
Pension für Lehrer in Bayern: So berechnet sich Ihre Altersversorgung als Beamter
Verstehen Sie die Berechnung, Voraussetzungen und Besonderheiten Ihrer Beamtenpension in Bayern

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19.11.2025
Allgemein, Lehrer, Pension
Die wichtigsten Fakten zur Pension für Lehrer in Bayern
Die Pension für Lehrer in Bayern folgt einem klar definierten System. Als verbeamteter Lehrer haben Sie Anspruch auf eine Beamtenpension, die sich grundlegend von der gesetzlichen Rente unterscheidet.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Ihre Pension berechnet, wann Sie in den Ruhestand gehen können und welche Besonderheiten Sie beachten sollten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Pensionsberechnung folgt einer klaren Formel: Die Pension ergibt sich aus den ruhegehaltfähigen Bezügen multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz von 1,79375 % pro Dienstjahr.
Maximale Pension nach 40 Jahren: Mit 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer ruhegehaltfähigen Bezüge.
Regelpensionsalter liegt bei 67 Jahren: Für Lehrer ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, frühere Jahrgänge haben gestaffelte Altersgrenzen.
Mindestpension sichert Grundversorgung: Nach mindestens 5 Dienstjahren besteht Anspruch auf 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder die amtsunabhängige Mindestversorgung.
Abschläge bei vorzeitiger Pensionierung: Pro Jahr vorzeitiger Pensionierung reduziert sich die Pension um 3,6 %, maximal jedoch um 10,8 %.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wie berechnet sich die Pension für Lehrer in Bayern?
Die Berechnung Ihrer Lehrerpension basiert auf drei wesentlichen Faktoren: den ruhegehaltfähigen Bezügen, den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und dem daraus resultierenden Ruhegehaltssatz. Das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) regelt diese Berechnung präzise.
Ihre ruhegehaltfähigen Bezüge umfassen das Grundgehalt, Strukturzulagen, Amtszulagen und Familienzuschläge. Als Grundlage dient das Einkommen der letzten zwei Jahre vor Pensionseintritt. Ein Lehrer in der Besoldungsgruppe A13 erhält ab Februar 2025 ein Einstiegsgehalt von 5.247,58 € brutto monatlich. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt dieses Gehalt auf bis zu 6.168,25 € in der höchsten Stufe (Quelle:bbb-bayern.de).
Die Pensionsformel im Detail
Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % für jedes volle Dienstjahr. Nach 30 Dienstjahren erreichen Sie beispielsweise einen Satz von 53,81 %. Die Höchstgrenze liegt bei 71,75 % nach 40 Dienstjahren.
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht dies:
| Berechnungsgrundlage | Wert |
| Ruhegehaltfähige Bezüge (A13) | 5.150 € |
| Dienstjahre | 30 Jahre |
| Ruhegehaltssatz | 53,81 % |
| Monatliche Bruttopension | 2.771 € |
(Quelle:beatvest.com)
Bei 40 Dienstjahren würde die Pension bei gleichen Bezügen 3.695 € brutto monatlich betragen. Diese Beträge unterliegen noch der Besteuerung und den Abzügen bei der Pension für Kranken- und Pflegeversicherung.
Anrechenbare Dienstzeiten
Zu den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten zählen nicht nur die aktiven Jahre im Schuldienst. Auch Wehr- oder Zivildienst vor der Verbeamtung, bestimmte Ausbildungszeiten und Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes werden berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet: Bei einer 60-prozentigen Teilzeit zählt ein Jahr als volles Dienstjahr für die Wartezeit, aber nur als 0,6 Jahre für die Berechnung des Ruhegehaltssatzes.
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Ab wann können Sie als Lehrer in Bayern in Pension gehen?
Die Altersgrenze für den Ruhestand bayerischer Lehrer richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Für Lehrer des Jahrgangs 1964 und später gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Bei früheren Jahrgängen staffelt sich das Pensionsalter zwischen 65 und 67 Jahren (Quelle:gesetze-bayern.de).
Verschiedene Pensionierungswege
Sie haben mehrere Möglichkeiten, in den Ruhestand zu treten. Die reguläre Pensionierung erfolgt automatisch mit Erreichen der Altersgrenze zum Ende des Schulhalbjahres, in dem Sie die Altersgrenze erreichen. Auf Antrag können Sie bereits mit 64 Jahren ohne besondere Gründe in Pension gehen. Schwerbehinderte Lehrer haben die Möglichkeit, bereits mit 60 Jahren den Ruhestand anzutreten.
Bei Dienstunfähigkeit ist eine vorzeitige Pensionierung jederzeit möglich. Diese muss ärztlich festgestellt werden und bedeutet, dass Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Aktuelle Daten des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) zeigen, dass nur etwa 18 % der Lehrer tatsächlich bis zur Regelaltersgrenze im Dienst bleiben (Quelle:bllv.de).
Abschläge bei vorzeitiger Pensionierung
Entscheiden Sie sich für eine vorzeitige Pensionierung, müssen Sie mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Pro Jahr vor Erreichen der Regelaltersgrenze reduziert sich Ihre Pension um 3,6 %. Der maximale Abschlag beträgt 10,8 %, was drei Jahren entspricht.
Eine wichtige Ausnahme: Haben Sie 45 Dienstjahre erreicht und sind mindestens 64 Jahre alt, entfällt der Versorgungsabschlag vollständig. Diese Regelung honoriert besonders lange Dienstzeiten.
Wie hoch ist die Mindestpension für Lehrer in Bayern?
Das bayerische Versorgungssystem sichert Lehrern eine Mindestversorgung zu, selbst bei kurzen Dienstzeiten. Diese Absicherung greift nach einer Wartezeit von mindestens fünf Jahren (Quelle:dbb.de).
Die Mindestversorgung berechnet sich nach zwei Methoden. Sie erhalten den jeweils höheren Betrag:
Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt 35 % Ihrer ruhegehaltfähigen Bezüge. Bei einem A13-Gehalt von 5.150 € entspricht dies einer Mindestpension von 1.803 € brutto monatlich.
Die amtsunabhängige Mindestversorgung orientiert sich an 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 plus einem Festbetrag von 30,68 €. Für Lehrer in höheren Besoldungsgruppen ist meist die amtsabhängige Berechnung günstiger.
Sonderfall: Dienstunfähigkeit nach kurzer Dienstzeit
Werden Sie aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit dienstunfähig, erhalten Sie auch ohne Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit eine Pension. Diese beträgt mindestens 35 % Ihrer ruhegehaltfähigen Bezüge. Diese Regelung schützt Lehrer, die bereits früh in ihrer Laufbahn gesundheitliche Schäden erleiden.
Welche Besonderheiten gelten bei Teilzeit, Frühpension und Hinzuverdienst?
Teilzeitregelungen und deren Auswirkungen
Teilzeitarbeit wirkt sich differenziert auf Ihre Pension aus. Während Teilzeitjahre vollständig für die Erfüllung der Wartezeit zählen, werden sie bei der Berechnung des Ruhegehaltssatzes nur anteilig berücksichtigt.
Arbeiten Sie beispielsweise fünf Jahre in 50-prozentiger Teilzeit, erfüllen Sie die fünfjährige Wartezeit vollständig. Für die Pensionsberechnung zählen diese Jahre jedoch nur als 2,5 Dienstjahre. Eine Ausnahme bildet die unfreiwillige Teilzeit aufgrund begrenzter Dienstfähigkeit: Hier wird die Zeit wie Vollzeit gewertet.
Altersteilzeit als Übergangsmodell
Die Altersteilzeit ermöglicht Lehrern ab 60 Jahren (bei Schwerbehinderung ab 58 Jahren) einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Sie arbeiten dabei zu 60 % Ihrer bisherigen Arbeitszeit. Besonders beliebt ist das Blockmodell: Sie arbeiten zunächst weiter in Vollzeit und werden anschließend bei fortlaufender Bezahlung freigestellt.
Für die Pensionsberechnung gilt: Altersteilzeit wird mit 60 % der Vollzeit angerechnet. Vier Jahre Altersteilzeit entsprechen somit 2,4 ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Die genauen Auswirkungen hängen vom Beginn der Altersteilzeit ab. Regelungen vor 2010 sind teilweise günstiger.
Hinzuverdienstgrenzen im Ruhestand
Als pensionierter Lehrer dürfen Sie grundsätzlich hinzuverdienen. Die Grenzen richten sich nach Ihrem Pensionierungsalter:
| Situation | Hinzuverdienstgrenze |
| Vor Erreichen der Regelaltersgrenze | Differenz zwischen letzten Bezügen und Pension |
| Nach Erreichen der Regelaltersgrenze | 150 % der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge |
(Quelle:las.bayern.de)
Überschreiten Sie diese Grenzen, wird Ihre Pension entsprechend gekürzt. Ein Lehrer mit einer A13-Pension von 2.500 € und letzten Bezügen von 6.000 € darf vor der Regelaltersgrenze maximal 3.500 € hinzuverdienen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhöht sich diese Grenze auf 9.000 € monatlich.
Fazit: Pension für Lehrer in Bayern optimal planen
Die Beamtenpension für Lehrer in Bayern bietet eine solide Altersversorgung, deren Höhe Sie durch strategische Karriereplanung beeinflussen können. Mit 40 Dienstjahren erreichen Sie die maximale Pension von 71,75 % Ihrer letzten Bezüge. Die Entscheidung über den Pensionszeitpunkt sollten Sie sorgfältig abwägen: Vorzeitige Pensionierung bedeutet dauerhafte Abschläge von bis zu 10,8 %.
Besonders komplex wird die Berechnung bei Teilzeitphasen, Altersteilzeit oder wenn Sie einen Hinzuverdienst planen. Jede individuelle Situation erfordert eine detaillierte Analyse der persönlichen Umstände.
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FAQ zur Pension für Lehrer in Bayern
Die Pension eines bayerischen Lehrers hängt von den Dienstjahren und der Besoldungsgruppe ab. Ein Lehrer der Besoldungsgruppe A13 mit 40 Dienstjahren erhält 71,75 % seiner letzten ruhegehaltfähigen Bezüge. Bei einem Endgehalt von etwa 6.000 € brutto entspricht dies einer Bruttopension von rund 4.300 € monatlich. Nach 30 Dienstjahren beträgt der Ruhegehaltssatz 53,81 %, was bei gleichen Bezügen etwa 3.200 € Bruttopension bedeutet. Auf den ersten Blick klingen diese Zahlen solide, doch nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung sowie Berücksichtigung der Inflation bleibt weniger übrig. Die tatsächliche Kaufkraft im Ruhestand fällt wesentlich geringer aus, als viele erwarten. Wer also seinen Lebensstandard halten möchte, sollte frühzeitig mit einer ergänzenden Altersvorsorge planen.
Die Nettopension eines A13-Lehrers in Bayern variiert je nach individueller Situation. Bei einer Bruttopension von 3.000 € (entspricht etwa 30 Dienstjahren) verbleiben nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung etwa 2.200 bis 2.400 € netto. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, dem Familienstand und weiteren persönlichen Faktoren ab. Eine präzise Berechnung erfordert die Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände.
Lehrer in Bayern können zu verschiedenen Zeitpunkten in Pension gehen. Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Auf Antrag ist eine Pensionierung bereits mit 64 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen von 3,6 % pro Jahr. Schwerbehinderte Lehrer können bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand treten. Bei nachgewiesener Dienstunfähigkeit ist eine Pensionierung jederzeit möglich, unabhängig vom Alter.
Die Mindestpension für bayerische Beamte beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge bei mindestens fünf Dienstjahren. Für einen Lehrer in A13 mit Bezügen von 5.150 € bedeutet dies eine Mindestpension von 1.803 € brutto. Alternativ gilt die amtsunabhängige Mindestversorgung von 65 % der Endstufe A4 plus 30,68 €. Sie erhalten automatisch den höheren der beiden Beträge. Diese Mindestversorgung ist vor Versorgungsabschlägen geschützt.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





