wann können lehrer in rente gehen

Wann können Lehrer in Rente gehen?

Der Ruhestand für Lehrkräfte: Alles zu Regelaltersgrenze, Frühpension und Ihren Optionen

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  • 14.01.2026

  • Allgemein, Lehrer, Pension

Einleitung: Der Weg in den wohlverdienten Ruhestand

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Ruhestand beschäftigt viele Lehrer. Dabei spielen nicht nur persönliche Wünsche eine Rolle, sondern auch gesetzliche Vorgaben und finanzielle Überlegungen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Beschäftigungsstatus erheblich. Während verbeamtete Lehrer eine Pension erhalten, sind angestellte Lehrkräfte in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Altersgrenzen für Sie gelten, welche Möglichkeiten für einen früheren Ruhestand bestehen und mit welchen finanziellen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Lehrer erreichen je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren die Regelaltersgrenze. Ab Jahrgang 1964 liegt sie einheitlich bei 67 Jahren.

  • Früherer Ruhestand ab 63 möglich: Verbeamtete Lehrer können auf Antrag mit 63 Jahren in Pension gehen, müssen aber Abschläge von 0,3 % pro Monat (maximal 14,4 %) hinnehmen.

  • Unterschiedliche Regelungen nach Bundesländern: Die konkreten Bestimmungen variieren zwischen den 16 Bundesländern, besonders bei Altersgrenzen und Versorgungsabschlägen.

  • Deutliche Unterschiede zwischen Pension und Rente: Verbeamtete Lehrer erhalten bis zu 71,75 % ihres letzten Gehalts als Pension, während die gesetzliche Rente nur etwa 48 % des Durchschnittseinkommens beträgt.

  • Trend zum vorzeitigen Ausscheiden: Auf zwei regulär ausscheidende Lehrkräfte kommen mittlerweile fünf, die vorzeitig den Schuldienst verlassen.

  • Altersteilzeit als Übergangsmodell: Ab 60 Jahren können Lehrer ihre Arbeitszeit reduzieren und erhalten mindestens 50 % des Gehalts plus 20 % steuerfreien Zuschlag.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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