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Pension für Lehrer in NRW: Ihr Wegweiser für die Altersvorsorge

Die Pension als Fundament Ihrer finanziellen Zukunft nach dem Schuldienst

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  • 18.11.2025

  • Allgemein, Lehrer, Pension

Das sollten Sie über die Pension für Lehrer in NRW wissen

Die Pension für Lehrer in Nordrhein-Westfalen ist mehr als nur eine Altersversorgung. Sie ist das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit im Bildungswesen. Doch wie genau berechnet sich Ihre spätere Pension? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe? Und welche besonderen Regelungen gelten in NRW? Diese Fragen beschäftigen viele Lehrkräfte, besonders wenn die zweite Lebenshälfte näher rückt.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Pension für Lehrer in NRW: von der konkreten Berechnung über Altersgrenzen bis hin zu Sonderregelungen bei Teilzeit und Dienstunfähigkeit.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pensionsformel ist klar definiert: Pro Dienstjahr erhöht sich Ihr Ruhegehaltssatz um 1,79375 %, maximal 71,75 % nach 40 Jahren.

  • A13 für alle kommt 2026: Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I werden schrittweise bis August 2026 in die Besoldungsgruppe A13 überführt, was die Pensionen deutlich erhöht.

  • Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Für Jahrgänge ab 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, Lehrkräfte gehen zum Schulhalbjahresende (31. Januar oder 31. Juli) in Pension.

  • Vorzeitiger Ruhestand mit Abschlägen: Ab 63 Jahren ist der Antrag auf Pensionierung möglich, aber mit 3,6 % Abschlag pro Jahr vor der Regelaltersgrenze.

  • 55 % für Hinterbliebene: Witwen und Witwer erhalten 55 % der Pension des verstorbenen Partners, Kinder bekommen zusätzlich Waisengeld.

  • Mindestdienstzeit von 5 Jahren: Ohne diese Wartezeit besteht kein Pensionsanspruch, nur eine Nachzahlung der eingezahlten Beiträge.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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