
Pension für Beamte in Berlin: So berechnen Sie Ihre Altersversorgung richtig
Neue Altersgrenzen, Berechnungsformeln und praktische Beispiele für Berliner Beamte

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27.12.2025
Allgemein, Beamte, Pension
Berechnung der Pension für Beamte in Berlin verstehen
Die Berechnung der Pension für Beamte in Berlin folgt klaren Regeln, die sich jedoch durch die jüngste Reform erheblich verändert haben. Seit dem 29. Dezember 2024 gelten neue Altersgrenzen, die Ihre Ruhestandsplanung direkt beeinflussen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Pension korrekt berechnen, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und welche Online-Tools Ihnen bei der Planung helfen.
In diesem Artikel lernen Sie:
Das Wichtigste in Kürze
Grundformel zur Berechnung: Ihre Pension ergibt sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz von 1,79375 % pro Dienstjahr.
Höchstgrenze bei 71,75 %: Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den maximalen Pensionssatz von 71,75 % Ihrer letzten Bezüge (Quelle: [bmi.bund.de](https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html)).
Neue Altersgrenze bei 67 Jahren: Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre, abhängig von Ihrem Geburtsjahr.
Versorgungsabschläge steigen: Bei vorzeitigem Ruhestand müssen Sie mit bis zu 14,4 % Abschlägen rechnen: 3,6 % pro Jahr vor der Regelaltersgrenze.
Mindestversorgung garantiert: Auch bei kurzer Dienstzeit erhalten Sie mindestens 35 % Ihrer letzten Bezüge oder die amtsunabhängige Mindestversorgung (Quelle: [dbb.de](https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/m/mindestversorgung.html)).
Online-Rechner verfügbar: Das Landesverwaltungsamt Berlin bietet einen kostenlosen Pensionsrechner für individuelle Berechnungen (Quelle: [berlin.de](https://www.berlin.de/versorgungsauskunft-online/)).
Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater und Versicherungsexperte für Studenten, Beamte und Lehrer. Ich helfe seit Jahren dabei, komplexe Versicherungsthemen verständlich zu machen, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. Auch bei PKV oder BU.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Wie wird die Pension für Beamte in Berlin berechnet?
Die Berechnung der Pension für Beamte in Berlin basiert auf einer mathematischen Formel, die seit Jahrzehnten Bestand hat. Das Ruhegehalt errechnet sich aus zwei Komponenten: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem Ruhegehaltssatz.
Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes vollständige Dienstjahr exakt 1,79375 %. Diese Zahl ist bundesweit einheitlich festgelegt und wird nicht gerundet. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % (Quellen: bmi.bund.de, gesetze-im-internet.de).
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge setzen sich aus Ihrem Grundgehalt, zulässigen Amtszulagen und dem Familienzuschlag der Stufe 1 zusammen. Entscheidend ist: Es zählen die durchschnittlichen Bezüge der letzten zwei Jahre vor Ihrem Ruhestand. Diese Zwei-Jahres-Regel verhindert, dass kurzfristige Beförderungen die Pension unverhältnismäßig erhöhen.
Ein konkretes Rechenbeispiel für Beamte in Berlin
Nehmen Sie einen Beamten der Besoldungsgruppe A 13 mit einem monatlichen Grundgehalt von 5.000 € und einem Familienzuschlag von 150 €. Die ruhegehaltfähigen Bezüge betragen somit 5.150 €.
| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | Monatliche Pension |
| 20 Jahre | 35,88 % | 1.848 € |
| 30 Jahre | 53,81 % | 2.771 € |
| 40 Jahre | 71,75 % | 3.695 € |
(Quelle: beatvest.com)
Diese Berechnung zeigt: Mit jedem zusätzlichen Dienstjahr steigt Ihre Pension kontinuierlich an. Die Wartezeit für einen Pensionsanspruch beträgt mindestens fünf Jahre. Erreichen Sie diese Mindestdienstzeit nicht, erhalten Sie keine Pension, es sei denn, Sie werden dienstunfähig.
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Welche Faktoren beeinflussen die Pensionshöhe für Beamte in Berlin?
Ihre Pensionshöhe hängt von mehreren entscheidenden Faktoren ab, die Sie kennen sollten.
Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
Je höher Ihre Besoldungsgruppe, desto höher fällt Ihre Pension aus. Ein Polizeihauptmeister in A10 erhält nach 40 Dienstjahren etwa 2.870 € Pension, während ein Schulleiter in A15 bei gleicher Dienstzeit etwa 4.950 € erhält (Quelle: beatvest.com).
Dauer der Dienstzeit
Jedes vollständige Dienstjahr erhöht Ihren Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Teilzeitarbeit wird dabei proportional angerechnet: Arbeiten Sie 20 Jahre zu 75 %, erhalten Sie einen Ruhegehaltssatz von etwa 26,91 % statt 35,88 %.
Zeitpunkt des Renteneintritts
Seit der Reform vom Dezember 2024 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Gehen Sie früher in Pension, müssen Sie Versorgungsabschläge von 3,6 % pro Jahr hinnehmen. Der maximale Abschlag beträgt nun 14,4 % statt wie früher 10,8 % (Quelle: drb-berlin.de).
Kindererziehungszeiten und Familie
Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, erhalten Sie bis zu drei Entgeltpunkte als Kindererziehungszuschlag. Der Familienzuschlag erhöht zudem Ihre ruhegehaltfähigen Bezüge. Nach der aktuellen Besoldungstabelle beträgt der Zuschlag für das erste Kind 134,50 €, für das dritte Kind 819,76 € (Quelle: dbb.de).
Inflation bis zu Ihrer Pension
Auch wenn Sie bei Berechnung Ihrer Pension heute noch sehr zufrieden mit diesem Betrag sein können, kann das bis zum Eintritt in Ihren Ruhestand ganz anders aussehen: Durch die jährliche Inflation von im Schnitt >2% wird die Kaufkraft Ihres Ruhegeldes zum Zeitpunkt Ihrer Pension deutlich geringer sein, als es heute der Fall ist.
Die Zwei-Jahres-Regel beachten
Eine Beförderung kurz vor der Pensionierung bringt Ihnen nur dann höhere Bezüge, wenn Sie mindestens zwei Jahre in der neuen Position waren. Werden Sie beispielsweise ein Jahr vor der Pensionierung von A12 nach A13 befördert, berechnet sich Ihre Pension weiterhin nach A12.
Mindestversorgung und Höchstgrenzen: Was gilt für Beamte in Berlin?
Das Berliner Pensionssystem sichert Sie sowohl nach unten als auch nach oben ab.
Die Mindestversorgung schützt Sie
Selbst bei kurzer Dienstzeit oder Dienstunfähigkeit erhalten Sie eine Mindestversorgung. Diese beträgt entweder 35 % Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder die amtsunabhängige Mindestversorgung: 65 % der Endstufe A4 plus 30,68 € (Quelle: dbb.de).
Ein Beamter, der nach nur drei Jahren dienstunfähig wird, hat zwar keinen regulären Pensionsanspruch, erhält aber dennoch die Mindestversorgung. Diese Regelung greift besonders bei Dienstunfähigkeit, unabhängig von der Dienstzeit.
Die Höchstgrenze liegt bei 71,75 %
Egal wie lange Sie arbeiten: Mehr als 71,75 % Ihrer letzten Bezüge erhalten Sie nicht als Pension. Diese Grenze erreichen Sie nach 40 Dienstjahren. Jede weitere Dienstzeit erhöht Ihre Pension nicht mehr (Quelle: bmi.bund.de).
Diese Höchstgrenze wirkt sich auch bei der Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Haben Sie vor Ihrer Verbeamtung als Arbeitnehmer Rentenansprüche erworben, darf die Summe aus Pension und Rente 71,75 % nicht überschreiten. Andernfalls wird Ihre Pension gekürzt.
Besonderheiten für spezielle Berufsgruppen
Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte haben eine niedrigere Regelaltersgrenze. Diese steigt von 60 auf 62 Jahre. Der maximale Versorgungsabschlag bleibt für diese Gruppen bei 10,8 %, auch wenn sie mit 63 Jahren in Pension gehen (Quelle: tagesspiegel.de).
Wie funktionieren Online-Pensionsrechner für Beamte in Berlin?
Das Landesverwaltungsamt Berlin stellt Ihnen einen kostenlosen Online-Rechner zur Verfügung: die „Versorgungsauskunft online“. Dieses Tool ermöglicht eine präzise Berechnung Ihrer voraussichtlichen Pension.
So nutzen Sie den Rechner effektiv
Für eine genaue Berechnung geben Sie folgende Daten ein:
Startdatum: Ihrer Beamtenlaufbahn
Beförderungen: Alle Beförderungen mit genauen Daten
Teilzeitphasen: Phasen von Teilzeitbeschäftigung
Beurlaubung: Beurlaubungszeiten
Vordienstzeiten: Anerkannte Vordienstzeiten
Das System berechnet Ihren voraussichtlichen Ruhegehaltssatz und zeigt verschiedene Szenarien für unterschiedliche Pensionierungszeitpunkte. Sie sehen sofort, welche Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand anfallen würden (Quelle: berlin.de).
Zusätzlich können Sie auch den Beamtenpension Rechner nutzen, um eine erste Schätzung Ihrer voraussichtlichen Pension zu erhalten.
Wichtige Hinweise zur Nutzung
Der Rechner wird regelmäßig aktualisiert. Nach der Reform vom Dezember 2024 sollten Sie prüfen, ob die neuen Altersgrenzen bereits korrekt abgebildet werden. Die neue Regelung für abschlagsfreien Ruhestand mit 45 Dienstjahren und 65 Jahren muss in der aktuellen Version enthalten sein.
Neben dem offiziellen Tool gibt es auch private Pensionsrechner. Diese bieten oft zusätzliche Funktionen wie die Berechnung der Versorgungslücke: die Differenz zwischen Ihrem letzten Gehalt und der Pension. Diese Information hilft bei der Planung zusätzlicher Altersvorsorge.
Beispiele zur Pensionsberechnung für Beamte in Berlin
Konkrete Rechenbeispiele machen die abstrakten Formeln verständlicher. Betrachten Sie drei typische Fälle aus der Praxis.
Fall 1: Lehrkraft mit 35 Dienstjahren
Eine Lehrerin der Besoldungsgruppe A13, Stufe 8, mit einem Grundgehalt von 5.500 € und Familienzuschlag von 150 €:
| Berechnung | Betrag |
| Ruhegehaltfähige Bezüge | 5.650 € |
| Dienstjahre | 35 |
| Ruhegehaltssatz | 62,78 % |
| Bruttopension | 3.547 € |
Fall 2: Polizeibeamter mit vorzeitigem Ruhestand
Ein Polizeihauptkommissar (A11) geht mit 60 Jahren in Pension, zwei Jahre vor seiner persönlichen Altersgrenze:
| Berechnung | Betrag |
| Ruhegehaltfähige Bezüge | 4.200 € |
| Dienstjahre | 38 |
| Ruhegehaltssatz | 68,16 % |
| Pension vor Abschlag | 2.863 € |
| Versorgungsabschlag (7,2 %) | -206 € |
| Nettopension | 2.657 € |
Fall 3: Teilzeitbeamtin mit Kindererziehung
Eine Verwaltungsbeamtin (A9) arbeitet 20 Jahre in Vollzeit und 10 Jahre zu 75 %:
| Berechnung | Betrag |
| Ruhegehaltfähige Bezüge | 3.800 € |
| Vollzeitjahre | 20 × 1,79375 % = 35,88 % |
| Teilzeitjahre | 10 × 1,79375 % × 0,75 = 13,45 % |
| Gesamtruhegehaltssatz | 49,33 % |
| Grundpension | 1.875 € |
| Kindererziehungszuschlag | +85 € |
| Gesamtpension | 1.960 € |
Diese Beispiele zeigen: Die individuelle Berechnung hängt von vielen Faktoren ab. Besonders Teilzeitphasen und vorzeitiger Ruhestand wirken sich erheblich auf die Pensionshöhe aus.
Was müssen Sie bei der Besteuerung Ihrer Pension in Berlin beachten?
Die Besteuerung von Beamtenpensionen unterscheidet sich grundlegend von der Besteuerung gesetzlicher Renten. Während Rentner nur einen Teil ihrer Rente versteuern müssen, unterliegen Pensionen der vollen Lohnbesteuerung.
Der Versorgungsfreibetrag als Ausgleich
Als Ausgleich für die volle Besteuerung erhalten Sie einen Versorgungsfreibetrag. Dieser betrug früher 40 % der Versorgungsbezüge, maximal 3.000 €. Allerdings wird dieser Freibetrag schrittweise abgebaut (Quelle: lohn-info.de).
Durch das Wachstumschancengesetz 2024 wurde der Abbau verlangsamt. Statt jährlich 0,8 Prozentpunkte sinkt der Freibetrag nun um 0,4 Prozentpunkte. Die vollständige Besteuerung wird erst 2058 erreicht, nicht wie ursprünglich geplant 2040.
Praktische Auswirkungen für Sie
Ein Pensionär mit 3.000 € Bruttopension zahlt 2025 weniger Steuern als 2030, da der Versorgungsfreibetrag kontinuierlich sinkt. Der Höchstbetrag reduziert sich jährlich um 30 €, der Zuschlag um 9 €.
Beachten Sie: Der Steuersatz steigt über die Jahre Ihrer Pension an. Planen Sie dies bei Ihrer Altersvorsorge ein. Die steuerliche Belastung kann durch private Altersvorsorge für Beamte teilweise kompensiert werden.
Hinzuverdienst im Ruhestand
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Vorher gelten Grenzen: Pension plus Hinzuverdienst dürfen Ihre letzten Aktivbezüge nicht übersteigen.
Eine Ausnahme gilt für pensionierte Lehrkräfte: Sie können bis Ende 2026 unbegrenzt als Lehrkraft arbeiten, ohne Pensionskürzungen zu erleiden. Diese Regelung soll den Lehrermangel in Berlin bekämpfen (Quelle: berlin.de).
Fazit: Professionelle Beratung für Ihre optimale Pensionsplanung
Die Berechnung Ihrer Beamtenpension in Berlin ist komplex. Neue Altersgrenzen, Inflation, veränderte Abschläge und individuelle Faktoren machen eine präzise Planung herausfordernd. Besonders die Reform vom Dezember 2024 bringt weitreichende Änderungen mit sich.
Die richtige Entscheidung zum Pensionierungszeitpunkt kann Tausende Euro Unterschied bedeuten. Auch die Anerkennung von Vordienstzeiten und die optimale Nutzung von Kindererziehungszeiten erfordern Expertise. Daher ist es wichtig, neben der Beamtenpension auch über ergänzende Altersvorsorge für Beamte nachzudenken.
Als unabhängiger Finanzberater mit Spezialisierung auf Beamte kenne ich die Besonderheiten des Berliner Pensionssystems genau. In einem kostenfreien Beratungsgespräch analysiere ich Ihre persönliche Situation und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Pension optimieren können. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für Ihre finanzielle Absicherung im Ruhestand.
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FAQ zur Pension für Beamte in Berlin
Nein, der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 % wird nach 40 Dienstjahren erreicht. Weitere Dienstjahre erhöhen Ihre Pension nicht mehr. Allerdings können Sie durch längeres Arbeiten Versorgungsabschläge vermeiden oder reduzieren.
Bei Teilzeitarbeit wird die Dienstzeit voll für die Wartezeit angerechnet. Der Ruhegehaltssatz wird jedoch proportional zur Arbeitszeit reduziert. Arbeiten Sie 10 Jahre zu 50 %, erhalten Sie nur die Hälfte des regulären Satzes für diese Jahre.
Als Schwerbehinderter mit einem GdB von mindestens 50 können Sie früher in Pension gehen. Die Altersgrenze steigt von 60 auf 62 Jahre. Der maximale Versorgungsabschlag bleibt bei 10,8 % begrenzt, nicht 14,4 % wie bei anderen Beamten.
Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst können teilweise als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Sie benötigen lückenlose Nachweise mit genauen Daten. Die Anerkennung ist an strenge Bedingungen geknüpft und sollte frühzeitig beantragt werden.
Ihre Witwe oder Ihr Witwer erhält 55 % Ihrer Pension als Witwengeld. Halbwaisen erhalten 12 %, Vollwaisen 20 % Ihres Ruhegehalts. Zusätzlich wird ein Sterbegeld in Höhe des zweifachen Monatsgehalts gezahlt. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben.

Albert Sibert
Versicherungsexperte
Über den Autor
Albert Sibert ist staatlich geprüfter Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann mit über fünf Jahren Erfahrung. Als Experte für Berufseinsteiger, duale Studenten sowie Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst begleitet er seine Mandanten mit dem Best-Select-Prinzip und dem Zugang zu über 250 Partnergesellschaften.
Geprägt durch eigene familiäre Erfahrungen mit finanzieller Unsicherheit verfolgt er heute die Mission, Menschen Sicherheit, Klarheit und wirtschaftliche Freiheit zu ermöglichen.





