatschule aufrechterhalten
Rechtliche Absicherung
Die rechtlichen Konsequenzen bei Aufsichtspflichtverletzungen können schwerwiegend sein:
Disziplinarverfahren: Bei Beamten wird eine Aufsichtspflichtverletzung meist in einem Disziplinarverfahren geprüft (Quellen: diebayerische.de, spiegel.de)
Mögliche Sanktionen: Diese reichen vom Verweis über Geldbußen bis zur Degradierung oder dem Jobverlust (Quellen: diebayerische.de, spiegel.de)
Strafrechtliche Folgen: In schweren Fällen kann fahrlässige Tötung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden (Quellen: diebayerische.de, zeugnisgenerator-up.de)
Empfehlung: Eine Diensthaftpflichtversicherung als Baustein der Privathaftpflicht ist für alle Lehrkräfte ratsam (Quelle: diebayerische.de). Normalerweise haftet zwar die Schulbehörde, doch eine zusätzliche Absicherung schützt vor persönlichen finanziellen Risiken (Quellen: diebayerische.de, spiegel.de).
Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung meistern Sie jede Krise
Erkrankungen auf Klassenfahrten lassen sich nicht immer vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung, klaren Absprachen und einer guten Versicherung minimieren Sie jedoch die Risiken erheblich. Die Investition in eine Lehrerausfallversicherung für etwa 1 € pro Person kann Sie vor Stornokosten in Höhe von mehreren Tausend Euro bewahren.
Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und die Verantwortung ist groß. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, die optimale Absicherung für Ihre individuelle Situation zu finden. Als staatlich geprüfter Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung unterstütze ich Sie gerne bei der Auswahl der passenden Versicherungslösungen.
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FAQ
Bleiben Sie zunächst ruhig und warten Sie auf den Anruf der Lehrkraft. Diese wird Sie über den Gesundheitszustand und die ergriffenen Maßnahmen informieren. Bei leichten Erkrankungen kann Ihr Kind meist vor Ort betreut werden.
Bei einer stationären Krankenhausaufnahme müssen Sie schnellstmöglich die Betreuung übernehmen und zu Ihrem Kind reisen. Die Kosten für Ihre Anreise und Unterbringung tragen Sie selbst. Halten Sie wichtige Dokumente wie die Krankenversicherungskarte und eventuelle Vollmachten bereit.
Besprechen Sie bereits vor der Klassenfahrt mit Ihrem Kind, wie es sich im Krankheitsfall verhalten soll. Eine kleine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten gibt zusätzliche Sicherheit.
Eine Lehrerausfallversicherung ist eine spezielle Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten. Sie greift, wenn die Klassenfahrt wegen Erkrankung oder anderen versicherten Ereignissen bei der Lehrkraft abgesagt werden muss.
Die Versicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, die bei kurzfristiger Absage bis zu 90 % der Reisekosten betragen können. Der Zusatzbeitrag liegt bei etwa 1 € pro Person. Versichert sind neben Krankheit auch Unfälle, Schwangerschaft oder Todesfälle im persönlichen Umfeld der Lehrkraft.
Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden und gilt für Gruppen ab 6 Schülern. Angesichts der geringen Kosten und des hohen finanziellen Risikos ist sie eine sinnvolle Investition für jede Klassenfahrt.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.