
Wann können Lehrer in Rente gehen?
Der Ruhestand für Lehrkräfte: Alles zu Regelaltersgrenze, Frühpension und Ihren Optionen

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14.01.2026
Allgemein, Lehrer, Pension
Einleitung: Der Weg in den wohlverdienten Ruhestand
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Ruhestand beschäftigt viele Lehrer. Dabei spielen nicht nur persönliche Wünsche eine Rolle, sondern auch gesetzliche Vorgaben und finanzielle Überlegungen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Beschäftigungsstatus erheblich. Während verbeamtete Lehrer eine Pension erhalten, sind angestellte Lehrkräfte in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Altersgrenzen für Sie gelten, welche Möglichkeiten für einen früheren Ruhestand bestehen und mit welchen finanziellen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Lehrer erreichen je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren die Regelaltersgrenze. Ab Jahrgang 1964 liegt sie einheitlich bei 67 Jahren.
Früherer Ruhestand ab 63 möglich: Verbeamtete Lehrer können auf Antrag mit 63 Jahren in Pension gehen, müssen aber Abschläge von 0,3 % pro Monat (maximal 14,4 %) hinnehmen.
Unterschiedliche Regelungen nach Bundesländern: Die konkreten Bestimmungen variieren zwischen den 16 Bundesländern, besonders bei Altersgrenzen und Versorgungsabschlägen.
Deutliche Unterschiede zwischen Pension und Rente: Verbeamtete Lehrer erhalten bis zu 71,75 % ihres letzten Gehalts als Pension, während die gesetzliche Rente nur etwa 48 % des Durchschnittseinkommens beträgt.
Trend zum vorzeitigen Ausscheiden: Auf zwei regulär ausscheidende Lehrkräfte kommen mittlerweile fünf, die vorzeitig den Schuldienst verlassen.
Altersteilzeit als Übergangsmodell: Ab 60 Jahren können Lehrer ihre Arbeitszeit reduzieren und erhalten mindestens 50 % des Gehalts plus 20 % steuerfreien Zuschlag.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was bedeutet die Regelaltersgrenze für Lehrer in Deutschland?
Die Regelaltersgrenze markiert den Zeitpunkt, ab dem Sie ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. Für Lehrer liegt diese Grenze aktuell bei 67 Jahren, wurde jedoch schrittweise seit 2012 angehoben. Diese Anhebung erfolgte durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung.
Die konkrete Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Geboren Sie beispielsweise 1958, liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 66 Jahren. Für alle ab 1964 Geborenen gilt einheitlich das 67. Lebensjahr. Diese stufenweise Erhöhung soll die Finanzierungsbasis der Alterssicherungssysteme stabilisieren.
Eine Besonderheit für Lehrer: Sie treten nicht an einem beliebigen Tag in den Ruhestand. Der Pensionseintritt erfolgt mit Ablauf des Schulhalbjahres, in dem Sie die Altersgrenze erreichen. Das bedeutet: Haben Sie im November Geburtstag, arbeiten Sie bis zum Ende des Halbjahres im Januar weiter (Quelle: www.finanzverwaltung.nrw.de).
Diese Regelung dient der Kontinuität im Schulbetrieb. Sie stellt sicher, dass Klassen nicht mitten im Schuljahr neue Lehrkräfte bekommen. Für Sie als Lehrer bedeutet das jedoch unter Umständen einige Monate längere Arbeitszeit als bei anderen Beamten.
Welche Altersgrenzen gelten für verbeamtete Lehrer in den einzelnen Bundesländern?
Die föderale Struktur Deutschlands führt zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Während die Regelaltersgrenze bundesweit einheitlich ist, gibt es bei besonderen Altersgrenzen und Versorgungsabschlägen Unterschiede.
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gelten die allgemeinen bundesweiten Regelungen. Lehrer gehen hier mit Ablauf des Schulhalbjahres in Pension, in dem sie ihre individuelle Altersgrenze erreichen. Die Berechnung erfolgt abhängig vom Geburtsjahr: Jahrgänge vor 1947 konnten noch mit 65 in Pension gehen, ab 1964 gilt die Grenze von 67 Jahren.
Altersgrenzen in ausgewählten Bundesländern
Rheinland-Pfalz handhabt den Pensionseintritt ähnlich. Hier werden Lehrer mit Ablauf des Schuljahres pensioniert, in dem sie die Altersgrenze erreichen. Eine Besonderheit: Hochschullehrer gehen erst zum Semesterende in den Ruhestand.
Baden-Württemberg und Bayern folgen ebenfalls dem bundesweiten Schema. Die stufenweise Anhebung wurde überall umgesetzt. Unterschiede zeigen sich vor allem bei den Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
Für andere Beamtengruppen gelten teilweise niedrigere Altersgrenzen. Polizeibeamte des Bundes können bereits mit 62 Jahren in Pension gehen. Diese Sonderregelung berücksichtigt die besonderen körperlichen Belastungen im Polizeidienst (Quelle: www.bmi.bund.de).
Wann können Sie als Lehrer früher in Rente gehen?
Der Wunsch nach einem früheren Ruhestand ist bei vielen Lehrern groß. Tatsächlich bestehen mehrere Möglichkeiten, vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.
Ruhestand auf Antrag ab 63 Jahren
Als verbeamteter Lehrer können Sie ab dem vollendeten 63. Lebensjahr einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen. Diese Option steht Ihnen unabhängig von Ihrer Dienstzeit zur Verfügung.
Der Preis dafür: Sie müssen dauerhafte Versorgungsabschläge hinnehmen. Für jeden Monat des vorzeitigen Ruhestands reduziert sich Ihre Pension um 0,3 %. Bei vier Jahren entspricht das einer Kürzung von 14,4 %. Diese Abschläge bei der Pension bleiben lebenslang bestehen.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Bei einer erwarteten Pension von 3.500 € bedeuten drei Jahre vorzeitiger Ruhestand eine monatliche Kürzung um 378 €. Über 20 Jahre Ruhestand summiert sich das auf über 90.000 €.
Abschlagsfreie Pension nach 45 Dienstjahren
Eine attraktive Alternative bietet sich Ihnen nach 45 Dienstjahren. Haben Sie das 65. Lebensjahr vollendet und können 45 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit nachweisen, ist ein abschlagsfreier Ruhestand möglich.
Diese Regelung begünstigt besonders diejenigen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind. Beachten Sie jedoch: Teilzeitbeschäftigung wird nur anteilig angerechnet. Zeiten der Beurlaubung zählen oft gar nicht mit.
Sonderregelungen für schwerbehinderte Lehrer
Schwerbehinderte Lehrer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 genießen besondere Privilegien. Sie können bereits mit 62 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen.
Wichtig ist der Zeitpunkt der Feststellung: Die Schwerbehinderung muss bei Antragstellung bereits durch Bescheid anerkannt sein. Eine nachträgliche Feststellung wirkt nicht rückwirkend. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach bestätigt.
Dienstunfähigkeit als unfreiwilliger Ausweg
Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist nicht altersgebunden. Sie erfolgt, wenn Sie Ihre dienstlichen Aufgaben krankheitsbedingt dauerhaft nicht mehr erfüllen können.
Auch hier fallen Versorgungsabschläge an, maximal jedoch 10,8 %. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfordert amtsärztliche Gutachten und durchläuft ein verwaltungsrechtliches Verfahren (Quelle: www.dbb.de).
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Können Sie als Lehrer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten?
Entgegen landläufiger Meinung endet Ihre Dienstzeit nicht automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie haben durchaus Möglichkeiten, länger zu arbeiten, wenn Sie dies wünschen.
Auf Antrag können Sie im Dienst verbleiben, sofern dies im dienstlichen Interesse liegt. Angesichts des akuten Lehrermangels stehen die Chancen gut, dass Ihr Antrag genehmigt wird.
Finanzielle Anreize für längeres Arbeiten
Die Weiterbeschäftigung lohnt sich finanziell. Haben Sie bereits den Höchstversorgungssatz von 71,75 % erreicht, erhalten Sie ab der Regelaltersgrenze einen Besoldungszuschlag. Liegt Ihr Versorgungssatz darunter, erhöht sich Ihre spätere Pension um jährlich etwa 1,8 %.
Für angestellte Lehrer gilt seit Januar 2023 eine wichtige Neuerung: Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Ein Hinzuverdienst von 2.000 € monatlich erhöht die spätere Rente um etwa 21 € lebenslang.
Bedenken Sie jedoch die steuerlichen Auswirkungen. Alle Hinzuverdienste müssen vollständig versteuert werden. Der Nettobetrag fällt entsprechend geringer aus.
Wie unterscheiden sich Rente und Pension für Lehrer?
Der Unterschied zwischen Pension und Rente ist fundamental und wirkt sich erheblich auf Ihre Altersversorgung aus. Als verbeamteter Lehrer erhalten Sie eine Beamtenpension direkt vom Dienstherrn. Angestellte Lehrkräfte beziehen hingegen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Berechnung der Beamtenpension
Ihre Pension berechnet sich aus den ruhegehaltsfähigen Bezügen der letzten zwei Jahre. Pro Dienstjahr erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Nach 40 Jahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % (Quelle: www.beatvest.com).
Ein konkretes Beispiel: Ein Studienrat in Besoldungsgruppe A13 (Endstufe) verdient etwa 5.731 € brutto monatlich. Nach 40 Dienstjahren erhält er eine Pension von rund 4.160 €.
Die gesetzliche Rente im Vergleich
Die gesetzliche Rente fällt deutlich niedriger aus. Sie beträgt durchschnittlich nur 48,15 % des Durchschnittseinkommens. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Rente bei Männern bei 1.373 €, bei Frauen sogar nur bei 832 € (Quelle: www.focus.de).
Das durchschnittliche Ruhegehalt aller Beamten betrug im Januar 2023 etwa 3.240 € brutto. Nach den Erhöhungen 2024 stieg es auf etwa 3.600 €. Beamtenpensionen liegen damit zwei- bis dreimal höher als gesetzliche Renten (Quelle: www.focus.de).
Die Zusatzversorgung für angestellte Lehrer
Angestellte Lehrer im öffentlichen Dienst sind zusätzlich über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) versichert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zusammen 6,25 % bis 8,26 % des Gehalts ein.
Die VBL-Rente können Sie frühestens mit 63 Jahren beziehen. Sie ergänzt die gesetzliche Rente, erreicht aber zusammen meist nicht das Niveau einer Beamtenpension.
Welche finanziellen Folgen hat ein früher Ruhestand als Lehrer?
Die Entscheidung für einen vorzeitigen Ruhestand will gut überlegt sein. Die finanziellen Konsequenzen begleiten Sie ein Leben lang.
Dauerhafte Versorgungsabschläge
Die Abschläge von 0,3 % pro Monat sind nicht temporär, sondern permanent. Sie reduzieren Ihre monatliche Versorgung dauerhaft, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Bei drei Jahren vorzeitigem Ruhestand und einer Pension von 3.500 € bedeutet das:
Monatliche Kürzung: 378 €
Jährliche Mindereinnahme: 4.536 €
Verlust über 20 Jahre: 90.720 €
Verlust über 30 Jahre: 136.080 €
Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension
Teilzeitarbeit wirkt sich erheblich auf Ihre spätere Pension aus. Die ruhegehaltsfähigen Dienstjahre werden proportional reduziert. Arbeiten Sie 20 Jahre zu 50 %, werden nur 10 volle Dienstjahre angerechnet.
Besonders Frauen mit Kindererziehungszeiten sind betroffen. Für nach 1992 geborene Kinder erfolgt keine volle Anrechnung mehr als ruhegehaltsfähige Dienstzeit.
Steuerliche Aspekte im Ruhestand
Pensionen unterliegen der vollen Besteuerung. Bei Pensionsbeginn ab 2040 müssen Sie 100 % versteuern. Die Krankenversicherungsbeiträge tragen Sie als Pensionär vollständig selbst.
Die Mindestversorgung bietet einen gewissen Schutz. Sie beträgt für Bundesbeamte etwa 1.800 € bis 1.866 € monatlich. Für viele Teilzeitkräfte kann selbst diese Schwelle unerreichbar sein.
Welche Alternativen haben Sie als Lehrer rund um den Ruhestand wie Teilzeit und Nebenjob?
Der Übergang in den Ruhestand muss nicht abrupt erfolgen. Verschiedene Modelle ermöglichen einen sanften Ausstieg aus dem Berufsleben.
Altersteilzeit als Übergangsmodell
Ab dem 60. Lebensjahr können Sie Altersteilzeit beantragen. Diese läuft bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie haben die Wahl zwischen zwei Modellen.
Das Blockmodell teilt sich in eine Arbeits- und eine Freistellungsphase. Sie arbeiten zunächst weiter in Vollzeit, werden dann aber bei fortlaufender Bezahlung freigestellt. Das Teilzeitmodell reduziert Ihre Arbeitszeit gleichmäßig über den gesamten Zeitraum, meist auf 50 %.
Finanziell erhalten Sie mindestens 50 % Ihres bisherigen Gehalts plus einen steuerfreien Aufstockungsbetrag von 20 %. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin mindestens 80 % der Rentenversicherungsbeiträge.
Altersermäßigung für ältere Lehrkräfte
Viele Bundesländer gewähren Lehrern ab 55 Jahren eine Stundenreduktion. In Nordrhein-Westfalen erhalten Sie:
Ab 55 Jahren: eine Stunde weniger Unterricht
Ab 60 Jahren: drei Stunden weniger Unterricht
Die Bezahlung erfolgt weiterhin in voller Höhe.
Die GEW fordert sogar zehn Stunden Ermäßigung ab 55 Jahren. Ziel ist es, mehr Lehrkräfte bis zur Regelaltersgrenze im Dienst zu halten.
Hinzuverdienst im Ruhestand
Als Pensionär können Sie grundsätzlich hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 14.400 € jährlich. Darüber hinaus erfolgt eine Anrechnung auf die Pension.
Für Rentner gelten seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können unbegrenzt dazuverdienen, müssen aber die Einkünfte versteuern.
Bedenken Sie: Jeder Hinzuverdienst erhöht Ihre Steuerlast. Bei progressiver Besteuerung kann der Nettoertrag deutlich geringer ausfallen als erwartet.
Fazit: Ihre individuelle Ruhestandsplanung erfordert Expertenwissen
Die Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt für Ihren Ruhestand ist komplex. Regelaltersgrenze, Versorgungsabschläge, Altersteilzeit und Hinzuverdienstmöglichkeiten: All diese Faktoren beeinflussen Ihre finanzielle Situation im Alter erheblich. Die Unterschiede zwischen Pension und Rente, zwischen Bundesländern und zwischen verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen machen eine pauschale Empfehlung unmöglich.
Besonders kritisch: Viele Lehrer unterschätzen die langfristigen Auswirkungen eines vorzeitigen Ruhestands. Ein Versorgungsabschlag von 14,4 % bedeutet über 30 Jahre Ruhestand einen Verlust von über 130.000 €. Gleichzeitig zeigt der Trend zum vorzeitigen Ausscheiden, dass die Belastung im Lehrberuf für viele untragbar geworden ist.
Ihre persönliche Situation erfordert eine individuelle Analyse. Faktoren wie Dienstjahre, Teilzeitphasen, gesundheitliche Verfassung und familiäre Situation spielen eine entscheidende Rolle. Auch steuerliche Aspekte und die Krankenversicherung im Alter müssen berücksichtigt werden.
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Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





