
Pension für Lehrer in Sachsen: Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Altersversorgung
Vom Klassenzimmer in den Ruhestand: Was Sie über Ihre Lehrerpension wissen sollten

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19.12.2025
Allgemein, Lehrer, Pension
Das sollten Sie über Ihre Pension als Lehrer in Sachsen wissen
Die Altersversorgung für Lehrer in Sachsen unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rente. Als verbeamtete Lehrkraft erhalten Sie im Ruhestand eine Pension, die aus Steuermitteln finanziert wird. Diese beträgt nach 40 Dienstjahren maximal 71,75 % Ihrer letzten Dienstbezüge.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über Pensionsberechnung, Ruhestandszeitpunkt und zusätzliche Leistungen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Maximale Pension von 71,75 % nach 40 Dienstjahren: Pro volles Dienstjahr steigt Ihr Ruhegehaltssatz um 1,79375 %, sodass Sie nach vier Jahrzehnten im Schuldienst die Höchstversorgung erreichen.
Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren: Für nach 1964 geborene Lehrer gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, mit gestaffelten Übergängen für ältere Jahrgänge zwischen 65 und 67 Jahren.
Durchschnittliche Beamtenpension bundesweit bei 3.240 €: Die durchschnittliche Pension liegt deutlich über der gesetzlichen Rente von etwa 1.806 € und bietet Ihnen eine solide Altersversorgung.
Vorzeitiger Ruhestand mit Abschlägen möglich: Ab 63 Jahren können Sie auf Antrag in Pension gehen, müssen aber dauerhafte Abschläge von 3,6 % pro Jahr in Kauf nehmen.
Sachsen bietet besonders hohe Beihilfesätze: Mit zwei oder mehr Kindern erhalten Sie 90 % Beihilfe zur Krankenversicherung, was Ihre Gesundheitskosten im Alter erheblich reduziert.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wann gehen Lehrer in Sachsen in den Ruhestand?
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Ruhestand beschäftigt viele Lehrkräfte. In Sachsen gelten dabei klare gesetzliche Regelungen, die sich nach Ihrem Geburtsjahr richten.
Für Lehrer, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge profitieren von einer gestaffelten Übergangsregelung. Sind Sie beispielsweise 1955 geboren, können Sie bereits mit 65 Jahren und 9 Monaten regulär in Pension gehen. Eine Besonderheit für Lehrkräfte: Sie treten grundsätzlich zum Ende des Schuljahres in den Ruhestand, in dem Sie die Altersgrenze erreichen.
Sie möchten früher aus dem Schuldienst ausscheiden? Ab 63 Jahren können Sie die vorzeitige Pension beantragen. Allerdings müssen Sie dann mit dauerhaften Versorgungsabschlägen von maximal 14,4 % rechnen. Diese Kürzung von 3,6 % pro vorgezogenem Jahr bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen.
Eine Ausnahme bildet die Kombination aus Alter und langer Dienstzeit: Mit 65 Jahren und 45 Dienstjahren können Sie abschlagsfrei in Pension gehen. Bei Dienstunfähigkeit ist dies sogar schon mit 63 Jahren und 40 Dienstjahren möglich. Schwerbehinderte Lehrkräfte haben die Option, bereits ab 62 Jahren in den Ruhestand zu treten, müssen dann jedoch mit höheren Abschlägen von bis zu 18 % rechnen.
Wie wird Ihre Pension als Lehrer in Sachsen berechnet?
Die Berechnung Ihrer Pension als Lehrer in Sachsen folgt einer klaren Formel: Ruhegehalt equals ruhegehaltfähige Dienstbezüge multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Diese scheinbar einfache Rechnung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die Sie kennen sollten.
Ruhegehaltssatz und Dienstzeit
Ihr Ruhegehaltssatz steigt mit jedem vollen Dienstjahr um 1,79375 %. Nach 20 Jahren Schuldienst haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf 35,875 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Die Höchstgrenze von 71,75 % erreichen Sie nach 40 Dienstjahren.
Zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit zählen alle Jahre als Beamter auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf. Auch Wehr- oder Zivildienst wird angerechnet. Zeiten ohne Dienstbezüge, etwa bei unbezahlter Beurlaubung, sind hingegen nicht ruhegehaltfähig. Besonders wichtig für Quereinsteiger: Hauptberufliche Tätigkeiten vor der Verbeamtung können seit 2019 mit maximal 5 Jahren angerechnet werden.
Bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr erhalten Sie eine Zurechnungszeit: Die fehlenden Jahre bis 60 werden zu zwei Dritteln hinzugerechnet, was Ihre Pension deutlich erhöht.
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Die Basis Ihrer Pensionsberechnung bilden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Diese setzen sich zusammen aus:
Grundgehalt: nach Ihrer Besoldungsgruppe und Stufe
Familienzuschlag: der Stufe 1
Ruhegehaltfähige Amtszulagen
Monatliche Sonderzahlung
Ein Lehrer der Besoldungsgruppe A13 erhält ab Februar 2025 in der Eingangsstufe beispielsweise 1.795,10 € Grundgehalt. Wichtig zu wissen: Die Dienstbezüge Ihres letzten Amtes sind nur dann ruhegehaltfähig, wenn Sie diese mindestens zwei Jahre bezogen haben. Andernfalls wird das vorherige Amt zur Berechnung herangezogen.
Wie hoch ist die durchschnittliche Pension für Lehrer in Sachsen?
Die finanzielle Absicherung im Ruhestand ist für viele Lehrkräfte ein zentrales Thema. Die gute Nachricht vorweg: Beamtenpensionen liegen deutlich über der gesetzlichen Rente.
Bundesweit beträgt die durchschnittliche Beamtenpension 3.240 € brutto monatlich. Im Vergleich dazu erhält ein Rentner nach 45 Beitragsjahren durchschnittlich nur etwa 1.806 € (Quelle: www.destatis.de). Von den rund 1,4 Millionen Pensionären deutschlandweit stellen Lehrkräfte mit 33 % die größte Gruppe dar.
| Besoldungsgruppe | Durchschnittliche Pension | Dienstjahre |
| A13 (Lehrer) | ca. 4.160 € | 30 Jahre |
| A15 (Schulleiter) | ca. 4.950 € | 30 Jahre |
Sachsen garantiert zudem eine Mindestversorgung. Diese beträgt ab Februar 2025 für ledige Beamte 2.152,68 € monatlich. Verheiratete oder verpartnerte Pensionäre erhalten je nach Familienzuschlag zwischen 2.243,04 € und 2.333,41 €.
Die tatsächliche Höhe Ihrer Pension hängt von verschiedenen Faktoren ab: Besoldungsgruppe, Dienstjahre, Familienzuschlag, Inflation bis zu Ihrer Pension und eventuelle ruhegehaltfähige Zulagen. Eine individuelle Berechnung ist daher unerlässlich. Für eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Pensionsansprüche nutzen Sie am besten einen Beamtenpension Rechner oder vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
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Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand für Lehrer in Sachsen
Der Wunsch nach einem früheren Ruhestand ist verständlich, hat aber finanzielle Konsequenzen. Pro Jahr, das Sie vor der Regelaltersgrenze in Pension gehen, reduziert sich Ihr Ruhegehalt dauerhaft um 3,6 %.
Diese Abschläge sind nicht zu unterschätzen. Gehen Sie beispielsweise drei Jahre früher in den Ruhestand, beträgt die Kürzung 10,8 %. Bei vier Jahren sind es bereits 14,4 %. Diese Reduzierung bezieht sich auf das gesamte berechnete Ruhegehalt und bleibt lebenslang bestehen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie ohne Abschläge früher in Pension gehen können:
Mit 65 Jahren und 45 Dienstjahren
Mit 63 Jahren und 40 Dienstjahren bei Dienstunfähigkeit
Bei einem Dienstunfall: entfallen die Abschläge komplett
Die Entscheidung für einen vorzeitigen Ruhestand sollte gut durchdacht sein. Die finanziellen Einbußen summieren sich über die Jahre erheblich. Lassen Sie sich hierzu ausführlich beraten, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Weitere Leistungen und Zuschüsse für pensionierte Lehrer in Sachsen
Neben der regulären Pension erhalten Sie als Pensionär in Sachsen verschiedene zusätzliche Leistungen, die Ihre finanzielle Situation im Ruhestand verbessern.
Beihilfe und Krankenversicherung
Sachsen bietet bundesweit mit die attraktivsten Beihilfesätze. Als Pensionär erhalten Sie je nach Familiensituation zwischen 50 % und 90 % Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten:
| Familiensituation | Beihilfesatz |
| Alleinstehend | 50 % |
| Mit 1 Kind | 70 % |
| Mit 2+ Kindern | 90 % |
| Ehegatte | 90 % |
(Quelle: www.kv-sachsen.de)
Diese hohen Beihilfesätze bedeuten: Mit zwei oder mehr Kindern müssen Sie nur noch 10 % der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern. Das reduziert Ihre monatlichen Beiträge erheblich.
Seit 2024 können Sie alternativ die pauschale Beihilfe wählen. Dabei erhalten Sie 50 % Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen, können aber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und sollte gut überlegt sein.
Pflegeversicherung und Sonderzahlungen
Zusätzlich zur Grundpension erhalten Sie verschiedene Zuschläge und Sonderzahlungen:
Der Kindererziehungszuschlag beträgt ab Februar 2025 etwa 112,75 € pro Kind monatlich für nach 1991 geborene Kinder. Dieser wird für bis zu 36 Monate Erziehungszeit gezahlt.
Der Familienzuschlag erhöht sich mit jedem Kind. Die Stufe 1 für Verheiratete mit einem Kind beträgt 246 € monatlich.
Für die private Pflegeversicherung erhalten Sie einen Beitragszuschuss von bis zu 33,08 € monatlich.
Die Vielfalt der Zusatzleistungen macht die Berechnung Ihrer tatsächlichen Altersbezüge komplex. Um keine Leistung zu verpassen und Ihre Ansprüche optimal zu nutzen, empfiehlt sich eine professionelle Beratung.
Aktuelle Erhöhungen und Anpassungen der Pensionen in Sachsen
Die Pensionen in Sachsen werden regelmäßig angepasst. Diese Erhöhungen folgen den Besoldungsanpassungen der aktiven Beamten.
Besoldungserhöhungen 2024-2025
Die jüngsten Erhöhungen zeigen eine positive Entwicklung:
November 2024: 4,76 % plus 100 € Festbetrag für Anwärter
Februar 2025: weitere 5,5 % plus 50 € Festbetrag für Anwärter
Diese Erhöhungen wirken sich direkt auf die Pensionsberechnung aus. Steigt die Besoldung um 5,5 %, erhöht sich auch die Berechnungsgrundlage für Neurentner entsprechend. Bestandspensionäre profitieren indirekt durch die Anpassung ihrer Versorgungsbezüge.
Die nächsten Tarifverhandlungen für den TV-L, an den Sachsen gebunden ist, beginnen im Herbst 2025. Weitere Anpassungen sind also zu erwarten.
Als Inflationsausgleich gab es 2024 zusätzliche Sonderzahlungen. Diese einmaligen Leistungen helfen, die gestiegenen Lebenshaltungskosten abzufedern.
Die Regelaltersgrenze bleibt stabil bei 67 Jahren. Aktuell sind keine Pläne für eine weitere Anhebung in Sachsen bekannt.
Fazit: Ihre Lehrerpension optimal planen und gestalten
Die Pension für Lehrer in Sachsen bietet eine solide Altersversorgung, die deutlich über der gesetzlichen Rente liegt. Mit bis zu 71,75 % Ihrer letzten Dienstbezüge und attraktiven Beihilfesätzen sind Sie im Ruhestand gut abgesichert. Dennoch gibt es viele Details zu beachten: Von der optimalen Planung des Ruhestandszeitpunkts über die Berechnung von Abschlägen bis hin zur Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe.
Die Komplexität der Regelungen und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten machen eine fundierte Beratung sinnvoll. Jede Situation ist einzigartig und verdient eine maßgeschneiderte Lösung. Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre persönliche Pension ausfallen wird? Interessiert Sie, ob ein vorzeitiger Ruhestand für Sie finanziell machbar ist? Oder haben Sie Fragen zur optimalen Krankenversicherung im Ruhestand?
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





