pension beamte baden württemberg

Pension für Beamte in Baden Württemberg: Berechnung, Anspruch und Regelungen

Alles Wichtige zu Berechnung, Altersgrenzen und neusten Erhöhungen

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  • 10.12.2025

  • Allgemein, Beamte, Pension

Einleitung: Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand

Als Beamter in Baden Württemberg genießen Sie eine besondere Form der Altersversorgung: die Beamtenpension. Anders als Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie im Ruhestand ein Ruhegehalt, das sich nach Ihren Dienstjahren und Ihrem letzten Gehalt richtet. Mit durchschnittlich 3.540 € monatlich liegt die Beamtenpension in Baden Württemberg deutlich über der gesetzlichen Rente von etwa 1.806 €.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über Zusammensetzung, Berechnung und Besonderheiten Ihrer Pension als Beamter in Baden Württemberg.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Durchschnittlich 3.540 € monatliche Pension: Beamte in Baden Württemberg erhalten im Schnitt fast das Doppelte der gesetzlichen Rente (Quelle: easyfolio.de)

  • 1,79375 % pro Dienstjahr: Für jedes volle Dienstjahr werden 1,79375 % des letzten Gehalts als Pensionsanspruch aufgebaut, maximal 71,75 % nach 40 Jahren

  • Regelaltersgrenze bei 67 Jahren: Die reguläre Altersgrenze liegt bei 67 Jahren, wobei Polizisten mit 62 und Feuerwehrbeamte mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können

  • Abschlagsfreier Ruhestand mit 65: Bei 45 Dienstjahren ist ein abschlagsfreier Ruhestand bereits mit 65 Jahren möglich

  • 144.640 Versorgungsempfänger: Baden Württemberg versorgt aktuell über 144.000 Pensionäre mit einem Ausgabenvolumen von 5,9 Milliarden Euro jährlich

  • Beihilfe im Ruhestand: Zusätzlich zur Pension erhalten Sie weiterhin 70 % Beihilfe für Krankheitskosten

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.

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