
Altersvorsorge für verbeamtete Lehrer: Ihre Finanzplanung für den Ruhestand
Mit der richtigen Strategie schließen Sie Ihre Versorgungslücke und sichern Ihren Lebensstandard

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17.12.2025
Allgemein, Lehrer, Pension
Was verbeamte Lehrer über Ihre Altersvorsorge wissen sollten
Als verbeamter Lehrer genießen Sie eine privilegierte Position bei der Altersversorgung. Doch selbst die Beamtenpension reicht oft nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Die Zahlen sprechen für sich: Während Sie mindestens 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens benötigen, erreicht die maximale Pension nur 71,75 % des Bruttogehalts.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie groß Ihre persönliche Versorgungslücke als verbeamter Lehrer tatsächlich ist, welche privaten Vorsorgemöglichkeiten sich für Sie lohnen und wann Sie idealerweise mit dem zusätzlichen Sparen beginnen sollten.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Die maximale Pension von 71,75 % bleibt oft unerreichbar: Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz liegt beim Bund 2024 bei nur 66,8 %. Frauen erhalten sogar durchschnittlich nur 60 % ihrer theoretischen Maximalversorgung.
Teilzeit und vorzeitiger Ruhestand kosten Sie bares Geld: Bei vorzeitiger Pensionierung drohen Abschläge von bis zu 14,4 %. Jedes Jahr Teilzeitarbeit reduziert Ihre Pension proportional.
Trotz Pension entsteht eine erhebliche Versorgungslücke: Sie benötigen mindestens 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens. Die Pension deckt aber nur etwa 71,75 % des Bruttogehalts ab, was netto einer Lücke von etwa 25-30 % entspricht.
Private Vorsorge ist unverzichtbar: Riester-Rente mit bis zu 775 € staatlichen Zulagen jährlich, Rürup-Rente mit Steuervorteilen bis 29.344 € oder flexible ETF-Sparpläne helfen, die Lücke zu schließen.
Je früher Sie beginnen, desto besser: Der Zinseszinseffekt macht frühe Vorsorge besonders wertvoll. Bei Dienstunfähigkeit drohen massive Einkommensverluste ohne private Absicherung.
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
So funktioniert die Beamtenpension: Das sollten verbeamte Lehrer über Ihr Ruhegehalt wissen
Wie wird Ihre Pension berechnet?
Die Berechnung der Pension für verbeamte Lehrer folgt einer klaren Formel. Pro Dienstjahr erwerben Sie 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als Pensionsanspruch. Nach 40 Jahren Vollzeitdienst erreichen Sie theoretisch den Höchstsatz von 71,75 %. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei der Durchschnitt Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand (Quelle: www.bmi.bund.de).
Für den Pensionsanspruch müssen Sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit vorweisen. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Jahressatz entsprechend: Arbeiten Sie beispielsweise in 50-prozentiger Teilzeit, erwerben Sie nur 0,896875 % Pensionsanspruch pro Jahr statt der vollen 1,79375 %.
Ein wichtiger Vorteil: Als Pensionär erhalten Sie weiterhin Beihilfe. Der Bund übernimmt 70 % Ihrer Krankheitskosten, auch für Ihren Ehepartner. Beachten Sie jedoch den Einbaufaktor beim Bund von 0,9901, der Ihre Pension um 0,99 % mindert (Quelle: www.dbb.de).
Warum die maximale Pensionshöhe von 71,75 % oft für verbeamte Lehrer unerreichbar bleibt
Die Realität sieht für viele verbeamte Lehrer ernüchternd aus. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz beim Bund liegt 2024 bei nur 66,8 % für den aktiven Bestand. Besonders drastisch zeigt sich der Unterschied bei Frauen: Sie erhalten durchschnittlich nur 60 % Pension, während Männer immerhin auf 70 % kommen (Quelle: www.bmi.bund.de).
Der Hauptgrund für diese Differenz liegt in der Teilzeitbeschäftigung durch Kindererziehung. Frauen sind hier überproportional betroffen. Weitere Faktoren verschlechtern die Pensionshöhe: verspäteter Berufseinstieg nach dem Studium, weniger als 40 absolvierte Dienstjahre oder krankheitsbedingter vorzeitiger Ruhestand.
Erschreckend: Etwa 50 % der Lehrer gehen krankheitsbedingt vorzeitig in den Ruhestand. Psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression stellen bei Lehrern ein erhöhtes Risiko dar. Viele Beamte erreichen die erforderlichen 40 Dienstjahre nicht, sei es wegen Krankheit, Elternzeiten oder Teilzeitphasen (Quelle: www.debeka.de)
Versorgungslücken durch Teilzeit und vorzeitigen Ruhestand
Die finanziellen Einbußen bei vorzeitiger Pensionierung sind erheblich. Gehen Sie vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Pension, müssen Sie mit 3,6 % Kürzung pro Jahr rechnen. Ab 2029 beträgt die maximale Kürzung 14,4 % bei vier Jahren vorzeitigem Ruhestand. Bei Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres droht eine zusätzliche Kürzung von bis zu 10,8 % (Quellen: www.allianz.de, www.dbb.de).
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für Polizeivollzugsbeamte gilt eine Sonderregelung: Ihre Altersgrenze erhöht sich von 60 auf 62 Jahre. Bei Teilzeitbeschäftigung zählt die Dienstzeit nur anteilig. Arbeiten Sie in 50-prozentiger Teilzeit, werden Ihnen nur 50 % der Dienstjahre angerechnet (Quelle: www.worksurance.de).
Die Auswirkungen von Kindererziehungszeiten für verbeamte Lehrer
Kindererziehungszeiten werden teilweise angerechnet, ersetzen aber keine vollen Dienstjahre. Für nach dem 1. Januar 1992 geborene Kinder können bis zu 36 Monate mit einem Zuschlag berücksichtigt werden. Beim Bund gilt seit September 2020 ein reduzierter Kindererziehungszuschlag von 30 Monaten (Quellen: www.bmi.bund.de, www.dbb.de).
Ein typisches Szenario verdeutlicht die Auswirkungen: Bei zwei Kindern mit je drei Jahren Erziehungszeit plus zwölf Jahre Teilzeit zu 50 % verlieren Sie etwa 18 Jahre anrechenbarer Dienstzeit. In Besoldungsgruppe A13 bedeutet das rund 412 € weniger Pension monatlich (Quelle: www.worksurance.de).
Welche Versorgungslücken entstehen trotz Pension für verbeamte Lehrer?
Inflation und Kaufkraftverlust im Alter
Für einen angemessenen Lebensstandard im Ruhestand benötigen Sie mindestens 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens. Die maximale Beamtenpension erreicht jedoch nur 71,75 % des letzten Bruttogehalts. In der Praxis bedeutet das: Sie haben netto etwa 25-30 % weniger zur Verfügung als während Ihrer aktiven Dienstzeit (Quelle: www.debeka.de)
Eine Bruttopension von 3.500 € schrumpft nach Abzügen auf etwa 2.550 € netto. Sie zahlen den vollen Satz für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern. Bei Rentenbeginn 2025 müssen Sie 83,5 % Ihrer Rente versteuern. Nur 16,5 % bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei (Quellen: www.easyfolio.de)
Die gesetzliche Rentenversicherung passt ihre Renten 2025 um 3,74 % an. Beamtenpensionen folgen dieser Dynamik nicht automatisch. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei 3.240 € brutto monatlich, während die gesetzliche Rente nach 45 Beitragsjahren nur etwa 1.800 € brutto erreicht (Quellen: www.focus.de, www.news4teachers.de).
Realistisches Beispiel: Wie groß ist die Rentenlücke für verbeamte Lehrer wirklich?
Konkrete Zahlen verdeutlichen die Versorgungslücke. Verbeamte Lehrer mit 5.000 € Bruttogehalt und vollen 40 Dienstjahren erhalten ein Ruhegehalt von 3.587,50 € brutto. Das entspricht einer monatlichen Versorgungslücke von 1.412,50 € oder etwa 28 % (Quelle: www.zurich.de).
Eine pensionierte Grundschullehrerin berichtet von ihrer finanziellen Situation: Sie bezieht 2.600 € Pension plus 600 € gesetzliche Rente. Das ergibt 3.200 € netto monatlich. In ihrem Fall entspricht das fast ihrem letzten Nettogehalt. Sie hatte jedoch das Glück zusätzlicher Rentenansprüche (Quelle: www.news4teachers.de).
Ein akademischer Verwaltungsbeamter erreicht bei vollständiger Dienstzeit eine durchschnittliche Pension von etwa 2.700 €. Lehrer mit Teilzeitphasen und Kindererziehungszeiten erhalten oft nur 50-60 % statt der maximal möglichen 71,75 %.
Die Situation wird durch individuelle Faktoren schnell komplex. Deshalb empfiehlt sich eine professionelle Beratung, um Ihre persönliche Versorgungslücke präzise zu ermitteln. In einem kostenfreien Erstgespräch analysiere ich gerne Ihre individuelle Situation.
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Private Altersvorsorge für verbeamte Lehrer: Ihre Möglichkeiten
Riester-Rente: Staatliche Zulagen und Steuervorteile nutzen
Die Riester-Rente bietet verbeamten Lehrern attraktive staatliche Förderungen. Sie erhalten eine Grundzulage von 175 € jährlich. Für Kinder gibt es zusätzliche Zulagen: 185 € für vor 2008 geborene Kinder und 300 € für ab 2008 geborene Kinder. Berufseinsteiger unter 25 Jahren sichern sich einen einmaligen Bonus von 200 € (Quellen: www.handelsblatt.com, www.verbraucherzentrale.de).
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens, maximal 2.100 € pro Jahr. Bei geringem Einkommen gilt ein Sockelbeitrag von mindestens 60 € jährlich. Zusätzlich können Sie bis zu 2.100 € als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Als verbeamter Lehrer benötigen Sie eine Zulagennummer und müssen schriftlich der Datenübermittlung zustimmen. Beachten Sie die Fristen: Der Antrag muss spätestens bis Ende des zweiten Kalenderjahrs nach dem Beitragsjahr erfolgen. Andernfalls verfällt Ihr Zulagenanspruch (Quelle: www.schlemann.com).
Rechenbeispiel für Familien
Bei einem Einkommen von 30.000 € und zwei Kindern (ab 2008 geboren) erhalten Sie 1.075 € Zulagen pro Jahr. Das reduziert Ihren Eigenaufwand erheblich. Von den erforderlichen 1.200 € Jahresbeitrag zahlen Sie selbst nur 425 € oder etwa 35 € monatlich (Quelle: www.handelsblatt.com).
Rürup-Basisrente: Maximale Steuerersparnis für Besserverdiener
Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Besserverdiener mit hohem Steuersatz. Ab 2023 können Sie 100 % der Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag 2025 liegt bei 29.344 € für Alleinstehende und 58.688 € für Ehepartner (Quellen: www.lv1871.de, www.raisin.com).
Bei Rentenbeginn 2025 bleiben 16,5 % der Rente steuerfrei. Dieser Anteil sinkt jährlich um 1 %. Ab 2058 wird die komplette Rente versteuert. Die Rente kann frühestens mit 62 Jahren beginnen und wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Ein Vorteil: Das angesparte Kapital ist pfändungssicher. Bei Tod vor Rentenbeginn geht der Anspruch auf die Erben über. Während des Rentenbezugs endet die Zahlung mit dem Tod.
Private Rentenversicherungen und ETF-Sparpläne: Flexible Alternativen für verbeamte Lehrer
Private Rentenversicherungen bieten verschiedene Anlagestrategien. Die klassische Variante arbeitet mit einem Garantiezins von derzeit nur etwa 1,0 %. Index- und fondsgebundene Varianten versprechen höhere Renditen bei entsprechendem Marktrisiko.
Steuerlich profitieren Sie erheblich: Bei Rentenbeginn mit 62 Jahren wird nur der Ertragsanteil von etwa 21 % versteuert. Bei einer monatlichen Rente von 500 € und 35 % Steuersatz zahlen Sie nur etwa 31,50 € Steuern. Sie können zwischen lebenslanger Rente oder Kapitalauszahlung wählen. Für optimale Besteuerung sollte die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betragen (Quelle: www.verbraucherzentrale.de).
ETF-Sparpläne als moderne Alternative für verbeamte Lehrer
ETF-Sparpläne bieten flexible und kostengünstige Anlage mit höheren Renditechancen. Der Nachteil: Die Abgeltungssteuer von etwa 27,99 % (in Baden-Württemberg inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) fällt direkt während der Ansparphase an.
Eine interessante Lösung bieten Fondspolicen oder ETF-Policen. Sie kombinieren die Steuervorteile einer Privatrente mit den höheren Renditen einer ETF-Anlage. Steuern auf Renditen werden erst bei Auszahlung fällig. Für mittelfristige Anlagen von fünf bis sieben Jahren eignen sich ETF-Sparpläne besser. Bei langfristiger Altersvorsorge über 20 Jahre sind Fondspolicen oft vorteilhafter.
Die Auswahl der richtigen Vorsorgestrategie hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin, um die für Sie optimale Lösung zu finden.
Praktische Tipps für die Altersvorsorge für verbeamte Lehrer
Wann sollten verbeamte Lehrer mit der privaten Vorsorge beginnen?
Die Antwort ist eindeutig: Je früher, desto besser. Der Zinseszinseffekt macht frühe Vorsorge besonders wertvoll. Idealerweise beginnen Sie bereits mit dem Berufsstart. Besonders kritisch wird private Altersvorsorge, wenn Sie Teilzeitbeschäftigung planen, Kindererziehungszeiten einlegen oder nach langer Ausbildung verspätet ins Berufsleben starten.
Risiko Dienstunfähigkeit nicht unterschätzen
Etwa jeder fünfte Beamte wird im Laufe seines Lebens dienstunfähig. Psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen verursachen etwa ein Drittel aller Fälle. Die Tendenz ist steigend. Besonders betroffen sind Lehrer, Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Berufssoldaten.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb unverzichtbar. Besonders wichtig für Beamte auf Widerruf oder Probe: Sie erhalten kein Ruhegehalt ohne Dienstunfall. Auch junge Beamte auf Lebenszeit sollten sich absichern. Ohne fünf Jahre Wartezeit erhalten sie im Dienstunfähigkeitsfall nur die Erwerbsminderungsrente von etwa 1.000 € monatlich. Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in Ihrem Vertrag.
Wie viel sollten verbeamte Lehrer monatlich sparen?
Als Faustregel gilt: Sie benötigen etwa 80 % Ihres letzten Einkommens im Ruhestand. Die konkrete Sparsumme hängt von Ihrer individuellen Pensionshöhe und Ihren Lebensstandard-Zielen ab. Ein akademischer Verwaltungsbeamter mit durchschnittlicher Pensionshöhe von 2.700 € sollte etwa 250 € monatlich zusätzlich sparen.
Bei der Riester-Rente richtet sich der Eigenbeitrag nach Ihrem Einkommen und den Zulagen. Bei 30.000 € Jahreseinkommen und zwei Kindern zahlen Sie nach Abzug der Zulagen nur etwa 35 € monatlich selbst. Bei 55.000 € Einkommen und einem Kind steigt der Eigenbeitrag auf etwa 135 € monatlich.
Generell empfiehlt sich eine Gesamtsparrate von 10-15 % Ihres Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge. Nutzen Sie Steuerersparnisse clever: Reinvestieren Sie beispielsweise die 40 % Steuerersparnis aus einer Rürup-Rente direkt in weitere Vorsorgemaßnahmen.
Fazit: Altersvorsorge für verbeamte Lehrer systematisch aufbauen
Die Beamtenpension allein reicht nicht aus, um Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Mit durchschnittlich nur 66,8 % statt der theoretischen 71,75 % und zusätzlichen Abzügen entsteht eine erhebliche Versorgungslücke. Teilzeit, Kindererziehungszeiten und vorzeitiger Ruhestand verschärfen die Situation zusätzlich.
Private Vorsorge ist deshalb unverzichtbar. Ob Riester-Rente mit attraktiven Zulagen, Rürup-Rente mit maximaler Steuerersparnis oder flexible ETF-Sparpläne: Die richtige Strategie hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Beginnen Sie so früh wie möglich und nutzen Sie den Zinseszinseffekt optimal aus.
Die Komplexität der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und deren optimale Kombination erfordert eine professionelle Analyse. Als spezialisierter Berater für Beamte und Lehrer kenne ich die spezifischen Herausforderungen Ihrer Berufsgruppe genau. In einem kostenfreien Erstgespräch analysiere ich Ihre persönliche Versorgungssituation und entwickle mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Vorsorgestrategie. Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin und sichern Sie sich Ihre finanzielle Zukunft.
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FAQ: Häufige Fragen zur Altersvorsorge für verbeamte Lehrer
Ja, Sie können beide Vorsorgeformen parallel nutzen. Die Riester-Rente eignet sich besonders bei Kindern durch die hohen Zulagen. Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für Besserverdiener mit hohem Steuersatz. Eine Kombination kann sehr sinnvoll sein.
Teilzeitarbeit reduziert Ihre Pensionsansprüche proportional. Bei 50 % Teilzeit erwerben Sie nur die Hälfte der regulären Pensionsansprüche pro Jahr. Statt 1,79375 % sind es dann nur 0,896875 % pro Jahr.
Ja, Sie zahlen als Pensionär weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings erhalten Sie eine Beihilfe von 70 %, sodass Sie nur für 30 % der Kosten eine private Krankenversicherung benötigen.
Beamtenpensionen werden nicht automatisch an die Inflation angepasst. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es keine garantierte jährliche Erhöhung. Private Vorsorge mit dynamischen Rentenmodellen kann dieses Risiko abfedern.
Sie benötigen mindestens fünf Jahre Dienstzeit für einen Pensionsanspruch. Beamte auf Probe oder Widerruf haben ohne Dienstunfall keinen Anspruch auf Ruhegehalt.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





