
Altersvorsorge für Beamte: Was Sie wissen müssen
Pension statt Rente – aber reicht das für einen sorgenfreien Ruhestand?

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06.12.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Die wichtigsten Fakten zur Beamtenversorgung
Als Beamter genießen Sie eine privilegierte Stellung im deutschen Alterssicherungssystem. Statt in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, erhalten Sie später eine staatlich garantierte Pension. Doch trotz dieser Sonderstellung bleibt eine entscheidende Frage: Reicht die Beamtenpension allein für Ihren gewohnten Lebensstandard aus? Die Antwort überrascht viele: Selbst mit maximaler Pension fehlen fast 30 % Ihres bisherigen Einkommens.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie diese Lücke schließen und Ihre finanzielle Zukunft optimal gestalten können.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Beamte erhalten Pension statt Rente: Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges System außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung und wird direkt aus Steuermitteln finanziert.
Maximale Pension liegt bei 71,75 %: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer letzten Bezüge – das bedeutet eine Versorgungslücke von mindestens 28,25 %.
Durchschnittspension beträgt 3.240 € brutto: Männliche Beamte erhalten durchschnittlich 3.820 €, Frauen 3.150 € monatlich (Stand 2024).
Private Vorsorge ist unverzichtbar: Experten empfehlen 10-15 % des Nettoeinkommens für die zusätzliche Altersvorsorge zu sparen.
Riester-Rente besonders attraktiv: Beamte erhalten 175 € Grundzulage plus bis zu 300 € pro Kind jährlich bei nur 60 € Mindesteigenbeitrag.
Dienstunfähigkeitsversicherung essentiell: Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Beamte nicht aus – Sie benötigen speziellen Dienstunfähigkeitsschutz.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Was ist die Besonderheit der Altersvorsorge für Beamte?
Die Altersversorgung von Beamten unterscheidet sich fundamental vom System der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Beamter zahlen Sie keine Beiträge in die Rentenkasse ein. Stattdessen garantiert Ihnen der Staat eine lebenslange Pension, die direkt aus Steuermitteln finanziert wird.
Diese Besonderheit ist sogar im Grundgesetz verankert: Artikel 33 Absatz 5 verpflichtet den Dienstherrn, Ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt im Alter zu gewähren. Das Beamtenversorgungssystem bildet dabei sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab. Es kombiniert also die Grundsicherung mit einer Art betrieblicher Altersvorsorge.
Ein wichtiger Punkt: Als Beamter können Sie keine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge über Ihren Dienstherrn abschließen. Diese Option steht nur Angestellten zur Verfügung. Deshalb gewinnt die private Vorsorge für Sie besondere Bedeutung.
Seit 2007 gibt es für neu eingestellte Bundesbeamte einen Versorgungsfonds. Dieser hatte Ende 2024 einen Marktwert von etwa 16,1 Milliarden Euro und soll die langfristige Finanzierung der Pensionen sicherstellen (Quelle: www.bmi.bund.de).
Wie wird die Höhe der Beamtenpension berechnet?
Die Berechnung Ihrer künftigen Pension folgt einer klaren Formel: Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz.
Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem vollständigen Dienstjahr um 1,79375 %. Nach 40 Jahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 %. Arbeiten Sie in Teilzeit, reduziert sich der Jahressatz entsprechend Ihrem Beschäftigungsgrad.
Die Berechnungsgrundlage im Detail
Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich zusammen aus:
Dem Grundgehalt: der letzten zwei Jahre vor Pensionierung
Ruhegehaltfähigen Zulagen: die in Ihre Pension einfließen
Dem Familienzuschlag: für Ihre Familiensituation
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Bei 30 Dienstjahren und einem Gehalt von 5.150 € erhalten Sie eine monatliche Pension von 2.771,42 €. Das entspricht einem Ruhegehaltssatz von 53,81 % (Quelle: www.beatvest.com).
Die Mindestversorgung beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Je nach Besoldungsgruppe kann sie auch bei 65 % liegen, wenn dies für Sie günstiger ist (Quelle: BeamtVG § 24).
Falls Sie vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig werden, erhalten Sie Zurechnungszeiten. Zwei Drittel der Zeit bis zum 65. Lebensjahr werden Ihnen gutgeschrieben. Das verbessert Ihre Pension deutlich (Quelle: www.bmi.bund.de).
Bei vorzeitigem Ruhestand müssen Sie Abzüge bei der Pension hinnehmen: 3,6 % pro Jahr vor der Regelaltersgrenze, maximal 10,8 %. Die neue Regelung sieht sogar Abschläge bis zu 14,4 % vor (Quelle: BeamtVG § 14 Abs. 3).
Warum ist eine zusätzliche private Altersvorsorge für Beamte sinnvoll?
Trotz der vermeintlich komfortablen Beamtenpension zeigt die Realität: Eine Versorgungslücke ist unvermeidlich. Selbst bei der maximalen Pension von 71,75 % fehlen Ihnen fast 30 % Ihres bisherigen Einkommens.
Die Zahlen sprechen für sich: Die durchschnittliche Beamtenpension lag 2024 bei 3.240 € brutto monatlich. Männer erhalten im Schnitt 3.820 €, Frauen nur 3.150 €. Mit den Gehaltserhöhungen 2024 steigt der Durchschnitt auf etwa 3.600 € (Quellen: www.versicherungsbote.de, www.stern.de).
Verschärfende Faktoren
Mehrere Entwicklungen verstärken die Notwendigkeit privater Vorsorge:
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise bis 2029 von 65 auf 67 Jahre. Gleichzeitig wurde der Höchstsatz bereits 2005 von 73,37 % auf die heutigen 71,75 % reduziert (Quelle: www.bmi.bund.de).
Besonders betroffen sind Teilzeitbeamte und Quereinsteiger. Arbeiten Sie in Teilzeit oder starten Sie spät in den Beamtenstatus, fällt Ihre Pension deutlich niedriger aus. Experten gehen davon aus, dass Sie etwa 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens benötigen, um Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu halten.
Ein weiterer Aspekt: Die Mindestversorgung erhalten Sie bereits nach nur fünf Dienstjahren. Das klingt vorteilhaft, bedeutet aber auch eine sehr niedrige Pension von etwa 1.900 € bei wenigen Dienstjahren.
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Welche Möglichkeiten gibt es für die private Altersvorsorge für Beamte?
Als Beamter stehen Ihnen verschiedene Vorsorgeoptionen zur Verfügung. Jede hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile.
Riester-Rente: Der Zulageturbo für Beamte
Die Riester-Rente bietet Ihnen als Beamter attraktive staatliche Förderungen. Sie erhalten eine Grundzulage von 175 € jährlich. Für Kinder gibt es zusätzlich 185 € (geboren vor 2008) oder 300 € (ab 2008) pro Jahr. Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen einmalig 200 € Bonus.
Der erforderliche Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % Ihres Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 €. Oft reichen aber schon 60 € Jahresbeitrag für die vollen Zulagen. Bei einem Einkommen von 35.000 € und einem Kind (geboren ab 2008) zahlen Sie beispielsweise nur 925 € selbst ein.
Wichtig: Als Beamter müssen Sie der Datenweitergabe an die Zentrale Zulagenstelle schriftlich zustimmen. Die Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase zu 100 % versteuert. Sie können maximal 30 % als Einmalzahlung erhalten, der Rest wird verrentet.
Rürup-Rente: Steuervorteile für Gutverdiener
Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Beamte mit höherem Einkommen. 2025 können Sie bis zu 29.344 € (Ledige) oder 58.688 € (Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % steuerlich absetzbar.
Der Nachteil: Die Rürup-Rente wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Ein Kapitalwahlrecht existiert nicht. Das Guthaben ist weder vererbbar noch beleihbar, dafür aber unpfändbar.
Private Rentenversicherung: Maximale Flexibilität
Eine klassische private Rentenversicherung bietet Ihnen die größte Flexibilität. Sie entscheiden bei Rentenbeginn, ob Sie eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente wünschen.
Bei Verträgen vor 2005 kann die Einmalzahlung sogar steuerfrei sein. Für neuere Verträge gilt das Halbeinkünfteverfahren: 50 % der Erträge bleiben steuerfrei. Wählen Sie die Rentenauszahlung ab 67 Jahren, sind nur 17 % der Erträge steuerpflichtig.
ETF-Sparpläne und fondsgebundene Versicherungen
Für renditeorientierte Sparer bieten sich ETF-Sparpläne oder fondsgebundene Rentenversicherungen an. Der MSCI World erzielte beispielsweise zwischen 1996 und 2020 eine durchschnittliche Rendite von 6,67 % jährlich.
ETF-Sparpläne punkten durch niedrige Kosten und hohe Flexibilität. Der Nachteil: Die Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer von etwa 28 %. Eine fondsgebundene Rentenversicherung umgeht dieses Problem durch den Versicherungsmantel. Die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung.
Weitere Optionen
Sie können auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: bis zu 1.246,20 € monatlich. Die Beiträge sind teilweise steuerlich absetzbar.
Immobilieneigentum gilt als solide Altersvorsorge. Mietfreies Wohnen im Alter entlastet Ihr Budget erheblich. Bedenken Sie aber die hohen Anschaffungskosten und die geringe Flexibilität.
Was sollten Sie bei der Altersvorsorge für Beamte unbedingt beachten?
Die wichtigste Regel lautet: Fangen Sie früh an. Der Zinseszinseffekt arbeitet über die Jahre für Sie. Selbst kleine Beträge von 50 bis 100 € monatlich summieren sich über Jahrzehnte zu beachtlichen Summen.
Ihre persönliche Sparsumme ermitteln
Experten empfehlen, 10 bis 15 % Ihres Nettoeinkommens für die Altersvorsorge zurückzulegen. Bei 2.000 € netto wären das 200 bis 300 € monatlich. Diese Faustregel dient als Orientierung. Ihre individuelle Versorgungslücke sollten Sie genau berechnen lassen (Quelle: www.finanztip.de).
Kritische Punkte für Beamte auf Probe
Als Beamter auf Probe oder Widerruf haben Sie noch keinen Pensionsanspruch. Erst nach fünf Dienstjahren entsteht der Anspruch auf Ruhegehalt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Sie daher unverzichtbar.
Achtung: Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht nicht aus. Sie benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. Der entscheidende Unterschied: Über Ihre Dienstunfähigkeit entscheidet der Amtsarzt, nicht die Versicherung (Quelle: www.finanztip.de).
Anrechnung von Zusatzeinkommen
Beziehen Sie neben Ihrer Pension Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, wird dieses bis zur Höchstgrenze Ihrer Besoldungsgruppe angerechnet. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt diese Anrechnung für private Einkünfte. Nur Einkommen aus dem öffentlichen Dienst wird weiterhin berücksichtigt (Quelle: www.bmi.bund.de).
Auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden teilweise auf Ihre Pension angerechnet. Haben Sie weniger als fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, können Sie sich die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen.
Versorgungsausgleich bei Scheidung
Im Scheidungsfall werden Ihre Pensionsanwartschaften hälftig geteilt. Das Witwengeld beträgt seit 2002 nur noch 55 % Ihrer Pension, früher waren es 60 % (Quelle: www.dbb.de).
Fazit: Ihre Beamtenpension ist nur der Grundstein
Die Beamtenpension bietet Ihnen eine solide Basis für den Ruhestand. Mit durchschnittlich 3.240 € brutto monatlich liegen Sie deutlich über der gesetzlichen Rente. Trotzdem entsteht selbst bei maximaler Pension eine Versorgungslücke von fast 30 %.
Diese Lücke sollten Sie frühzeitig durch private Vorsorge schließen. Ob Riester-Rente mit attraktiven Zulagen, Rürup-Rente mit Steuervorteilen oder flexible ETF-Sparpläne: Die richtige Strategie hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Der Weg zur optimalen Altersvorsorge kann komplex werden. Welche Kombination aus staatlicher Förderung und privater Vorsorge für Sie am vorteilhaftesten ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin, um Ihre individuelle Versorgungssituation zu analysieren und einen maßgeschneiderten Vorsorgeplan zu entwickeln.
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FAQ zur Altersvorsorge für Beamte
Die allgemeine Empfehlung liegt bei 10 bis 15 % Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Bei 2.000 € netto entspricht das 200 bis 300 € monatlich. Diese Faustregel gilt als „sichere Route“ für eine ausreichende Altersvorsorge (Quelle: www.finanztip.de).
Die exakte Summe hängt von Ihrer persönlichen Versorgungslücke ab. Auch kleinere Beträge von 50 bis 100 € monatlich sind sinnvoll, besonders wenn Sie jung starten. Der Zinseszinseffekt verstärkt über die Jahre auch kleine Sparbeiträge erheblich.
Ja, als Beamter können Sie die Rürup-Rente ohne Einschränkungen nutzen. Sie profitieren von denselben steuerlichen Vorteilen wie Selbstständige. 2025 können Sie bis zu 29.344 € (Ledige) oder 58.688 € (Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen (Quelle: www.lv1871.de).
Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Beamte mit höherem Einkommen. Beachten Sie aber: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht.
Die konkrete Sparsumme richtet sich nach Ihrer individuellen Versorgungslücke. Berechnen Sie zunächst, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand fehlen wird. Daraus leiten Sie die notwendige Sparrate ab.
Für die Riester-Rente reichen oft schon 5 € monatlich (60 € jährlich) für die vollen Zulagen. Mit Kindern benötigen Sie häufig nur 50 bis 100 € Eigenanteil monatlich (Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de). Als Faustregel gelten 15 % Ihres Nettoeinkommens als sicherer Weg zu einer ausreichenden Altersvorsorge.
Die durchschnittliche Beamtenpension beträgt 2024 etwa 3.240 € brutto monatlich. Männer erhalten im Schnitt 3.820 €, Frauen 3.150 €. Mit den Gehaltserhöhungen 2024 steigt der Durchschnitt auf rund 3.600 € (Quellen: www.versicherungsbote.de, www.stern.de).
Nach 40 Dienstjahren in Vollzeit erreichen Sie maximal 71,75 % Ihres letzten Gehalts. Die Mindestpension bei wenigen Dienstjahren liegt bei etwa 1.900 €. Zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente beträgt nur 1.373 € (Männer) bzw. 832 € (Frauen) (Quelle: www.focus.de).

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





